Fast vergessen. Justus hat mir geschrieben, dass er letztens die Enermax Aurora Premium Black für 19,99€ + 4,99€ VSK (bzw. 8,99€ für Nachnahme + 2€ Postgebühr) abgestaubt hat (Idealopreis: 64€).
Großes Problem beim Hifishop24 ist allerdings, dass es keine Lagerprüfung gibt und deswegen habe ich auch die oben den Preis für die Nachnahmelieferung mit eingerechnet. Will man seinem Geld im Falle einer Überbestellung nicht ewig hinterrennen, bietet sich diese Nachnahme natürlich an.
Die Tastatur ist sehr schick und zeichnet sich neben dem 2xUSB-Hub und der integrierten Soundkarte vor allem durch den guten Tastenanschlag aus. Bei Amazon gibt es 4,5 Sterne und bei Testeo ist es eine Durchschnittsnote von 1,8. Leider hat Enermax komplett auf Multimediatasten verzichtet und wegen dem Alugehäuse wohl den Preispunkt auch recht hoch angesetzt.
Wer eine flache, sehr gut verarbeitete Tastatur (wobei sich die Buchstaben wohl nach einiger Zeit lösen
) im “Notebookstil” sucht, sollte sich die Enermax genauer zur Brust nehmen.
Alle weiteren Details findet man sonst auch auf der Herstellerhomepage.










56 Kommentare…zum neuesten Kommentar
Mit Scissor Technologie – Gewöhnungsbedürftig, aber geil!
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Muss sie ja auch bei dem regulären Preis
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Ohh man… bei dem Preis würd ich am liebsten zuschlagen
Aber die fehlenden MM-Tasten sind für mein ein NoGo
…mein Zeigefinger zuckt trotzdem noch^^
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Was genau ist denn die Scissor Technologie?
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Marketing-Englisch für “guten Anschlag”
http://www.enermax.de/uploads/pics/11_02.jpg?rand=118807020
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Warum nicht einfach mit Kreditkarte ohne Risiko bestellen ? Das Geld wird laut Hifishop24 erst bei Versand der Ware abgebucht.
Grüße,
Flow
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Nebenbei bemerkt: das ist doch das Gleiche wie d-living.de!?
Wo man denn auch folgerichtig die gleiche Tastatur zum gleichen Preis angeboten findet.
Schade nur, dass die in der d-living-Gutscheinliste angegebenen allesamt nicht nutzbar sind.
Admin, wir brauchen schnell einen neuen!
(Nein, habe auch schon gesucht, es scheint keine mehr zu geben…)
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Warum nicht per Vorkasse bestellen. In den AGB steht, dass der Vertrag bei NN und Kreditkarte mit Lieferung zustande kommt und bei VK mit der Bestellbestätigtung.
Hat man also diese Bestätigung, hat man ein Anrecht darauf.
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Zitat Beeker ↑:
Wobei – wenn ich noch mal drüber nachdenke: vielleicht doch ein Fall für den Admin?
09myDealZ – ‘Fehler: Dieser Gutschein kann in diesem Warenkorb nicht eingelöst werden, da kein zugehöriger Artikel im Warenkorb vorhanden ist.’
Soll doch bis 31.10.09 gültig sein, geht aber auch nicht, wenn ich noch mehr in den Warenkorb lege, um über 60 Euro zu kommen.
09myDealZ hört sich aber speziell von Dir ausgehandelt an. Magst Du mal nachfragen?
(Vielleicht kannst Du ja auch noch einen kleinen für einen Mindestumsatz von 19,99 kriegen
)
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Auf der Angebotsseite steht:
“unser ehem. VK-Preis EUR 22,90″.
Wenn das stimmt, war die Tastatur bereits vorher sehr günstig. Sicher, dass das hier das teure Modell (~64 €) verkauft wird? Bild und Beschreibung fehlen schließlich auch.
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Moin!
Gebt mal die Atikelnummer in ner Suchmaschine ein, sieht fast so aus als ob es die Tastatur “Greybuster Tweety Tastatur” ist, welche hier Angeboten wird.
