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Wer zahlt die Hinsendekosten bei Widerruf? *UPDATE*

Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Hinsendekosten im Falle eines Widerrufs vom Händler übernommen werden müssen. Allerdings ist die Begründung des Richters diskussionswürdig. Es geht nämlich dadrum, dass das Risiko fair zwischen Händler und Kunden aufgeteilt wird. Im restlichen Europa gibt es nämlich nicht die 40 Euro Klausel, die besagt, dass bei Bestellungen [...]

Wer zahlt die Hinsendekosten bei Widerruf? *UPDATE*

128 comments… read them below or add one

ztrut April 15, 2010 um 6:53 pm

verhält sich das eigentlich auf den normalen Versandkostensatz bei dem einfachen Versand oder auch auf besondere Expresslieferungen?

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Flo April 15, 2010 um 7:08 pm

Hi,

ich habs nicht nur zur Probe gekauft.
Wenn die Möbel so wirken wie auf dem Foto werde ich die mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit auch nehmen.
Oft sind die Bilder aber digital bearbeitet oder gar am PC erstellt worden, um die Artikel zu beschönigen.

….

Sehe ich das nun richtig, dass ich die Hinsendekosten nicht zahlen müsste im Fall eines Widerrufs?

Martin: Hallo,hmm, also aktuell hast Du keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Bei der Summe wird auch der Händler nicht so einfach aus Kulanz die Kosten Dir erstatten. Zumal das bei Möbeln bestimmt eine Spedition war.
Ich sag mal so, wenn Du bei solchen Versandkosten nur mal auf Probe kaufst, dann musst Du schon mit einkalkulieren, dass Du eben diese Summe für nichts ausgeben wirst.Gruß
Martin

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Chris April 15, 2010 um 7:43 pm

Mach dir mal keine Sorgen: Nach dem heutigen Urteil kriegst du die Kosten bei einem Kaufpreis von über 40 Euro in jedem Fall zurück.

Flo: Hi,ich habs nicht nur zur Probe gekauft.
Wenn die Möbel so wirken wie auf dem Foto werde ich die mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit auch nehmen.
Oft sind die Bilder aber digital bearbeitet oder gar am PC erstellt worden, um die Artikel zu beschönigen.….Sehe ich das nun richtig, dass ich die Hinsendekosten nicht zahlen müsste im Fall eines Widerrufs?

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yamstar April 15, 2010 um 7:47 pm

Passt mal lieber auf…

Nachher entfällt das Widerrufsrecht ganz, denn es gibt noch eine interessante Klausel: nämlich die “kein Widerruf bei kundenspezifischer Herstellung”. Ein Computer und vieles andere kann man schnell als “kundenspezifisch” deklarieren.

Rücksende kosten ist eine Sache…. aber kompletten Versandkosten der Händler… ahja!

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itshim April 15, 2010 um 8:00 pm

vlt sollte man nochmal schr. Dass es hier dann nur um die ursprünglivhen hinsendekosten geht sofern man widerruft, nicht um normale versandkosten bei normalen bestellungen, denn so könnte man deinen text verstehen, fabian.

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admin April 15, 2010 um 8:04 pm

Aber nur, wenn man
1) Die Überschrift nicht gelesen hat
2) Den Artikel nicht gelesen hat
3) Den Hang zur Realität verloren hat

:)
Ich habs jetzt aber mal eindeutig gemacht

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Derrek April 15, 2010 um 8:51 pm

Das Update verwirrt mich.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Hinsendekosten beim Widerruf und Rücksendekosten?

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Stefan April 15, 2010 um 9:22 pm

Es wird immer schöner… Ich habe ja viel Verständnis und freue mich auch für Endverbrauer, aber wenn man jeden Tag mit Kunden zu tun hat die wirklich die 30 Tagesfrist bei ebay oder sonst wo nutzen und dann Geräte mit in den Urlaub nehmen oder Kameras zur Taufe usw bestellen und dann nach der Feierlichkeit zurückschicken und jetzt auch noch die Hinversandkosten bekommen, dann wirklich gute Nacht.

Dann bezahlt der Händler erstmal seinen Paketdienst mit 5 Euro dann die Rücksendekosten 6,90 Euro und dann nochmal 5 Euro an seinen Kunden.

