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myby und Quelle – Fortsetzung

Einige von uns haben ja eine recht aufregende Nacht hinter sich. So lichteten sich auch recht schnell die Reihen. Um 3:30 war der 32″er für 230€ ausverkauft, weiter ging es eine halbe Stunde später mit dem Samsung LE40A436 für 388,50€ und auch der Super-Schnapper Sony KDL46W5500E war dann kurze Zeit später weg. Im Laufe der [...]

myby und Quelle – Fortsetzung

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Hullefuz August 3, 2009 um 12:29 pm

Zitat Peter :

Ich habe alles am 24.07. am Vormittag bestellt (ok, den Wok Dim Sum am 25.07.). Ich habe nichts storniert und bis heute nichts als Absagen erhalten. Dass die es nicht hin bekommen die Artikel nach Bestellungseingang auch zu verschicken ist nicht in Ordnung.

Kommt drauf an wann du bestellt hast.
Z.B hab ich alles was ich gegen 11.00 bestellt hatte bekommen.
Gegen 12.00 war auch noch vieles (im Shopsystem) lieferbar…. davon habe ich nichts bekommen.

Das Shopsystem von Quelle scheint ziemlich besch….eiden zu sein wenn Artikel bestellt werden können obwohl sie schon ausverkauft sind.

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Rio August 3, 2009 um 12:35 pm

Zitat Grillaaa :

Muss ich mit dem Gutschein “Willkommen” echt einfach 10€ weniger überweisen? Das steht da doch überhaupt nicht, nur das es mir gutgeschrieben wurde!!

Auf der Rechnung die du mit dem Paket erhälts steht drinnen: Bitte ziehen sie die 10.00.- Euro von Überweisungsbetrag ab, habs 2x genutzt und es hat funktioniert. Gruß

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FanaticAC August 3, 2009 um 12:48 pm

Falls sich noch Jemand dafür interessiert …

Kaum zu glauben, aber gerade kam der Postbote vorbei und hat noch das 12 teilige ELO – Topsset geliefert.

Na ja, habe jetzt einen Esprit Pullover für 10 € und das Topfset für 10 €.
Will mal nicht klagen …

Also könnt ihr euch vielleicht auch noch Hoffnungen machen, dass noch etwas kommt.

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Nobless August 3, 2009 um 12:55 pm

Zitat Peter :

Natürlich sind Beleidigungen nicht i.O.! Allerdings finde ich es richtig, dass hier der Unmut über Quelles Vorgehensweise ausgetauscht werden kann.

da stimme ich dir absolut zu!

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Blauer Knappe August 3, 2009 um 1:01 pm

Zitat mibru :

Also mal zur rechtlichen Lage: Wenn Quelle in seinem Schreiben vermerkt, dass die Artikel Nr… in 2 bis 3 Wochen nachgeliefert werden, so sollte das durchaus eine Annahme des Kaufvertrages sein. Wer das pauschal abstreitet hat leider keine Ahnung. I.Ü. ist mir jetzt aufgefallen, dass in dem besagten Brief ja gar nicht steht, dass es storniert ist, sondern von “wahrscheinlich” gesprochen wird. Das deckt sich mit dem System von Quelle, wonach die Artikel noch “offen” sind. Die andere Frage ist natürlich, on man ein insolventes Unternehmen wirklich verklagen sollte, da sich die Vollstreckung wohl schwierig gestalten wird. Werde aber erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.

Viel Spass dabei. Aber es bleibt dabei: Du hast keinen Kaufvertrag und kannst daher auch nicht auf Erfüllung bestehen. (Nicht pauschal, sondern in diesem Fal (-:)

Natürlich sind AGBs nicht unanfechtbar, dann muss aber ein wirklicher Grund vorliegen (Sittenwidrig,….) In diesem Fall sagen die AGBs aus, das der Kaufvertrag erst mit Auslieferung der Ware oder der Mitteilung des (erfolgten ! A.d.A.) Versandes zustande kommt. Das ist gängige Praxis und keinesfalls gesetzeswidrig.

Es gibt aussreichend nachlesbare Erfahrungen und auch Urteile dazu. Auch der Verbraucherschutz erklärt Dir sicher gerne die Sachlage.

