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	<title>Kommentare zu: Das Widerrufsrecht beim Onlineshopping *UPDATE*</title>
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	<description>Der Schnäppchen Blog mit Z</description>
	<lastBuildDate>Sat, 11 Feb 2012 23:35:18 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-571711</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 15:26:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-571711</guid>
		<description>@snoopychen

hmm, also nach dem was ich bisher über das Thema Packstation gehört habe gilt eine Sendung dann als zugestellt, wenn DHL sie in die Packstation einliefert.

Im Grund ist die Packstation ja nichts anderes als Dein Briefkasten, nur dass halt nicht nur Briefe reinpassen, sondern Pakete.
Beim normalen Briefkasten gilt ein Brief ja auch dann als zugestellt, wenn er bei Dir im Briefkasten eingeworfen wird (Stichwort Einwurfeinschreiben).

Der Anspruch auf Dein Widerrufsrecht hängt im Grunde genau davon ab, wann rechtlich die Ware bei Dir eingegangen ist. Hier würde ich einmal Dr. Google befragen. Bzw. Ruf doch bei der Post an und frag mal nach.

Gruß
Martin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@snoopychen</p>
<p>hmm, also nach dem was ich bisher über das Thema Packstation gehört habe gilt eine Sendung dann als zugestellt, wenn DHL sie in die Packstation einliefert.</p>
<p>Im Grund ist die Packstation ja nichts anderes als Dein Briefkasten, nur dass halt nicht nur Briefe reinpassen, sondern Pakete.<br />
Beim normalen Briefkasten gilt ein Brief ja auch dann als zugestellt, wenn er bei Dir im Briefkasten eingeworfen wird (Stichwort Einwurfeinschreiben).</p>
<p>Der Anspruch auf Dein Widerrufsrecht hängt im Grunde genau davon ab, wann rechtlich die Ware bei Dir eingegangen ist. Hier würde ich einmal Dr. Google befragen. Bzw. Ruf doch bei der Post an und frag mal nach.</p>
<p>Gruß<br />
Martin</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: snoopychen</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-571536</link>
		<dc:creator>snoopychen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 11:28:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-571536</guid>
		<description>Hallo zusammen,

wie sieht es mit folgendem Fall aus?

18.10. Bestellung
20.10. Einlieferung in eine andere Packstation (schlechter erreichbar), daher erst
25.10. Abholung
07.11. Widerruf per E-Mail (von Händler bestätigt)
08.11. Retoureneinlieferung in Packstation
11.11. Entgegennahme Retoure durch Händler

Der Warenwert ist über 40 Euro, Zahlung erfolgte über KK

Zur Widerrufsfrist steht in deren AGB: Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zunächst wurde die Erstattung auf KK angekündigt, dann jedoch 04.11. als spätester Rücksendetermin genannt und Ware würde an mich zurückgeschickt. Derzeit ist die Ware (auf Kulanz) beim Händler, Geld ist jedoch über KK abgebucht und auch nicht rückerstattet. Auf meine Argumentation, dass auf deren Website steht, &quot;Nachnahmezahlungen sind mit Erhalt der Ware fällig&quot; und dies bei Packstation bei Abholung und nicht Bereitstellung ist, erfolgte keinerlei Reaktion.

Allgemein sehe ich im Gegensatz zu crazy-inside deutliche Unterschiede zwischen Briefkasten und Packstation: die Packstation ist wohl kaum bei dir zuhause (also nicht so leicht erreichbar), bei Defekten ist DHL zuständig und auch DHL hat auf die Fächer/Pakete Zugriff. Die Widerrufsfrist beginnt meines Erachtens nach daher nicht ab Bereitstellung, sondern ab Abholung.

Wie sieht es rechtlich aus (sowohl mit Händler als auch mit KK-Rückbuchung) und was würdet ihr tun? 