Ob das alles so richtig ist?

schöne grüße

stefan

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razerei April 15, 2010 um 9:26 pm

@admin:

man sollte vielleicht noch dazuschreiben, dass die Hinsendekosten vom Händler nur im Falle einer kompletten Rücksendung zu tragen sind! Du hast geschrieben, dass der Händler die Hinsendekosten immer erstatten muss.
D.h. bei Teilrücksendungen darf man keine Erstattung der Hinsendekosten erwarten!

Quelle: Heise.de

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spacebee April 15, 2010 um 9:37 pm

admin: 3) Den Hang zur Realität verloren hat

Den haben einige hier scheinbar schon verloren…

Man kann nur hoffen, dass die 50:50 Entscheidung nicht getroffen wird.

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Bene April 16, 2010 um 12:23 pm

in wie fern gilt das rückwirkend, also für Bestellungen, die vor dem Urteil getätigt oder gar vor dem Urteil zurückgesandt wurden?

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digi101 April 17, 2010 um 10:26 am

Leider kennen viele Händler gerade bei ebay immer noch nicht die aktuelle Rechtslage. Habe ein 67,50 € Navi für 4 Euro mit hermes (es entsprach nicht der Artikelbeschreibung) zurückgeschickt. Erstatten möchte er 65 Euro…(er müsste 71,50 erstatten)

Direkt mal einen Konflikt bei paypal gemeldet.

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Klaus April 19, 2010 um 3:13 am

Wie ist das eigentlich wenn man manche Sachen behält und andere zurückgibt?
Im konkreten Fall habe ich mehrere Sachen bestellt wovon eines direkt defekt ist/war. Ich möchte das aber nicht normal umtauschen und ewig warten bis ich es repariert kriege sondern dann lieber widerrufen und das Teil woanders kaufen.

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admin April 19, 2010 um 3:18 am

Du kannst auch Teile zurücksenden. Und solange das Teil >40€ gekostet hat, bekommst Du auch den Rückversand erstattet.

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InterGlobo April 20, 2010 um 4:20 am

@Admin , aus dem Senheiser Post, meine sind angekommen es sind schlechte Fakes.

Er bietet mir an 50% Rabatt, also Geld zurück.

Oder zurückzuschicken.

@admin , was kostet die Retour und wer muss zahlen ?

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David April 20, 2010 um 11:28 am

@InterGlobo: ich bin zwar nicht der admin, aber: da die bestellte Ware nicht der gelieferten entspricht (du hast ja schließlich keine Fakes bestellt), muss der Verkäufer im Prinzip sämtliche Kosten tragen.

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InterGlobo April 20, 2010 um 1:46 pm

Wie setze ich das durch ?

Er hat mir nur die Adresse gegeben und gesagt “full refund”, ich wette das sind nicht die Versandkosten , die bis nach England k.A. 10€ sind ?

Das Ding hat 13 gekostet.

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dirk Mai 13, 2010 um 12:04 am

Hallo zusammen!
Wie verhält es sich denn, wenn man irgendwo was für 50 Euro bestellt, dafür einen Gutschein mit MBW von 30 Euro nutzt, einen Teil der Bestellung im Wert von 25 zurückschickt?
Sind jetzt fiktive Zahlen – aber gilt in einem solchen Fall der Gutschein auch dann noch (denn es ist ja vom Mindestbestellwert die Rede), oder muss ich tatsächlich für 30 Euro kaufen (was dann einem Mindesteinkaufswert entsprechen würde)?

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Martin Mai 13, 2010 um 3:41 pm

Da würde ich sagen, dass Du Die Frage eigentlich schon beantwortet hast.
Der Gutschein hat ja einen Mindest-BESTELLWERT
Das heißt du musst Ware mit einem bestimmten Wert BESTELLEN, damit Du bei der Bezahlung den Gutschein einlösen darfst.
Sonst müsste der Gutschein einen Mindest-Behaltewert haben. Das wäre rechtlich wahrscheinlich schon gar nicht zulässig, da das z.B. auch heißen würde, dass Du kein Widerrufsrecht/Rückgaberecht hättest.