Zitat aus dem Web:
“Aber grundsätzlich sind Angebote im Shop als invitatio ad offerendum zu betrachten. Die Besteller werden also ihrerseits Otto ein Angebot angetragen haben. Eine Bestellbestätigung ist auch grundsätzlich keine Annahmeerklärung außer sie ist als solche formuliert.”

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Sebastian August 3, 2009 um 1:08 pm

So hab heute die Annahme der beiden Pakete mit den nicht bestellten Produkten abgelehnt. Nun bin ich mal gespannt ;) .

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Peter August 3, 2009 um 1:26 pm

Zitat Hullefuz :

Kommt drauf an wann du bestellt hast.
Z.B hab ich alles was ich gegen 11.00 bestellt hatte bekommen.
Gegen 12.00 war auch noch vieles (im Shopsystem) lieferbar…. davon habe ich nichts bekommen.

Das Shopsystem von Quelle scheint ziemlich besch….eiden zu sein wenn Artikel bestellt werden können obwohl sie schon ausverkauft sind.

Meine Bestellungen der Le Creuset Töpfe, Silit Woks und Töpfe, Topfsets, Pfannensets erstrecken sich von 10.14 – 10.37Uhr am 24.7.09! Damit müsste ich eigentlich einer der ganz frühen gewesen sein.

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mibru August 3, 2009 um 1:28 pm

Zitat Blauer Knappe :

Viel Spass dabei. Aber es bleibt dabei: Du hast keinen Kaufvertrag und kannst daher auch nicht auf Erfüllung bestehen. (Nicht pauschal, sondern in diesem Fal (-:)

Natürlich sind AGBs nicht unanfechtbar, dann muss aber ein wirklicher Grund vorliegen (Sittenwidrig,….) In diesem Fall sagen die AGBs aus, das der Kaufvertrag erst mit Auslieferung der Ware oder der Mitteilung des (erfolgten ! A.d.A.) Versandes zustande kommt. Das ist gängige Praxis und keinesfalls gesetzeswidrig.

Es gibt aussreichend nachlesbare Erfahrungen und auch Urteile dazu. Auch der Verbraucherschutz erklärt Dir sicher gerne die Sachlage.

Zitat aus dem Web:
“Aber grundsätzlich sind Angebote im Shop als invitatio ad offerendum zu betrachten. Die Besteller werden also ihrerseits Otto ein Angebot angetragen haben. Eine Bestellbestätigung ist auch grundsätzlich keine Annahmeerklärung außer sie ist als solche formuliert.”

Vielleicht habe ich es nicht deutlich genug ausgedrückt: Ich spreche nicht davon, dass der Kaufvertrag beriets durch die Bestellbestätigung zustande gekommen ist. Das ist gerade nicht der Fall (wobei das bei Online-Händlern noch nicht mal soooo eindeutig ist)
Viele hier – genauso wie ich – haben aber bei einer Teillieferung ein Schreiben von Quelle erhalten, in dem Quelle ausdrücklich formuliert, dass die Artikel Nr xxx in … Wochen geliefert werden. Da können sie ruhig auf ihre AGB verweisen, da der Vertrag eben mit der Annahme zustande kommt. Und eben diese Aussage kann durchaus als Annahme gewertet werden und würde m.E. auch von einem Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit so gewertet werden. Dein “Zitat aus dem Web” bezieht sich übrigens auf die Bestellbestätigung und hat mit diesem Fall nicht sonderlich viel zu tun.

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Hullefuz August 3, 2009 um 1:47 pm

Zitat Peter :

Meine Bestellungen der Le Creuset Töpfe, Silit Woks und Töpfe, Topfsets, Pfannensets erstrecken sich von 10.14 – 10.37Uhr am 24.7.09! Damit müsste ich eigentlich einer der ganz frühen gewesen sein.

Jo, das ist seltsam.
Die Le Creuset Töpfe waren gegen 11.00 schon nicht mehr lieferbar.
Aber die Topfsets und das 7,-€ Pfannenset habe ich bekommen.

Eigentlich nicht nachvollziehbar wenn du wirklich so früh bestellt hast.