Vielen Dank schonmal für jeden Rat/Hinweis/... :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>wie sieht es mit folgendem Fall aus?</p>
<p>18.10. Bestellung<br />
20.10. Einlieferung in eine andere Packstation (schlechter erreichbar), daher erst<br />
25.10. Abholung<br />
07.11. Widerruf per E-Mail (von Händler bestätigt)<br />
08.11. Retoureneinlieferung in Packstation<br />
11.11. Entgegennahme Retoure durch Händler</p>
<p>Der Warenwert ist über 40 Euro, Zahlung erfolgte über KK</p>
<p>Zur Widerrufsfrist steht in deren AGB: Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.</p>
<p>Zunächst wurde die Erstattung auf KK angekündigt, dann jedoch 04.11. als spätester Rücksendetermin genannt und Ware würde an mich zurückgeschickt. Derzeit ist die Ware (auf Kulanz) beim Händler, Geld ist jedoch über KK abgebucht und auch nicht rückerstattet. Auf meine Argumentation, dass auf deren Website steht, &#8220;Nachnahmezahlungen sind mit Erhalt der Ware fällig&#8221; und dies bei Packstation bei Abholung und nicht Bereitstellung ist, erfolgte keinerlei Reaktion.</p>
<p>Allgemein sehe ich im Gegensatz zu crazy-inside deutliche Unterschiede zwischen Briefkasten und Packstation: die Packstation ist wohl kaum bei dir zuhause (also nicht so leicht erreichbar), bei Defekten ist DHL zuständig und auch DHL hat auf die Fächer/Pakete Zugriff. Die Widerrufsfrist beginnt meines Erachtens nach daher nicht ab Bereitstellung, sondern ab Abholung.</p>
<p>Wie sieht es rechtlich aus (sowohl mit Händler als auch mit KK-Rückbuchung) und was würdet ihr tun? </p>
<p>Vielen Dank schonmal für jeden Rat/Hinweis/&#8230; <img src='http://www.mydealz.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-571512</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 10:56:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-571512</guid>
		<description>Länderübergreifend immer Du. Alles andere is Kulanz</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Länderübergreifend immer Du. Alles andere is Kulanz</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: thdoubleu</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-571510</link>
		<dc:creator>thdoubleu</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 10:54:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-571510</guid>
		<description>Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Ich hab zwei Leuchten in den Niederlanden bestellt. Eine für 50€ eine für 150€.

Ich möchte eine der beiden Leuchten zurück senden. Ich sende die Leuchte für 150€ zurück. Die Frage ist jetzt, wer zahlt die Versandkosten von Deutschland in die Niederlande...?  Ist das nicht in der EU so geregelt das es ab 40€ der Händler zahlt...? 

Hat wer von euch Infos dazu? Nach Möglichkeit mit Link zu Gesetzt oder so...

Danke und Gruß thomas</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe folgenden Fall:</p>
<p>Ich hab zwei Leuchten in den Niederlanden bestellt. Eine für 50€ eine für 150€.</p>
<p>Ich möchte eine der beiden Leuchten zurück senden. Ich sende die Leuchte für 150€ zurück. Die Frage ist jetzt, wer zahlt die Versandkosten von Deutschland in die Niederlande&#8230;?  Ist das nicht in der EU so geregelt das es ab 40€ der Händler zahlt&#8230;? </p>
<p>Hat wer von euch Infos dazu? Nach Möglichkeit mit Link zu Gesetzt oder so&#8230;</p>
<p>Danke und Gruß thomas</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: snoopychen</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-557504</link>
		<dc:creator>snoopychen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 22:00:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-557504</guid>
		<description>&lt;blockquote cite=&quot;comment-374558&quot;&gt;

&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;#comment-374558&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;crazy-inside&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: 
Blödsinn – Die Gerichte sehen das anders – Es fehlt wie oben erwähnt noch die rechtskräftige Entscheidung des EuGH – die wird es aber wohl auch bestätigen!
Bei Packstationen gilt das Datum der Bereitstellung. Wenn man es dann eine Woche nicht abholt ist das eigenes Verschulden. Dt. Gerichte gehen von täglichem Leeren des Briefkastens aus!
Falls die Rechnung schon bezahlt ist, gibt es auch das ganze Porto zurück – siehe oben. Da kann man schon einmal überlegen ob Vorkasse nicht auch ein Vorteil sein kann

&lt;/blockquote&gt;

Kann mir das mit der Packstation und Fristbeginn ab Bereitstellung jemand bestätigen oder widerlegen? 

