Aus der Kategorie: myDealZ

Marc wies mich darauf hin, dass bei vielen in den nächsten Tagen sicherlich das kostenlose 3 Monats Napster Abo ausläuft und dass dies doch ein guter Zeitpunkt wäre mal wieder auf diesen Artikel hinzuweisen.

Ursprünglicher Artikel vom 20.10.2009: Gerade erreichte mich eine Mail, dass Simon fast vergessen hätte seinen kostenlosen 4 Monats Save.tv Account zu kündigen. Bei Save.tv geht das ganz bequem im Kundeninterface in der Navigationsleiste.

Ich dachte mir ich erinnere euch aber nochmal an den alten Artikel “Verträge richtig kündigen” und empfehle, dass ihr euch heute abend mal wieder 30 Minuten Zeit nehmt und alle eure Kündigungen fertig macht.

Wer nicht wie empfohlen ein kleines Blackbook führt, sollte mal scharf nachdenken und alles auf einem Zettelchen festhalten und einen Termin festsetzen, um alle Kündigungen rauszusenden.

Nutzt die Kalender-Funktion von euerm Mailprogramm, um euch 2 Monate und dann nochmal 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erinnern. Lasst euch alle Kündigungen immer schriftlich bestätigen und heftet diese Kündigungsbestätigung am besten in einen extra Ordner.

Es kommt ja auch immer oft die Frage nach einer Musterkündigung, aber eigentlich ist dies gar nicht notwendig, denn wenn man alles rechtzeitig macht, kann man gegebenenfalls auch nochmal korrigieren. Aber im Prinzip lässt sich fast jede Kündigung mit 3 Sätzen abarbeiten:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich (Kundennummer/Rufnummer/andere Daten zur genauen Zuordnung) fristgerecht meinen Vertrag (Handy/Vertragsverhältnis/etc. – achtet dadrauf ggf. Anschluss und Vertrag zu kündigen) mit Ihnen.

Ich bitte sie mir die Kündigung schriftlich mit Kündigungstermin zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen”

Aber wie gesagt, bei Fragen (z.B. kostenloses Faxen), guckt am besten nochmal in den alten Artikel.

Da es sich wieder um ein rechtliches Thema handelt und ich euch da auch keinen Mist erzählen will, ist der Text von Christian Solmecke – Anwalt für Internetrecht – gegengelesen worden.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Wir alle wissen – bzw. denken zu wissen -, dass man sich von Online-Verträgen, also Verträgen, die über das Internet abgeschlossen worden sind, relativ einfach lösen kann.
Unklar sind aber häufig Fragen wie und wie lange man von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen kann. Folgender Artikel soll etwas Licht ins Dunkel um das sogenannte Widerrufsrecht bringen und aufzeigen welche Rechte Dir als User wirklich zustehen.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritts- Umtausch- und Widerrufsrecht?
Allem voran erst einmal eine gute Nachricht: Unter bestimmten Umständen kann man sich von jedem Vertrag lösen – und zwar ohne dafür extra im Ausland unterzutauchen. Das deutsche Recht sieht dafür allerdings verschiedene (für Nichtjuristen kaum zu durchblickende) Möglichkeiten vor und knüpft diese natürlich auch an unterschiedliche Bedingungen:

Umtausch

Das Umtauschrecht ist sozusagen Kulanz des Verkäufers. D.h. der Verkäufer ist so nett und räumt Euch per Vertrag das Recht ein, Ware innerhalb einer bestimmten Frist einfach so –also ohne Grund- umzutauschen. Ihr müsst Euch nicht rechtfertigen, weshalb Ihr die Ware nicht behalten wollt. Wer denkt, man könne alles „umtauschen“ irrt also. Der Umtausch muss nämlich vertraglich vereinbart werden. Meist steht dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers. Auch die Art des Umtauschs kann individuell geregelt werden. In manchen Geschäften könnte Ihr also Klamotten im Wert einer Luxuslimousine shoppen, um diese dann nach Sichtung des Kontoauszugs wieder kleinmütig zurück zu bringen und die hart verdienten Mäuse sinnvoller auszugeben. Dumm nur, wenn in den AGB steht, dass ein Umtausch nur gegen Warengutscheine abläuft. Dann bleibt Ihr nämlich auf einem Gutschein im Wert eben besagter Luxuslimousine sitzen.
Deswegen ein wertvoller Tipp: Informiert Euch erstmal in Ruhe vor dem Kauf(rausch) über etwaige Umtauschmöglichkeiten, denn Umtauschrecht gibt es eigentlich nur recht selten.

Gewährleistungsrechte

Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch sind „Gewährleistungsrechte“. Die sogenannten gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen nämlich jedem Käufer zu und können gegenüber uns Verbrauchern so gut wie gar nicht eingeschränkt werden. Ist die Ware also mangelhaft kann es ebenfalls zur Rückgabe kommen. Voraussetzung ist aber, dass die Ware tatsächlich mangelhaft ist – Nichtgefallen genügt nicht. Außerdem muss man dem Verkäufer erst die Möglichkeit der „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Austausch geben. Erst, wenn die Nacherfüllung scheitert könnt Ihr den Kaufpreis mindern, eventuell sogar vom Kaufvertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen.
Das Thema habe ich ja aber schon recht ausführlich im Artikel über Garantie und Gewährleistung abgehandelt.