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Peter August 3, 2009 um 1:55 pm

Zitat Hullefuz :

Jo, das ist seltsam.
Die Le Creuset Töpfe waren gegen 11.00 schon nicht mehr lieferbar.
Aber die Topfsets und das 7,-€ Pfannenset habe ich bekommen.

Eigentlich nicht nachvollziehbar wenn du wirklich so früh bestellt hast.

Eben. Habe sämtliche Bestellbestätigungen mit den entsprechenden Uhrzeiten. Status war stets “lieferbar”. Deshalb bin ich auch mehr als verärgert. Problem war glaub ich, dass den ganzen Neukunden nach mir der Express-Versand geschenkt wurde. Da wurden meine Bestellungen dann wohl einfach übergangen um für die anderen die Lieferung am nächsten Tag zu garantieren. Und – oh wunder – für die Bestandskunden war dann plötzlich nix mehr lieferbar. Danke Quelle!

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Blauer Knappe August 3, 2009 um 2:02 pm

Zitat mibru :

Vielleicht habe ich es nicht deutlich genug ausgedrückt: Ich spreche nicht davon, dass der Kaufvertrag beriets durch die Bestellbestätigung zustande gekommen ist. Das ist gerade nicht der Fall (wobei das bei Online-Händlern noch nicht mal soooo eindeutig ist)
Viele hier – genauso wie ich – haben aber bei einer Teillieferung ein Schreiben von Quelle erhalten, in dem Quelle ausdrücklich formuliert, dass die Artikel Nr xxx in … Wochen geliefert werden. Da können sie ruhig auf ihre AGB verweisen, da der Vertrag eben mit der Annahme zustande kommt. Und eben diese Aussage kann durchaus als Annahme gewertet werden und würde m.E. auch von einem Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit so gewertet werden. Dein “Zitat aus dem Web” bezieht sich übrigens auf die Bestellbestätigung und hat mit diesem Fall nicht sonderlich viel zu tun.

Stimmt, letzteres bezieht sich auf die Bestellbestätigung.

Aber trotzdem, die meiner Meinung nach in disem Punkt kaum anfechtbaren AGBs definieren für mich klar un deutlich die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Und die sind auch mit der von Dir genannten Lieferzeitangabe in dem Schreiben imho nicht erfüllt.

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mibru August 3, 2009 um 4:22 pm

Zitat Blauer Knappe :

Stimmt, letzteres bezieht sich auf die Bestellbestätigung.

Aber trotzdem, die meiner Meinung nach in disem Punkt kaum anfechtbaren AGBs definieren für mich klar un deutlich die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Und die sind auch mit der von Dir genannten Lieferzeitangabe in dem Schreiben imho nicht erfüllt.

Also wenn man Deiner Argumentation folgen würde, so dürfte dies eigentlich nicht möglich sein:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/
Hier liegt der Fall zwar etwas anders, aber im Ergebnis hat sich hier auch keiner mehr für die AGB interessiert. Vielmehr kommt es nämlich immer darauf an, wie ich als Empfänger der Willenserklärung diese zu verstehen habe. Und das ist für mich hier eindeutig,da Quelle ja selbst zwischen verschiedenen Waren differenziert. Nur bzgl. bestimmter Artikel schreiben sie, dass sie in … Wochen geliefert werden. Andere von mir bestellte Artikel sind dabei nicht aufgeführt. So aber muss man wohl davon ausgehen können, dass die beschriebenen Artikel zugesagt wurden. Anders verhält sich dies natürlich (wie auch von mir nie anders behauptet) hinsichtlich der Artikel, für die in dem Brief keine Zusage erfolgte. Darüberhinaus bin ich mir aber durchaus im Klaren, dass auch andere Auffassungen vertretbar sind. Aber klar zu sagen, der Vertrag sei nicht zustande gekommen, halte ich in der Ausdrücklichkeit jedenfalls für falsch.

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dk August 3, 2009 um 4:47 pm

Zitat Blauer Knappe :

Stimmt, letzteres bezieht sich auf die Bestellbestätigung.

