Rene hat mir vorhin geschrieben, dass es bei Digital Fernsehen einen interessanten Artikel über den Internetshop Zarsen gibt. Da Zarsen gerade in Haushaltsbereich oft führend war, könnte die Meldung sicherlich auch für viele Leser hier interessant sein.
Während auf der Zarsen Homepage nur noch ein Bauschild zu sehen ist, soll den Mitarbeitern Gerüchten zu Folge wohl schon zu Ende Dezember gekündigt worden sein und auch das Trusted Shop Siegel ist bereits Mitte Dezember ausgelaufen. Das Unternehmen war keine GmbH, sondern als Einzelfirma geführt und so haftet der Geschäftsführer Uwe Schmieder. Bis jetzt wurde allerdings noch keine Insolvenz eingereicht.
Wäre ich betroffen, würde ich mein meine Bestellung stornieren und zunächst mein Geld per Rückbuchung zurückholen (problemlos leider nur per Kreditkarte möglich). Bei Zahlung per Vorkasse wird es schwerer, aber auch hier würde ich den Kontakt zu meiner Bank suchen und eine Rückbuchung probieren (*UPDATE* Seit dem 1.11.2009 wohl so gut wie unmöglich, aber fragt ggf. trotzdem nochmal bei euerer Bank). Beides ist natürlich mit Gebühren verbunden.









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Wie funktioniert eigentlich die Rückbuchung bei einer VISA bzw. MasterCard?
Muss im Moment zwar keine vornehmen, wäre aber für die Zukunft gut zu wissen.
Hab ne VISA von comdirect und DKB.
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Seit wann gibt es Rückbuchungen bei einer Bank? Ich glaube dabei handelt es sich um ein Gerücht das durch das Internet geistert. So viel ich weiß ist eine Rückbuchung nur kurz nach der Überweisung möglich, wenn das Geld noch nicht gebucht wurde. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren
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Brauchst du nicht… denn du hast Recht!
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@Distel, hört sich einfach an: aber ruf einfach bei deiner Bank an (über die die Karte läuft).
Ansonsten kann vorab sagen, dass es nicht möglich ist Überweisungen “zurückzuholen”. Das geht mit Lastschriften und KK-Zahlungen, aber nicht mit Überweisungen.
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Bei der comdirect geht es glaube ich sogar direkt online, bin mir aber gerade nicht sicher und hab den Login meiner Freundin nicht zur Hand. Am einfachsten ist es aber immer telefonisch.
@Julz: Solange das Geld am anderen Ende noch nicht angekommen ist (je nach Bank 0-3 Tage), kann man das Geld noch zurückbuchen.
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Eine Rückbuchung geht problemlos nur bei einer Lastschrift.
Bei einer Kreditkarte ist das nicht so problemlos, das stellst du falsch dar, Admin. Bei einer Überweisung geht das meines Wissens nach gar nicht.
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Ruft bei euer Bank an. Solange das Geld noch nicht angekommen ist, kann man es zurückholen. Bei einigen Banken geht es sogar direkt online.
http://www.welt.de/finanzen/article232547/Was_kann_ich_tun_wenn_ich_Geld_falsch_ueberwiesen_habe.html
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Da muss ich dich leider eines besseren belehren…
durch die Umstellungen die zum 1. November vollzogen worden sind, sind keinerlei Rückbuchungen mehr möglich.
Das kann man schon leicht an einer Buchung einer Überweisung vom Konto zu einer Fremdbank beobachten. Diese sind seit kurzem in der Regel schon innerhalb von wenigen Stunden (!!!) gebucht.
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Man beachte das Datum des Artikels…
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Ich habe im Artikel ja auch nicht behauptet, dass es bei jedem geht. Aber probieren würde ich es trotzdem!
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Auch Promarkt.de hat irgendwelche Probleme… Vielleicht auch interessant.
Bei einer VISA kann man Zahlungen zurückbuchen und das meist direkt online.
Die Forderungen werden dann geprüft. Das geht unter Anderem deswegen, da die Zahlungsempfänger nicht direkt das Geld von der Bank bekommen…
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@Admin:
Das mit der Rückbuchung einer Bank, ist eine Falschinformation!!! Früher konnte man es noch zurück rufen, wenn es beim Empfänger noch nicht angekommen war. Schon seit langem zählte das Geld aber als angekommen, wenn das Geld auf dem Bundesbankkonto der Empfängerbank war (1 Tag)
Seit dem 01.11.2009 ist aber die PSD Richtlinie aktiv (da haben die Banken auch die AGB geändert) und eine Rückbuchung ist in PAPIERFORM nur möglich, solang die noch nicht verarbeitet wurde (abgegeben und 10 minuten später merkt man den Fehler)
In allen anderen fällen ist eine Rückbuchung selbstverständlich nicht mehr möglich!
Gruß TheZulfi (Banker)
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na gut, dem chef des hauses widerspricht man nicht…
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Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich hatte im Sommer so einen Fall. Ich war damals aber leider schon zu spät dran. Ist letztendlich aber glimpflich ausgegangen.
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Kostenpunkt bei vielen Banken: um die 15 Euro
Die wären dann zusätzlich weg…
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Hier ist das ganze nachzulesen:
Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (Richtlinie 2007/64/EG), auf Englisch Payment Service Directive (PSD). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum 31. Oktober 2009 in nationales Recht umgesetzt werden
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Zu bedenken ist noch, dass die Stornierung noch nicht ausgeführter Überweisungen üblicherweise mit recht knackigen Gebühren einhergeht, mit denen sich die Banken ihre zusätzliche Arbeit entlohnen lassen (und die wohl auch als Abschreckung dienen sollen, diesen Weg als bequeme Irrtumskorrektur zu verwenden). 10 Euro können da schon einmal fällig werden. Man muss also abwägen, ob sich das lohnt…..
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@Patrick: So war das nicht gemeint
@Zulfi: Danke für die genauere Erläuterung. Das ist natürlich übel
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Schade. Zarsen war mit eigentlich immer als guter Shop im Kopf geblieben. Habe vor nicht allzulanger Zeit dort eine hochwertige Wandhalterung gekauft.
Ich möchte gar nicht wissen wie hoch hier der Schaden ist, da ja fast ausschließlich Kühlschränke, Küchengeräte und andere hochpreisige Produkte verkauft wurden.
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Naja, sooo übel finde ich das gar nicht, zumindest für den Verkäufer. Es ist so ziemlich die einzige Zahlung, auf die man sich verlassen kann (Sonst ist ja nur Bares wahres). Überall woanders bescheissen genug käufer und geben alles mögliche zurück.
