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	<title>Kommentare zu: Garantie und Gewährleistung &#8211; Wo ist der Unterschied?</title>
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	<description>Der Schnäppchen Blog mit Z</description>
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		<item>
		<title>Von: Chris-GZ</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-701817</link>
		<dc:creator>Chris-GZ</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 19:40:25 +0000</pubDate>
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		<description>So hab Neuigkeiten. Ich bin mit dem Gesetzesauszug zum Mediamarkt und hab denen klar gemacht das kein Grund vorliegt nicht zu tauschen, da sie das Gerät da haben und ich auf keinen Fall meine in Reperatur geben möchte(Ich hab Neuware bezahlt und sehs nicht ein Kaputte oder reparierte zu bekommen nach 3 Tagen... nach 5 Monaten wärs ja nachvollziehbar). Nach bischen hin und her und der Bemerkung das ich keine Probleme habe meinen Rechtsschutz einzuschalten, (da es mir wurst ist ob ich jetzt 3 Wochen warte bis die aus der Reperatur kommt oder in 3 Wochen ein Anwalt MM sagt das sie tauschen müssen) rief der Herr dann bei Microsoft an, die ihn dann angewiesen haben das Gerät zu tauschen.  Was sehr interessant war, ist die Tatsache das als ich das erste mal im MM war, niemand sich mit Umtauschrechten auskannte, erst als ich es erwähnte kannte man auf einmal besagte Paragraphen.

Naja jetzt weis MM das ich zu denen gehöre auf die der Spruch  &quot;Ich bin doch nicht blöd&quot; auch zutrifft.

Gruss Chris</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So hab Neuigkeiten. Ich bin mit dem Gesetzesauszug zum Mediamarkt und hab denen klar gemacht das kein Grund vorliegt nicht zu tauschen, da sie das Gerät da haben und ich auf keinen Fall meine in Reperatur geben möchte(Ich hab Neuware bezahlt und sehs nicht ein Kaputte oder reparierte zu bekommen nach 3 Tagen&#8230; nach 5 Monaten wärs ja nachvollziehbar). Nach bischen hin und her und der Bemerkung das ich keine Probleme habe meinen Rechtsschutz einzuschalten, (da es mir wurst ist ob ich jetzt 3 Wochen warte bis die aus der Reperatur kommt oder in 3 Wochen ein Anwalt MM sagt das sie tauschen müssen) rief der Herr dann bei Microsoft an, die ihn dann angewiesen haben das Gerät zu tauschen.  Was sehr interessant war, ist die Tatsache das als ich das erste mal im MM war, niemand sich mit Umtauschrechten auskannte, erst als ich es erwähnte kannte man auf einmal besagte Paragraphen.</p>
<p>Naja jetzt weis MM das ich zu denen gehöre auf die der Spruch  &#8220;Ich bin doch nicht blöd&#8221; auch zutrifft.</p>
<p>Gruss Chris</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Chris-GZ</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-701667</link>
		<dc:creator>Chris-GZ</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:13:04 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe da nur ne Frage zur Nacherfüllung.
In folgendem Paragraph steht:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Wenn man Absatz 1 liest, steht da das der Käufer und nicht der Verkäufer entscheiden darf ob repariert wird oder umgetauscht.

Ich frage deshalb da ich am Montag eine XBox 360 beim Media Markt gekauft habe und diese heute tauschen wollte. Grund des Umtauschs ist das der Einschaltknopf nachweislich nicht korrekt angebracht ist und wackelt. Zudem hört es sich im Betrieb so an als liefe irgendwo in der Konsole zu viel Strom über eine Leitung (Hoher pfeif bzw Piepton). Der Mitarbeiter des Marktes meinte er er wolle die XBox einschicken anders geht es nicht. Ich bestehe aber auf einen Umtausch was mir nicht gewährt wurde. Jetzt frage ich mich ob ich nocher noch mal mit Gesetzesauszug zum Geschäfftsführer gehen soll, denn nach 3 Tagen eine Reperaturzeit in Anspruch nehmen zu müssen finde ich absolut nicht korrekt.