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is bestellt danke mydealz…:-)
bin jetzt mal das wagnis eingegangen und habs per überweisungsträger gemacht… kann ich ja in 14 tagen wieder rückgängig machen wenns mir nicht past
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Zitat DaLib ↑:
Ich hab mal bei Geizhals.at nachgeschaut. Der Händler ist dort gelistet, taucht jedoch nicht bei der Enermax Aurora Premium Tastatur auf (siehe http://geizhals.at/deutschland/a306230.html). Dafür ist komischerweise der Link zu der hier erwähnten Tastatur bei dem Greybusters Tweety Bird Design Keyboard zu finden (siehe http://geizhals.at/deutschland/a300819.html).
Hat denn schon jemand bestellt und auch die Enermax Aurora Premium erhalten?
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Hmm, jetzt scheinen Sie das Produkt rausgenommen zu haben..
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nicht mehr verfügbar…
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hatte se schon im warenkorb , hab mich angemeldet und dann sagter mir kein produkt im warenkorb … bezahlen sie bitte 0€ .. na super … das wär auch zu schön gewesen
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Als alternative Flachtastatur kann ich die Cherry eVolution Stream empfehlen, benutze ich seit längerer Zeit. Auch sehr gut verarbeitet, aber halt ohne integrierte Soundkarte und USB-Hub. Dafür aber mit Multimediatasten.
http://geizhals.at/deutschland/a212558.html
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stimmt is weg ich hoffe ich krieg meine noch
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hoffe mal die verticken hier nicht die alte version…sonst werd ich sauer…
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!! Sollten sich die Buchstaben auf den Tasten nach einiger Zeit ablösen, hilft ein Anruf bei Enermax!!
Diese haben mir dann die komplette Tastatur ausgetauscht, da es sich hierbei nur um das erste Modell der Aurora gehandelt hat bei der dieses Problem auftrat.
Keine Ahnung welches Modell hier versendet wird aber falls ihr das Problem habt – einfach bei Enermax anrufen und ihr bekommt kostenlos eine neue zugeschickt (bei Rückesendung der alten)
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13 Kommentare und schon ist das Produkt nicht mehr verfügbar (auch wenn einige Kommentare genau darüber sind
).
Das ging ja flott…
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http://www.redcoon.de/index.php/cmd/shop/a/ProductDetail/pid/B153311/cid/8034/refId/basede/
kann diese tastatur nur empfehlen, auch sehr flash, gute anschläge und MM tasten
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Irgendwie sieht die arg billig aus. Und was soll eine Soundkarte in der Tastatur?
Auf amazon lese ich verzogene Tastatur, USB Probleme und ablösender Lack. Klingt ja echt Premium. Hehe… Da bleib ich doch beim Apple Keyboard.
Aber der Preis ist auf jeden Fall ok. Von 60 auf 20. Viel Erfolg, dass es das richtige Modell ist und ihr eure Sachen bekommt.
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Na, wer hat schon wieder 1000 Stück geordert? Artikel is weg… Schade, zu spät aufgestanden =(
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Zur Zeit gibts bei Amazon die Logitech MK300 (Tastatur und Lasermaus) für 28,95€. Bewertungen und Testergebnisse sehen sehr gut aus.
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ot
ist der ebay wow monitor vom preis ok?=
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Kennt jmd denn ne vernünftige Alternative mit USB-Hub?
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Gerade per Email gekommen:
———————————–
Wir erklären hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages zum Artikel 0625250018, mit der Auftragsnummer: 14000XXXXX . Aufgrund eines Erklärungsirrtums sind wir zur Anfechtung berechtigt. Wir wollten für die Enermax Aurora Premium black auf der Internetseite Hifishop24.de einen Verkaufspreis von 56,90 € angeben. Die tatsächlich auf der Internetseite erschienene Preisangabe von 19,99 € entsprach offensichtlich nicht unserem Erklärungswillen. Zurückzuführen ist dieser Irrtum durch einen Datenübertragungsfehler beim Einstellen des Angebotes.
Der Kaufvertrag ist damit rückwirkend nichtig.
Zudem verweisen wir hilfsweise auf unsere AGB, wonach kein Angebot zustande kommt, wenn der Preis erkennbar durch einen technischen Fehler dargestellt wird. Ein verständiger, durchschnittlich informierter Kunde musste erkennen, dass es sich hier offensichtlich um einen Fehler handelt, da ein Artikel dieser Qualität und im Handel niemals zu 19,99 € angeboten wird. Die günstigsten Geräte dieser Art werden im Handel und auch im Internet z.Zt. knapp unter 60,00 € angeboten.