Im Falle der Insolvenz oder ähnlichem natürlich blöde, da hilft nur anmahnen und schnell anzeige erstatten/nen Titel erwirken über Mahnbescheid
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ProMarkt geht noch….bitte keine falschen Gerüchte:
http://www.pro-markt.de/
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Ich habe natürlich per Vorkasse gezahlt
Hier finden sich noch weitere geprellte Kunden:
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/df-newsfeed/238918-df-warnt-internethaendler-zarsen-de-abgetaucht-3.html
Es bleibt einem wohl nichts anderes übrig als Lehrgeld zu bezahlen und eine Anzeige zu stellen:
http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/index.php?id=97
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@Reifi:
Pro-Markt gehört auch zu REWE und hat erst letztens die Filialen von Promarkt.de und myby.de gekauft:
http://www.mydealz.de/11574/promarkt-uebernimmt-myby/
http://www.Promarkt.de dagegen ist jetzt ein eigenständiger Online-Handel.
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Wenn ich allerdings angebe, dass ich die Zahlung (per Kreditkarte) gar nicht vorgenommen habe, dann muss es doch ne Möglichkeit geben an das Geld zu kommen, oder? Schließlich muss man bei der VISA zur Zahlung nur die Nummer + den Code, der auf der Rückseite steht eingeben. Keine TAN wie bei einer Überweisung. Frage mich gerade auch wie die KK eigentlich als SO sicheres Zahlungsmittel gilt beim online einkauf???
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Hmm worldofpromarkt (ein weiterer Shop von Promarkt.de) wird jetzt weitergeleitet auf World of Product (Inhaber Yagma GmbH)
http://www.worldofpromarkt.de/
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Okay, das sollte alles erklären:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ProMarkt-de-zieht-sich-aus-dem-stationaeren-Handel-zurueck-755441.html
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So ist es Distel. Sag Deiner Bank, dass Du den Betrag nicht zuordnen kannst und Du von einem Betrug ausgehst, dann ist Zarsen in der Pflicht.
Ich könnte mir in den Arsch beissen, dass ich nicht meine Kreditkarte rausgekramt hatte.
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http://www.digitalfernsehen.de/news/news_870808.html
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Vor 2 Jahren hab ich dort meinen ersten LCD TV bestellt…schade um die Firma
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Man muss aber versichern, dass man die Zahlung nicht selber getätigt hat.
Und das ist doch der Fall. Also damit wäre ich etwas vorsichtig.
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Schade um die Firma?
Sowas kann man echt nur sagen, wenn man nicht betroffen ist! Wenn sie pleite sind, dann sollen sie halt keine Bestellungen mehr annehmen!
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So ist es. Aber ne, der Geschäftführer macht sich vorher die Taschen voll, überweist die Kohle auf sein Privatkonto in die Schweiz und macht sich ein süßes Leben. Ich finde solche Leute kommen hier zu Lande viel zu glimpfig davon.
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Den Artikel kenne ich, der erklärt meines Erachtens aber gar nichts!
ProMarkt.de ist eigenständig und reiner Onlinevertrieb.
Pro-Markt.de sind die stationären Laden und gehören zur Rewe.
heise online:
[...]Die Markenrechte für die Marke ProMarkt wurden zwar, ebenso wie die acht Filialen, an Rewe veräußert – jedoch nur für die Verwendung im stationären Handel. Online wird das Berliner Unternehmen künftig weiterhin unter der etablierten Marke ProMarkt.de auftreten[...]
Einfach mal genauer lesen oder sich vorab informieren…
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Ist bei der Sparda auch so (hab mich erst vor nem halben Monat informieren müssen): Rüchholung bei Überweisung nicht möglich. Beim Online-Banking wird einem aber 30min die Chance gegeben oder so…
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Scheint mir beinahe so, als steckten die schon Ende 2008 in Schwierigkeiten.
Da habe ich dort eine Waschmaschine per Vorkasse bestellt. Einen Monat lang war nichts geschehen, die Lieferzeit wurde mit immer neuen Versprechen immer weiter herausgezögert. Dann hat’s mir gereicht und wollte mein Geld zurück. Das klappte dann wenigstens noch.
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@WithOut:
“Unterdessen befindet sich die ProMarkt Handels GmbH derzeit noch in Planinsolvenz, das Verfahren solle jedoch in Kürze abgeschlossen werden, erklärte Wegert.”
Die hat anscheinend an Firma Yagma verkauft, bzw. übertragen (es stehen ja die selben Leute dahinter).
http://www.yagma.com
http://www.worldofpromarkt.de
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Hatte damals mal einen LCD – TV bei Zarsen gekauft, dieser war leider defekt. Auf Telefonate sowie 3 E-Mails keine Antwort. Nach drohung mit Anwalt kam dann mal eine Mail. 1a Laden.
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Wenn der Betrag per Überweisung beim Empfänger gutgeschrieben ist, dann kommt Eure Bank da nicht mehr ran! Dann ist das sein(fett) Geld! Wann wird das in Deutschland endlich mal kapiert. “Rückholung” ist nur noch über Einigung mit Kontoinhaber oder über Anzeige und Gerichtsverfahren möglich.
Wer rumheult sollte einfach nicht per Vorkasse in Vorleistung treten. Wenn Shops keine andere Zahlart anbieten, dann dort nicht shoppen. So einfach ist das.
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Ich denke, die Mär von der “rückholbaren” Überweisung würde eher ausgeräumt, wenn sich die Leute mal klarmachen würden, was Überweisung und Lastschrift unterscheidet.
Eine Überweisung ist eine “einseitige Willenswerklärung”, die vom Überweisenden ausgeht. Ein “ich habe es mir anders überlegt” ist dabei nicht vorgesehen. Dagegen können Lastschriften widersprochen werden, da sie vom Zahlungsempfänger ausgehen und der Inhaber des belasteten Kontos unter Umständen gar nichts von der Abbuchung wusste.
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na da haben wir die Missverständnisse doch noch aus der Welt bekommen
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Na ja, wenn das “so einfach ist”, dann frage ich mich, warum 100% aller eBay-Verkäufer -um nur ein Beispiel zu nennen- auf Vorkasse bestehen können. Und da sind wirklich zu einem erheblichen Teil Leute am Werk, denen man nur deswegen etwas abkauft, weil man sie NICHT kennt…
Jetzt mit dem Finger auf die Opfer der Firma zu zeigen und so zu tun, als hätten die sich besonders dusselig angestellt, kann es ja auch nicht sein. Immerhin handelte es sich bis vor kurzem offenbar um ein durchaus seriöses Unternehmen. Und wenn ich Geld in den Sand gesetzt hätte, würde ich auch alles daran setzen, es zurück zu bekommen…auch wenn das in diesem Fall wohl schwierig ist.
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Was heißt denn Mär? Früher ging es, seit 01.11. leider nicht mehr. Wobei die maximal 3 Tage mich auch nicht gerettet hätten.
Und man konnte eigentlich auch nicht von einem Betrug ausgehen. Die Firma hatte bis auf vereinzelte negative Bewertungen gute Bewertungen bei Geizhals, existierte bereits lange und hat einen seriösen Eindruck gemacht.
