Wer zahlt die Hinsendekosten bei Widerruf? *UPDATE*


Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Hinsendekosten im Falle eines Widerrufs vom Händler übernommen werden müssen. Allerdings ist die Begründung des Richters diskussionswürdig. Es geht nämlich dadrum, dass das Risiko fair zwischen Händler und Kunden aufgeteilt wird. Im restlichen Europa gibt es nämlich nicht die 40 Euro Klausel, die besagt, dass bei Bestellungen über 40€ der Händler die Rückversandkosten zu tragen hat. Unter Umständen wird das Urteil also auch nochmal zu Änderungen des deutschen Gesetzes führen.
Erstmal kann man jetzt aber auf jeden Fall folgendes festhalten:

  • Hinsendkosten: Sind bei vollständiger Rücksendung (nicht bei Teilrücksendungen) immer vom Händler zu tragen
  • Rücksendekosten: Ab 40€ Warenwert vom Händler zu tragen

Gute Nachrichten für den Kunden (zumindest kurzfristig bis dies von den Händlern mit einkalkuliert wird).

Ursprünglicher Artikel vom 02.04.2010:
Wer trägt eigentlich die Hinsendekosten, wenn ich einen Fernabsatzvertrag widerrufe?

Ich hatte ja bereits vor einiger Zeit darüber geschrieben, dass man Verträge, die beispielsweise im Internet abgeschlossen wurden, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Begründung widerrufen kann. Die Rücksendekosten hat dabei grundsätzlich der Verkäufer zu tragen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Zulässig ist die Abwälzung der Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40€ nicht übersteigt oder wenn Ihr bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht habt.

Damit wäre das dann ja geklärt. Aber was ist denn eigentlich mit den Hinsendekosten, die entstehen, wenn mir ein Verkäufer etwas zuschickt? Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW auf Unterlassung gegen den Heine Versand, der Kunden pauschal € 4,95 pro Bestellung in Rechnung stellte. Nun beginnt das juristische Kuddelmuddel: Das Landgericht Karlsruhe hatte der Verbraucherzentrale Recht gegeben und festgestellt, dass die Belastung mit diesen Kosten gegen Verbraucherregeln verstoßen. Die nächste Instanz (das Oberlandesgericht) stimmte dem Landgericht zu und wies die Berufung ab. Der Heine-Versand probierte es schließlich beim Bundesgerichtshof, der sich daran aber nicht die Finger verbrennen wollte und die Frage jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte. Dieser hat nun zu entscheiden, ob die Hinsendekosten nicht mit der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) kollidiert, da diese vorsieht, dass der Verbraucher nicht mit Hinsendekosten belastet werden darf.

Lange Rede kurzer Sinn: Derweil zerbricht sich der EuGH darüber den Kopf. Eine bindende Entscheidung gibt es deswegen noch nicht, aber die Chancen für den Verbraucher stehen gut. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, wird der Artikel über Widerruf bei Onlinebestellungen geupdated und wieder hochgeholt. Wer in der Zwischenzeit auf Nummer sicher gehen will, informiert sich entweder vorher bei dem Wunschhändler oder greift zu einem Händler, der versandkostenfrei liefert.

128 Kommentare…

1
Dennis April 2, 2010 um 2:03 pm

Interessant.

Meiner Meinung nach sollte die Hinsendekosten der Verbraucher tragen. Warum sollte der Händer dafür aufkommen, wenn dem Kunde etwas nicht gefallt?
Da reicht es vollkommen aus, wenn die Rücksendekosten erstattet werden.

Auch sollte bedacht werden, dass viele Verkäufer ohnehin den kostenlosen Versand anbieten.

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2
Lopik April 2, 2010 um 2:08 pm

Haha, ich wollte eventuell jetzt was bei Heine bestellen, aber die jetzigen Versandkosten pauschal von 5,95€ (!) halten mich noch leicht davon ab :D
Wenn ich beispielsweise was bei Ebay verkaufe will ich nicht die Versandkosten übernehmen, das würde sich dann bei Spielen ja gar nicht mehr lohnen.

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TheZulfi April 2, 2010 um 2:10 pm

Ich finde, der Verbraucher sollte von den Kosten verschont bleiben, denn dann ist er auf dem gleichen Stand wie im Laden, und das ist der Sinn der Sache!

Dafür sparen Online händler an genug anderen Ecken gegenüber den lokalen Geschäften. Sollte es ein Kunde übertreiben und immer wieder bestellen und zurück schicken, macht man mit diesem keine Geschäfte mehr!

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4
steve April 2, 2010 um 2:12 pm

Der LCD TV von Conrad hatte bei mir auch dieses quiecken. Habe ihn daraufhin zurückgesendet. Wer zahlt denn in dem Fall die Hinsendekosten?

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namIKa April 2, 2010 um 2:17 pm

Da hat aber jemand aufmerksam gelesen :)
Wenn Conrad kulant ist, sie, wenn nicht Du.
Conrad ist aber kulant :)

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Dennis April 2, 2010 um 2:19 pm

Die Aussage zieht in meinen Augen nicht.

Entweder man will beim Kauf sparen und bestellt die Sachen dann online, oder man kauft es im Ladenlokal. Muß da aber dann tiefer in die Tasche greifen.

Und was machen viele Verbrauche: Genau da wird dann online aufgrund der Preisersparnis gekauft. Da ist es dann auch nicht zu viel verlangt, die Porokosten zu tragen.

TheZulfi: Ich finde, der Verbraucher sollte von den Kosten verschont bleiben, denn dann ist er auf dem gleichen Stand wie im Laden, und das ist der Sinn der Sache!Dafür sparen Online händler an genug anderen Ecken gegenüber den lokalen Geschäften. Sollte es ein Kunde übertreiben und immer wieder bestellen und zurück schicken, macht man mit diesem keine Geschäfte mehr!

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Dennis April 2, 2010 um 2:20 pm

Ganz eindeutig Conrad. Wenn das Gerät defekt ist. Wenn nicht, natürlich du. Oder Sie liefern dir ein funktionsfähiges Gerät.

steve: Der LCD TV von Conrad hatte bei mir auch dieses quiecken. Habe ihn daraufhin zurückgesendet. Wer zahlt denn in dem Fall die Hinsendekosten?

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J0rd4N April 2, 2010 um 2:21 pm

im laden bezahlt der kunde den “versand” (hier sind es eben lagerkosten, ladenkosten, und und und) durch den hoeheren kaufpreis, und der verkaeufer macht hier durch widerruf im grunde kein minus, waehrend er aber im internet eben versandkosten, verpackungskosten doppelt zu tragen haette, wenn zu gunsten des verbrauchers entschieden wird.

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martina April 2, 2010 um 2:24 pm

Wenn der Onlinehandel die Hinsendekosten tragen muss, dann dürften die Preise sicherlich auch steigen.

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Axel April 2, 2010 um 2:26 pm

TheZulfi: Ich finde, der Verbraucher sollte von den Kosten verschont bleiben, denn dann ist er auf dem gleichen Stand wie im Laden, und das ist der Sinn der Sache!</P

Nun ja, ich denke beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Dir würde ich z.B. zu bedenken geben wollen, dass Du im Regelfal gegenüber dem Laden das jeweilige Produkt deutlich billiger beziehen wirst. Ausserdem muss es einen Anreiz geben, dass keine “sinnlosen” Bestellungen ausgelöst werden.

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11
Chris April 2, 2010 um 2:30 pm

Nach dem ziemlich eindeutigen Schlussantrag des Generalanwalts Paolo Mengozzi stehen die Chancen geschätzt 80/20 für die Verbraucher. Wir warten es ab!