Für diesen bedauerlichen Vorfall entschuldigen wir uns nochmals und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen
—————————————
Was nu ? Berechtigt oder nicht … Laut Admin hatte ein “Justus” die Tastatur ja für den Preis bereits “letztens” bestellt und geliefert bekommen.
Was meint Ihr?
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Justus’s Lieferung hat leider nichts mit Deiner Bestellung zu tun
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Same here.
Sicher, das Justus auch beliefert wurde?
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Und rechtlich ist der Erklärungsirtum auch bombenfest.
Ergo: Schade.
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Achso, meiner Meinung nach ist die Anfechtung in diesem Fall durchaus berechtigt. Man konnte hier schon durchaus davon ausgehen, dass es sich um einen Erklärungsirrtum handelt. Ich hab’s trotzdem auch versucht.
Im Gegensatz zu Dell, die wohl eher einfach die Nachfrage unterschätzt haben – allerdings sind Kalkulationsirrtümer KEIN Anfechtungsgrund. Das ärgert mich immer noch…
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Schade drum. Auf jeden Fall werde ich mich einmal freundlich bedanken für die Einschätzung meiner Person:
1. Ich bin kein verständiger Kunde.
2. Ich bin kein durchschnittlich informierter Kunde.
So eine nette Mail habe ich schon lange nicht mehr bekommen.
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Zitat admin ↑:
Nun ja, die Firma hat die Tastatur zu dem Preis an Justus ausgeliefert und das Angebot nicht geändert/richtiggestellt. Da wird es mit dem Erklärungsirttum wieder schwierig.
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hab sofort bei meiner bank angerufen und hab jetzt wenigstens das geld wieder… trotzdem schade viel lärm um nix
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ist ja ne frechheit diese unterstellung, hab mal grad per mail zurückgeschossen.
“Ein verständiger, durchschnittlich informierter Kunde musste erkennen, dass es sich hier offensichtlich um einen Fehler handelt, da ein Artikel dieser Qualität und im Handel niemals zu 19,99 € angeboten wird.”
gut, ich hab vermutet das es ein fehler war, aber was sollte ich machen? nicht bestellen, dann wär ich ja auch blöd
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@Beeker:
Ja, die Formulierung ist wirklich “etwas” unfreundlich. xD
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“vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich möchte mich bei Ihnen für die unglückliche Formulierung und die entstandenen Unannehmlichkeiten, auch im Namen der Geschäftsführung, entschuldigen.
Es war nicht unsere Absicht Sie zu verärgern!
Mit freundlichen Grüßen aus Oldenburg”
jetzt wird sich auch entschuldigt…
bin mir im übrigen sicher, dass diese seite von denen mitverfolgt werden, deshalb wohl die diskriminierung unsereins.
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Also das mit dem offensichtlichen Irrtum finde ich nicht so wasserdicht.
Wenn man gestern Abend in den Preisvergleichen nachgesehen hat, konnte man sehen, dass der Marktpreis bei rund 20,- liegt, da alle möglichen “anderen” Händler nur 20,- wollten.
(habe bei Bedarf einen Screenshot davon).
Und ich meine, dass auf der Webseite selbst auch irgendwas von “19,99€ statt bisher 22,90€” gestanden hat – somit wäre der alte Preis ja auch ein Irrtum.
Der “durchschnittlich informierte Kunde” … der sich einfach mal den Preisvergleich angesehen hat, konnte also schonmal kein Problem entdecken.
Eine Tastatur für 19,99€ ist nun ebenfalls nicht erkennbar günstig. Und dass es ein technischer Fehler ist, wie es in der AGB-Formulierung genannt wird, ist entgegen der Mail auch nicht offensichtlich. (es ist ja eigentlich beide Male das selbe Argument – welches beide Male nicht zieht, weil der Kunde im Vergleich erkennen konnte, dass das derzeit der Marktpreis ist)
Ein offensichtlich technisches Versehen sind 19,99€ für ein Highendnotebook – statt 1999,-
PS: mir persönlich ist das mit der Tastatur nicht so wichtig, aber die Mail kommt ja schon fast vorwurfsvoll herüber “wie konnten Sie nur so blöd sein, zu denken, dass der Preis stimmt, jetzt haben wir auch noch Arbeit wegen Ihnen”.
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Meine Meinung dazu
Hier ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, der mit der Bestellbestägung seitens hifishop24.de zustande gekommen ist. Es ist keine Ware die im Einzelhandel ausliegt und mit “Preisfehler und Irrtümer unter Vorbehalt” im Prospekt ausgezeichnet wurde.