Einen Monat umsonst gearbeitet!
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Muss da dem Beitrag von Julz zustimmen. Wäre damit seeeeehr vorsichtig (soll heißen: LASS ES!). Wenn Du Deiner Bank gegenüber angibst, Du hättest den Betrag nicht gezahlt bzw. kannst diesen nicht zuordnen, und die Bank bucht zurück, handelt es sich um Betrug!
Lies mal § 263 StGB:
“Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
1. Vorspiegelung falscher Tatsachen: Du spiegelst der Bank vor, den Betrag nicht zuordnen zu können bzw. die Zahlung nicht veranlasst zu haben.
2. Erregung eines Irrtums: Die Bank irrt sich als Folge Deiner Angabe über die tatsächliche Sachlage.
3. Verfügung: Die Bank bucht infolge des Irrtums den Betrag zurück.
4. Vermögensschaden: Infolge der Rückbuchung wird das Vermögen des Händlers geschädigt.
Man kann sich jetzt darüber ärgern, dass man etwas gezahlt hat ohne eine Gegenleistung zu erhalten und dieses vorgehen daher als “Wiedergutmachung” bezeichnen. Dies widerspricht aber der geltenden Gesetzeslage, die (zu Recht) darauf abzielt, im Insolvenzfall alle Gläubiger gleich zu behandeln. Denn weshalb sollte ein Kunde, der in Vorleistung getreten ist, besser behandelt werden als alle anderen Kunden, denen es genauso geht. Das mag zwar der Einstellung einiger mydealz Nutzer hier widersprechen, hat aber gute Gründe.
Im Übrigen kannst Du davon ausgehen, dass die Bank bei einer entsprechenden Behauptung der missbräuchlichen Kartennutzung Nachforschungen anstellen wird. Und – oh Wunder – der Unbekannte, der Deine Kartendaten ohne Dein Wissen genutzt hat, hat Artikel zur Lieferung an Deine Adresse bestellt. Und – oh Wunder – die IP, die bei der Bestellung verwendet wurde lässt sich vielleicht sogar noch Deinem Anschluss zuordnen.
Bei allem Ärger: lasst solche Angaben gegenüber der Bank, ich weiß, wovon ich (juristisch) spreche. Verwendet die Zeit lieber, um entweder bei Zarsen nachzuhaken, ob eine Lieferung vielleicht doch noch erfolgt (Insolvenz bedeutet ja nicht zwangsläufig Liquidation), die eigene Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden, oder beim Kreditkartenanbieter nachsehen, ob nicht eine Versicherung besteht (wie z.B. bei Barclay und AMEX).
Lieber Admin, vielleicht kannst Du ja im Post darauf hinweisen, dass fehlerhafte Angaben ggü. der Bank eine Strafbarkeit begründen…
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Hi,
ich hatte am 30.12.09 ne Überweisung getätigt die ich dann doch zurückziehen wollte. Hab dann den comdirect support angeschrieben und die sagten mir, ich soll die Hotline anrufen, das würde gehen solange die Überweisung noch nicht bearbeitet wurde und würde 15€ kosten.
MfG
Paul
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Wenn denn Zarsen überhaupt Insolvenz anmeldet.
Der feine Herr Geschäftsführer ist nämlich nicht mehr erreichbar!
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Die Einschläge kommen näher!
Es zeigt aber wiederum, dass das Weihnachtgeschäft (welches im Grunde immer die darauf folgenden schwachen Monate überbrücken hilft) nicht besonders gut gelaufen ist. (welch wunder!)
Den Leuten bleibt einfach immer weniger unterm Strich zum Leben übrig, trotz der seit 30 Jahren getätigten Steuersenkungsversprechungen. Verarschung pur.
Zum Beispiel kann mir keiner erzählen, dass an einem HD-DVD Laufwerk für 9,99 EUR incl. Remote noch etwas hängen bleibt. Entwedergab es von MS eine Gutschrift (was ich vermute) oder Amazon hat ein paar tausend EUR abgeschrieben.
Das bedeutet, nennenswerte Umsätze werden noch im Schnäppchen Bereich gemacht. Aber da wird nur das Geld von Links in die rechte Hosentasche befördert. Auf Dauer kann so kaum einer bestehen.
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Zur Info bei den meisten KK´s kann man sich das Geld auch nicht einfach so zurück holen… zb. DKB man bekommt das Geld nur wieder wenn es unberechtigt abgebucht wurde ggf. probleme mit dem Händler muss man selbst klären
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Puh da hatte ich aber Glück bei Zarsen, hatte Anfang Dezember einen Satreciever für 200€ gekauft ….kam aber innerhalb 2Tagen bei mir an.
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@Julian
Na selbst wenn die IP zu meinem Anschluss passt, heißt das noch lange nicht das ICH bestellt habe. Und woher soll der Jurist wissen, ob nun ICH, meine Freundin, oder mein bester Kumpel bestellt haben? Es gibt NULL Möglichkeiten das heraus zu finden. Juristisch Strafbarkeit, da schei… ich drauf, schließlich will ich nur an meine Kohle kommen, nicht mehr, und nicht weniger. Dem Geschäftsführer würde ich die Eier abschneiden und zur Auktion anbieten, damit man von dem Erlös den Kunden das Geld zurück überweist.
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Probiers aus – manche Leute sind halt unbelehrbar. Aber sag nachher nicht, wenn Deine Bank Dich angezeigt hat und die Staatsanwaltschaft ein freundliches Schreiben schickt, man hätte Dich nicht gewarnt.
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Es wird doch immer wieder in dem Zusammenhang geschrieben, nie Vorkasse, wenn Zweifel bestehen. Wenn nicht anders möglich, dann vorher über den Shop informieren. Denn wenn das Geld weg ist, bekommt man es ohne Aufwand nicht zurück. Ich finde, der Zusammenhang ist mit der Formulierung “das ist dann sein Geld” besser beschrieben, als mit einseitiger und beidseitiger Willenserklärung. Das das dann sein Geld und nicht mehr Dein Geld ist und Deine Bank ihm nicht einfach sein Geld in Deinem Auftrag wieder wegnehmen kann (also in die Brieftasche langen) , ist für die meisten Geiz-Shopper wohl einfacher zu verstehen als die juristische Formulierung. Ich spreche hier aus Erfahrung.
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@Distel: Es gibt genau eine Möglichkeit! Deine Online-PIN, wenn Du per Online-Banking in Vorkasse. Da kannst Du noch soviel behauapten, das das nicht eine IP ist oder Deine Freundin das war. Bei Deiner Bank wird im Log stehen, das ein Login mit Deiner PIN erfolgte, ein Überweisung ausgefüllt wurde und mit dem Sicherheitsmedium der Bank bestätigt wurde. Du musst dann eher Deiner Bank erklären, wie Deine PIN in andere Hände geraten ist. Es ist also Deine PIN und für die Bank somit rechtlich Dein Auftrag.
