Garantie und Gewährleistung – Wo ist der Unterschied?

Ein Thema – viele Gerüchte – und leider ziemlich viele falsche Informationen, Besserwisser und Hobbyanwälte, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Weil es immer wieder zu Fragen in den Kommentaren kommt, versuche ich mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen: Wie läuft das mit Garantie und Gewährleistung? king_of_queens

Ich hoffe ganz stark, dass ich nichts vergessen habe. Falls doch noch wem was zum Thema einfällt – bitte einfach in den Kommentaren posten; ich nehme es dann mit auf.

Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie:

heißt, dass der Hersteller ziemlich überzeugt ist von seinem Produkt und verspricht, dass das Produkt mindestens X Jahre ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt’s entweder auf das komplette Produkt oder manchmal auch nur auf einzelne Teile (z.B. bei einem Rasierapparat gibt’s Garantie auf den Motor aber nicht auf die Messer).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Garantie nicht. Jeder Hersteller kann sich selbst überlegen, ob er Garantie gibt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Dauer und den Umfang der Garantie.

Manche Hersteller geben Garantie nur auf die Teile und Ihr zahlt die Arbeitszeit. Andere behalten die Ware für ein paar Wochen zur Reparatur und wieder andere schicken Euch sogar nen Techniker vorbei und reparieren direkt vor Ort oder geben Euch Ersatzgeräte, falls sie Euers mitnehmen müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist hier allerdings gar nichts – alles rein freiwillig vom Hersteller festgelegt.

Aufpassen müsst Ihr, wenn manche Hersteller nur dann Garantie gewähren, wenn Ihr das Produkt vorher auf der Herstellerseite registriert habt. Das steht aber alles in den Garantiebedingungen (diese oft gelben oder orangenen Kärtchen, die man oft achtlos weg wirft).

Was Ihr aber immer braucht, ist die Rechnung mit Kaufdatum und evtl. den Garantieschein. Ohne habt Ihr so gut wie keine Chance auf irgendeine Garantieleistung und seid voll auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Falls das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, müsst Ihr Euch mit der Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Der Händler bei dem Ihr gekauft habt wird Euch zwar meistens auch weiterhelfen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Falls er es trotzdem macht ist das lieb von ihm.

Bei der Verbraucherzentrale Berlin gibt’s übrigens eine ganz brauchbare Übersicht zu allen möglichen Fragen rings um Garantie, Gewährleistung, Rückritt usw.

Gewährleistung:

In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 24 Monate bei Neuware. Im Unterschied zur Garantie bringt Euch die gesetzliche Gewährleistung allerdings nur in den ersten 6 Monaten wirklich weiter. Im ersten halben Jahr könnt Ihr bei einem Defekt einfach zum Händler (nicht zum Hersteller, der gibt zwar evtl. Garantie – hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun) und der Händler muss Euch beweisen, dass der Defekt durch Euch verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Das ist aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich (z.B. Kaffee im Laptop). Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten aber einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder repariert.

Nach den ersten 6 Monaten sieht’s dann leider ganz anders aus. Falls das Produkt dann kaputt geht, müsst IHR dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das ist in der Praxis ohne irgendwelche teuren Gutachten aber so gut wie unmöglich. Im Klartext heißt das, dass Ihr in dem Fall einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen seid. Er tauscht, wenn er Bock hat und wenn er keinen Bock hat, habt Ihr so gut wie keine Chance.

Bei der Verbraucherzentrale findet Ihr neben einer allgemeinen Erklärung zur Gewährleistung auch noch zwei Musterbriefe: einen für „Ware hat Mängel“ und einen für den Fall, dass die Nacherfüllung, bzw. die Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktioniert hat und Ihr entweder den Kaufpreis erstattet oder reduziert haben wollt.

Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?

Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Reperatur wählen.

Manchmal recht nervig: Darf ich bei einem Defekten Produkt sofort mein Geld zurück fordern?

Nicht sofort. Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern. Das ist zwar ziemlich nervig, wenn man alle paar Tage zur Post rennen darf aber außer auf die Kulanz des Herstellers zu hoffen, bleibt Euch bei einem echten Montagsgerät leider nichts anderes übrig.

Die Kosten für Versand usw. trägt bei Rücksendungen für Gewährleistungsfälle übrigens immer der Hersteller oder Verkäufer.