Es kann nicht zu Lasten des Käufers gehen das der Shop nun sagt “nene iss nicht, wir hatten da nen technischen Fehler” shit happens dann müssen die daran arbeiten, das ist nicht mein Problem, mal schauen ich habe denen mal diskret zurück geschrieben und gefragt wie wir einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen können.
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Ein drittel des Preises ist nicht notwendigerweise ein Preisirrtum. Diese Rabatte bekomme ich auch häufiger mal im Laden sowie im Internet. Sind natürlich super Sonderangebote. Ich werde auf die Lieferung bestehen, da bei Vorkasse, siehe deren AGB, ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hätten die mir nicht die Bankdaten zugeschickt, wäre kein Kaufvertrag gemäß deren AGB zustande gekommen.
Fazit: Händler wollte Geld durch Automatisierung sparen, hat mir also die Bankverbindung zugeschickt, lt. deren AGB bedeutet das die Annahme meiner Willenserklärung. Preis war durchaus im Rahmen von guten Rabatten (nachweisbar das so ein Preis durchaus realistisch ist). Ein halber Preis wird z. B. sehr oft erreicht, mittels Cash-Back u. ä. und 1/3-Preis kommt zwar seltener vor, aber dieser kommt vor. Ich kann mehrere Dinge vorzeigen, die ich zu 1/3-Preis gekauft habe. Händler hat schlechte Karten. Vorausgesetzt ihr habt die Richtige Bezahlmethode gewählt. Bei Kreditkartenzahlung kommt z. B. lt. deren AGB erst der Kaufvertrag durch eine Annahmeerklärung seitens des Anbieters zustande.
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@Peter
könnte sein das ich wegen den Screenshots auf dich zurück komme, aber erstmal abwarten was die nach meiner Mail zurück schreiben.
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Hier nochmal ein Auszug aus den ABG
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote und Angebotspalette ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein
rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns
verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen
noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung zustande oder durch die Lieferung der bestellten Ware. Sofern die Bestätigung
nicht innerhalb von drei Kalendertagen erteilt ist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
(2) Bei Vorkasse-Bestellungen kommt der Vertrag bereits mit Zusendung der Eingangs-
Bestätigungs-Email inklusive unserer Bankdaten zu stande.
Besonders Punkt 2 ist nochmalig hervor zu heben ! Zudem schreiben sie unter Punkt 1 Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, also wiedersprechen die sich selbst….hach das wird lustig….
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Zitat Tarantism ↑:
Das dürfte doch erst einmal vollkommen egal sein. Auch wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Sie berufen sich ja auf einen Erkärungsirrtum, damit ist der Kaufvertrag rückwirkend unwirksam.
Somit müsste man wenn überhaupt gegen den Erklärungsirrtum argumentieren. Das ist in meinen Augen allerdings wirklich schwierig. Gerade dadurch, dass der Preis vorher mit 22,xx angegeben war. Der Irrtum in diesem Fall dürfte nicht der Preis, sondern die Bezeichung sein! Meiner Meinung nach zeimlich wasserdicht die Sache.
Ich bin allerdings kein Rechtsexperte.
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Ausserdem muss ich jetzt auch nochmal ein wenig den Moralapostel raushängen lassen.
Ich finde es wirklich nicht so in Ordnung jetzt hier auf einem ziemlich offensichtlichen Fall ewig herumzureiten. Ich meine im Gegensatz zu Dell war das wohl einfach ein Versehen durch den Shop und nicht pures Kalkül.
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Zitat robbie ↑:
überweisungen kannst du nicht zurückholen, wenn sie schon gebucht worden sind.
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Ja hab soeben auch die “Absage” bekommen.
Hätten mir wenigstens einen Freundschaftspreis anbieten können, also für 40€ inkl. hätt ich sie auch noch gekauft
Schade, schade, po-pade würd der Helge sagen
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@mongster
ich sehe in den AGB keinen Punkt auf den sich hifishop24.de deiner sogenannten “Erkärungsirrtum” bezieht, wenn dann müsste dies doch expliziet vermerkt sein? Ich bin auch kein Rechtsexperte aber wenn ich mir die AGB so anschaue bin ich der persönlichen Meinung hier im Recht zu sein.