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Ich bin leider auch auf den dubiosen Händler Zarsen reingefallen, habe am 27.12.09 für 1.000 € per Vorkasse einen Fernseher erstanden, Ware wurde natürlich nicht geliefert. Nach dem Lesen dieses Berichts habe ich vor 10 Minuten mit meiner Bank telefoniert (KSK) und die Abbuchung von PayPal zurückbuchen lassen. Das Geld war nach 3 Minuten wieder auf meinem Konto. Es lebe die Hochtechnologie.
Empfehle ich auch allen Geschädigten. Leider hat dann PayPal den schwarzen Peter, ist aber den Kunden glaube ich egal.
Vielen Dank für diesen Bericht !!!!!
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@Joe
Welch dumme Bank will seinem Kunden die Staatsanwaltschaft an den Hals werfen?
Hab auch keine Angst vor der Staatsanwaltschaft.
Hab mich auch schon erfolgreich gegen diese bezüglich eines download über das torrent Netzwerk gewehrt
Da hatte man mich auch anhand der IP “ertappt”, aber selbst da konnten die mir nichts anhaben. Man muss nur wissen wie man sich wehren kann.
Ach ja, noch eins:
Mein Kumpel arbeitet bei der Bank seit gut 10 Jahren. Hat auch mal in nem Shop was bestellt und keine Lieferung erhalten. Er hatte per Vorkasse (Überweisung) gezahlt. Er konnte dann eine EINMALIGE Abbuchung von dem Konto des Verkäufers tätigen. Er meinte zwar das dies eigentlich auch für Banker nicht gerade die feine Art ist, allerdings hatte er von seinem Chef das “Ok” zu dieser “Tat” erhalten. Wenn man Banker ist, kommt man zumindest eher an sein Geld
Ich frag ihn mal die Tage wie die Sache nun abgelaufen ist.
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@Heinerr
Ich hab von der Zahlung per KK geschrieben
Da gibt es keine PIN, keine TAN. Nur die Kartennummer und den Code auf der Rückseite
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Rückbuchungen sind meist nur innerhalb von wenigen Stunden möglich- wenn überhaupt. Als damals geklaute Konzert Tickets für 55.000€ bei Ebay vertickt wurden verloren 100% der Kunden ihr Geld, lediglich der Käuferschutz half teilweise..
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wer heute noch per Überweisung zahlt?!
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Schade, war eigentlich ein seriöser Shop. Gerüchten zufolge ist der Inhaber verschwunden und die Gläubiger haben schon das Lager leergeräumt.
http://www.insolvenz-in-england.co.uk/ sitzen auch in Dresden… wer da nichts böses denkt…
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Dir ist aber schon klar, dass dein Paypal konto nun im Minus ist, oder?
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Die Rückbuchung von Paypal macht leider keinen Sinn, weil dann natürlich Paypal bei Dir kassieren kommt.
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wer so DÄMLICH ist und bei irgendwelchen Internet Händlern etwas via Vorkasse bezahlt, um 5 Euro Kosten zu sparen, ist selber schuld. Lastschriften kann man bis zu 6 Wochen (bei den meisten Banken ganz einfach Online) zurückbuchen lassen, kostet auch nix. Aber die Dummen&Naiven sterben halt nie aus.
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Und paypal ist inzwischen doch fast ne normale Bank, und wird das geld haben wollen, oder?
Wie wärs mit der einfachen Lösung: Bei KK Zahklung zur Bank gehen, den Betrug melden und dann versuchen das Geld zurück zu bekommen?
Das mit der Abbuchung des Bank Mitarbeiters: Jeder kann von jedem Konto einfach so ne Lastschrift einziehen. Nur die Buchung kann JEDERZEIT (da keine Erlaubnis vorliegt) zurück gebucht werden, und man bleibt auf den Gebühren sitzen. Theoretisch kanns aber auch klappen, und keiner siehts…
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Klar muss man die rechtliche Seite noch klären, allerdings kann PayPal seinerseits ja Kontakt zu Zarsen aufnehmen, die stehen ja in intensiveren Geschäftsbeziehungen.
Ich lasse das erst einmal auf mich zukommen.
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Gratulation, dann wird sich Paypal an dich wenden und DU hast nun ein Problem, nicht paypal oder der Verkäufer.
Wenn dann hättest du dich an paypal wenden müssen, denn du hast über die bezahlt.
Viel Spass, kannst ja mal rückmelden wie es weitergeht (drücke dir aber die Daumen)
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Ich habe natürlich bereits vor 2 Tagen bei Paypal einen Konflikt aufgemacht, allerdings hat Zarsen bis 16.01.10 Zeit, sich dazu zu melden. Nach den Berichten meiner Vorredner habe ich keine Lust, so lange auf mein Geld/Ware zu warten.
Die Ware habe ich mittlerweile abgeschrieben.
Allerdings werde ich morgen strafrechtlich gegen Zarsen vorgehen, ich werden
Anzeige wegen Betrug erstatten.
Da Zarsen anscheinend als Gesellschaftsform als e.K. geführt ist, haftet der saubere Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen
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Großartig, lieber Klaus, aufgrund Deiner geradezu galaktischen Intelligenz bist Du ja völlig unbetrügbar. Wenn ich dazu noch bedenke, dass Du alle Opfer dieser Insolvenz mit Schadenfreude überhäufst, musst Du ja der lustigste Intelligenzbolzen auf diesem Planeten sein und ich bin sicher, dass alle auf Deinen tollen Kommentar gewartet haben.
@Joe: könntest Du kurz erläutern, welchen “Vermögensvorteil” derjenige hat, dem es gelingt, sein Geld (wenngleich mit unzulässigen Tricks) zurück zu bekommen? Ich stimme Dir ja sonst bei allen Tatbestandsmerkmalen zu, aber Vermögensvorteil? Vermeide ich da nicht eher einen Vermögensnachteil zu meinen Lasten?
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Nein, das ging auch früher nicht -mit der einzigen Ausnahme, dass man noch nicht gebuchte Aufträge natürlich stoppen konnte. Aber wer widerruft schon nach zehn Minuten eine Überweisung aufgrund eines insolventen Zahlungsempfängers? Das ist doch eher hypothetisch.
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Sehr geehrte Damen und Herren
“leider” muss ich Ihnen mitteilen, das wir NICHT in Dresden/Deutschland sitzen, sondern in Bournemouth/England.
Bitte korrigieren Sie diesen Irrtum! Danke
MfG Helmut Schmidtchen
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Wie Michael schon richtig festgestellt hat: ging vorher auch ned.
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Habe einbauherd bestellt am 21 dezember , am 23 geld überwiesen , dann kam mitteilung ware wird versand , wurde aber nicht was kann ich jetzt tun habe per vorkasse bezahlt , Anzeige machen ???
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Herzlichen Glückwunsch!