Zusammengefasst heißt das:

Garantie muss niemand geben (Toshiba gibt z.B. keine) und Garantien sind nicht immer gleich und umfassen oft nicht das komplette Produkt. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler. Um sicher zu sein, was und zu welchen Bedingungen die Garantie umfasst, bleibt Euch nichts anderes übrig als sich die Zeit zu nehmen und die einzelnen Garantiebestimmungen zu studieren.

benderAnders bei der Gewährleistung: Die ist gesetzlich für 24 Monate vorgeschrieben und muss von den Händlern gegeben werden. Die Gewährleistung umfasst offiziell alle Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben – und genau hier liegt der Haken: in den ersten 6 Monaten muss Euch der Händler beweisen, dass Ihr das Produkt kaputt gemacht habt. Nach den ersten 6 Monaten müsst Ihr dem Händler beweisen, dass Ihr es nicht kaputt gemacht habt. Beides logischerweise ziemlich schwierig bis unmöglich.

Kurz gesagt: 6 Monate seid Ihr auf der sicheren Seite. Danach auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder schnell die mit der Arschkarte, die auf dem Schaden sitzen bleiben.

Falls es wer besser weiß – einfach melden!

116 Kommentare…

101
Ruffy August 17, 2009 um 11:45 am

Ich habe mir vor längerem einen Pokerkoffer gekauft, der bei näherem hinsehen allerdings schon eine dicke Delle hatte. Dadurch haben auch nicht mehr alle Chips einwandfrei gepasst. Ist das dann auch ein Gewährleistungsfall? Gibt es auf solche Dinge auch zwei Jahre Gewährleistung oder nur auf Elektronikartikel?
Nach dem Anrufen bei dem Verkäufer kam nur die Meldung “Die Versandkosten müssen Sie selber zahlen”. Der Koffer war allerdings sehr schwer und auch groß.
Im Artikel hieß es ja, im Gewährleistungsfall zahlt IMMER der Verkäufer den Versand.

zitieren

102
Micha Januar 13, 2010 um 3:39 pm

Hi Admin,

auch mal für die einfach gestrickten schön runtergebrochen.

Danke!
Gruß
Micha

zitieren

103
Thomas Januar 29, 2010 um 5:32 pm

Hallo My Dealz Gemeinde,
ich habe mal eine Frage.

Und zwar habe ich ein Handy bei einer privat Person gekauft. Dieses ist jetzt aber kaputt gegangen und der Hersteller will es nicht reparieren. Kann ich von der Gewährleistung gebrauch machen (Handy ist gerade mal 3 Monate alt) oder geht die Gewährleistung des Handys nicht auf mich über?

Grüße & Danke
Thomas

zitieren

104
admin Januar 29, 2010 um 5:39 pm

Wenn Du die Rechnung hast, ja.

zitieren

105
Thomas Januar 29, 2010 um 5:41 pm

Ja, ich habe sogar die original Rechnung (steht halt ein anderer Name drauf)
Sprich ich könnte einfach zum o2 Händler gehen und der muss mir das Gerät reparieren oder tauschen, sei denn er kann mir nachweißen das ich das Gerät kaputt gemacht habe…

zitieren

106
admin Januar 29, 2010 um 5:44 pm

Wie das ist mit müssen, weiß ich nicht genau (ob halt Gewährleistungsansprüche auch weitergegben werden), aber in 99% der Fälle ist das kein Problem.

P.S.: Freundlich sein hilft fast immer.

zitieren

107
Thomas Januar 29, 2010 um 5:47 pm

Super admin! Vielen Dank für deine schnelle Hilfe…
Weiter so!

zitieren

108
bli Februar 6, 2010 um 3:18 pm

Toshiba gibt sehr wohl Garantie… Normalerweise mindestens ein Jahr, aber immerhin… Auf jeden Fall ist die Stelle im Text falsch, dass Toshiba grundsätzlich keine Garantie gibt. Ich bitte um Berichtigung

zitieren

109
Henri März 8, 2010 um 9:43 pm

Super Zusammenfassung… besten Dank!

zitieren

110
Moni Juli 2, 2010 um 11:55 am

Hallo ,ich habe momentan auch ein kleines Problem.
Ich habe bei einem Ebay Shop vor 1 Jahr 1 Mikrowelle gekauft.
Jetzt wärm sie nicht mehr und der Verkäufer will trotz Gewährleistung ,
dass ich alles bezahle. Rückversand und die kostenpflichtige Reparatur.
Kann es sein?
Danke !

zitieren

111
Hansi Juli 20, 2010 um 3:24 pm

Toshiba gibt sehr wohl Garantie (1-3 Jahre oder gar mehr)

Hab’ diese innerhalb der 3 Jahresgarantie völlig kostenneutral in 2x in Anspruch genomen:
Toshi Nitebook Tecra S1: 1x HDD auf Garnatie getauscht; 1x Mainboard getauscht.