Widerruf

Um die Verwirrung perfekt zu machen, gibt`s jetzt auch noch das Widerrufsrecht, das mit dem Vorgenannten nichts zu tun hat, aber im Endeffekt wohl für uns das wichtigste ist.
Das Widerrufsrecht gilt –im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten- nur für Fernabsatzgeschäfte. Schönes Wort, aber was sind eigentlich Fernabsatzgeschäfte? Fernabsatzgeschäfte kommen zwischen uns Verbrauchern und den Unternehmern unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln (also auch Briefe, Faxe, Emails, Telefonate, Internet etc. genannt) zu Stande. Wer Lust auf Gesetze hat, kann ja einmal mal in § 312 b BGB gucken.
Das Sahnehäubchen des Widerrufsrechts? Man braucht ebenfalls keinen Grund, um den Vertrag zu widerrufen. Gut hat`s also der, der Geschmacksverirrungen im Internet und nicht im Laden gekauft hat. Dank Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist wenigstens das hart erarbeitet Geld nicht weg.

Wie kann man denn nun widerrufen?

Auch wenn das Wort „Widerruf“ auf „rufen“ hindeutet, genügt ein empörter Aufschrei gegenüber dem Verkäufer nach Erhalt der Ware via Telefon natürlich nicht. Die Widerrufserklärung muss vielmehr in Textform  (also via Fax, Brief oder Email –eine eigenhändige Unterschrift ist also nicht notwendig) oder durch Rücksendung der Sache an den Unternehmer erfolgen. Rechtfertigen müsst Ihr Euch erfreulicherweise nicht – was einem also auch Peinlichkeiten ersparen kann -, allerdings solltet Ihr schon darauf achten, dass der Verkäufer auch annähernd begreifen kann, dass und vor allem von welchem Vertrag Ihr Euch lösen wollt.
Wie lange kann ich widerrufen?
Habe ich seit dem Kaufvertrag 20 Kilo zugenommen und würde nach Erhalt der im Internet bestellten Hose gerne erstmal meine Diät abwarten, um dann zu gucken, ob die Hose auch knackig aussieht, sieht´s schlecht aus.
Selbstverständlich kann der Widerruf  nämlich nur innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. Zur Wahrung der Frist reicht es übrigens, dass Ihr die Erklärung am letzten Fristtag (nachweislich!) absendet; es kommt also nicht darauf an, wann sie beim Empfänger tatsächlich eingeht.
Wie lang ist die Frist denn nun? Gerne würde ich jetzt schreiben: „Ganz einfach, einen Monat“, aber leider wäre das nun wieder viel zu einfach.
Deswegen Schritt für Schritt:
Damit Ihr die Länge der Frist richtig bestimmen könnt, müsst Ihr zunächst ermitteln, wann überhaupt Fristanfang ist: Die Frist beginnt nämlich nicht, wenn Ihr die Ware bekommt, sondern erst wenn und soweit ihr nach Erhalt der Ware korrekt (!!!) über Euer Widerrufsrecht belehrt worden seid. Ok, warum zur Prüfung der Widerrufsfrist mehr oder weniger ein Jurastudium notwendig ist –schließlich streiten sich seit Jahr und Tag Juristen über die Frage der korrekten Widerrufsbelehrung- erschließt sich nicht, aber wir versuchen es mal weiter:
Eine ordnungsgemäße Belehrung habt Ihr bekommen, wenn die Widerrufsbelehrung folgende Angaben vollständig enthält und per Email, Fax oder Post zugegangen ist.

  1. Es muss belehrt werden über das Recht zum Widerruf, der nicht auf Gründen basieren muss und an keine Voraussetzungen gebunden ist.
  2. Den Fristbeginn und die Angabe über die zweiwöchige bzw. 1 Monats-Frist, je nach dem ob die Belehrung vor oder nach Vertragsschluss erfolgte (dazu unten).
  3. Die Angabe, dass die Widerrufserklärung in Textform erfolgen muss.
  4. Es muss aus der Belehrung hervorgehen, dass die Frist durch rechtzeitige Absendung gewahrt ist.
  5. Name und Anschrift des Widerrufsempfängers müssen angegeben sein.
  6. Die Belehrung muss sich auf den konkreten Vertrag beziehen, eine Belehrung für zukünftige Verträge oder eine Belehrung ausschließlich über die AGB ist unwirksam.

Eine Belehrung ausschließlich über den Link auf die AGB oder ein Pop-up-Fenster ist übrigens nicht ausreichend.
Fehlen also Angaben oder wurde inhaltlich falsch beraten, werdet Ihr behandelt als wenn keine Belehrung erfolgt ist.

Wann sind denn nun welche Fristen einschlägig?