Ich würde das Paypal schleunigst auf 0 Bringen, ansonsten wirst du dich bald im Rechststreit befinden, allerdings nicht mit Zarsen, sonden mit Paypal. Und die habn hier den deutlich längeren Hebel. Durch deine Legitimation deines Girokontos hasst du Paypal ein Zahlungsversprechen in Form von einlösungen von Lastschriften gegeben. Hierbei interessiert es Paypal in keinster Form, welche Gründe deine Rückbuchungen haben. Die einzig korrekte Form der Rückbuchung wäre die Konfliktlösung und die Rückzahlung durch Paypal gewesen. Du kannst dir sicher sein, das, sollte der Betrag in kürze nicht ausgeglichen sein, du dich im nächsten vollautomatischen Mahnlauf und anschliessendem Mahnverfahren der Firma PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. befindest. Und glaube mir, die haben eine herrvoragende Rechtsabteilung…
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Anzeigen, auf das Insolvenzverfahren warten (sollte es den je eins geben), ansonsten, so schwer es ist, aus dem Schaden klug werden.
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@admin:
was kann Trusted Shops jetzt für die tun, die vor Ablauf der Zertifizierung dort gekauft haben? die haben doch auch einen ausfallschutz oder?
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Hahaha das freut mich aber, das der Laden pleite ist
Schade hab grad ein Rechtsstreit mit ihm laufen, wird wohl nix mehr aber Genugtuung für mich
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du kannst schreiben was du willst, wer per vorkasse bestellt ist und bleibt naiv. nicht mal amazon würde ich per vorkasse geld geben, jede firma kann von heute auf morgen pleite gehen und das geld ist weg.
und wer paypal benutzt, DER ist NOCH dämlicher. wer jetzt nicht weiß warum, googelt mal die worte “einlagensicherungsfond” und “sperrung pay pal account”. ich fass es manchmal nicht, wie naiv manche menschen sein können.
p.s. ich arbeite bei einer bank…
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Dann würdest Du mir also zustimmen, dass jeder einzelne Deiner Kunden dämlich ist, da er Beträge auf fremde Konten überweist?
Es hat wohl kaum etwas mit Naivität zu tun, dieses Instrument zu benutzen. Aber Du kannst natürlich auch den großen Teil der Anbieter ignorieren, die auf diese Zahlungsmethode bestehen. Bei dem Rest hast Du dann immerhin die Gewissheit, einen Pappkarton unbekannten Inhaltes für Dein Bargeld zu bekommen. Hoffen wir für Dich, dass kein Backstein darin ist…nicht, dass Du morgen hier in diesem Thread dämlich und naiv genannt wirst…
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Ähm, klaro, per Überweisung/ Vorkasse/ Abbuchung per explizit geschlossener Abbuchungsbereinbarung ist das richtig. Aber wer bitte schön macht das “einfach so”? (die Person darf mir auch gerne ihr Geld “schenken”… ^^). Ergo hoffe ich mal, dass die jeweiliegenden Personen die Trusted-Shops-Garantie in Anspruch genommen haben, mit der es auch einfach sein sollte, an das Geld zu kommen.
Und Lastschriften (im Sinne der bei Privatleuten üblichen Einzugsermächtigung) sind fast unbegrenzt rückbuchbar (gab mal entsprechende Urteile, hab’ aber keinen Bock die zu suchen)
So zumindest die Gesetzeslage meines Wissen…
ach ja: auch Bankkaufmann
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Nachtrag:
Mir ist das ein wenig zu “kuddelmuddelig” hier, von daher sorry, wenn ich nicht alle Beiträge vorher gelesen habe – da habe ich irgendwann den Faden verloren.
Ansonsten ist glaube ich deutlich geworden, dass ich (ebenso wie einige andere) niemals bei Beträgen über 50,- EUR per Vorkasse einkaufen würde. Wenn ein Shop mir keine passenden Zahlungsmodalitäten anbietet dann hat er halt Pech gehabt und ich bestell woanders.
Unabhängig davon tun mir alle Leute leid, die betroffen sind!
(auch das sollte man IMHO betonen)
Ein Kommentar zum Schluss (klingt vielleicht bissig, aber das darf auch mal):
Vielleicht haben insbesondere Geschäfte vor Ort auch Ihre Existenzberechtigung, zumindest kann man dort Geld gegen Ware einkaufen…
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natürlich ist es naiv auf fremde konten geld zu überweisen ohne vorher die ware erhalten zu haben. aber das scheinst du nicht verstehen zu wollen. und nein, ich kaufe keine kartons mit backsteinen, warum auch?!
einfaches beispiel, ich hoffe einfach genug für dich:
kunde 1 der nicht naiv ist:
festplatte bei dell bestellt. bezahlmethode: lastschrift.
dell verschiebt den liefertermin auf 2 monate in die zukunft. email raus: “hallo dell, ich trete vom vertrag zurück und lasse die lastschrift zurückbuchen. tschüss” lastschrift online widerrufen, geld am nächsten tag wieder da, aufwand: keine 5 minuten.
kunde 2 der träumer:
festplatte bei dell bestellt. brav das geld überwiesen. dell verschiebt den liefertermin oder storniert ganz. kunde telefoniert 45 minuten (wenn du das auch nicht glauben magst, lies hier die kommentare) mit diversen osteuropäischen callcenter agenten und hat danach 3 magengeschwüre wegen stress.
so, wer ist jetzt der naive?
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ehm, ich kannte den Shop garnicht…wäre cool, wenn solche “angeblich guten” shops mal vorher genannt werden @admin hehe
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Paypal mahnt zwar und auch Rechtsanwälte werden aktiv,aber Forderungen seitens Paypal gegen Käufer wurden noch nie in Deutschland eingeklagt ,auch bei Rechtmässigen.
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Ja, einfach genug für mich. Schade, dass Du die von mir vorgetragenen Argumente ignorierst -Du wirst wissen warum.
Ich bin immer noch gespannt darauf zu erfahren, ob Du in einer Bank arbeitest, täglich tausende von Überweisungen annimmst/ausführst/dem Kunden ermöglichst und den Kunden für saudumm hältst, weil er tut, was Du ihm rätst.
Ich versuche aber, Dir trotzdem noch einmal den Fehler in Deiner Denkweise aufzuzeigen:
Egal, ob Käufer oder Verkäufer: einer von beiden muss mit einer Leistung in Vorlage treten und bis zum Eintritt der Gegenleistung einfach hoffen/bangen/vertrauen. Jedenfalls dann, wenn man sich nicht Auge in Auge gegenüber steht. Und ein Verkäufer hat naturgemäß wenig Interesse an einer Zahlungsmethode, bei der der Käufer zu einem fast beliebigen Zeitpunkt nach Erhalt der Ware zur Bank rennt und sagt “das machen wir ruckgängig”. Nach Deiner (schlichten) Definition gibt es bei jedem Verkauf über das Internet einen, der dämlich ist, und einen, der schlau ist. Die einzige Möglichkeit, über eine gewisse Entfernung “Zug um Zug” zu handeln, ist die Nachnahme. Und der Gegenwert, den der Käufer da erhält, ist ein Karton, der mit etwas Glück den gekuften Artikel im beschriebenen Zustand enthält -mehr nicht.