Interessant dürfte m.E. auch sein, wenn das Paket an eine andere Packstation als die vereinbarte geliefert wird oder auch wenn die Packstation defekt ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote cite="comment-374558">
<p><strong><a href="#comment-374558" rel="nofollow">crazy-inside</a></strong>:<br />
Blödsinn – Die Gerichte sehen das anders – Es fehlt wie oben erwähnt noch die rechtskräftige Entscheidung des EuGH – die wird es aber wohl auch bestätigen!<br />
Bei Packstationen gilt das Datum der Bereitstellung. Wenn man es dann eine Woche nicht abholt ist das eigenes Verschulden. Dt. Gerichte gehen von täglichem Leeren des Briefkastens aus!<br />
Falls die Rechnung schon bezahlt ist, gibt es auch das ganze Porto zurück – siehe oben. Da kann man schon einmal überlegen ob Vorkasse nicht auch ein Vorteil sein kann</p>
</blockquote>
<p>Kann mir das mit der Packstation und Fristbeginn ab Bereitstellung jemand bestätigen oder widerlegen? </p>
<p>Interessant dürfte m.E. auch sein, wenn das Paket an eine andere Packstation als die vereinbarte geliefert wird oder auch wenn die Packstation defekt ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: IJay</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-549714</link>
		<dc:creator>IJay</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 13:55:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-549714</guid>
		<description>Aktuelles Urteil und Artikel zum Thema &quot;Rückgaberecht im Versandhandel: Ausprobieren ohne Wertersatz&quot;:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckgaberecht-im-Versandhandel-Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelles Urteil und Artikel zum Thema &#8220;Rückgaberecht im Versandhandel: Ausprobieren ohne Wertersatz&#8221;:<br />
<a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckgaberecht-im-Versandhandel-Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html"  rel="nofollow">http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckgaberecht-im-Versandhandel-Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Zofinur</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-517548</link>
		<dc:creator>Zofinur</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 06:52:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-517548</guid>
		<description>Kann mir jemand was zur maximalen Reparaturdauer sagen, wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate (afaik also Gewährleistung) einen defekt am Gerät habe?
Es handelt sich um ein portables Multimediaabspielgerät mit 160GB Festplatte auf der eigene Daten (Videos/Musik) liegen, auf die ich ggf. auch verzichten kann.

Sind &quot;Durchlaufzeiten in den Service Centern zwischen 4 und 6 Wochen&quot; mit dem Zusatz &quot;spezielle Ersatzteile ... können ... die Reparaturzeiten ... verlängern&quot;

Wenn ich das weiter oben richtig gelesen habe, kann ich als Käufer auch ein Ersatzgerät verlangen/wünschen? Und somit diese lange Ausfallzeit umgehen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann mir jemand was zur maximalen Reparaturdauer sagen, wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate (afaik also Gewährleistung) einen defekt am Gerät habe?<br />
Es handelt sich um ein portables Multimediaabspielgerät mit 160GB Festplatte auf der eigene Daten (Videos/Musik) liegen, auf die ich ggf. auch verzichten kann.</p>
<p>Sind &#8220;Durchlaufzeiten in den Service Centern zwischen 4 und 6 Wochen&#8221; mit dem Zusatz &#8220;spezielle Ersatzteile &#8230; können &#8230; die Reparaturzeiten &#8230; verlängern&#8221;</p>
<p>Wenn ich das weiter oben richtig gelesen habe, kann ich als Käufer auch ein Ersatzgerät verlangen/wünschen? Und somit diese lange Ausfallzeit umgehen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-512003</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 17:17:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-512003</guid>
		<description>Hallo,

also ich würde davon ausgehen, dass immer die Bestellsumme entscheidend ist.
Wenn Du also Waren von z.B. 45 Euro im Warenkorb hast und durch einen 10-Euro-Gutschein nur 35 Euro bezahlst, gehe ich davon aus, dass die 35 Euro entscheidend sind. Ich würde es daher ableiten, dass wenn Du die Ware zurückschickst, dass Du dann auch nicht 45 Euro erstattet bekommst, sondern auch nur die 35 Euro. Ein Gutschein ist ja nichts anderes als ein Rabatt. Und Sofort-Rabatte vermindern den Kaufpreis und damit den Warenwert.
Daher sollte man Gutscheine (ich denke da z.B. an amazon-Gutscheine oder die Paypal-Gutscheine) immer nur dann einsetzen, wenn man die Ware garantiert nicht zurückgeben will. Denn Gutscheine werden nicht erstattet.
Zur Not bestellst Du lieber zweimal. Einmal ohne Gutschein zur Prüfung der Ware, und wenn Du diese behalten willst, dann mit Gutschein ein zweites mal, wobei das schon ziemlich frech ist.

Ansonsten bestell bei einer kritischen Grenze lieber noch einen Artikel zusätzlich mit, damit Du vom Betrag her auf der sicheren Seite bist. Es sollte dabei unbedingt ein Artikel sein, der einzeln mehr wie 40 Euro kostet (also nicht z.B. 2x20 Euro-Artikel).
Wenn du z.B. etwas für 30 Euro kaufen möchtest und Dir nicht sicher bist, dann bestell z.B. noch was mit dazu für &gt;40 Euro, das Du dann auf jeden Fall zurückgibst. Dann bekommst Du beides bei Bedarf kostenlos an den Händler zurück. den 40-Euro-Artikel auf jeden Fall, und bei Bedarf halt beides.