Vorab die Lieblingsantwort aller Juristen: „Das kommt darauf an“.
Um es nicht zu einfach zu machen, kann die Dauer der Frist unterschiedlich sein. Manchmal beträgt sie 2 Wochen, manchmal 1 Monat. Wurde gar nicht belehrt, wird eine Frist überhaupt nicht ausgelöst, so dass Ihr ohne zeitliche Grenze widerrufen könnt. Wer auf Nummer sicher gehen will, ist mit 14 Tagen aber immer bedient.
Nehmen wir mal an, dass Ihr korrekt belehrt worden seid und die Belehrungserklärung per Email, Fax oder Post VOR dem endgültigen, verbindlichen Vertragsschluss erhalten habt. Dann beträgt die Frist ZWEI Wochen ab Zugang dieser Widerrufsbelehrung (bei Waren aber nicht vor Erhalt der Ware).
Habt Ihr die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung per Fax, Email oder Post erst NACH dem endgültigen Vertragsschluss bekommen, beträgt die Frist 1 Monat ab Zeitpunkt des Zugangs der Belehrung.
Um euch jetzt noch weiter zu verwirren, gibt es aber auch eine Frist über 6 Monate. Die gilt, wenn bestimmte Belehrungen, die über die oben genannten Punkte hinausgehen und in einem besonderen Gesetz vorgeschrieben sind, nicht vorliegen. Diese hier zu erläutern ginge zu weit. Vielleicht machen wir dazu noch einen gesonderten Beitrag. Bei Interesse guckt doch einfach mal in § 1 BGB-InfoV.
Wichtig ist vielleicht in dem Zusammenhang „Widerruf“ noch, dass die Fristen vertraglich zwar verlängert, nicht aber verkürzt werden dürfen.

Was muss ich bei erfolgtem Widerruf noch tun?

Bitte nicht vergessen, die Ware zurückzusenden. Gefahr und Kosten der Rücksendung trägt grundsätzlich erfreulicherweise der Unternehmer. Von diesem Grundsatz kann allerdings eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Sache einen Preis von nicht mehr als 40 € hat oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt hat. Diese Besonderheit muss aber vertraglich vereinbart werden und Euch bei Vertragsabschluss bekannt sein. Ob auch die Hinversandkosten getragen werden müssen, ist leider rechtlich auch nicht eindeutig, wobei die Tendenz in Richtung “Ja” geht. Wer auf Nummer sicher gehen will, bestellt bei einem Händler, der versandkostenfrei liefert.
Habt Ihr die Hose ausgeleiert, weil Ihr Euch trotz der 20 Kilo Übergewicht reingequetscht habt, kann es sein, dass Ihr dem Verkäufer Wertersatz in Höhe der Verschlechterung zahlen müsst. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Verkäufer Euch auf zwei Dinge bei Vertragsschluss per Email, Fax oder Post hingewiesen hat:
Erstens auf die Möglichkeit des Wertersatzes überhaupt und zweitens darauf, wie man diesen umgehen kann. Dabei reicht ein Hinweis, dass man die Ware nicht wie sein Eigentum behandeln sollte und alles zu unterlassen hat, was den Wert beeinträchtigen könnte.

Da ja Updates im Google Reader leider nicht angezeigt werden, gibt es einen extra Artikel. Die Kommentare werden geschlossen, damit weiter im alten Artikel kommentiert wird und so der Diskussionsfaden nicht abreist.

So ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit Lovefilm.
Am 17.01. hatte ich ja über eine Lovefilm Aktion geschrieben bei der man 14 Tage den Service kostenlos testen kann und wenn man sich entscheidet das Angebot weiter zu behalten noch zusätzlich einen 20€ Amazon Gutschein bekommt.

Es gibt gute und schlechte Nachrichten. Also das Angebot war wirklich nur für Amazon Newsletter Kunden gedacht. Das stand allerdings nicht in den Teilnahmebedingungen oder deutlich im Newsletter dabei und so hat Lovefilm das auch gesehen.

Allerdings haben sie ja dann am 21.01. (also 4 Tage nach dem Artikel) dann in der Anmeldung 2mal folgenden Text hinzugefügt:
“Liebe Kunden,
derzeit erhalten wir viele unqualifizierte Anmeldungen über diese Aktion mit Amazon.de. Wir bitten Sie nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung unseren Kundenservice unter 01805.778433 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anzurufen. Ein Mitarbeiter unseres Kundenservices wird Ihnen eine kleine Sicherheitsfrage stellen, die nur Empfänger der Amazon.de E-Mail beantworten können. Anschließend vermerken wir in Ihrem Kundenkonto, dass Sie nach dem ersten Zahlungseingang Anspruch auf den 20,- EUR Amazon.de Gutschein haben.”
Einmal im Bestellschritt 1 und einmal in Schritt 4. Leute die sich also ab dem 21.01. angemeldet haben, bekommen zwar noch die kostenlosen 14 Tage, aber nicht den 20 Euro Amazon Gutschein. Wer vorher zugeschlagen hat, kann das Angebot ganz normal wahrnehmen und muss nichts weiter machen.

Dann wollen wir mal gemeinsam – schon etwas vorzeitig (aber ich will wieder zum Fondue :) ) – auf unser 3. gemeinsames Silvester anstoßen.

Prost Neujahr! Auf viele neue Schnäppchen in 2010 und feiert alle noch recht schön! Frohes Neues!

Frohe Weihnacht und ein beschauliches Fest

Ich wollte euch und euren Familien heute eine frohe Weihnacht und ein beschauliches, harmonisches Fest wünschen. Natürlich geht es wie schon seit fast 1000 Tagen trotzdem täglich mit Schnäppchen weiter.

*UPDATE*

Ich habe gerade mit den Produktmanagern von TheHut und mymemory gesprochen und es gibt hervorragende Neuigkeiten!

mymemory erstattet möglicherweise anfallende Zollgebühren (einfach Support mit Rechnung anmailen), aber fast noch besser ist, dass auch TheHut (dazu gehören TheHut, Zavvi und SendIt) zukünftig gegebenfalls anfallende Gebühren erstatten werden (zunächst auf Kulanzbasis). Außerdem wird TheHut und die dazugehörigen Shops in absehbarer Zeit auch Paypal akzeptieren.