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Dennis April 2, 2010 um 2:33 pm

Richtig so :-)

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admin April 2, 2010 um 2:36 pm

Im Prinzip ja.
Sonst ist es gerade bei TV-Geräten einfach ein klarer “Hinderungsgrund” vom Widerruf Gebrauch zu machen.

Natürlich gibt es halt auch andere Punkte die man letztendlich berücksichtigen muss. Gute/Faire Händler haben das in ihrem Prozess eh bereits einkalkuliert.

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14
Peter April 2, 2010 um 2:50 pm

gebe ich das Paket dann ohne Frankierung mit dem Hinweis “Porto bezahlt Empfänger” auf oder muss ich die Kosten vorstrecken?

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admin April 2, 2010 um 2:51 pm

In 99% der Fälle vorstrecken. Die größeren Händler legen aber auch oft direkt einen Rücksendeschein bei – aufpeppen, zur Post/Hermes bringen und “glücklich” sein.

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triple blatsch April 2, 2010 um 2:56 pm

Genau dieses Thema hatte ich als Examensklausur im ersten Staatsexamen

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morTimar April 2, 2010 um 3:01 pm

“Die Rücksendekosten hat dabei grundsätzlich der Verkäufer zu tragen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Zulässig ist die Abwälzung der Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40€ nicht übersteigt …”

Bitte den Part noch einmal überarbeiten, da es genau anders herum sein sollte, da unter 40 Euro der Käufer die Rücksendekosten und erst über 40 Euro trägt diese der Verkäufer.

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jamdeacon April 2, 2010 um 3:04 pm

MyDealz ist und bleibt einfach eine absolut geniale Seite. Ich liebe die Mischung aus Angeboten und Hinweisen, seziell die Einstreuung solcher Artikel mache die Seite für mich persönlich zu einer der Topadressen im Netz. Hier hat man wirklich das Gefühl dass sich der admin umfassend um seine Schäfchen kümmert.

Ich hoffe es wird noch lange so bleiben und möchte einfach mal wieder danke sagen für den genialen Service !!

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John Wayne April 2, 2010 um 3:05 pm

Ich finds mies dass der Händler auch noch den Hinversand zahlen muss, Rückversand ist schon schlimm genug. Im Laden bekommt man auch kein Benzingeld erstattet wenn man was zurückbringt. Irgendwann ist auch mal gut mit “Verbraucherschutz”.

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20
jamdeacon April 2, 2010 um 3:06 pm

morTimar: “Die Rücksendekosten hat dabei grundsätzlich der Verkäufer zu tragen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Zulässig ist die Abwälzung der Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40€ nicht übersteigt …”Bitte den Part noch einmal überarbeiten, da es genau anders herum sein sollte, da unter 40 Euro der Käufer die Rücksendekosten und erst über 40 Euro trägt diese der Verkäufer.

Ist doch genau so formuliert, lies selbst nochmal nach. Unter 40€ und bei korrekter Ware erfolgt die Abwälzung auf den Kunden = Kunde trägt die RÜcksendekosten. Über 40€ nicht…

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21
jamdeacon April 2, 2010 um 3:10 pm

@admin: War es früher nicht mal möglich Kommentare noch ein paar Minuten lang zu bearbeiten? Ist nicht tragisch und mir sind die Beweggründe durchaus bewusst das nicht zu machen, ich merze aber eigtl. ganz gerne die flüchtigen Rechtschreibfehler noch schnell aus.

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22
sicki April 2, 2010 um 3:12 pm

ich habe bol.de etwas zurückgesendet, auf ihren wunsch mit der billigsten alternative.
dies ist nun 2,3 wochen her und sie meinen, es sei immer noch nichts angekommen. in diesem fall müssen sie mir aber dennoch die kosten erstatten oder?
beweisen kann ich jedoch schlecht, dass ich die ware abgeschickt hab, da es ja kein paket oder dergleichen war. die quittung habe ich aber noch.

:(

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23
nippelnuckler April 2, 2010 um 3:13 pm

@admin: bitte schreib doch “Hinsendekosten” um in “Rücksendekosten” das wäre dann wenigstens das gebräuchliche Wort ;)

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24
nippelnuckler April 2, 2010 um 3:14 pm

nippelnuckler: @admin: bitte schreib doch “Hinsendekosten” um in “Rücksendekosten” das wäre dann wenigstens das gebräuchliche Wort

sorry nu hab ichs auch gepeilt…

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25
Kevin April 2, 2010 um 3:23 pm

Es dürfte auch jetzt schon aufgrund der doch recht deutlichen Tendenzen in Richtung des Verbrauchers kein Problem sein, die Hinsendekosten geltend zu machen. Die deutschen Gerichte haben bisher eher verbraucherfreundlich abgeurteilt und in den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts sollte schon eine Vorschau auf die kommende EuGH Entscheidung zu sehen sein ;-) .

Wir können uns also schon mal auf noch schlechteres Möbel-Shopping im Internet einstellen… .

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26
Basti April 2, 2010 um 3:25 pm

In diesem Fall sollte eigentlich gelten, dass die Gefahr (bei einer Schickschuld) auf den Empfänger übergeht, sobald du die Ware an den Versender (d.h. Post) übergeben hast. Das heisst, die müssen das bezahlen. Grds. bist du nun in der Beweispflicht, dass du es auch tatsächlich der Post übergeben hast, aber dafür reicht ja die Freundin als Zeugin. Um demnächst auf nummer sicher zu gehen: immer versichert zurücksenden, DIE müssen dir das eh erstatten, wenn es über 40 Euro war…

Anders ist es, wenn du selber gewerblicher Verkäufer wärst. Daher würde ich als Kunde niemals versicherten Versand bei gewerblichen Verkäufern wählen…

sicki: ich habe bol.de etwas zurückgesendet, auf ihren wunsch mit der billigsten alternative.
dies ist nun 2,3 wochen her und sie meinen, es sei immer noch nichts angekommen. in diesem fall müssen sie mir aber dennoch die kosten erstatten oder?
beweisen kann ich jedoch schlecht, dass ich die ware abgeschickt hab, da es ja kein paket oder dergleichen war. die quittung habe ich aber noch.

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27
Basti April 2, 2010 um 3:27 pm

Na dennis, es geht ja darum, wenn man den Artikel zurückschicken will, weil er einem nicht gefällt. Da soll der Verbraucher gestellt werden, als hätte er ihn im Laden gekauft.

Wenn man den Artikel behalten will muss man selbstverständlich die Versandkosten tragen, und das ist auch aus deinen genannten Gründen richtig so.

Dennis: Die Aussage zieht in meinen Augen nicht.Entweder man will beim Kauf sparen und bestellt die Sachen dann online, oder man kauft es im Ladenlokal. Muß da aber dann tiefer in die Tasche greifen.Und was machen viele Verbrauche: Genau da wird dann online aufgrund der Preisersparnis gekauft. Da ist es dann auch nicht zu viel verlangt, die Porokosten zu tragen.