Aber trotzdem, die meiner Meinung nach in disem Punkt kaum anfechtbaren AGBs definieren für mich klar un deutlich die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Und die sind auch mit der von Dir genannten Lieferzeitangabe in dem Schreiben imho nicht erfüllt.

Ich würde mir mal § 305 BGB genau angucken…

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Blauer Knappe August 3, 2009 um 4:53 pm

Hallo mibru,

ja, richtig, es gibt immer Auslegungsspielräume. Bei dem TV damals wurde ein Zahlung gefordert und das dann als Annahme des Angebotes (das des Käufers !) gewertet.

Bei den jetzt genannten 2-3 Wochen Lieferzeit sehe ich das nicht so eindeutig mit der Annahme. Die Nachlieferung wurde ja auch schon bei der Bestellung oft im Warenkorb so angezeigt.
“Liefern wir in 2-3 Wochen nach”.
Ob dies “Zusage” im Brief mehr Gewicht hat,….

Mal sehen, ob einer damit durchkommt, aber ich sehe die Möglichkeit als äusserst minimal an.

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Frank August 3, 2009 um 7:54 pm

Bei dem ‘Service’, den Quelle seinen Kunden derzeit bietet, sollte man andere Versender bevorzugen um das Ende der Quelle zu beschleunigen.
Am Telefon sind die MA zwar freundlich aber nicht kompetent, auf Mailanfragen kommen nur allgemeine Phrasen.
Komischerweise stehen die bestellten Artikel im Onlinekonto noch als ‘in Bearbeitung’, laut Quelle-Mail auf meine Reklamation aber ausverkauft. Wobei mindestens einer der bestellten Artikel unter der gleichen Bestellnummer weiter angeboten wird, natürlich nicht mehr zum beworbenen Preis.
Gab es da nicht ein Gesetz gegen solche Lockvogelangebote?

Quelle sollte wirklich abtreten.

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Blauer Knappe August 3, 2009 um 8:46 pm

Zitat dk :

Ich würde mir mal § 305 BGB genau angucken…

Ja, und ? Die Quelle-AGBs gibt es seit Jahren und für mich (!!) ist der (sehr kurze) Abschnitt zu dem Thema weder überraschend noch mehrdeutig.

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mibru August 4, 2009 um 9:21 am

Zitat Blauer Knappe :

Hallo mibru,

ja, richtig, es gibt immer Auslegungsspielräume. Bei dem TV damals wurde ein Zahlung gefordert und das dann als Annahme des Angebotes (das des Käufers !) gewertet.

Bei den jetzt genannten 2-3 Wochen Lieferzeit sehe ich das nicht so eindeutig mit der Annahme. Die Nachlieferung wurde ja auch schon bei der Bestellung oft im Warenkorb so angezeigt.
“Liefern wir in 2-3 Wochen nach”.
Ob dies “Zusage” im Brief mehr Gewicht hat,….

Mal sehen, ob einer damit durchkommt, aber ich sehe die Möglichkeit als äusserst minimal an.

Naja mir ging es zunächst auch nur darum festzuhalten, dass man rechtlich durchaus eine Chance hat. Das große Problem ist aber eben, dass Quelle insolvent ist und man bei einer Klage wohl auf den Kosten sitzenbleibt. Werde zwar versuchen auf mein “Recht” zu bestehen, aber glaube nicht, dass Quelle ohne Urteil liefern wird. Von daher ist alles hier sowieso graue Theorie. (Aber ich glaube dennoch, dass ich bei einem Prozess gute Aussicht auf Erfolg hätte :-) )

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drhoxer August 4, 2009 um 9:40 am

Hallo Leute !
Gehts jemanden ähnlich ? :

Hab am 31.7. bei Quelle mit dem Aktionskennwort WILLKOMMEN Mario Party 8 für die Wii (Wert 25,56) und ein Messerset (Wert 5 Euro damit ich auf die 30 Euro gesamt komme und der 10 Euro WILLKOMMEN Gutschein abgezogen wird) bestellt.