Du hast Ware im Wert von 50 Euro bestellt und damit die Bedingung erfüllt. Wenn Du nun Ware nur für unter 30 Euro behältst (oder der Händler bestimmte Waren nicht liefern kann), kann der Gutschein nicht nachträglich für ungültig erklärt werden (es gibt auch keine Begründung).
Es zählt nur der Warenwert zum Zeitpunkt der Bestellung.

Begründen würde ich das mit dem BGB mit dem Kaufvertrag. –> 2 Übereinstimmende Willenserklärungen.
Einer gibt eine Bestellung auf (1. WE) und der andere liefert die Ware (2. WE).
Damit stimmen beide WE überein und es kommt ein Kaufvertrag zustande.
An dem ursprünglichen Kaufvertrag ändert das gesetzliche Widerrufsrecht nichts mehr.

dirk: Hallo zusammen!
Wie verhält es sich denn, wenn man irgendwo was für 50 Euro bestellt, dafür einen Gutschein mit MBW von 30 Euro nutzt, einen Teil der Bestellung im Wert von 25 zurückschickt?
Sind jetzt fiktive Zahlen – aber gilt in einem solchen Fall der Gutschein auch dann noch (denn es ist ja vom Mindestbestellwert die Rede), oder muss ich tatsächlich für 30 Euro kaufen (was dann einem Mindesteinkaufswert entsprechen würde)?

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Boogie Mai 26, 2010 um 5:34 pm

Hallo zusammen.

Angenommen ich verweigere die Annahme eines Artikels. Muss ich dann die Hinsende-VK bezahlen? Ich habe dazu im Internet einiges gelesen, jedoch ist das wohl gesetzlich eher eine Grauzone. Im Zweifel für den Kunden?

Was habt Ihr für Erfahrungen?

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Martin Mai 26, 2010 um 8:27 pm

Hallo,

das ist ein sehr gutes Thema. Ich selbst hatte bei einem Händler bestellt (war ein Kauf bei ebay von sim-buy, dem größten Händler von Fruit-of-the-Loom-Ware), der Zicken gemacht hat. Ich hatte ihn gebeten, eine Paketmarke für die Rücksendung gleich mit beizulegen, da ich bereits wusste, dass ich nicht alle Artikel behalte.

Der hatte in den AGBs bei ebay stehen, dass man durch die Annahmeverweigerung sein Widerrufsrecht ausüben kann.

Ob das mit dem Vermerk in den AGBs ein Standard bei gewerblichen Händlern bei ebay ist oder ob dieser Vermerk bewusst vom Händler rein gesetzt wurde oder ob es nur Zufall war, kann ich auch nicht sagen.

Jedenfalls würde ich dem Händler noch bevor das Paket ankommt mitteilen, dass man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, indem man die Annahne verweigert.

Gruß
Martin

Boogie: Hallo zusammen.Angenommen ich verweigere die Annahme eines Artikels. Muss ich dann die Hinsende-VK bezahlen? Ich habe dazu im Internet einiges gelesen, jedoch ist das wohl gesetzlich eher eine Grauzone. Im Zweifel für den Kunden?Was habt Ihr für Erfahrungen?

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Tanja Juni 25, 2010 um 6:24 pm

Joe: Ein für Deutsche Strukturen unsinniges Urteil. Gerade die gerechte Teilung wird damit komplett über den Haufen geworfen. Überdies werden – wie der Admin bereits im Update richtig anmerkte – die Kosten vom Händler in Zukunft eingepreist werden. Damit zahlen alle Kunden den Aufschlag mit, der von wechselmütigen Bestellern verursacht wurde. Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, ist eine Kostentragung durch den Händler absolut gerechtfertigt. Wenn der Kunde aber sich aus persönlichen Gründen umentscheidet sollte dies nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen.Wenn man sich unsicher ist, ob die bestellte Ware passt, dem persönlichen Geschmack entspricht oder wirklich benötigt wird, sollte man halt entweder im Ladengeschäft kaufen, wo man sich die Ware vorher ansehen kann, oder alternativ vor der Bestellung überlegen, ob man bereit ist bei einer negativen Entscheidung auch einen Teil der tatsächlich entstandenen Versandkosten zu tragen.Der Verbraucherschutz treibt schon manchmal seltsame Blüten – und ich persönlich bin kein Händler, den das Urteil tangieren würde.Gruß,Joe