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28
jenz April 2, 2010 um 3:35 pm

@sicki
Ich wuerde, bei vorhandenem Zeugen, die Herrschaften nochmal anschreiben (mit Quittungsscan) Frist setzen und evtl einen Nachforschungsauftrag(geht auch mit Brief) aufgeben.
Gruss

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29
sicki April 2, 2010 um 3:39 pm

da der artikel zum einen beschädigt war, zum anderen nicht der artikelbeschreibung entsprach, haben die gemeint, sie übernehmen die portokosten aufjedenfall und ich soll bitte das billigste nehmen. naja hab ich dann auch getan. naja veilleicht dauert das bearbeiten der retouren bei denen ja etwas länger…-.-

Basti: In diesem Fall sollte eigentlich gelten, dass die Gefahr (bei einer Schickschuld) auf den Empfänger übergeht, sobald du die Ware an den Versender (d.h. Post) übergeben hast. Das heisst, die müssen das bezahlen. Grds. bist du nun in der Beweispflicht, dass du es auch tatsächlich der Post übergeben hast, aber dafür reicht ja die Freundin als Zeugin. Um demnächst auf nummer sicher zu gehen: immer versichert zurücksenden, DIE müssen dir das eh erstatten, wenn es über 40 Euro war…
Anders ist es, wenn du selber gewerblicher Verkäufer wärst. Daher würde ich als Kunde niemals versicherten Versand bei gewerblichen Verkäufern wählen…

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30
morTimar April 2, 2010 um 3:47 pm

jamdeacon:
Ist doch genau so formuliert, lies selbst nochmal nach. Unter 40€ und bei korrekter Ware erfolgt die Abwälzung auf den Kunden = Kunde trägt die RÜcksendekosten. Über 40€ nicht…

OK, hab das aus der falschen Perspektive gelesen, sprich bin davon ausgegangen, das der Kunde die Rücksendekosten “abwälzen” darf.
So: “Zulässig ist die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Käufer …” wäre es mir sicher gleich klar gewesen.

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31
Prana April 2, 2010 um 4:07 pm

Habe für 80€ etwas bestellt (ab 60€ wurde versandkostenfrei geliefert). Als ich Ware dann zurückgeschickt habe, wurden mir aber nur 74,10€ überwiesen mit der Begründung “nach der Rücksendung sei der Bestellwert unter den 60€ und somit wären die Versandkosten angefallen”. Was kann man da noch sagen…

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32
Joe April 2, 2010 um 4:11 pm

Ich finde, dass die Hinsendekosten genauso einer 40€ Regel unterzogen werden sollten wie bei den Rücksendekosten. Man sollte es auch mal etwas fair betrachten und nicht nur pro-Käufer.

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33
Martin April 2, 2010 um 4:22 pm

Hallo,

das Thema Widerruf und Portokosten beschäftigt mich auch sehr oft das Jahr über, da ich doch des öfteren etwas auf Probe kaufe. Mir geht es nicht darum, sinnlos Kosten zu verursachen, sondern einfach Ware Zuhause in Ruhe sich anschauen zu können, und nur wenn diese mir gefällt, dann diese zu behalten.

Gerade in der heutigen Zeit, in der Ware nur unter Preisgesichtspunkten gebaut wird, leidet sehr oft die Qualität. Umso wichtiger ist es dann, dass man Garantie hat bzw. die Ware auch gesetzlich garantiert wieder zurückgeben kann.

Meine Meinung:
Die Hinsendekosten können durchaus auch im Falle eines Widerrufes vom Käufer getragen werden. Hier würde ich nicht unbedingt auf die Erstattung bestehen.
Was mich aber stört sind, dass es bei sehr vielen Händlern immer noch Probleme bei den Rücksendekosten gibt. Hier sollte was getan werden.
Z.B. bei ebay sollte die Paypal-Garantie auch diesen Punkt abdecken. Sprich nicht nur den Nicht-Erhalt der Ware, sondern auch wenn der Händler das Geld für die Ware nach Rückgabe nicht mehr rausrückt oder die Portokosten nicht übernehmen will.

Meine Forderungen daher
- es muss gesetzlich eine Frist her, in der ein Widerruf durch den Händler abgewickelt sein muss, d.h. Geld für die Ware und evtl. ausgelegtes Porto muss wieder beim Kunde sein
- der Händler muss zwingend eine kostenlose Möglichkeit der Rückgabe anbieten, bei dem der Kunde sicher sein kann, dass er nicht auf Kosten sitzen bleibt oder die Ware nicht angenommen wird.
Meiner Meinung nach kommen hier nur zwei Möglichkeiten in Frage: Der Händler stellt dem Kunden eine bereits frankierte Paketmarke zur Verfügung oder er lässt die Ware an einer vom Kunden definierbaren Adresse abholen.

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34
Dom April 2, 2010 um 4:28 pm

Auch hier wieder blendendes Beispiel: Amazon.de

Wer bei Amazon schonmal eine Rücksendung abgewickelt hat, braucht den Artikel gar nicht erst lesen – der weiss bereits intuitiv wie das in etwa zu laufen hat. Amazon geht nämlich genau diesen Weg und beschreibt ihn auch korrekt in der entsprechenden Formularsammlung zur Abwicklung.

Ob prinzipiell ein kostenloser Versand des Artikels erfolgen sollte, mag mal dahingestellt sein – schließlich hat der Onlinekäufer bereits in den meisten Fällen einen Preisvorteil, der gerade bei Artikeln ab 50 Euro so weit ins Gewicht fällt, dass er Standardversandkosten von besagten 5 Euro übersteigt.

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35
Dom April 2, 2010 um 4:31 pm

Deine “Forderungen” sind zum einen ziemlich blindwütig und zum anderen bereits erfüllt. Wenn Du Dich mit dem Widerruf nochmal ernsthaft beschäftigst, wirf mal einen Blick ins Schuldrecht und ins Kaufrecht. Etabliert haben sich 30 Tage bzgl Rückgewährung aller Kosten – auch wenn man nach Rückabwicklung Zug um Zug ebenfalls argumentieren könnte, dass der Verkäufer sofort erstatten müsste, sobald die Rückgabe bei ihm eingegangen ist. Wie auch immer man das dreht, ist bereits geregelt.

Martin: Hallo,das Thema Widerruf und Portokosten beschäftigt mich auch sehr oft das Jahr über, da ich doch des öfteren etwas auf Probe kaufe. Mir geht es nicht darum, sinnlos Kosten zu verursachen, sondern einfach Ware Zuhause in Ruhe sich anschauen zu können, und nur wenn diese mir gefällt, dann diese zu behalten.Gerade in der heutigen Zeit, in der Ware nur unter Preisgesichtspunkten gebaut wird, leidet sehr oft die Qualität. Umso wichtiger ist es dann, dass man Garantie hat bzw. die Ware auch gesetzlich garantiert wieder zurückgeben kann.Meine Meinung:
Die Hinsendekosten können durchaus auch im Falle eines Widerrufes vom Käufer getragen werden. Hier würde ich nicht unbedingt auf die Erstattung bestehen.
Was mich aber stört sind, dass es bei sehr vielen Händlern immer noch Probleme bei den Rücksendekosten gibt. Hier sollte was getan werden.
Z.B. bei ebay sollte die Paypal-Garantie auch diesen Punkt abdecken. Sprich nicht nur den Nicht-Erhalt der Ware, sondern auch wenn der Händler das Geld für die Ware nach Rückgabe nicht mehr rausrückt oder die Portokosten nicht übernehmen will.Meine Forderungen daher
- es muss gesetzlich eine Frist her, in der ein Widerruf durch den Händler abgewickelt sein muss, d.h. Geld für die Ware und evtl. ausgelegtes Porto muss wieder beim Kunde sein
- der Händler muss zwingend eine kostenlose Möglichkeit der Rückgabe anbieten, bei dem der Kunde sicher sein kann, dass er nicht auf Kosten sitzen bleibt oder die Ware nicht angenommen wird.
Meiner Meinung nach kommen hier nur zwei Möglichkeiten in Frage: Der Händler stellt dem Kunden eine bereits frankierte Paketmarke zur Verfügung oder er lässt die Ware an einer vom Kunden definierbaren Adresse abholen.

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36
Hansi April 2, 2010 um 4:45 pm

Zahlt dir der Laden um die Ecke wenn du etwas umtauschen willst denn die Benzinkosten für die Anfahrt?