Also, Dein Bankjob in Ehren -aber eine solche Arroganz gegenüber Leuten, die beim Handel mit einer Firma, an deren Seriosität bislang kein Zweifel bestand, einfach zum Insolvenzopfer wurden, ist nichts weiter als unverschämt. Da hilft auch keine Besserwisserei.
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Das Gesetz besagt klar, daß dieses Vorgehen nicht strafbar ist. Denn er verschafft sich keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil, er läßt nur Geld, das ihm rechtmäßig zusteht (Sein Geld!) zurückbuchen. Er beschädigt auch nicht das Vermögen eines anderen, denn dieses Geld steht keinem anderen zu. Daß er diese Rückbuchung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen veranlaßt, ist daher nicht strafbar. Er darf in diesem Fall etwas vorspiegeln.
Ich würde es tun.
Er handelt damit völlig legal.
Und bitte die Gesetze auch genau und richtig lesen!
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Na toll, aus der Adresse aus dem DF-Forum und der online Version des Telefonbuchs kann man die Telefonnr. seiner Mutter erfahren.
Die arme Frau.
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PayPal wird vor dir aber das Geld eintreiben per Anwalt so zur info
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Fragt sich nur, wie Du von einem Konto auf dem der Betrag 0,00€ steht, weil der Inhaber pleite/insolvent/untergetaucht ist, eine Rückbuchung machen willst
.
Störerhaftung?
Und die juristische Strafbarkeit interessiert dich spätestens, wenn Du vor Gericht sitzt, und dein Anwalt dir rät die Geldstrafe zu akzeptieren.
Dein Kumpel hat mit Sicherheit nichts abgebucht, was nicht hätte wieder zurückgebucht werden können, dafür hätte er kein Banker sein müssen.
Eine andere Form der Abbuchung ist mir nicht bekannt, und sofern sie existiert, würde dein Kumpel sich bei Mißbrauch vermutlich strafbar machen, ebenso wie sein Chef.
Selbst wenn deine Torrent Story stimmen sollte, sie läßt keine Schlüsse zu auf andere Sachverhalte.
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Nun ja, Joe hat natürlich in einem Punkt Recht: im Insolvenzfall ist nicht automatisch das Faustrecht gültig
Bei einer Insolvenz würde jeder Geschädigte mit der gleichen Quote entschädigt, die während des Insolvenzverfahrens festgelegt wird.
Trotzdem glaube ich, obwohl ich Laie bin, dass da zwei Dinge wichtig sind:
-es gibt bisher (oder irre ich?) kein Insolvenzverfahren. Und bis zur Eröffnung eines solchen Verfahrens steht es dem Kunden natürlich frei, sich 100% zurück zu holen.
-eben wegen des fehlenden “Vermögensvorteils” liegt kein Betrug vor. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Händler geliefert hätte UND man sich dann das Geld zurück holt.
-Wohl aber könnte der Händler, wenn er lieferfähig und -willig war, in diesem Fall Schadenersatz beanspruchen.
Das alles ist aber wie mehrfach erwähnt reine Theorie. Ich wüsste nicht, wie man die Bank in einem solchen Fall veranlassen könnte, eine bereits ausgeführte Überweisung zu revidieren. Wer “irrtümlich” eine Überweisung durchgeführt hat, muss sich an den Empfänger wenden. Und wer meint, dass “böse Erdstrahlen” eine Überweisung vom Konto verursacht haben, ohne dass er dazu beigetragen hat, muss sich an die Ermittlungsbehörden wenden (denn dann läge tatsächlich Betrug oder Unterschlagung vor). Aber die Bank wird da keine Möglichkeiten haben, und wenn die Geschichte noch so traurig ist.
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Es geht bei Gesetzen nicht darum sie richtig zu lesen, sondern sie richtig zu interpretieren.
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Das Unterlassen der unterbliebenen vertraglich vereinbarten Leistung des Händlers und die Rückbuchung des Käufers miteinander zu verrechnen, ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Nicht zu vernachlässigen sind wohl da auch in der Tat die AGB der Bank, denn er kann ja so wie ich das verstanden habe das Geld nur zurückbuchen, wenn er der Bank gegenüber eine falsche Aussage macht, ihr nämlich erzählt, er habe die Buchung nicht selbst getätigt.
Mei mei, wenn das mal nicht bös endet, wenn man auf den James hört
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Hallo Michael,
auch wenn es unjuristisch naheliegt davon auszugehen, dass man ja eigentlich nur “sein” Geld beschützt ist dies juristisch nicht korrekt. Hintergrund des Vermögensvorteils ist der: Wenn ich jemandem etwas übereigne, ist die Sache sein Eigentum. Wenn ich es ihm anschließend wieder wegnehme, ist das Diebstahl.
Bei einer Überweisung oder sonstigen Zahlungsanweisung gelangt die Zahlung ebenfalls in das Vermögen des Empfängers. Wenn ich es wiederhaben will, muss ich mich an den Empfänger wenden, nicht an die Bank. Hintergrund ist, dass die Überweisung und der bargeldlose Zahlungsverkehr ansonsten keinerlei Akzeptanz gefunden hätte. Stell Dir mal vor, Du verkaufst etwas bei eBay, der Käufer überweist, Du verschickst den Artikel und eine Woche später stellst Du fest, dass das Geld auf Deinem Konto wieder verschwunden ist.
Festzuhalten ist also: Mit Abschluss der Überweisung / Zahlung per Kreditkarte ist das Geld nicht mehr in Deinem Eigentum, sondern im Eigentum des Empfängers. Streitigkeiten zwischen Dir und dem Empfänger (egal, ob die Ware defekt, hässlich oder überhaupt nicht vorhanden ist) müssen also auch direkt zwischen euch geklärt werden.
In dem Moment, wo die Bank irrtumsbedingt (da Du fälschlicherweise angegeben hast, die Buchung nicht zuordnen zu können) das Geld zurückbucht, greift sie in fremdes Eigentum ein und verschafft Dir einen Vermögensvorteil (da das gezahlte Geld _nicht_ mehr in Deinem Eigentum steht).
Insofern kann ich nur wiederholen, dass ich von einer solchen Erklärung gegenüber der Bank nur dringend abraten kann. Man kann versuchen das Gespräch mit der Bank zu suchen und die _ECHTE_ Sachlage zu erläutern, evtl. unter Vorlage des hier verlinkten Berichts. In dem Moment hast Du keine Täuschung begangen und machst Dich nicht strafbar.
Ich wünsche allen viel Erfolg. Mir geht es hier keineswegs darum, als Klugscheisser aufzutreten oder den Geschädigten ihre Kompensation zu vergönnen – man sollte aber dringend aufpassen, dass man sich nicht strafbar macht.