Deiner Meinung schließe ich mich zu 100% an. Und ich bin Händlerin und habe teilweise Artikel für 1,90 Euro. Wenn ich nun Ware zur Ansicht versende, und bekomme z.B. Ware für 41 Euro wieder zurück, behalten wird Ware für 2 Euro, ja was heißt das dann? Klar, ich verschenke meine Ware, bzw. ich zahle drauf! Ich muss 19% von nix ans Finanzamt abführen, da ich diese Ware ja verkauft habe, die Versandkosten 3 x bezahlen, sprich einmal an das Versandunternehmen, und zweimal an den Käufer. Witzig! Natürlich zwingt mich keiner etwas anzubieten (dieser Hinweis für die Pappnasen, die jetzt denken: was jammern die nur immer die doofen Händler), aber es wird auch keiner gezwungen etwas zur Ansicht zu kaufen. Jedoch werde ich gezwungen, Versandkosten zu übernehmen, die ich nicht verursacht habe! Lagerkosten entstehen mir übrigens auch. Und auch sonstige Kosten wie z.B. Google-Werbung, die mit ca. 10% meines Gesamtumsatzes zu Buche schlägt, die Shoplösung, all das kostet ebenfalls nicht wenig. Also ihr lieben Käufer, die ihr alles umsonst haben wollt (ich bin ja schließlich auch Verbraucher und nicht nur Händler und habe für diesen Egoismus kein Verständnis), denkt mal ein bisschen mit, sonst gibts bald keine onlineshops mehr die Spezialware anbieten (können).

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Martin Juni 26, 2010 um 7:47 am

Hallo Tanja,

also ich versteh Deine Argumentation schon.
Aber ärgert es mich auch, dass die ganzen Onlineshops immer meinen, dass Sie per Gesetz die Garantie bekommen sollen, günstiger zu sein als Ladengeschäfte. Wir haben nun mal eine Marktwirtschaft und wer im Business mitmischen will, der muss muss die Regeln akzeptieren oder es eben bleiben lassen.
Warum soll es also “Sonderkonditionen” für Onlineshops bzw. für Freizeithändler geben? Bzw. warum soll der Gesetzgeber Rücksicht nehmen?
Auch Ladengeschäfte bekommen Auflagen, an die sie sich halten müssen (Tarifverträge, Kundentoilette, Arbeitschutzbestimmungen, usw.). Darum versteh ich auch nicht, warum die Onlineshops sich immer beschweren, wenn auch sie neue Regelungen bekommen.

Ich bin sogar der Meinung, dass die ganzen Onlinehändler oftmals volkswirtschaftlich schädlich sind. Wenn einer das nur nebenher macht bzw. die Frau bei ebay handelt, der Mann aber berufstätig ist, dann dient die Geschichte nur der persönlichen Bereicherung. Im Grunde genau dasselbe wie beim Käufer auch, wenn er sparen will.
Denn jeder Artikel, der so Online verkauft wird, wird nicht in einem Ladengeschäft verkauft. Im Grunde werden so Arbeitsplätze vernichtet, wenn die Waren auch noch im Ausland hergestellt werden. Der Mediamarkt kauft seine Sachen zwar auch in China ein, jedoch ein braucht es einen Arbeitsplatz hier bei uns, um ihn auch zu verkaufen.
Oder was ist mit Ausbildungsplätzen? Nur die wenigsten Freizeithändler bilden aus, die Ladengeschäfte hingegen schon.

Viele Grüße
Martin

Tanja:
Natürlich zwingt mich keiner etwas anzubieten (dieser Hinweis für die Pappnasen, die jetzt denken: was jammern die nur immer die doofen Händler), aber es wird auch keiner gezwungen etwas zur Ansicht zu kaufen. Jedoch werde ich gezwungen, Versandkosten zu übernehmen, die ich nicht verursacht habe! Lagerkosten entstehen mir übrigens auch. Und auch sonstige Kosten wie z.B. Google-Werbung, die mit ca. 10% meines Gesamtumsatzes zu Buche schlägt, die Shoplösung, all das kostet ebenfalls nicht wenig. Also ihr lieben Käufer, die ihr alles umsonst haben wollt (ich bin ja schließlich auch Verbraucher und nicht nur Händler und habe für diesen Egoismus kein Verständnis), denkt mal ein bisschen mit, sonst gibts bald keine onlineshops mehr die Spezialware anbieten (können).