TheZulfi: Ich finde, der Verbraucher sollte von den Kosten verschont bleiben, denn dann ist er auf dem gleichen Stand wie im Laden, und das ist der Sinn der Sache!

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37
ganta April 2, 2010 um 4:53 pm

netter beitrag..aber wie würde das aussehen, wenn der verkäufer mir einen falschen artikel zugesendet hat? wer hat dann die rücksendekosten zu tragen?

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38
admin April 2, 2010 um 4:56 pm

Bei Falsch- oder Defektlieferungen ist immer der Händler “dran” ^^

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39
moppel April 2, 2010 um 5:05 pm

Warum sollte der Verkäufer die Kosten tragen wenn die Ware OK ist und genau das ist was bestellt wurde ? Macht doch gar keinen Sinn.
Wird mal zeit, dass das Gesetz geändert wird auch wenn dann die ganzen Assis die Kleidungsstücke immer in allen größen Online bestellen udn dann 80 Prozent zurücksenden heulen werden.

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40
J0rd4N April 2, 2010 um 5:07 pm

er bezahlt nicht nur die hin- und rueckfahrt nicht, sondern er tauscht es vlt erst gar nicht um – offline gibts ja kein widerrufsrecht.

Hansi: Zahlt dir der Laden um die Ecke wenn du etwas umtauschen willst denn die Benzinkosten für die Anfahrt?

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41
blindcap April 2, 2010 um 5:19 pm

doch gibt es – otto-katalog-bestellen ist zwar oldskool aber offline und mit widerrufsrecht ;-)

J0rd4N: er bezahlt nicht nur die hin- und rueckfahrt nicht, sondern er tauscht es vlt erst gar nicht um – offline gibts ja kein widerrufsrecht.

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42
Rulp April 2, 2010 um 6:14 pm

Reichelt hat mir die Hinsendekosten auch abgezockt, nachdem ich etwas zurückgeschickt habe, was nicht meiner Bestellung entsprochen hat. Ich habe weder Zeit noch Nerv, deswegen mit denen rumzumachen, kaufe dort aber natürlich nicht mehr.

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43
Dom April 2, 2010 um 6:35 pm

Naaaaaa.. stimmt nicht. Gemäß (nicht mehr aktuellem) damaligem Fernabsatzgesetz galt die Telefonbestellung eben auch als Fernabsatz, weil versandbedürftige Ware.

Von daher ist online-shopping nur mehr später dazu gekommen, war aber nicht der Auslöser für die ganze Chose.

blindcap: doch gibt es – otto-katalog-bestellen ist zwar oldskool aber offline und mit widerrufsrecht

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44
Dom April 2, 2010 um 6:37 pm

Genaugenommen also stimmts.. das “stimmt nicht ganz” hab ich aber grad verpeilt.

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45
Sascha April 2, 2010 um 7:02 pm

Hast du das Wort “Hinsendekosten” erfunden? :-)

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46
admin April 2, 2010 um 7:03 pm
47
Mat April 2, 2010 um 7:06 pm

Manchmal ist es schon schwer zu verstehen, warum es in Deutschland selbst nach letztlich bis zum EuGH gegangener Klageerhebung deutlich länger als 5 Jahre dauert, nicht mehr als den einfach wirkenden Begriff “einzige Kosten” auszulegen.

Zur Erinnerung – vorgeschrieben ist gemäß Fernabsatzrichtlinie recht eindeutig:

“Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.”

Die Ausrede, das sei doch möglicherweise irgendwie, und sei es moralisch, nicht in Ordnung, kann so nicht gelten. Sie zielt auf einen politischen Prozess ab, den jeder Gegner der bestehenden Regelung demokratisch mitgestalten kann, um die bestehenden Regeln zu ändern. Einfach wegreden geht hingegen nicht – da befinden wir uns analog im Bereich des Rotlichtverstoßes, den zumeist Betroffene bei überschaubarer Verkehrslage für sanktionsfehlerhaft halten.

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48
i.mer April 2, 2010 um 7:24 pm

moppel:
Warum sollte der Verkäufer die Kosten tragen wenn die Ware OK ist und genau das ist was bestellt wurde ? Macht doch gar keinen Sinn.
Wird mal zeit, dass das Gesetz geändert wird auch wenn dann die ganzen Assis die Kleidungsstücke immer in allen größen Online bestellenudn dann 80 Prozent zurücksenden heulen werden.

Wer ist denn hier ein Assi?

Was kann ich denn dafür, dass die Größen für den Arsch sind?

Ich habe Schuhe zwischen 45,5 und 48 1/3, die alle passen. Aber woher soll ich denn vorher wissen, welche Nummer es diesmal sein wird?

Soll ich etwa jedes Paar einzeln bestellen? Wem soll das nützen? Ich zahle dann vielleicht 3fach den Versand und der Verkäufer 2fach den Rückversand.

Und wenn ich gleich in drei Größen bestelle, dann bezahle ich einmalig den Versand und der Käufer einmalig den Rückversand, was offensichtlich für beide Parteien vorteilhafter ist.

Also, was glaubste, moppel, wen ich hier für einen Assi halte? ^^

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49
i.mer April 2, 2010 um 7:31 pm

Rulp:
Reichelt hat mir die Hinsendekosten auch abgezockt, nachdem ich etwas zurückgeschickt habe, was nicht meiner Bestellung entsprochen hat.

Wenn das wirklich nicht die bestellte Ware war, dann sollte Reichelt natürlich blechen.

Aber erstens bist DU SCHULD, wenn du eindeutig im Recht bist und dann auf das Recht verzichtest. Vermutlich hätte eine Mail oder ein Fax ausgereicht, denn Reichelt ist seit Jahren als seriöser Mitspieler bekannt.

Und zweitens können ja überall Fehler passieren.

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50
dano April 2, 2010 um 7:32 pm

also ich bin der meinung, das die verbraucher die versandkosten zahlen müssen! die verkäufer haben schon genug laufende kosten..außerdem sparen die käufer doch ohnehin einiges da machen die versandkosten auch den braten nicht fett..

psoitiv kann man doch sagen das es auch für den verkäufer von vorteil ist sich mit kostenlosem versand beliebt zu machen

bin gespannt wie das ausgeht

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51
i.mer April 2, 2010 um 7:45 pm

Nur mal so, als Gedankenanstoß:

Man bestellt, die Ware gefällt nicht und man schickt sie zurück.

Klar, man ist dem Ladenkauf gegenüber im Nachteil, da man die Ware ja nicht live vor der Bestellung anschauen kann. Also wurde das mit dem Widerruf und der Rücksendekostenübernahme geregelt.

Aber was hat denn der Händler von einer Retoure? Nichts außer Ausgaben.
Wenn man die Hinsendekosten selber tragen muss, dann teilt man den Verlust halbe-halbe, das ist schon fair (wobei der Händler durch den Versand- und Empfangsvorgang selbst noch erheblich mehr verliert, denn Einpacken, Auspacken, Prüfen, zurück buchen – das kostet alles Geld.

Das schlägt der Verkäufer aber eh auf die Ware um, und bezahlen tut man anderer Leute Retoure beim gewordenen Kauf mit.

Wenn nun der EuGH nun “verbraucherfreundlich” entscheidet, dann wird das überall so, wie etwa bei Mirapodo – Versand kostenlos, Rückversand kostenlos, aber Im Preis schon alles enthalten.

Würde z.B. jede zweite Bestellung zurückgehen, müsste in der anderen, verkauften Bestellung 3x der Versand drin stecken (2x hin und 1x zurück).

Würde jede dritte Bestellung zurückgehen, müsste jeder Bestellung den Preis für den zweifachen Versand enthalten(3x hin und 1x zurück, alles durch zwei).