*UPDATE – ENDE*

Zahlungsmethode Versandkosten Versanddauer Zoll
365Games
365Games.co.uk
Kreditkarte
Paypal
£2,95 3-7 Tage Vorhanden ab 26,30€: Versand erfolgt teilweise aus Jersey.Zollrisiko
Amazon
Amazon.co.uk
Kreditkarte £3,99 pro Bestellung + £0,99 pro Artikel + MwSt. Ausgleich – Auch für Konsolen 2-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
AxelMusic
AxelMusic
Kreditkarte
Paypal
0,99€ pro 100g -> ~1,98€ pro Spiel 5-14 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus der EU.Zollrisiko
BangCD
BangCD
Kreditkarte
Paypal
keine 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Der Versand erfolgt aus Singapur.Zollrisiko
Base
Base.com
Kreditkarte £1 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Die Pakete werden aus der Schweiz, UK oder Belgien verschickt.Zollrisiko
blahdvd
BlahDVD
Kreditkarte £1 pro Spiel, gestaffelte Preise für mehr Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Die Pakete werden aus der Schweiz oder Belgien verschickt.Zollrisiko
cdwow
CD-WOW
Kreditkarte
Paypal
Lastschrift
keine 7-14 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. CDWOW versendet die Artikel einzeln aus Asien. Sollten Zollgebühren anfallen, kann man sich diese aber vom Support erstatten lassen.Zollrisiko
cdwow
CD-WOW.com
Kreditkarte
Paypal
Lastschrift
keine 7-14 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. CDWOW versendet die Artikel einzeln aus Asien. Sollten Zollgebühren anfallen, kann man sich diese aber vom Support erstatten lassen.Zollrisiko
choices
Choices UK
Kreditkarte £10 pro Bestellung. £30 für Konsolen. unbekannt Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus der EU.Zollrisiko
dvd
DVD.co.uk
Kreditkarte £1 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Die Pakete werden aus der Schweiz oder Belgien verschickt.Zollrisiko
game
Game.co.uk
Kreditkarte £2,95 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
gamescentre
Gamescentre
Kreditkarte
GoogleCheckout
£2 7-14 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus Schottland.Zollrisiko
Gamehubs
Gamehubs
Kreditkarte
Paypal
keine 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Der Versand erfolgt aus Asien.Zollrisiko
gameplay
Gameplay
Kreditkarte £2,95 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
gameseek
Gameseek
Kreditkarte
Paypal
£3,99 pro Artikel 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
gamestation
Gamestation
Kreditkarte £2,95 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
hmv
HMV
Kreditkarte £2,50 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. HMV versendet einzeln aus Jersey.Zollrisiko
mymemory
MyMemory
Kreditkarte
Paypal
keine 7-14 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. MyMemory versendet einzeln aus Jersey. Ggf. anfallende Zollgebühren werden vom Support erstattet.Zollrisiko
play
Play.com
Kreditkarte keine 5-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Play versendet die Artikel einzeln aus Jersey.Zollrisiko
play-asia
Play-Asia
Kreditkarte
Paypal
$3,40 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Play-Asia versendet aus Asien (nicht einzeln, ggf. splitten).Zollrisiko
sendit
SendIt
Kreditkarte £1,50 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. SendIt versendet einzeln aus Jersey. Ggf. anfallende Zollgebühren werden aus Kulanz erstattet.Zollrisiko
shopto
ShopTo.net
Kreditkarte
Paypal
£3,50 pro Artikel. £30,60 für Konsolen 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
simplygames
SimplyGames
Kreditkarte £3,50 pro Artikel. £19,95 für Konsolen 3-7 Tage Nicht vorhanden. Der Versand erfolgt aus England.Zollrisiko
thehut
TheHut.com
Kreditkarte £0,99 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. TheHut versendet einzeln aus Jersey. Ggf. anfallende Zollgebühren werden aus Kulanz erstattet.Zollrisiko
vgp
Videogamesplus
Kreditkarte
Paypal
$7,49 (kanadische) 7-14 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. VGP versendet aus Kanda. Das Risko ist aber gering, da die Pakete werden von einer Privatperson mit einem Warenwert <22€ deklariert.Zollrisiko
yesasia
YesAsia
Kreditkarte
Paypal
keine 7-14 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. Yesasia versendet aus Asien. Sollten Zollgebühren anfallen, kann man sich diese vom Support erstatten lassen.Zollrisiko
zavvi
zavvi
Kreditkarte £0,99 pro Artikel 7-14 Tage Vorhanden ab 26,30€. Zavvi versendet einzeln aus Jersey. Ggf. anfallende Zollgebühren werden aus Kulanz erstattet.Zollrisiko
zoombits
Zoombits
Kreditkarte
Lastschrift
Paypal
0,99€. Ab 20€ keine 3-7 Tage “Vorhanden” ab 26,30€. Der Versand erfolgt aus der Schweiz. Sollten Zollgebühren anfallen, kann man sich diese aber vom Support erstatten lassen.Zollrisiko

Eine Frage die mir jetzt schon häufiger gestellt wurde und deswegen gibt es jetzt mal einen kleinen, kurzen Leitfaden.