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Tanja Juni 27, 2010 um 10:20 pm

Martin: Hallo Tanja,also ich versteh Deine Argumentation schon.Aber ärgert es mich auch, dass die ganzen Onlineshops immer meinen, dass Sie per Gesetz die Garantie bekommen sollen, günstiger zu sein als Ladengeschäfte. Wir haben nun mal eine Marktwirtschaft und wer im Business mitmischen will, der muss muss die Regeln akzeptieren oder es eben bleiben lassen.Warum soll es also “Sonderkonditionen” für Onlineshops bzw. für Freizeithändler geben? Bzw. warum soll der Gesetzgeber Rücksicht nehmen?Auch Ladengeschäfte bekommen Auflagen, an die sie sich halten müssen (Tarifverträge, Kundentoilette, Arbeitschutzbestimmungen, usw.). Darum versteh ich auch nicht, warum die Onlineshops sich immer beschweren, wenn auch sie neue Regelungen bekommen.Ich bin sogar der Meinung, dass die ganzen Onlinehändler oftmals volkswirtschaftlich schädlich sind. Wenn einer das nur nebenher macht bzw. die Frau bei ebay handelt, der Mann aber berufstätig ist, dann dient die Geschichte nur der persönlichen Bereicherung. Im Grunde genau dasselbe wie beim Käufer auch, wenn er sparen will.Denn jeder Artikel, der so Online verkauft wird, wird nicht in einem Ladengeschäft verkauft. Im Grunde werden so Arbeitsplätze vernichtet, wenn die Waren auch noch im Ausland hergestellt werden. Der Mediamarkt kauft seine Sachen zwar auch in China ein, jedoch ein braucht es einen Arbeitsplatz hier bei uns, um ihn auch zu verkaufen.Oder was ist mit Ausbildungsplätzen? Nur die wenigsten Freizeithändler bilden aus, die Ladengeschäfte hingegen schon.Viele GrüßeMartin

Lieber Martin,

dient nicht alles der “persönlichen Bereicherung”? Oder bist du Sklave?

Gruß, die etwas verwirrte
Tanja

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tom August 13, 2010 um 6:46 pm

Kann man das irgendwo nachlesen vom gericht etc… ein Ebayhändler will die Hinsendekosten zu mir nicht übernehmen …

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matz0r August 25, 2010 um 11:02 pm
Micha November 3, 2010 um 7:36 pm

Eine aktuelle Antwort eines Online PC Shops auf meine Anfrage mir bei dem Widerruf ebenso die Hinsendekosten zu erstatten:

Am 15.04.2010 hat der EuGH (Az.: C-511/08) seine Entscheidung zu den Hinsendekosten verkündet.

Im Leitsatz des Gerichtes heißt es:

Art. 6 Abs. 1 unter Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Der EuGH meint letztlich klipp und klar, dass der Verbraucher in keiner Form von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abgehalten werden darf:

Sollten dem Verbraucher auch die Kosten der Zusendung in Rechnung gestellt werden, liefe einer solchen Belastung, die zwangsläufig geeignet ist, ihn von der Ausübung des Widerrufsrechtes abzuhalten, der Zielsetzung von Art. 6 der Richtlinie zuwider, auf die bereits vorstehend (…) hingewiesen worden ist.

Im Übrigen stünde eine solche Belastung einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz entgegen, indem dem Verbraucher sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware stehenden Kosten auferlegt würden.

Wie bereits dargelegt, gestattet es Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 dieser Richtlinie dem Lieferer nur, dem Verbraucher im Fall des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Wa-ren aufzuerlegen.

Zudem kann die abschreckende Wirkung, die es auf die Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher hätte, wenn ihm diese Kosten auferlegt würden, nicht dadurch beseitigt werden, dass er vor Vertragsschluss über die Höhe der Zusendekosten unterrichtet worden ist.