Und das wollen die Kroko-Schnorrer wirklich? ^^

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52
Ottifantt April 2, 2010 um 7:48 pm

ich hatte vor ca. einem Jahr ein Netzteil bei Ebay gekauft, jetzt ist dieses letzts Jahr kaputt gegangen. Ich hae es reklamiert und es wurde auch sofort umgetauscht, und nun zu meiner Frage. Wer muss den das Poto, bei dem Paket was ich dem Händler zugeschickt habe, bezahlen. Schonmal Danke im voraus.

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53
Martin April 2, 2010 um 8:53 pm

richtig, Du sagst es. Inbesondere bei Kleidung ist, obwohl die gleiche Größe drinn steht, jedes anders.
Was man eben auch bedenken sollte, dass man die Qualität einer Ware erst dann beurteilen kann, wenn man sie in den Händen hat. Insbesondere im Onlinehandel, wo der Preis das ausschlaggebende ist, ist es wichtig, dass man Ware von schlechter Qualität auch wieder zurückgeben kann. Und mit schlechter Qualität meine ich nicht, dass die Ware beschädigt ist, sondern tatsächlich ein schlechtes Produkt ist.

Ein weiteres Argument ist, dass beim Versandhandel die Beratung fehlt. Sprich Du musst die Ware, um sie beurteilen zu können, eben selbst untersuchen.

Und weder das eine noch das andere geht nur mit irgendwelchen Zahlen-Angaben oder mit den schönen Werbe-Produktbildchen.

i.mer:
Was kann ich denn dafür, dass die Größen für den Arsch sind?Ich habe Schuhe zwischen 45,5 und 48 1/3, die alle passen. Aber woher soll ich denn vorher wissen, welche Nummer es diesmal sein wird?Soll ich etwa jedes Paar einzeln bestellen? Wem soll das nützen? Ich zahle dann vielleicht 3fach den Versand und der Verkäufer 2fach den Rückversand.Und wenn ich gleich in drei Größen bestelle, dann bezahle ich einmalig den Versandund der Käufer einmalig den Rückversand, was offensichtlich für beide Parteien vorteilhafter ist.

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54
Boogie April 2, 2010 um 10:20 pm

Auch bei ‘versandkostenfreien” Lieferungen werden die Kosten für Porto und Verpackung in die Preise natürlich einkalkuliert. Genauso wird auch ein Betrag für die durchschnittlichen Rücksendekosten einkalkuliert. Die haben doch nix zu verschenken :-)

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55
Mat April 2, 2010 um 10:25 pm

dano: die verkäufer haben schon genug laufende kosten.

“Laufende Kosten” ist seit inzwischen mindestens als 20 Jahren der vollkommen bescheuerte Begriff, mit dem Gewerbetreibende auch dem letzten Deppen ausdrücklich nachweisen, dass sie ganz unten in der Nahrungskette stehen.

Da kauft man doch lieber andernorts.

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56
i.mer April 2, 2010 um 10:50 pm

Boogie:
Auch bei‘versandkostenfreien” Lieferungen werden die Kosten für Porto und Verpackung in die Preise natürlich einkalkuliert. Genauso wird auch ein Betrag für die durchschnittlichen Rücksendekosten einkalkuliert. Die haben doch nix zu verschenken

Eben! Aber zumindest die Hinsendekosten ware bis jetzt oft außen vor, man hat also immer das gebleicht, was man auch selbst mit der Bestellung verursacht hat.

Und nun soll das Verteilen auch dafür gelten.

Auf freiwilliger Basis geht es auch jetzt schon, etwa beim schon erwähnten Mirapodo oder schon seit Offline-Zeiten beim Bader, sowie ab einem MBW bei Amazon, nahezu allen Apotheken, Bei Ebay ja teilweise unfreiwillig, je nach Kategorie.

Schließlich ist das eine Form des Kommunismus, alle blechen für jeden mit, und die kann man ja gut oder schlecht finden.

Bequem ist es aber allemal, ich bin im Zweifelsfall kostenfrei daraus, und falls es klappt, so zahle ich nur einen geringen Aufpreis.

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i.mer April 2, 2010 um 10:59 pm

Die heutige Rücksendekosten-Regelung ist aber auch ätzend.

Die 40 Euro-Grenze gilt nicht bei Zahlung auf Rechnung, denn die Vorkasse muss ja sein (KK und Paypal wohl inklusive), hier ist man etwa auf die Kulanz der Händler angewiesen.

Selbst bei Bankeinzug buchen viele “Kataloge” erst nach 8-20 Tagen, also erst nach sicherem Eintreffen der Retoure ab, somit ist die Gegenleistung nicht erbracht und man ist rein rechtlich auf die abweichende AGB angewisen.

Auch doof: die 40-Euro-Grenze ist bei manchen auf den Bestellwert, bei den anderen auf den Rücksendewert bezogen (offensichtlich deshalb, weil die meisten Shops keinen Plan haben und nur die Muster-Belehrungen abschreiben).

Dann muss man bei “unsicheren” Produkten unter 40 Euro einfach mehrfach bestellen, um auf die 40 Euro zu kommen, oder einen Ballast-Artikel von mindestens 40 Euro mitbestellen. machen das viele, schlägt sich das auf Dauer auf der Mischkalkulation nieder und die Preise steigen. Aber man denkt ja erstmal auf die eigene Geldbörse, hier und jetzt.

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Käufer Guy April 3, 2010 um 2:14 am

Von mir aus können die gesamten Kosten für den Widerruf schön die Verkäufer tragen.
Schließlich haben Verkäufer im Fernabsatz gegenüber dem Einzelhandel erhebliche Kostenvorteile! Diese könnte man so etwas wettmachen.
Wer per Fernabsatz verkauft muss damit rechnen, dass das hin und wieder etwas Widerrufen wird und somit die Kosten tragen.

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innalem April 3, 2010 um 2:15 am

Die Rückerstattung der Rücksendekosten ist völliger Blödsinn. Wir verkaufen viel bei eBay und haben seitdem unsere Preise um 5 EUR erhöht. D.h. viele Kunden zahlen für die Hinsendekosten mit. Ein Gericht hat schon mal gegen die Hinsendekosten entschieden, hab aber nicht im Kopf welches.

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Martin April 3, 2010 um 9:05 am

Welche meinst Du jetzt? Hinsendekosten sind die im Grunde die Versandkosten, also vom Händler zum Kunde, und Rücksendekosten vom Kunde zurück an den Händler.
Ich als Kunde könnte damit leben, in jedem Fall die Hinsendekosten zu tragen. Aber die Rücksendekosten sollte der Händler übernehmen. Also im Grunde die aktuelle gesetzliche Regelung.

Bei Einkauf im Laden musst Du auch auf eigene Kosten hinfahren. Dafür hast du die Ware dann aber in Händen und kannst sie probieren. Und wenn die Ware nicht gefällt, dann ist es mit dem “Widerruf” einfach. Du gibtst sie quasi zurück, indem du die Ware einfach wieder in’s Regal legst.
Mit dieser Begründung bin ich der Meinung, dass im Fernabsatz alle zusätzlichen Kosten, die der Fernabsatz mit sich bringt, durch den Händler zu tragen sind. Und das sind eben die Rücksendekosten.

Und was soll der Quatsch mit “die Portokosten müssen dann auf die Preise umgelegt werden”? Jeder Laden macht eine Mischkalkulation. Im Laden werden die gestohlenen Waren, das Personal, die Miete, die Heizung usw. ebenfalls auf alle umgelegt. Mit welcher Rechtfertigung sollte der Gesetzgeber also dem Online-Händler einen Bonus geben, um diesen gegenüber dem Ladengeschäft attraktiver zu machen?
Die aktuelle Regelung ist also vollkommen gerechtfertigt. Wer am Onlinehandel teilnimmt, muss sich eben auch an Regeln halten. Und wenn da steht, dass der Kunde Ware zurückgeben kann und die Portokosten bei Warenwert über 40 Euro durch den Händler zu tragen sind, dann muss man das eben so einkalkulieren und nicht jammern.