Ich habe zudem die Lesebestätigung das die Mail die ich Ihnen geschrieben habe eingegangen ist, dort habe ich auch nach einem entsprechendem Angebot gefragt mit dem Hinweis das ich nicht zwingend einen Rechtsstreit anstrebe aber bitte, wenn die es so haben möchten, ich bin Rechtschutzversichert und werde ggf. das ganze an weitere Instanzen abgeben, sofern ich da keine Rückmeldung erhalte.
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Nachtrag
zumal man so in der heutigen Zeit auch ganz leicht an Adressdaten kommt, man stellt ein Angebot rein, die Leute bestellen und geben Ihre kompletten Adressdaten ect. ein, wer weiß was die damit anstellen…..
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bisschen ot:
Habe die Tastatur durch zufall vor einigen Tagen bei einem bekannten auf der Arbeit gesehen und kurz ausprobiert.
Generell war ich absolut begeistert, da die kurzen Anschläge einfach ein schnelleres Tippen ermöglichen.
Kennt jemand eine vergleichbare Tastatur, die günstiger ist?
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@Tarantism:
Ähm der Erklärungsirrtum muss auch nicht in den AGBs stehn. Der ist im §119 BGB mit inbegriffen. Was in den AGBs steht ist soweiso meist erst einmal zweitrangig, da das BGB über den AGBs steht. Deshalb kann/darf man auch auch nicht alles in die ABGs reinschreiben. Siehe dazu §§ 305 ff BGB.
Auch den Vorwurf in diesem Fall es würde sich um eine Adresssammelaktion handeln finde ich etwas an den Haaren herbeigezogen. In meinen Augen war es schon ziemlich offensichtlich, dass es sich hierbei um einen Fehler bei der Bezeichnung handelt. Denn erstens wurden auf der Angebotsseite unter “andere Farben” oder so ähnlich eine vollkommen andere Tastatur in jeweils verschiedenen Farben angezeigt. Zudem wurde die Tastatur auch bei Geizhals unter “Greybusters Tweety Bird Design Keyboard, PS/2″ geführt und nur in der Artikelbeschreibung stand “Enermax Aurora Premium Keyboard”. Siehe dazu Post Nr. 13. Leider ist es jetzt nach Löschung des Angebots natürlich nicht mehr bei Geizhals gelistet.
Aber ich bin natürlich auch nicht unschuldig, ich hab schließlich auch versucht 2 Enermax Aurora Premium Keyboard zu bestellen.
Aber muss man denn immer gleich mit “Anwalt” kommen?
BTW: Ich glaube eigentlich auch nicht, dass Deine Rechtschutzversicherung das hier übernehmen würde, da die Sachlage in meinen Augen zumindest ziemlich klar ist.
@Max: Der Frage schließe ich mich mal an.
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Könnte jemand mal den Scnreenshot uppen wo steht statt 22,95 nun 19,95
@Peter: Kannst du auch den Screen uppen, wo die bei anderne auch 20 Euro kostet.
Danke euch!
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Mein Screenshot, den ich heute Morgen noch schnell gemacht habe, findet sich nun hier:
http://www.abload.de/image.php?img=enermax-screen33ms.jpg
Ich habe ein wenig radiert – das Original habe ich für wichtige Fälle aber natürlich noch. Es handelt sich um einen Zweimonitor Screenshot: ich habe links noch Uhrzeit und Datum auf dem Hauptdisplay mit drin gelassen. Die Suche war letzte Nacht kurz vor meiner Bestellung.
Ergebnis: ein durchschnittlich informierter Kunde konnte daher nicht von einem Preisproblem ausgehen, würde ich sagen.
Ausserdem möchte ich in meiner – natürlich höchstgradig fundierten
– Meinung noch das hier ins Spiel bringen:
) das Angebot angenommen und einen Kaufvertrag geschlossen, weil sie den sonst garnicht anfechten können – das haben sie in ihrer Mail aber getan. (also müssten sie spätestens damit erstmal anerkannt haben, dass da ein Kaufvertrag entstanden ist, den sie anfechten wollen)
Wenn ich das richtig verstehe, können Shops, bevor Sie den Kauf (das mit den Angeboten und Willenserklärungen) quasi “annehmen”, auch einfach nicht reagieren und mein Kaufangebot sozusagen damit nicht annehmen. Soweit so gut. Das machen viele Shops ja auch so.
In diesem Fall hat aber der Hifishop24 doch offensichtlich (aus Sicht des durchschnittlich informierten Kunden
Damit muss man nicht mehr schauen, ob überhaupt alle Voraussetzungen dafür gegeben waren, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, sondern “nur noch” ob die Anfechtung “durchsetzbar” ist – oder?