Ungeklärte Fragen

Ein Teil der Rechtsprechung hatte angenommen, dass die Hinsendekosten nur dann zu erstatten sind, wenn sämtliche Waren, für die die Zusendekosten gezahlt wurden, im Falle des Widerrufes zurückgegeben werden. Wenn bspw. drei Produkte bestellt und nur eins zurückgesandt wird, bleibt offen, ob in diesem Fall die Hinsendekosten ganz oder nur teilweise zu erstatten sind. Während Teile der Rechtsprechung vor dem EuGH-Urteil davon ausgingen, dass in diesem Fall die Hinsendekosten gar nicht zu erstatten sind, gibt es jetzt zwei Alternativen: Entweder werden auch in diesem Fall sämtliche Hinsendekosten erstattet oder nur die anteiligen Hinsendekosten, wenn sich diese überhaupt beziffern lassen. Zu dieser Frage ist ein abschließender Entscheid noch ausstehend.

Ich bestätige auch ausdrücklich, dass wir natürlich die Hinsendekosten entsprechend erstatten werden. Um der nachstehenden Urteilssprechung hinsichtlich der ausgewogenen Risikoverteilung zu genügen, sind in diesem Fall die Rücksendekosten durch Sie zu tragen.

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Martin September 11, 2011 um 11:44 am

Hallo zusammen,

ich habe gerade entdeckt, dass auf EU-Ebene eine Entscheidung in der Richtung gefallen ist, dass der Händler wohl zukünftig die Hinsendekosten für den Standard-Versand tragen muss, dafür der Käufer IMMER die Rücksendekosten tragen muss.

Diese Entscheidung sei wohl am 23.6.2011 gefallen.

http://www.shopanbieter.de/news/archives/4708-ruecksendekosten-bei-widerruf-eu-sorgt-fuer-lichtstreif-am-horizont.html

Was bedeutet das nun für mich als deutschen Verbraucher für die bisherige Regelung mit der über-40-Euro-Regelung? Ist diese noch gültig?
Bzw. die 14 Tage, Widerrufsfrist, die bei Waren ab Erhalt der Ware zu laufen beginnt?

Ich finde diese neue Regelung sehr schlecht. Mir wäre es lieber, ich müsste die Hinsendekosten tragen und die Rücksendung wäre wie bisher kostenfrei (ab 40 Euro). Und zwar aus zwei ganz einfachen Gründen.

Erstens sind mir die Hinsendekosten vor dem Kauf genau bekannt. Die Rücksendekosten hingegen nicht. Stellt euch mal vor, ihr bestellt euch etwas, das Sperrgut ist und nicht als Paket verschickt werden kann. Jetzt stellt ihr fest, dass das Gerät in der Beschreibung und auf den Bildern schöner aussah als es in Wirklichkeit war und ihr wollt das Ding zurückgeben. Dann muss sich nun der Käufer zukünftig um die Rücksendung kümmern. Und da können die Kosten von 50 Euro bis zu mehreren 100 Euro reichen, je nachdem welche Spedition man findet.
Das gleiche gilt auch für Pakete. In Zukunft muss man noch vor dem Kauf erfragen, wie schwer das Paket ist und welche Ausmaße die Verpackung hat. Denn danach richten sich auch die Kosten für das Paket. Ihr wisst ja selbst, dass in den Datenblättern nur die Maße des Gerätes angegeben ist, die Verpackung aber oft aus Schutzgründen (Polsterung) wesentlich größer ist.
Und auch hier gilt dann, dass der Käufer zukünftig selbst die Aufgabe hat, bei den Paketdiensten zu recherchieren, wie er nun welches Paket am günstigsten wieder zum Verkäufer bekommt.

Der zweite Punkt ist der, dass die Verkäufer durch Rahmenverträge mit den Paketdiensten/Speditionen ganz andere Konditionen bekommen als ich als Einzelkunde. Sprich wenn mich das Paket bei dhl 6,90 kostet, kostet das gleiche Retouren-Paket mit den gleichen Leistungen den Händler z.B. nur 4 Euro.

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