Bei größeren Schäden (und/oder bestehender Rechtsschutversicherung) könnte es sich lohnen mal einen guten Anwalt aufzusuchen und die Möglichkeiten durchzusprechen. Als Ansatz könnte man auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Solvenz durchdenken, aber das geht hier zu weit.
Gruß,
Joe
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Seien wir doch mal ehrlich. Derzeit ist GEIZ geil und unser Hirn schaltet sich zu gerne ab.
Fogender Fall:
Auf der Strasse/Internet kommt jemand und bietet uns irgendwas an was wir wollen. Passiert es auf der Strasse werden 95% diesem jemand bestimmt nicht 1000€ geben in der Hoffnung das er mit der versprochenen Ware wieder kommt.
Im Internet machen es aber 95%. Ich frage mich warum?
Natürlich gibt es viele kleine Betriebe die nicht auf Rechnung verschicken, jedoch machen die meisten Lastschrift mit und wenn nicht kauf ich da nicht.
Ich arbeite ungern für andere.
Und bevor wieder das kommt das ich alle die das so machen für naive halte, 2 mal dürft ihr raten wie ich an diese Weisheit gekommen bin
Zum Glück war es ein kleiner Betrag.
casimir
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Zarsen hatte doch laut Artikel bis vor kurzem noch das Trusted Shop Siegel, geht’s noch sicherer?
Und wie ich schon schrieb, es kann gerne jeder ein Vorschlag machen, wie er gedenkt, eine Lastschrift zurückzubuchen, wenn das abzubuchende Konto jemandem gehört, der pleite ist.
Ich persönnlich bezweifel, dass dies möglich ist, denn das würde bedeuten, dass die Bank bereit/verpflichtet ist, für den Unternehmer zu haften.
Kann ich mir wirklich nicht vorstellen, vor allem nicht nach dem 100.Versuch von dem leeren Konto abzubuchen.
Persönlich tendiere ich dazu entweder bei amazon zu bestellen, wenn sie den Artikel haben und er nicht wesentlich teurer ist, als der Durchschnittspreis günstiger Shops.
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Bevor amazon pleite geht, gehen alle anderen pleite
Oder bei einem Online Shop, der zufällig bei mir in der Stadt ist und Abholung ermöglicht.
Die Geizdebatte ist meiner Meinung nach ein Urban Myth, auch wenn sie immer wieder herausgeholt wird (dank der Saturn Werbung).
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Der Begriff “Geiz” impliziert, dass Du eigentlich genügend Kohle hast, um nicht geizig sein zu müssen.
Es also praktisch eine Charaktereigenschaft sei.
Nehmen wir mal Dagobert Duck als Beispiel
Und dabei geht’s ja wohl heutzutage nicht, das sieht man unter anderem in den Comments zur MM Aktion.
Es geht heute eher darum, dass viele Leute, die eigentlich nicht gerade volle Taschen haben, das haben wollen, was auch für andere Leute selbstverständlich scheint.
Das ist für mich dann eher eine Gruppendynamik- man will kein Außenseiter sein, man will mithalten können im “Wettbewerb”…
Man kann es primitiv finden, aber so ein Verhalten ist bei so ziemlich jeder Tierart zu finden, 2 Männer wollen eine Frau, ein Mann bringt Banane und kriegt Frau
Also sehr kurz zusammengefasst
Es hat aber auf jeden Fall in meinen Augen nichts mit Geiz zu tun.
) war da sicher bei fast allen ein essentielles Merkmal.
Und Geiz (an richtiger Stelle) muss nicht schlecht sein.
Frag mal Leute, die unternehmerisch was auf die Beine gestellt haben aus eigener Kraft, wie sie das geschafft haben.
Sparsamkeit (=Geiz nett ausgedrückt
Just my 2 cents again.
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nun ja, wer glaubt, daß er auf dem nomalen Rechtsweg auch nur einen Cent zurückbekommt, soll sich ruhig noch weiteres Geld von Rechtsanwälten und Gerichten abnehmen lassen und wird vermutlich trotzdem am Ende leer ausgehen. Ich halte auch nichts von Faustrecht, hier trifft es vermutlich nicht unbedingt einen ganz Unschuldigen. Auch andere Händler werden jetzt möglicherweise aufatmen können, denn schaut mal hier, was Besserwisser schrieb:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-specialpoint-gmbh
Anmerkung: ich kann gut verstehen, daß Händler niemals Lastschrift oder Kauf auf Rechnung von Kunden akzeptieren, die sie nicht sehr gut kennen. Warum? Die für den Kunden sichere Zahlung führt nämlich sehr oft dazu, daß man Ware rausschickt, die an der Lieferanschrift abgenommen wird, aber nie bezahlt wird. Sehr schnell wird man dann feststellen, daß dort nie jemand gewohnt hat, von dem man etwas eintreiben könnte. Welcher Händler kann sich solche Zahlungsausfälle leisten? Also die Sache hat immer zwei Seiten und auf beiden sitzen schwarze Schafe…
Und wirbt paypal nicht damit, daß der Kauf gegen das Ausfallrisiko des Händlers versichert ist -> unter 10 goldene Regeln? Also warum sollte man das Geld, was einem gehört bzw. ohnehin wieder erstattet würde, nicht zurückbuchen dürfen? Ist besser, als noch weiteres Geld für einen Anwalt zu vernichten und Monate oder gar ewig darauf zu warten.
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Hallo Joe,
danke für die -einleuchtende- Erklärung. Aber spinnen wir mal weiter: der Unternehmer erregt in uns den Irrtum, uns beliefern zu wollen/können. Damit verschafft er sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil. Wir reden ja (noch) nicht von einer Insolvenz, denn die würde voraussetzen, dass der Unternehmer zu seinen Pflichten steht und Insolvenz anmeldet.
Mir ist klar, dass der Weg zur Bank -von dem ich immer noch annehme, dass er fruchtlos verläuft- unter Vorspiegelung falscher Tatsachen illegal ist. Aber Betrug zu Lasten des Unternehmers würde doch voraussetzen, dass dieser legal zum Überweisungsbetrag kam und nicht seinerseits das Geld “rechtswidrig” an sich brachte. Oder?
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Weil Paypal dazu ein Käuferschutzprogramm hat und das Geld “einfriert”. Selbstverständlich ist es nicht so, dass man unter bezug auf “10 goldene Regeln” die Abbuchung durch Paypal stornieren sollte. Immerhin wurde man nicht von Paypal, sondern von Zarsen geschädigt. Wer erst Paypal den Auftrag erteilt, Geld an Zarsen auszuzahlen und dafür den Betrag vom eigenen Konto einzuziehen, der schädigt durch den Widerspruch Paypal und nicht den Händler. Über negative Konsequenzen (Kreditwürdigkeit) braucht man sich da nicht zu wundern. Warum also nicht lieber den Käuferschutz nutzen?