Wenn die Ware dadurch genausoviel kostet wie im Laden, dann ist das eben so. Wenn eine Ware im einen Ladengeschäft mehr kostet als im anderen, weil seine Kosten höher sind als im anderen, kann dieser sich schließlich auch nicht darauf berufen, dass er einen Ausgleich dafür möchte, dass die Waren bei ihm teurer sind und die Kunden beim anderen Laden einkaufen.

innalem: Die Rückerstattung der Rücksendekosten ist völliger Blödsinn. Wir verkaufen viel bei eBay und haben seitdem unsere Preise um 5 EUR erhöht. D.h. viele Kunden zahlen für die Hinsendekosten mit. Ein Gericht hat schon mal gegen die Hinsendekosten entschieden, hab aber nicht im Kopf welches.

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sutadur April 3, 2010 um 9:16 am

Mir ist noch immer nicht ganz klar geworden, worum er hier eigentlich und im Grunde geht, und ich habe auch den Eindruck, dass hier verschiedene Kommentare sich auf unterschiedliche Dinge beziehen.

Geht es um die RÜCKSENDEKOSTEN, also Versandkosten, die fällig werden, wenn der Kunde einen Artikel zurückschickt, also die Bestellung Widerruft? Oder geht es doch tatsächlich um HINSENDEKOSTEN, das wären die Kosten, die beim Verkäufer für den Versand der bestellten Ware fällig werden.
Wenn es um ersteres geht, kann ich nicht verstehen, dass dafür überhaupt ein Gericht bemüht wird, denn die Regelung ist m.E. eindeutig: Die Kosten für die RÜcksendung bei Nichtgefallen trägt bei einem Warenwert ab 40 EUR der VERKÄUFER, sonst der Käufer.

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Jurist April 3, 2010 um 10:46 am

OLG Karlsruhe! Das ging dann aber zum BGH und der legt dem EuGH vor.

OLG meinte: Hinsendekosten trägt der Verkäufer.

innalem: Die Rückerstattung der Rücksendekosten ist völliger Blödsinn. Wir verkaufen viel bei eBay und haben seitdem unsere Preise um 5 EUR erhöht. D.h. viele Kunden zahlen für die Hinsendekosten mit. Ein Gericht hat schon mal gegen die Hinsendekosten entschieden, hab aber nicht im Kopf welches.

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Martin April 3, 2010 um 1:55 pm

der Anlass für den Beitrag sind schon die HINSENDEKOSTEN.

Das Thema RÜCKSENDEKOSTEN ist wie Du sagst eigentlich eindeutig geregelt, wobei es immer noch Probleme gibt.
Das Thema RÜCKSENDEKOSTEN gehört zum Thema Widerruf, und hierfür gibt es einen separaten Beitrag hier:
http://www.mydealz.de/12027/das-widerrufsrecht-beim-onlineshopping/

Das Thema mit Rücksendekosten habe ich z.B. nur deshalb erwähnt um zu begründen, warum ich gut damit leben könnte, wenn der Käufer in jedem Fall die HINSENDEKOSTEN tragen müsste, wenn das Urteil so ausfallen würde.

sutadur: Mir ist noch immer nicht ganz klar geworden, worum er hier eigentlich und im Grunde geht, und ich habe auch den Eindruck, dass hier verschiedene Kommentare sich auf unterschiedliche Dinge beziehen.Geht es um die RÜCKSENDEKOSTEN, also Versandkosten, die fällig werden, wenn der Kunde einen Artikel zurückschickt, also die Bestellung Widerruft? Oder geht es doch tatsächlich um HINSENDEKOSTEN, das wären die Kosten, die beim Verkäufer für den Versand der bestellten Ware fällig werden.
Wenn es um ersteres geht, kann ich nicht verstehen, dass dafür überhaupt ein Gericht bemüht wird, denn die Regelung ist m.E. eindeutig: Die Kosten für die RÜcksendung beiNichtgefallen trägt bei einem Warenwert ab 40 EUR der VERKÄUFER, sonst der Käufer.

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Markus April 3, 2010 um 4:38 pm

Hatte Mitte März ein Netbook bei discount24.de bestellt und geliefert bekommen. Leider stellte sich heraus, dass es kein Neugerät war, sondern wohl eher ein Rückläufer/Refurbished. Ich habe dann auf den Mangel aufmerksam gemacht und das Gerät zurückgeschickt (hätte es allerdings gerne behalten, wenn es neu gewesen wäre). Nun wurde mir nur der Kaufpreis erstattet, aber nicht die Hinsendekosten. Habe discount24.de jetzt angeschrieben, dass ich eine vollständige Erstattung erwarte, schließlich habe die mir so’n Mist geliefert. bin mal gespannt was draus wird. Wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe, werde ich dort nicht mehr bestellen, ganz einfach!

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Chakotay April 3, 2010 um 5:36 pm

Also erstens ist der Text des Autors diesmal ziemlich schlecht geschrieben, weil inhaltlich oft undeutlich.
Das kann man konkreter und unmissverständlicher formulieren beim nächsten Mal.

Und zweitens heißt es “LangeR Rede kurzer Sinn”.
Der kurze Sinn einer langen Rede.
Und selbst wenn die Rede und das zugehörige Adjektiv nicht im genitiv stünden, müsste da immer noch ein Komma dazwischen, dann wäre es wenigstens nicht gänzlich falsch:
“Lange Rede, kurzer Sinn.”

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Chakotay April 3, 2010 um 6:57 pm

genitiv = Genitiv.

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Martin April 3, 2010 um 8:02 pm

Aber wenn Du tatsächlich vor hattest, das Gerät zu behalten, wenn es neu wäre, warum hast Du das so Discount24 so nicht mitgeteilt und um eine Ersatzlieferung gebeten? Hat Dich Discount24 zur Rücksendung aufgefordert?
Bei Dir wäre es ja gar nicht um einen Widerruf gegangen, sondern um eine Ersatzlieferung aufgrund eines Mangels. Im Grunde hat der Händler “defekte Ware” geliefert. Und da musst Du, wenn ich das richtig weiß, dem Händler noch 2 Nachbesserungsversuche zugestehen.

Wenn das bei Dir als Widerruf lief, ist klar, dass Du die Hinsendekosten nicht erstattet bekommen hast. Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, sind die ganzen Urteile, die im Zusammenhang mit den Hinsendekosten immer erwähnt werden, im Falle eines Widerrufes nichts anderes als Einzelfälle. Ein Urteil ist kein Gesetz!

Markus: Hatte Mitte März ein Netbook bei discount24.de bestellt und geliefert bekommen. Leider stellte sich heraus, dass es kein Neugerät war, sondern wohl eher ein Rückläufer/Refurbished. Ich habe dann auf den Mangel aufmerksam gemacht und das Gerät zurückgeschickt (hätte es allerdings gerne behalten, wenn es neu gewesen wäre). Nun wurde mir nur der Kaufpreis erstattet, aber nicht die Hinsendekosten.

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Markus April 3, 2010 um 8:18 pm

Im Grunde hast Du recht. Nur wurde mir in einem Telefonat mit discount24.de mitgeteilt, dass ein Ersatz nicht geliefert werden könnte, da das Gerät nicht mehr vorrätig sei. Wenn ich den Neupreis bezahle möcht ich auch ein Neugerät erhalten. In diesem Fall blieb mir nur die Rücksendung.