Wäre nett wenn mir jemand diese frage beantworten könnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe da nur ne Frage zur Nacherfüllung.<br />
In folgendem Paragraph steht:</p>
<p>§ 439 Nacherfüllung<br />
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br />
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.<br />
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.<br />
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.</p>
<p>Wenn man Absatz 1 liest, steht da das der Käufer und nicht der Verkäufer entscheiden darf ob repariert wird oder umgetauscht.</p>
<p>Ich frage deshalb da ich am Montag eine XBox 360 beim Media Markt gekauft habe und diese heute tauschen wollte. Grund des Umtauschs ist das der Einschaltknopf nachweislich nicht korrekt angebracht ist und wackelt. Zudem hört es sich im Betrieb so an als liefe irgendwo in der Konsole zu viel Strom über eine Leitung (Hoher pfeif bzw Piepton). Der Mitarbeiter des Marktes meinte er er wolle die XBox einschicken anders geht es nicht. Ich bestehe aber auf einen Umtausch was mir nicht gewährt wurde. Jetzt frage ich mich ob ich nocher noch mal mit Gesetzesauszug zum Geschäfftsführer gehen soll, denn nach 3 Tagen eine Reperaturzeit in Anspruch nehmen zu müssen finde ich absolut nicht korrekt.</p>
<p>Wäre nett wenn mir jemand diese frage beantworten könnte.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Baerenmarke3000</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-688054</link>
		<dc:creator>Baerenmarke3000</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 12:57:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=9552#comment-688054</guid>
		<description>&lt;blockquote cite=&quot;comment-656698&quot;&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;#comment-656698&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;zu teuer&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: “Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.”
&lt;/blockquote&gt;

Genau die Aussage stimmt doch nicht. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf &quot;kaputt gehen&quot; sondern &quot;beim Kauf kaputt sein&quot;.

Auf http://www.garantiegewaehrleistung.de findet man den wirklichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ziemlich gut erklärt. Würde ich auch meinen Kunden hinklatschen, wäre ich im Handel tätig, damit die mal verstehen, was sie für Ansprüche (gerade NICHT) haben (siehe Beitrag über mir).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote cite="comment-656698"><p>
<strong><a href="#comment-656698" rel="nofollow">zu teuer</a></strong>: “Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.”
</p></blockquote>
<p>Genau die Aussage stimmt doch nicht. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf &#8220;kaputt gehen&#8221; sondern &#8220;beim Kauf kaputt sein&#8221;.</p>
<p>Auf <a target="_blank" href="http://www.garantiegewaehrleistung.de"  rel="nofollow">http://www.garantiegewaehrleistung.de</a> findet man den wirklichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ziemlich gut erklärt. Würde ich auch meinen Kunden hinklatschen, wäre ich im Handel tätig, damit die mal verstehen, was sie für Ansprüche (gerade NICHT) haben (siehe Beitrag über mir).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: zu teuer</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-656698</link>
		<dc:creator>zu teuer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2011 18:43:41 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.&quot;

Frage ist hier: In welchem Zeitraum muss der Umtausch stattfinden?
Ich hatte mal eine Kundin der waren 1,5 Wochen zu lange und hat den vollen Kaufpreis erwartet. Sie hat das Gerät Monatelang genutzt, also kann sie das schon mal vergessen. Vielleicht den Zeitwert, aber ich tausche es um und muss selber warten, und ich krieg sie dann auf den sack?

Wo ist also die zeitliche grenze?  die kann mir doch nicht nach lust und laune eine frist setzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern.&#8221;</p>
<p>Frage ist hier: In welchem Zeitraum muss der Umtausch stattfinden?<br />
Ich hatte mal eine Kundin der waren 1,5 Wochen zu lange und hat den vollen Kaufpreis erwartet. Sie hat das Gerät Monatelang genutzt, also kann sie das schon mal vergessen. Vielleicht den Zeitwert, aber ich tausche es um und muss selber warten, und ich krieg sie dann auf den sack?</p>
<p>Wo ist also die zeitliche grenze?  die kann mir doch nicht nach lust und laune eine frist setzen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jo</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-498716</link>
		<dc:creator>Jo</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 09:20:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=9552#comment-498716</guid>
		<description>Du kannst nur zurücktreten, wenn 2 Mal wegen des selben Mangels ergebnislos versucht wurde nachzubessern. Siehe § 440 S. 2 BGB. Was Du dann mit dem Rücktritt gewonnen hast steht auf einem anderen Blatt. 