Ganz grob kann man sagen, dass man auf 3 Arten Geld sparen kann. Zum einen bei günstigen deutschen Händlern kaufen, zum anderen importieren und schließlich noch tauschen.

Der Kauf in Deutschland

1. Vermutlich die beliebteste Methode ist es bei einem günstigen deutschen Händler einzukaufen.

  • Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber vor allem für kleinere Videospielhändler hat sich der Amazon Marketplace als sehr gute Plattform erwiesen und so finden sich in der Regel dort die besten Preise. Im Prinzip muss man hierbei dann nur noch auf die Bewertungen des Verkäufers (ähnlich wie bei Ebay) und die Kurzbeschreibung achten.
  • Andere Fachhändler – Besonders hervorzuheben sind hierbei Spielegrotte, Gamemunky (UK-Versionen), Primal Games, Juka-Games, Nippondreams, Gamenatix und vielleicht noch WolfSoft.
Der Import

2. Beim Import sollte man zunächst 2 Arten unterscheiden, da es 2 grundsätzlich unterschiedliche TV-Normen gibt – PAL und NTSC. PAL Importe laufen auf allen deutschen Konsolen problemlos und unterscheiden sich meist nur in sehr geringen Maße von der deutschen Version. In der Regel ist die Anleitung und die Hülle nicht auf deutsch, häufig ist auch die Sprache im Spiel nur auf englisch. Welche Sprache bei welchem Spiel vorhanden ist, kann auf OGDB.de geprüft werden. Wer damit leben kann, kann besonders durch das schwache Pfund in England günstig einkaufen.

Zollgebühren

Auf Videospielbestellungen unter 150€ werden keine Zollgebühren, sondern nur die EUSt. fällig. Diese betragen 19% vom Warenwert und werden erst eingezogen, wenn der zuzahlende Betrag 5€ übersteigt. Die zollfreie Grenze liegt also 26,30€. Beachtet bitte, dass der Wechselkurs des Zolls nur einmal im Monat geupdatet wird.

Asien und Amerika

Jetzt kommen wir zu dem etwas trickreicheren Part. Bestellt man aus USA oder Asien (VideoGamePlus, Play-Asia, YesAsia, Gamehubs) muss man darauf achten, dass viele Spiele hier der NTSC Norm unterliegen. Hat man eine PS3 ist man fein raus, erfreulicherweise sind alle Spiele Regionfree und laufen somit auch auf deutschen Konsolen. Bei der Xbox 360 ist das anders, hier laufen einige Spiele dann nicht auf deutschen Konsolen (Play-Asia macht sich die Mühe und schreibt dazu, ob das Spiel auch auf Konsolen anderer Regionen läuft). Importierte Wii Spiele dagegen laufen ohne Modchip oder Freeloader (funktioniert wohl auch nicht mehr) gar nicht auf deutschen Konsolen. Sobald man einen Warenwert von 26,30€ überschreitet, kann es zu den bereits angesprochenen Zollgebühren kommen. Jetzt aber zu den Händlern.

Wer weitere Informationen zum Import auch von anderen Dingen haben möchte, sollte sich die Import FAQ von myDealZ durchlesen.

Das Tauschgeschäft

3. Die letzte Möglichkeit ist es Spiele zu tauschen. Der Spieletausch kommt mit verschiedenen Anbietern immer mehr in Mode.

  • Hitflip – Hier werden nicht nur Spiele, sondern auch Filme, CDs und Bücher getauscht. Man trägt einfach alle seine Sachen ein, die man loswerden will und sobald ein Artikel von einem anderen User angefordert wird, erhält man dafür Flips. Mit diesen Flips kann man sich wieder von allen anderen Usern selber Spiele, Filme, etc. “ertauschen”. Pro ertauschten Artikel wird dann eine Gebühr von 0,99€ fällig.
  • Trade-a-game – Nur auf Spiele spezialisiert, ist das System etwas direkter und einfacher. Man sucht einfach das Spiel aus, welches man kaufen möchte und trade-a-game nimmt die alten Spiele zu einem gewissen Preis in Zahlung.

In USA ist dieses Prinzip inzwischen Gang und Gäbe und überholt bereits den Neukauf. Momentan sollte man aber immer noch vergleichen, ob man das Spiel nicht besser bei Ebay verkaufen sollte, wobei dies dann teilweise mit mehr Aufwand verbunden ist.

Das neue Design

Sticky bedeutet, dass dieser Artikel erstmal ne Weile oben klebt. Unten drunter gehts mit dem normalen Inhalt wie gewohnt weiter.

mydealz

Ich hatte euch ja bereits vor einer Weile das neue Design vorgestellt und um Feedback gebeten. Das meiste wurde jetzt eingearbeitet und weitere Sachen folgen dann im Live-Betrieb.

Was ist neu und warum?

Nach 2 1/2 Jahren war es einfach mal Zeit für ein neues Design und immer und immer wieder wurde das hellblau auf dunkelblau bemängelt.

Eingeklappte Artikel: Da ein Großteil der User nur kurz die Artikel überfliegen wollen, habe ich mich entschieden die Artikel einzuklappen. Das soll aber keine PI-Schleuder werden und deswegen gibt es rechts oben die Möglichkeit einfach auf “Alle ausklappen” zu drücken und die Artikel sind “für immer” ausgeklappt und somit ist wieder alles beim Alten.