Martin: Aber wenn Du tatsächlich vor hattest, das Gerät zu behalten, wenn es neu wäre, warum hast Du das so Discount24 so nicht mitgeteilt und um eine Ersatzlieferung gebeten? Hat Dich Discount24 zur Rücksendung aufgefordert?
Bei Dir wäre es ja gar nicht um einen Widerruf gegangen, sondern um eine Ersatzlieferung aufgrund eines Mangels. Im Grunde hat der Händler “defekte Ware” geliefert. Und da musst Du, wenn ich das richtig weiß, dem Händler noch 2 Nachbesserungsversuche zugestehen.Wenn das bei Dir als Widerruf lief, ist klar, dass Du die Hinsendekosten nicht erstattet bekommen hast. Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, sind die ganzen Urteile, die im Zusammenhang mit den Hinsendekosten immer erwähnt werden, im Falle eines Widerrufes nichts anderes als Einzelfälle. Ein Urteil ist kein Gesetz!

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Martin April 3, 2010 um 8:39 pm

ok, das darf der Händler, wenn er darf natürlich auf seine Nachbesserungsversuche verzichten und auch gleich das Geld zurückerstatten.
Aber wenn Du schon jemand am Telefon hattest, warum hast Du dann nicht gleich gefragt, wie der weitere Ablauf ist?
Vor allem wenn es um die Versandkosten (egal ob hin oder zurück) scheitern die meisten Warenwirtschaftssysteme, die die Händler einsetzen, denn in vielen ist nicht vorgesehen, dass man mehr wie den Warenwert erstattet.
Daher musst Du immer gleich fragen, wie das mit den Portokosten läuft.
Den Rückversandhast Du ja dann wahrscheinlich über die Retoure-Funktion und die damit erzeugte frankierte Paketmarke durchgeführt, oder?

Sowas muss man immer sofort klären, noch bevor man was losschickt.
In Deinem Fall hättest Du nicht mal die Gesetzeslage kennen müssen. Schon das normale Rechtsempfinden sagt einem, dass der Händler einen Fehler gemacht hat und er damit wirklich ALLE Kosten zu tragen hat.

Meine eigenen Erfahrungen mit discount24 zeigen, dass die Leute an der Hotline bei denen doch bei vielem weiterhelfen können. Warum rufst Du nicht nochmal an?
Oder wenn Dir die 0180-Nummer zu teuer ist, dann schick doch einfach eine Email. Das würde ich Dir auch raten, wenn Du nur auf jemanden am Telefon stößt, der tatsächlich nichts weiß. Häufig landen Emails doch in der Fachabteilung/Abteilungsleiter, der dann weiß, was zu tun ist. Per Telefon kommst Du fast nie zum Second-Level-Support, sondern nur zum First-Level (also den Telefonisten).

Markus: Nur wurde mir in einem Telefonat mit discount24.de mitgeteilt, dass ein Ersatz nicht geliefert werden könnte, da das Gerät nicht mehr vorrätig sei. Wenn ich den Neupreis bezahle möcht ich auch ein Neugerät erhalten. In diesem Fall blieb mir nur die Rücksendung.

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Flo April 7, 2010 um 2:08 pm

Also ich habe Möbel im Internet bestellt und insgesamt Versandkosten von 239 Euro…
Bin gespannt, ob mir die Möbel auch wirklich so gefallen.
Wäre schon hart, wenn ich die Hinsendekosten alleine tragen müsste, da es ja quasi 239 Euro für nichts gewesen wäre.

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71
Martin April 7, 2010 um 3:29 pm

Hallo,

hmm, also aktuell hast Du keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Bei der Summe wird auch der Händler nicht so einfach aus Kulanz die Kosten Dir erstatten. Zumal das bei Möbeln bestimmt eine Spedition war.
Ich sag mal so, wenn Du bei solchen Versandkosten nur mal auf Probe kaufst, dann musst Du schon mit einkalkulieren, dass Du eben diese Summe für nichts ausgeben wirst.

Gruß
Martin

Flo:
Wäre schon hart, wenn ich die Hinsendekosten alleine tragen müsste, da es ja quasi 239 Euro für nichts gewesen wäre.

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admin April 15, 2010 um 3:17 pm

Danke David und Matthias

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73
Sylvio April 15, 2010 um 3:28 pm

Und ab wann genau ist dieses Urteil rechtskräftig?
Denn dann dürfte ja kein Händler mehr etwas von Versandkosten auf seiner Homepage stehen haben :)

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74
admin April 15, 2010 um 3:33 pm

Hatte jemals ein Händler in seinen AGBs stehen, dass er die Hinsendekosten nicht übernimmt?
Das war bis jetzt halt einfach nicht ordentlich geregelt.

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namIKa April 15, 2010 um 3:35 pm

Eigentlich ist das Urteil sehr gut.
1) Händler können nicht mehr mit überhöhten Versandkosten “tricksen”
2) Endlich ist es geregelt
3) Gute Händler (Amazon) werden sich von soetwas eh nicht beeinflussen lassen

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omi April 15, 2010 um 3:37 pm

Und wie fordere ich dieses Recht nun am geschicktesten ein ohne jeweils vor Gericht ziehen zu müssen ?
Meint ihr es reicht ein formloser Hinweis an den Händler !? Da stellen sich sicher einige quer erstmal…..

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Joe April 15, 2010 um 3:40 pm

Ein für Deutsche Strukturen unsinniges Urteil. Gerade die gerechte Teilung wird damit komplett über den Haufen geworfen. Überdies werden – wie der Admin bereits im Update richtig anmerkte – die Kosten vom Händler in Zukunft eingepreist werden. Damit zahlen alle Kunden den Aufschlag mit, der von wechselmütigen Bestellern verursacht wurde. Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, ist eine Kostentragung durch den Händler absolut gerechtfertigt. Wenn der Kunde aber sich aus persönlichen Gründen umentscheidet sollte dies nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen.

Wenn man sich unsicher ist, ob die bestellte Ware passt, dem persönlichen Geschmack entspricht oder wirklich benötigt wird, sollte man halt entweder im Ladengeschäft kaufen, wo man sich die Ware vorher ansehen kann, oder alternativ vor der Bestellung überlegen, ob man bereit ist bei einer negativen Entscheidung auch einen Teil der tatsächlich entstandenen Versandkosten zu tragen.

Der Verbraucherschutz treibt schon manchmal seltsame Blüten – und ich persönlich bin kein Händler, den das Urteil tangieren würde.

Gruß,
Joe

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wanderer April 15, 2010 um 3:41 pm

So ein Quatsch! Auch bei über 40 Euro muss der Käufer die Rücksendekosten tragen, wenn er die Ware noch nicht bezahlt hat und sie der bestellten entspricht.

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admin April 15, 2010 um 3:50 pm
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Luka April 15, 2010 um 3:50 pm

Wenn ich jetzt was bestelle mit versandkosten. Ksnn ich diese dann wieder zurück fordern?

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admin April 15, 2010 um 3:51 pm

@Luka: Es geht um den Widerruf.

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wanderer April 15, 2010 um 3:54 pm

@admin: Ja, im Widerrufsartikel steht es richtig, aber hier schreibst du “Rücksendekosten: Ab 40€ Warenwert vom Händler zu tragen” und das ist so eben falsch und gilt nur, wenn du die Ware bereits bezahlt hast oder sie z.B. defekt…

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Luka April 15, 2010 um 3:57 pm

Achso^^ wäre auch zu schön gewesen.. Aber sonst ein sehr positives urteil für den Verbraucher. Aber vorallem Fernseh händler, die teure spedition zahlen müssen ist dies bitter wenn kunden wiederrufen, vorallem da es nun kostenfrei ist wird diesen service sicherlich mehr kunden beanspruchen’

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Jo April 15, 2010 um 4:09 pm

Wie ist das, wenn ich letzte Woche etwas mit Portokosten bestellt habe und jetzt vom Widerruf gebrauch machen möchte? Werden die Hinsendekosten dann auch “rückwirkend” übernommen?