&lt;blockquote cite=&quot;comment-256355&quot;&gt;

&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;#comment-256355&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;basti&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;: mein handy wird nun zum 3. mal nachgebessert (1x wegen kamera defekt 1x wegen tastenbruch und 1x wegen kartenleser kaputt).. der händler lässt mich aber nich zurücktreten vom vertrag! er meint es muss 3x das selbe nachgebessert werden umzurückzutreten.. ist das so tragbar? oder was soll ich jetzt machen?!

&lt;/blockquote&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Du kannst nur zurücktreten, wenn 2 Mal wegen des selben Mangels ergebnislos versucht wurde nachzubessern. Siehe § 440 S. 2 BGB. Was Du dann mit dem Rücktritt gewonnen hast steht auf einem anderen Blatt. </p>
<blockquote cite="comment-256355">
<p><strong><a href="#comment-256355" rel="nofollow">basti</a></strong>: mein handy wird nun zum 3. mal nachgebessert (1x wegen kamera defekt 1x wegen tastenbruch und 1x wegen kartenleser kaputt).. der händler lässt mich aber nich zurücktreten vom vertrag! er meint es muss 3x das selbe nachgebessert werden umzurückzutreten.. ist das so tragbar? oder was soll ich jetzt machen?!</p>
</blockquote>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Hansi</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-474866</link>
		<dc:creator>Hansi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 13:24:27 +0000</pubDate>
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		<description>Toshiba gibt sehr wohl Garantie (1-3 Jahre oder gar mehr)

Hab&#039; diese innerhalb der 3 Jahresgarantie völlig kostenneutral in 2x in Anspruch genomen: 
Toshi Nitebook Tecra S1: 1x HDD auf Garnatie getauscht; 1x Mainboard getauscht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Toshiba gibt sehr wohl Garantie (1-3 Jahre oder gar mehr)</p>
<p>Hab&#8217; diese innerhalb der 3 Jahresgarantie völlig kostenneutral in 2x in Anspruch genomen:<br />
Toshi Nitebook Tecra S1: 1x HDD auf Garnatie getauscht; 1x Mainboard getauscht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Moni</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-464368</link>
		<dc:creator>Moni</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 09:55:25 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo ,ich habe momentan auch ein kleines Problem.
Ich habe bei einem Ebay Shop vor 1 Jahr 1 Mikrowelle gekauft.
Jetzt wärm sie nicht mehr und der Verkäufer will trotz Gewährleistung ,
dass ich alles bezahle. Rückversand und die kostenpflichtige Reparatur.
Kann es sein?
Danke !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ,ich habe momentan auch ein kleines Problem.<br />
Ich habe bei einem Ebay Shop vor 1 Jahr 1 Mikrowelle gekauft.<br />
Jetzt wärm sie nicht mehr und der Verkäufer will trotz Gewährleistung ,<br />
dass ich alles bezahle. Rückversand und die kostenpflichtige Reparatur.<br />
Kann es sein?<br />
Danke !</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Henri</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-394598</link>
		<dc:creator>Henri</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 20:43:35 +0000</pubDate>
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		<description>Super Zusammenfassung... besten Dank!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super Zusammenfassung&#8230; besten Dank!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: bli</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-377870</link>
		<dc:creator>bli</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 14:18:53 +0000</pubDate>
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		<description>Toshiba gibt sehr wohl Garantie... Normalerweise mindestens ein Jahr, aber immerhin... Auf jeden Fall ist die Stelle im Text falsch, dass Toshiba grundsätzlich keine Garantie gibt. Ich bitte um Berichtigung</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Toshiba gibt sehr wohl Garantie&#8230; Normalerweise mindestens ein Jahr, aber immerhin&#8230; Auf jeden Fall ist die Stelle im Text falsch, dass Toshiba grundsätzlich keine Garantie gibt. Ich bitte um Berichtigung</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Thomas</title>
		<link>http://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/comment-page-2/#comment-374137</link>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 16:47:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mydealz.de/?p=9552#comment-374137</guid>
		<description>Super admin! Vielen Dank für deine schnelle Hilfe...
Weiter so!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super admin! Vielen Dank für deine schnelle Hilfe&#8230;<br />
Weiter so!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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