Breite: Die Breite skaliert nicht mehr mit. Das hat den einfachen Grund, dass man die Artikel so besser “designen” kann. Vorher habe ich alle Artikel mit einer Breite von 450 Pixeln geschrieben (das war die min. Breite), jetzt sind es 670 Pixel und damit sozusagen über 30% “breiter”.

Kommentare: Auf vielfachen Wunsch werden die Kommentare jetzt auf Seiten dargestellt. Einen Break gibt es bei 100 Kommentaren. Mit einem Klick auf “Letzten Kommentar” landet man immer auf der letzten Seite ganz unten. Man kann natürlich auf mit der Tastaturtaste “Ende” arbeiten.

Schrift: Es kamen ja im Feedback ein paar Kommentare, dass sie lieber wieder das alte hellblau auf dunkelblau haben wollen, da es nicht so in den Augen “brennt”. An die Leute, bitte habt etwas Geduld.

Kategorien: Einfach auf den Pfeil drücken und alles ist beim Alten.

Alles andere folgt dann einfach im Live-Betrieb. Wenn euch noch ein Fehler auffällt, sagt Bescheid.

myDealZ Beta – Design

So Jungens. Besucht mal die Beta Seite und hinterlasst dort mal etwas Feedback :)

Login: beta / Passwort: gold

Ich habe mich mal mit dem Fernabsatzgesetz auseinandergesetzt: Also alles rund um Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendekosten usw.

Ich probiere möglichst auf Juristensprache, Paragraphen und das ganze schwer verständliche Zeug zu verzichten. Die Gesetzestexte findet Ihr auch auf anderen Seiten, z.B. bei www.fernabsatz-gesetz.de oder natürlich bei der Verbraucherzentrale.

Wie immer: wenn’s wer besser weiß – bitte in den Kommentaren posten.

Ganz am Anfang: Nur um Missverständnisse gleich zu Beginn auszuräumen – das „14-Tage anschauen Gesetz“ gilt wirklich nur bei Kaufabwicklungen über Internet, Telefon, Kataloge oder eben alles, bei dem Ihr die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht anfassen konntet. Wenn Ihr Euch irgendwas bei Media Markt um die Ecke kauft, könnt Ihr die Ware zwar auch oft noch einige Zeit lang einfach umtauschen oder zurück geben; das hat aber nichts mit Gesetz zu tun. Und erst recht nicht mit 14-Tage Widerrufs-/Rückgaberecht. Sondern lediglich mit den Bestimmungen und/oder der Kulanz des Händlers.

Das 14-Tage Recht gilt übrigens auch nicht bei Produkten, die Ihr nicht gesehen haben müsst um den Wert oder die Qualität abschätzen zu können. So sind z.B. Konzertkarten, Zeitungen, die online bestellte Pizza, Reisen, Flüge, Versicherungen usw. von der Regelung des Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen. Auch Hygieneprodukte wie Unterwäsche, Rasierer und leider auch In-Ear Kopfhörer können ausgeschlossen werden.

Nicht ganz klar ist die Regelung aber bei MP3s, Videos oder Software Downloads. Hier bekommt Ihr zwar – fast schon logischerweise – nicht die Möglichkeit Eure bei iTunes runtergeladenen MP3s oder Videos nach 14 Tagen wieder zurückzugeben. Ob das rein rechtlich allerdings so OK ist? Das weiß niemand endgültig genau…

Falls Ihr Euch bei einer Bestellung also nicht sicher seid, ob das Widerrufsrecht-/Rücktrittsrecht gilt – fragt einfach sicherheitshalber den Händler.

Anschauen und ausprobieren: Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsfrist oder Rückgaberecht?

Laut dem Fernabsatzgesetz darf von Käufen, die Online, per Post oder Fax bestellt wurden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgetreten werden. Dazu müsst Ihr übrigens keine Gründe angeben. Einfach pünktlich zurückschicken/zurücktreten und gut ist.

Innerhalb der 14 Tage könnt Ihr die Ware in dem Maße testen, wie es Euch auch in jedem Laden möglich gewesen wäre; d.h. Ihr könnt den Fernseher ruhig mal hochfahren oder die Stereoanlage anschließen und ausprobieren. Schwierig wird’s aber, wenn Ihr die Ware in irgendeiner Art und Weise entwertet: z.B. das neue bestellte Telefon direkt mal fallen lasst oder mit dem Mixer Cocktails für die Samstagabend-Party mixt. In dem Maße gebrauchte Ware muss der Händler nicht mehr zurücknehmen oder kann eine Entschädigung für die Wertminderung von Euch verlangen. Ein problematisches Beispiel sind leider immer wieder Laptops, hier solltet ihr – wenn ihr euch nicht sicher seid, dass ihr ihn behalten wollt – erstmal kein anderes Betriebssystem drüberbügeln, keine Softwarelizenzen auf euch registrieren, CDs aufreißen und nach Möglichkeit wieder alles so herzurichten wie im Auslieferungszustand.

Als Faustregel gilt: Lasst beim Testen einfach alles bleiben, bei dem Ihr Euch im Laden nicht sicher seid, ob Euch der Verkäufer erst entgeistert anschaut und anschließend rausschmeißt! ;-) Wobei das natürlich auch vom Geschäft abhängig ist. Wenn die nette Dame im Media Markt euch einen Kaffee aus der Vorführmaschine anbietet, heißt das leider nicht, dass ihr euch zu Hause auch erstmal ein paar Tassen rauslassen sollt (Amazon z.B. schließt die Rückgabe von gebrauchten Kaffeemaschinen aus). Nach Möglichkeit solltet ihr mit den Produkten so sorgsam wie irgendmöglich umgehen und alles wieder in den Ausgangszustand zurückbringen. Auch die Verpackungen solltet ihr vorsichtig aufmachen und nicht wie wild aufreißen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?