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85
Timo April 15, 2010 um 4:11 pm

hab heut schon was bestellt gehabt, kann ich mir die versndkosten jetzt erstatten lassen?

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TomTom April 15, 2010 um 4:15 pm

Die Regelung ist richtig und war längst überfällig. Wenn ein Händler Artikel “schönend” beschreibt und nichts davon stimmt ist es sein Pech wenn man den Schrott zurückschickt. Gut so! Ein Händler, der gute Ware verkauft wird kaum Rückläufer haben – und die, die er doch hat wird eben per Mischkalkulation mit geringem Betrag auf den Warenpreis draufgeschlagen. Mir ist es lieber ich zahle 100 Euro anstatt 99,95 Euro und kann verlustfrei von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

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Basti April 15, 2010 um 4:19 pm

danke für das update – das sind doch mal gute nachrichten :) wobei die meisten seriösen händler ja eh schon eine solche regelung haben…

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Joe April 15, 2010 um 4:41 pm

Richtig, aber dafür bedarf es keines Widerrufs. Entspricht die gelieferte Ware nicht der Beschreibung, handelt es sich um einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB.

Beschreibt ein Händler die Ware korrekt und der Verbraucher widerruft, weil er z.B. irgendwo anders einen Artikel entdeckt hat der ihm besser gefällt, sollte dies nicht zu Lasten des Händlers gehen.

Habe gerade heute ein HDD-Gehäuse per Widerruf zurückgeschickt, da ich mich dann doch für das hier verlinkte Poppstar Angebot entschieden habe. Habe dem Händler jedoch dafür auch angeboten, die Versandkosten selbst zu tragen – kann er schließlich nichts für.

Gruß,
Joe

TomTomWenn ein Händler Artikel “schönend” beschreibt und nichts davon stimmt ist es sein Pech wenn man den Schrott zurückschickt.

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Skydancer April 15, 2010 um 4:42 pm

So richtig verstanden hat es keiner oder? Momentan für einige ja “rosig. ABER wie im Artikel geschrieben ist Deutschland das einzige Land in dem die Händler über 40 Euro die Rücksendekosten tragen müssen. Der Eu Richter Argumentiert mit fairer Regelung sprich 50:50. Falls die Rücksenderegelung nämlich gekippt wird, sieht es nämlich sogar noch schlechter aus wie vorher.
Beispiel “früher”:
Fernseher 50″ – Versandkosten 50 Euro
Rücksendung – kostenlos

Nach aktuellem Urteil:
Fernseher 50″ – Versandkosten 50 Euro werden Erstattet (hinsendekosten)
Rücksendung – Kostenlos

Wenn Rücksendung gekippt wird:
Fernseher 50″ – Versandkosten 50 Euro werden Erstattet (Hinsendekosten)
Rücksendung – vom Verbraucher zu tragen = viel Spaß beim Beauftragen einer Spedition. Ist nämlich für Endverbraucher nicht billig. Ein Händer zahlt i.d.R für die Spedition 25-40 Euro netto.

Imho wäre dann die alte Regelung Verbraucher freundlicher gewesen. Jetzt werden die Preise steigen. Da hat sich die Verbraucherzentrale NRW nen schönen Bock geschossen.

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TomTom April 15, 2010 um 4:55 pm

@Joe: Das ganze Gesetzezitieren hilft nichts. Um das durchzusetzen muss man vor Gericht, mit Gutachter und allem drum und dran. Lohnt sich sehr bei 30 Euro Artikel! Nun mit der Neuregelung spart man sich diesen unnötigen Ärger.

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TomTom April 15, 2010 um 5:02 pm

sorry, ich meinte natürlich 41 Euro Artikel…

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Hansanaut April 15, 2010 um 5:28 pm

Mich würde auch interessieren, ob das rückwirkend gilt.
Hab vor paar Wochen was ersteigert, was mir nicht gefallen hat. Waren immerhin 10€ Porto.

Greetz Hansanaut

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gerrit April 15, 2010 um 5:57 pm

Also ich seh das so…

Rücksendekosten bei nichtgefallen sollte der Kunde tragen.
Weil: Der Händler hat seine Pflicht mit dem Versand der Ware erfüllt. Warum sollte er noch den Rückversand tragen wenn was nicht gefällt????

Anderes könnte man argumentieren wenn ein Mangel an der Sache vorliegt.
Weil dann muss es ja zurücksendet werden (in den meisten Fällen).

Wenn die Ware markellos ist muss man es nicht. Kann es aber. Aber dann bitte auch auf eigene Kosten.

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viv0 April 15, 2010 um 5:59 pm

Das bezweifle ich, denn gelten natürlich die Gesetzte beim Vertragsabschluss – natürlich äußerst ärgerlich. Aber die meisten Händler müssten dann nun auch ihre AGB anpassen?

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meier April 15, 2010 um 6:00 pm

gerrit: Also ich seh das so…Rücksendekosten bei nichtgefallen sollte der Kunde tragen.Weil: Der Händler hat seine Pflicht mit dem Versand der Ware erfüllt. Warum sollte er noch den Rückversand tragen wenn was nicht gefällt????Anderes könnte man argumentieren wenn ein Mangel an der Sache vorliegt.Weil dann muss es ja zurücksendet werden (in den meisten Fällen).Wenn die Ware markellos ist muss man es nicht. Kann es aber. Aber dann bitte auch auf eigene Kosten.

Seh ich auch so…

Weil wenn ich was wegen nichtgefallen umtauschen möchte muss ich ja schließlich auch zum Laden, nicht der Laden zu mir.
Daher entstehen mir da auch Fahrtkosten (z.b. zum nächsten Blödmarkt.)

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Joe April 15, 2010 um 6:01 pm

@TomTom
Naja, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt lenken die meisten Händler schon ein. Auch bei einem renitenten Händler hilft in der Regel die Einleitung des Mahnverfahrens. Nur im Falle des Widerspruchs seitens des Händlers kommt es zum Verfahren.

Im Übrigen zweifle ich noch daran, dass die Händler die Versandkosten viel einfacher und bereitwilliger erstatten werden. Selbst von großen Händlern habe ich sogar im Garantiefall mir die absurdesten Argumente anhören müssen, weshalb ich die Versandkosten zu tragen hätte.

Aber wir werden sehen…

Nichtsdestotrotz halte ich die Regelung bei der derzeitigen deutschen Gesetzeslage für Quatsch, siehe bereits mein vorheriger Beitrag (Nr. 77).

Gruß,
Joe

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quellcode April 15, 2010 um 6:24 pm

@Skydancer: Zustimmung! Ich fand die bisherige Regelung fair und verstehe nicht, warum da überhaupt geklagt werden musste. Zugegebenermaßen habe ich aber auch nicht die Einzelheiten des Falles nicht gelesen.

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Der Dude April 15, 2010 um 6:30 pm

Ja und was hat sich jetzt konkret geändert?
Die “alles über 40 Euro” Regel wurde ja nun nicht angetastet, also bleibt alles beim alten oder wie oder was?
Oder muss ich das jetzt so verstehn, das ich auch wenn ich unter die 40 Euro Regel falle keine VK mehr zahlen muss…bin leicht verwirrt.

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Der Dude April 15, 2010 um 6:32 pm

Achso, bevor ichs vergesse, wo ist die Quelle dazu, würd mir das nämlich auch nochmal selbst durchlesen wollen.

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100
admin April 15, 2010 um 6:36 pm

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