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Wieso regt Ihr Euch auf ? Seit Mai hatte der Laden Trusted Shop und somit konnte JEDER Kunde nach Bestellung eine kostenfreie Versicherung abschliessen ?! Wer es nicht gemacht hat, der hat jetzt ein Problem und sollte mal an seiner eigenen Nase zupfen – wer es gemacht hat war schlau und wird sich hier nicht beschweren….
Beschweren tun sich wieder die “Nasen”, die besonders schlau sein wollten….
Zum Thema Paypal: Lasst Ihr den Betrag rückbuchen, steht Ihr in der Schuld gegenüber Paypal. Paypal bietet einen Käuferschutz nur bei eBay an (hauseigenes Unternehmen), ansonsten ist Paypal nur Vermittler – kein Zahlungsabsicherer.
Zum Thema Rückbuchen: Es gibt einen Unterschied zwischen Lastschrift und Abbuchung. Eine Abbuchunsauftrag kann nicht rückgängig gemacht werden, eine Lastschrift über 6 Wochen. Einer Kreditkartenabbuchung kann widersprochen werden, hier ist der Händler in der Nachweispflicht. Eine Überweisung (Vorkasse) kann normalerweise bei Ausführung nicht zurückgeholt werden.
@Distel: Du hast hier eine Aussage getroffen, mit der Du dich selbst strafbar machst. Bei einer unberechtigten Lastschrift handelt es sich eindeutig um Betrug. Auch dass Dein Kumpel dies gemacht hat – schützt Dich hier nicht. Du bist Mitwisser und hast dies hier kundgetan. Normalerweise reicht ein Ausdruck dieser Aussage mit Deinen Daten (IP ist nachweisbar) und schon hast Du den Staatsanwalt an der Backe. Der Chef von Deinem Kumpel kann dies auch nicht genehmigen – auch wenn ihm die Bank gehört – er kriegt normalerweise gleich die Nachbarzelle….
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Das Siegel war aber Mitte Dezember ausgelaufen, was bringt einem das dann was. Abgesehen davon, dass Trusted Shops letztendlich eh fürn Arsch ist, aber das soll hier ja auch nicht zur Debatte stehen.
P.S.: Auch wie gut, dass keiner weiß, dass IPs hier nicht gespeichert werden ^^ Da kann ankommen wer will
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Ulli1232 hat natürlich reichlich Recht!
Jeder der meint, dass es völlig i.O. wäre das Geld über eine “unlautere” Methode “zurück zu holen”, liegt völlig falsch. Auch wenn hier einige der Meinung sind, dass ein Betrug ja den Anderen rechtfertigt (alà: es liegt doch schon vom Verkäufer eine vorsätzliche Handlung vor, etc.).
Leider wiegt auch im deutschen Strafrecht eine Straftat die Andere nicht auf. Auch wenn jemand sich falsch verhält, darf man nicht ebenso verfahren. Beispiel? Jemand wird aggressiv und verletzt jemanden. Deshalb gibt es kein Recht (des Opfers) nun den Anderen zusammen zu schlagen. Im Gegenteil, sollte er auch tätlich werden, so drohen ihm im Extremfall sogar weit krassere Strafen. Der ursprüngliche Täter kommt mit einer Körperverletzung davon, vermutlich unzurechnungsfähig (er war z.B. betrunken). Das Opfer wird unter Vorsätzlichkeit angeklagt. Immerhin war das offensichtlich eine geplante Racheaktion!
Wer nun meint, man könnte sein Geld auf rechtlich fragwürdige Weise wieder holen und es wäre sein gutes Recht, der irrt gewaltig! Wie schon angesprochen wird (im Paypal-Fall) nicht der Shop Probleme machen, sondern der Geschädigte – also Paypal! Und im deutschen Gesetz steht ausdrücklich, dass Ansprüche immer nur gegen den nächsten Geschäftspartner bestehen. Viel Spaß also vor Gericht! Paypal wird sich das Geld vom Käufer holen, welcher wiederum seine Ansprüche bei dem Shop geltend machen muss. Bis er sich bei Paypal eine blutige Nase geholt hat, wird auch aus der Konkursmasse kein Cent mehr vorhanden sein. Zudem kommt noch einiges an Anwalts und Gerichtskosten (und vermutlich auch noch Mahngebühren plus Schufa) hinzu.
Sollte man bei seiner Bank unter falschen Angaben (ich habe eine unbekannte Abbuchung) eine Rücküberweisung durchführen lassen, so wird man neben den zivilrechtlichen Vergehen (sollte die Bank klagen) zudem auf jeden Fall auch noch eine Strafanzeige bekommen! Diese ist zudem um einiges bedenklicher, da man hier (in diesem Fall bzw. beim ersten Vergehen noch nicht) auch einen Eintrag ins Strafregister bekommen kann! Man wäre also Vorbestraft… Nun gut, dass muss also jeder für sich selbst ausmachen. Nur der Staat darf hierzulande Recht sprechen, auch wenn das hier leider (verständlicherweise) von den Betroffenen anderes gesehen wird…
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So ein Quark. Ja verunsichere im Web
@MUC bist du Papal MA ?
Wer sein Geld bei Paypal nicht zurückholt,hat zuviel Geld.
Bin vor 3 Jahren ähnlich vorgegangen,als ein Händler micht besch..
hatte und Paypal die Rückerstattung verweigerte.
Von Paypal kamen Mahnungen und Rechtsanwälte nervten mich.
Aber dann war Ruhe.
PAYPAL HATT NOCH NIEMALS BEI MINUS KONTOSTÄNDEN GEKLAGT
AUCH BEI BERECHTIGTEN FORDERUNGEN.
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sicher wird man mind. 10 Jahre strengstes Zuchthaus bekommen, weil man ein paar Euro seines eigenen Geldes zurückbucht. Ist rechtlich gleichwertig mit einem widerrufenen Auftrag. Und man kann doch im Internet jede Bestellung inerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform widerrufen. Also einfach parallel eine eMail mit Widerruf senden. Das hat rein gar nix mit Betrug zu tun! Ware gegen Geld, keine Ware – kein Geld, fertig!
Ein Betrugsversuch wäre meiner Meinung nach nur, wenn man zurückbucht und gleichzeitig um eine Rückerstattung bittet. Dann besteht Bereicherungsabsicht, andernfalls nicht. Paypal wird schon wissen, warum nicht geklagt wird. Sollte wirklich ein Mahnbescheid kommen, würde ich umgehend widersprechen, sonst wird nämlich ein vollstreckbarer Titel draus.
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wie schaut es aus, wenn man per ratenzahlung (zarsen.de warb ja zum 10-jährigen bestehen mit 0 %) ware bestellt hat, aber es nicht geliefert bekam?
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Meine Güte, da fällt einem echt gar nichts mehr zu ein…
Hör auf die Raten zu zahlen
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