Widerrufsrecht bedeutet, dass es erstmal zum Rücktritt vom Kauf reicht, wenn Ihr Euch innerhalb von 14 Tagen beim Händler meldet. Ihr müsst ihm per Brief, Fax oder Email schriftlich mitteilen, dass Ihr vom Kauf zurücktreten wollt. Ihr seid anschließend dazu verpflichtet, die Ware umgehend an den Händler zurück zu schicken („umgehend“ ist allerdings ein dehnbarer Begriff…)

Die meisten Händler werden Euch allerdings sowieso nur ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. Hier gilt, dass die KOMPLETTE Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Händler geschickt werden muss. Ihr müsst übrigens IMMER die KOMPLETTE Ware zurück schicken! Den MP3-Player behalten und nur die Ohrstöpsel zurück schicken geht nicht! Auch für fehlende Kartons, Bedienungsanleitungen, Software-CDs, usw. wird Euch der Händler teilweise heftige Abschläge in Rechnung stellen.

Egal ob Widerruf oder Rückgabe: ausschlaggebend für die Wahrung der 14-Tage Frist ist immer der Poststempel und nicht der Eingang beim Händler.

Bleib ich drauf sitzen: Wer trägt die Kosten für den Versand?

Offiziell müsst Ihr die Rückversandkosten bei Waren, die weniger als 40 Euro kosten, selbst bezahlen. Bei allem, was teurer als 40 Euro ist, trägt die Kosten der Händler. Das muss Euch der Händler aber im Vorfeld sagen (steht aber meistens sowieso in den AGB).

Viele Händler legen auch bei Produkten die weniger als 40 Euro gekostet haben einen Rücksendeschein bei. Somit zahlt man erstmal keine Versandkosten, oft heißt es aber trotzdem in deren AGB, dass für Produkte <40 Euro die Versandkosten vom Käufer getragen werden müssen. In der Regel berechnet der Händler (z.B. bei Conrad, Otto, etc.) trotzdem keine Gebühr – im Endeffekt aus Kulanz.

Falls die an Euch gelieferte Ware allerdings nicht die Ware ist, die Ihr bestellt habt, trägt die Kosten für den Rückversand aber immer der Händler – egal ob über oder unter 40 Euro Warenwert.

Was mit den Versandkosten vom Händler zu Euch passiert, ist nicht endgültig geklärt. Viele Händler werden Euch die Kosten einfach zurück erstatten. Eine rechtliche Grundlage dafür konnte ich aber nirgends finden. Falls Ihr ganz sicher gehen wollt, solltet Ihr also immer nur bei Händlern bestellen, die kostenlos oder zumindest sehr günstig verschicken. Oder aber das Ganze vorher abklären.

Wenn’s schief geht: Was passiert, falls beim Rückversand etwas schief läuft?

Für Schäden, Diebstahl oder anderweitigen Verlust bei der Rücksendung haftet der Händler. Allerdings müsst Ihr nachweisen können, dass Ihr das Paket überhaupt losgeschickt habt. Also immer als Paket verschicken, bei dem Ihr eine Quittung mit Adresse des Empfängers bekommt. Andernfalls seid Ihr auf die Ehrlichkeit des Händlers angewiesen, dass er Eure Rücksendung auch wirklich als zurückgesendet verbucht und Euch Euer Geld zurückerstattet.

Wie sieht es mit Fristen und so weiter aus?

Die Frist zum Widerrufs-, Rückgaberecht ist 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen (prinzipiell frühestens mit dem Erhalt der Ware), wenn Ihr vom Händler ordnungsgemäß belehrt worden seid (meistens eine Karte im Paket, die Euch auf Euer Widerrufs- oder Rückgaberecht aufmerksam macht). Falls Euch der Händler allerdings gar nicht über Euer Recht aufklärt (also keine Karte oder ähnliches) erlischt Euer recht zur Rückgabe der Ware nie. Das kommt heute allerdings eigentlich wirklich nicht mehr vor.

Einige Händler haben sogar freiwillig ein längeres Rückgaberecht. Bei Ebay Powersellern gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Amazon bietet auch weiterhin bei einigen Produkten ein Widerrufsrecht von 30 Tagen an.

Wie gehe ich auf Nummer sicher?

Wenn ihr euch schon vor dem Kauf unsicher seid, ob ihr das Produkte behalten wollt, fragt euern Händler wie er das Widerrufsrecht handhabt. Wer darauf keinen Bock hat, bestellt bei besonders kulanten Händlern wie Amazon und achtet am besten auch auf kostenlosen Versand.

So, das sollten jetzt eigentlich alle Fragen gewesen sein. Das Wichtigste ist einfach, dass Ihr Euch an die Termine haltet. Falls Ihr doch mal ein bisschen spät dran seid mit der Rücksendung, ruft doch einfach kurz und freundlich beim Händler an und fragt, was man noch machen kann. Allgemein ist man bei vielen Sachen leider auf die Kulanz des Händlers angewiesen, also seid freundlich und fuchtelt nicht direkt mit “euren” Anwälten rum.