zitieren

112
Jo August 25, 2010 um 11:20 am

Du kannst nur zurücktreten, wenn 2 Mal wegen des selben Mangels ergebnislos versucht wurde nachzubessern. Siehe § 440 S. 2 BGB. Was Du dann mit dem Rücktritt gewonnen hast steht auf einem anderen Blatt.

basti: mein handy wird nun zum 3. mal nachgebessert (1x wegen kamera defekt 1x wegen tastenbruch und 1x wegen kartenleser kaputt).. der händler lässt mich aber nich zurücktreten vom vertrag! er meint es muss 3x das selbe nachgebessert werden umzurückzutreten.. ist das so tragbar? oder was soll ich jetzt machen?!

zitieren

113
zu teuer Mai 4, 2011 um 8:43 pm

“Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.”

Frage ist hier: In welchem Zeitraum muss der Umtausch stattfinden?
Ich hatte mal eine Kundin der waren 1,5 Wochen zu lange und hat den vollen Kaufpreis erwartet. Sie hat das Gerät Monatelang genutzt, also kann sie das schon mal vergessen. Vielleicht den Zeitwert, aber ich tausche es um und muss selber warten, und ich krieg sie dann auf den sack?

Wo ist also die zeitliche grenze? die kann mir doch nicht nach lust und laune eine frist setzen.

zitieren

114
Baerenmarke3000 August 18, 2011 um 2:57 pm

zu teuer: “Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.”

Genau die Aussage stimmt doch nicht. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf “kaputt gehen” sondern “beim Kauf kaputt sein”.

Auf http://www.garantiegewaehrleistung.de findet man den wirklichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ziemlich gut erklärt. Würde ich auch meinen Kunden hinklatschen, wäre ich im Handel tätig, damit die mal verstehen, was sie für Ansprüche (gerade NICHT) haben (siehe Beitrag über mir).

zitieren

115
Chris-GZ September 8, 2011 um 3:13 pm

Ich habe da nur ne Frage zur Nacherfüllung.
In folgendem Paragraph steht:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Wenn man Absatz 1 liest, steht da das der Käufer und nicht der Verkäufer entscheiden darf ob repariert wird oder umgetauscht.

Ich frage deshalb da ich am Montag eine XBox 360 beim Media Markt gekauft habe und diese heute tauschen wollte. Grund des Umtauschs ist das der Einschaltknopf nachweislich nicht korrekt angebracht ist und wackelt. Zudem hört es sich im Betrieb so an als liefe irgendwo in der Konsole zu viel Strom über eine Leitung (Hoher pfeif bzw Piepton). Der Mitarbeiter des Marktes meinte er er wolle die XBox einschicken anders geht es nicht. Ich bestehe aber auf einen Umtausch was mir nicht gewährt wurde. Jetzt frage ich mich ob ich nocher noch mal mit Gesetzesauszug zum Geschäfftsführer gehen soll, denn nach 3 Tagen eine Reperaturzeit in Anspruch nehmen zu müssen finde ich absolut nicht korrekt.

Wäre nett wenn mir jemand diese frage beantworten könnte.

zitieren

116
Chris-GZ September 8, 2011 um 9:40 pm

So hab Neuigkeiten. Ich bin mit dem Gesetzesauszug zum Mediamarkt und hab denen klar gemacht das kein Grund vorliegt nicht zu tauschen, da sie das Gerät da haben und ich auf keinen Fall meine in Reperatur geben möchte(Ich hab Neuware bezahlt und sehs nicht ein Kaputte oder reparierte zu bekommen nach 3 Tagen… nach 5 Monaten wärs ja nachvollziehbar). Nach bischen hin und her und der Bemerkung das ich keine Probleme habe meinen Rechtsschutz einzuschalten, (da es mir wurst ist ob ich jetzt 3 Wochen warte bis die aus der Reperatur kommt oder in 3 Wochen ein Anwalt MM sagt das sie tauschen müssen) rief der Herr dann bei Microsoft an, die ihn dann angewiesen haben das Gerät zu tauschen. Was sehr interessant war, ist die Tatsache das als ich das erste mal im MM war, niemand sich mit Umtauschrechten auskannte, erst als ich es erwähnte kannte man auf einmal besagte Paragraphen.

Naja jetzt weis MM das ich zu denen gehöre auf die der Spruch “Ich bin doch nicht blöd” auch zutrifft.

Gruss Chris

zitieren

Schreibe einen Kommentar

Blogroll  <  >