Gruß
Martin

&lt;blockquote cite=&quot;comment-511970&quot;&gt;

&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;#comment-511970&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;padrino&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: Mal ‘ne Frage, was ist denn, wenn Durch einen Gutschein (Flyer etc, also kei Geschnkgutschein), man unter 40EUR kommt.
Bleibt dann der Warenwert unberührt, sprich, wäre eine Rücksendung gratis, oder ist der Warenwert, der Betrag, den man letztendlich für die Ware zahlt?

&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>also ich würde davon ausgehen, dass immer die Bestellsumme entscheidend ist.<br />
Wenn Du also Waren von z.B. 45 Euro im Warenkorb hast und durch einen 10-Euro-Gutschein nur 35 Euro bezahlst, gehe ich davon aus, dass die 35 Euro entscheidend sind. Ich würde es daher ableiten, dass wenn Du die Ware zurückschickst, dass Du dann auch nicht 45 Euro erstattet bekommst, sondern auch nur die 35 Euro. Ein Gutschein ist ja nichts anderes als ein Rabatt. Und Sofort-Rabatte vermindern den Kaufpreis und damit den Warenwert.<br />
Daher sollte man Gutscheine (ich denke da z.B. an amazon-Gutscheine oder die Paypal-Gutscheine) immer nur dann einsetzen, wenn man die Ware garantiert nicht zurückgeben will. Denn Gutscheine werden nicht erstattet.<br />
Zur Not bestellst Du lieber zweimal. Einmal ohne Gutschein zur Prüfung der Ware, und wenn Du diese behalten willst, dann mit Gutschein ein zweites mal, wobei das schon ziemlich frech ist.</p>
<p>Ansonsten bestell bei einer kritischen Grenze lieber noch einen Artikel zusätzlich mit, damit Du vom Betrag her auf der sicheren Seite bist. Es sollte dabei unbedingt ein Artikel sein, der einzeln mehr wie 40 Euro kostet (also nicht z.B. 2&#215;20 Euro-Artikel).<br />
Wenn du z.B. etwas für 30 Euro kaufen möchtest und Dir nicht sicher bist, dann bestell z.B. noch was mit dazu für &gt;40 Euro, das Du dann auf jeden Fall zurückgibst. Dann bekommst Du beides bei Bedarf kostenlos an den Händler zurück. den 40-Euro-Artikel auf jeden Fall, und bei Bedarf halt beides.</p>
<p>Gruß<br />
Martin</p>
<blockquote cite="comment-511970">
<p><strong><a href="#comment-511970" rel="nofollow">padrino</a></strong>: Mal ‘ne Frage, was ist denn, wenn Durch einen Gutschein (Flyer etc, also kei Geschnkgutschein), man unter 40EUR kommt.<br />
Bleibt dann der Warenwert unberührt, sprich, wäre eine Rücksendung gratis, oder ist der Warenwert, der Betrag, den man letztendlich für die Ware zahlt?</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: padrino</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-511972</link>
		<dc:creator>padrino</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 16:06:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-511972</guid>
		<description>@Chris
Also ich hab auch schonmal widerrufen und es mir dann doch anders überlegt. Habe einfach nix zurück geschickt. Das war kein Thema, ich hatte ja schon gezwahlt, ich hatte meine Ware. Am Ende waren dann doch alle glücklich. :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Chris<br />
Also ich hab auch schonmal widerrufen und es mir dann doch anders überlegt. Habe einfach nix zurück geschickt. Das war kein Thema, ich hatte ja schon gezwahlt, ich hatte meine Ware. Am Ende waren dann doch alle glücklich. <img src='http://www.mydealz.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: padrino</title>
		<link>http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/comment-page-2/#comment-511970</link>
		<dc:creator>padrino</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 16:03:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=12027#comment-511970</guid>
		<description>Mal &#039;ne Frage, was ist denn, wenn Durch einen Gutschein (Flyer etc, also kei Geschnkgutschein), man unter 40EUR kommt.
Bleibt dann der Warenwert unberührt, sprich, wäre eine Rücksendung gratis, oder ist der Warenwert, der Betrag, den man letztendlich für die Ware zahlt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mal &#8216;ne Frage, was ist denn, wenn Durch einen Gutschein (Flyer etc, also kei Geschnkgutschein), man unter 40EUR kommt.<br />
Bleibt dann der Warenwert unberührt, sprich, wäre eine Rücksendung gratis, oder ist der Warenwert, der Betrag, den man letztendlich für die Ware zahlt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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