Nun ist folgendes passiert:
Lieferung Samstag : Nur Messerset – keine Rechnung beiliegend und auf dem beiliegenden Überweisungszettel steht fett “UNGÜLTIG”

Heute Lieferung von Mario Party 8 für 25,56 mit dem Hinweis ich solle noch 10 Euro wegen WILLKOMMEN abziehen. Auch hier keine Rede vom Messerset … hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht ? Ich mein – laut Rechnung muss ich nur 15,56 Euro für Marioparty bezahlen – das Messerset ist anscheinend untergegangen ? Geschenkt ? Bin etwas verwirrt… vielleicht weiss jemand Rat/ ist jemanden dasselbe passiert

Gruß

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Blauer Knappe August 4, 2009 um 10:20 am

Das läuft bei Quelle eben (nicht mehr) rund. Bezahl einfach die 15,56 und warte ab was passiert.

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Just August 4, 2009 um 6:27 pm

Du hast doch online dein Quellekonto. Schau einfach nach was das sagt und überweise den entsprechenden Betrag um es auszugleichen.

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crazymargin August 4, 2009 um 9:23 pm

Habe heute ein Paketbenachrichtigung erhlaten und habe soeben mal mein Quell Konto abgerufen.
Die urspünglichen Bestellungen zu 5,00 und 10 Euro (u.a. Silit Spaghettitopf und Silit Wok) wurden entfernt und mit den orginal Preisen von 149,00 und 179,00 ersetzt. Das bestellte Service Set fuer 5 Euro wird als geliefert angezeigt alledings zu einem Preis von 60 Euro.
Habe bisher aber keine EMail von Quelle über Änderungen erhalten. Das ist echt mies.

Also Annahme verwiegern und vom Wiederruf gebrauch machen.

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Hullefuz August 5, 2009 um 11:22 am

….ich habe zum Glück keinerlei Probleme mit dem Konto bei Quelle.
Storniert ist storniert und taucht auch nicht wieder auf.
Mit dem Support bin ich zufrieden.

Meine Bestellungen lagen insgesamt über 30,- und über den support habe ich noch nachträglich die 10,- Gutschrift erhalten. Ich kann mich nicht beklagen.

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hornedry2k August 6, 2009 um 12:52 pm

Bei mir sind alle Bestellungen bei QUELLE aus dem Kundenbereich verschwunden ! LOL ! Das 90tlg Service, Wok, Topfset usw…

Das meiste wurde geliefert aber hier keine Spur mehr und im Chat folgendes:

Zitat:
Stefanie Mertens: Dankeschön.

Stefanie Mertens: Um welche Artikel geht es denn?

J: Bei mir sind alle Bestellungen aus dem Kundenbereich verschwunden ! LOL ! Das 90tlg Service, Wok, Topfset usw…

J: Alles futsch

J: ohne Mitteilung
Lieferzeit 2-3 Wochen hiess es aber nun sind die Order weg

Stefanie Mertens: Ich sehe hier leider auch keinen Auftrag dazu.

J:ja genau das meine ich

J: im stillschweigen gelöscht
w

Stefanie Mertens: Jedoch waren die Artikel auch, wegen einer überraschen hohen Nachfrage nicht mehr lieferbar.

J: wie geil

J: ich habe sie rechtzeitig bestellt

J: da waren sie lieferbar

Stefanie Mertens: Ich bedauere es und kann Ihren Ärger verstehen, doch bekommen wir diese Artikel zu diesen Konditionen nicht mehr.

J: dann informiert man den kunden und macht nicht auf dicke taschen wenn man es nicht einhalten kann

Stefanie Mertens: Generell erhalten Sie in so einem Vorfall ein Schreiben, es tut mir leid, das dass nicht der Fall war.

J: Otto hat bei einem Preisfehler wenigstens noch Gutscheine verschickt. Bei ihnen.. naja Quelle kann sich das als insolvente Firma auch nicht leisten ! Schönen Tag noch !
Absolute LOCKAKTION war. Bei mir waren die Sachen “Lieferbar” bis hinzu “In 2-3 Wochen”.

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dubistdu August 7, 2009 um 9:48 am

quelle ist down – ES IST SOWEIT :D

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dubistdu August 7, 2009 um 9:49 am

schade nur um die mitarbeiter…

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dubistdu August 7, 2009 um 10:34 am

geht mittlerweile wieder

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