Soviel zu meiner Wald-und-Wiesen-Rechtsauffassung
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Zitat Peter ↑:
Hab eben mal Detektiv gespielt und die anderen Shops abgegrast, die die Tastatur auch für 19,99 EUR angeboten haben. Folgendes fiel mir dabei im Impressum der Shops auf:
http://www.hifishop24.de
WGO Warenhandelsgesellschaft Oldenburg mbH & Co. KG
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Florian Sieg
http://www.d-living.de
WGO Warenhandelsgesellschaft mbH
Florian Sieg
Geschäftsleitung WGO
http://www.elektropoint24.de
WGO Verwaltungs-GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg, HRB 2211
Geschäftsführer:
Florian Sieg
Immer derselbe Inhaber. Sicher werden alle Shops aus dem selben Backend-System mit Daten versorgt. Daher derselbe Preis in der Google-Preisliste. Ob das jetzt die Anfechtung positiv oder negativ beeinflusst, muss ein Fachmann beurteilen.
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Dass das alles dieselben Shops sind, war mir auch aufgefallen – (daher auch die Anführungszeichen um “andere” Shops in meinem Post)
Mir persönlich wäre das aber relativ egal, da in der Mail ja von einem durchschnittlich informierten Kunden die Rede ist – und wenn ein Kunde etwas bestellt und sich kurz über den Preis informiert, wird er nicht die ganzen Konkurrenz-Impressumsseiten durchgehen. Die Shops sehen ja definitiv unterschiedlich aus, so dass man keinen “Verdacht” schöpft. Sogar die Angebote im Vergleich sahen unterschiedlich aus.
Und wenn sich der Laden mit seiner eigenen Multi-Namen-Strategie die eigene Argumentationsbasis verhagelt, ist das auch deren Pech.
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Auch ich hatte die Tastatur zu den hier genannten Konditionen bestellt und daraufhin die Anfechtung des Kaufvertrages per E-Mail erhalten. Üblicherweise wäre die Sache damit für mich erledigt gewesen, doch hier störte mich gleich mehreres:
Das Schreiben zielt ohne jede vermittelnde Einleitung darauf ab, die juristisch relevante Erklärung abzugeben. Am Ende des Schreibens wird zwar in bester Fußballermanier behauptet, man entschuldige sich “nochmals”, ohne das zuvor auch nur einmal getan zu haben, doch verstärkt das nur den schroffen Eindruck, den dieses Schreiben vermittelt.
Zudem störte mich, wie von anderen hier bereits geschrieben, die Argumentation, mit der die Anfechtung erklärt worden ist. Deshalb antwortete ich auf die E-Mail und bat, mit Verweis auf die zeitgleich ähnlich gelagerten Angebote der anderen Anbieter, um die Lieferung der Tastatur zu den vereinbarten Konditionen oder um Ersatz des Vertrauensschadens – schließlich wurde mir so die Chance genommen, bei einem der anderen Anbieter das Angebot wahrzunehmen.
Als Reaktion erreichte mich zunächst ein Einschreiben (!), in dem wortgleich zur E-Mail die Anfechtung erklärt wurde. Erst heute bekam ich per E-Mail dann eine Antwort auf mein Schreiben, in dem (wie zu erwarten) erklärt wurde, dass ein Vertrauensschaden nicht entstanden sei, da alle in Frage kommenden Anbieter vom gleichen Unternehmen, der Warenhandelsgesellschaft Oldenburg, betrieben werden und somit keines die Tastatur zu diesen Bedingungen geliefert hätte.
Das stimmt natürlich, führt die Argumentation, dass ein durchschnittlicher Kunde die fehlerhafte Preisauszeichnung hätte erkennen müssen (!), jedoch ad absurdum.
Dennoch werde ich die Sache nicht weiter verfolgen, bin aber um eine Erfahrung reicher: Ich hätte nicht erwartet, dass in Zeiten so harten Wettbewerbs ein Unternehmen lieber in abweisend formulierte Einschreiben investiert, um potentielle Kunden abzuwimmeln, anstatt durch eine konziliante Entscheidung oder eine attraktive Offerte zu versuchen, neue Kunden zu gewinnen und an sich zu binden.
Mit dieser Unternehmensstrategie wird WGO mich wohl auch in Zukunft nicht zu seinen Kunden zählen können….
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