Im Katalog ist das Bettsofa auf Seite 41 für 199€ ausgepreist, auf Seite 61 kostet es dann 319€. In den Filialen möchten sie wohl auch den Preis von 319€ haben. Markus hat dann heute freundlich im Service nachgefragt und nach einigem hin- und her hat er das Sofa für 199€ bekommen . Normalerweise gilt ja immer “Druckfehler blablabla” aber im Katalog steht auch “ALLE KATALOGPREISE GÜLTIG BIS 27. AUGUST 2010″. Letztendlich ist es aber sicher eine Kulanzentscheidung.

  • H&M Gutschein – 20% Rabatt auf einen Artikel beim Kauf von min. 2 Artikeln – Gültig bis zm 12.09. in allen H&M Filialen in Deutschland (einfach ausdrucken, ausschneiden und beim Kauf vorlegen)

Wir schreiben den 29.08.2009 und so haben wir noch etwas über 54 Stunden Zeit um Aktionen des laufenden Monats August noch auszukosten:

  • versandkostenfreie Lieferung bei Jokers – Jokers ist der Shop, der sich Restauflagen, Fehldrucke, etc. spezialisiert hat und sich so nicht an die Buchpreisbindung halten muss. Durch die versandkostenfreie Lieferung gibts dort Bücher ab 1€
  • Tchibo Gutschein (710408) – Wert: 10€ / Mindestbestellwert: 40€ / Gültig bis zum 31.08.09 – Falls ihr noch euern Kaffeevorrat aufstocken wollt, könnt ihr noch ein paar Tage zuschlagen
  • Extrafilm Gutschein (TRPR4487) – Auch der 10€ Fotogutschein endet. Neben 10€ Rabatt bekommt man die nächste Lieferung versandkostenfrei.
  • Schwab Gutschein (60138) – 10€ ohne Mindestbestellwert (siehe alter Artikel) – Gilt noch bis zum 02.09.
  • 3 Nivea Produkte kaufen und 3€ sparen – Bei Schlecker ist die Aktion schon eine Weile verschwunden, doch Ende des Monats gilt es dann auch nicht mehr in Super- und Drogeriemärkten
  • Die Apple Back to School Aktion endet am 08.09.2009 – Mit die beste Gelegenheit sich ein Macbook zu kaufen (wenn man Schüler/Student ist und nicht bei der Media Markt Aktion zum Stich kam)
  • Philips Sonicare Cashback Aktion – Ultraschallzahnbürste gefällig?
  • Samsung LED/LCD Cashback Aktion – Die Angebote bei Ebay sind zwar weg, aber vielleicht interessiert es ja trotzdem noch den ein oder anderen
  • Lexmark Mono-Laser Cashback Aktion – Auch die Aktion findet nun ein Ende

Ein Thema – viele Gerüchte – und leider ziemlich viele falsche Informationen, Besserwisser und Hobbyanwälte, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Weil es immer wieder zu Fragen in den Kommentaren kommt, versuche ich mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen: Wie läuft das mit Garantie und Gewährleistung? king_of_queens

Ich hoffe ganz stark, dass ich nichts vergessen habe. Falls doch noch wem was zum Thema einfällt – bitte einfach in den Kommentaren posten; ich nehme es dann mit auf.

Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie:

heißt, dass der Hersteller ziemlich überzeugt ist von seinem Produkt und verspricht, dass das Produkt mindestens X Jahre ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt’s entweder auf das komplette Produkt oder manchmal auch nur auf einzelne Teile (z.B. bei einem Rasierapparat gibt’s Garantie auf den Motor aber nicht auf die Messer).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Garantie nicht. Jeder Hersteller kann sich selbst überlegen, ob er Garantie gibt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Dauer und den Umfang der Garantie.

Manche Hersteller geben Garantie nur auf die Teile und Ihr zahlt die Arbeitszeit. Andere behalten die Ware für ein paar Wochen zur Reparatur und wieder andere schicken Euch sogar nen Techniker vorbei und reparieren direkt vor Ort oder geben Euch Ersatzgeräte, falls sie Euers mitnehmen müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist hier allerdings gar nichts – alles rein freiwillig vom Hersteller festgelegt.

Aufpassen müsst Ihr, wenn manche Hersteller nur dann Garantie gewähren, wenn Ihr das Produkt vorher auf der Herstellerseite registriert habt. Das steht aber alles in den Garantiebedingungen (diese oft gelben oder orangenen Kärtchen, die man oft achtlos weg wirft).

Was Ihr aber immer braucht, ist die Rechnung mit Kaufdatum und evtl. den Garantieschein. Ohne habt Ihr so gut wie keine Chance auf irgendeine Garantieleistung und seid voll auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Falls das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, müsst Ihr Euch mit der Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Der Händler bei dem Ihr gekauft habt wird Euch zwar meistens auch weiterhelfen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Falls er es trotzdem macht ist das lieb von ihm.

Bei der Verbraucherzentrale Berlin gibt’s übrigens eine ganz brauchbare Übersicht zu allen möglichen Fragen rings um Garantie, Gewährleistung, Rückritt usw.

Gewährleistung:

In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 24 Monate bei Neuware. Im Unterschied zur Garantie bringt Euch die gesetzliche Gewährleistung allerdings nur in den ersten 6 Monaten wirklich weiter. Im ersten halben Jahr könnt Ihr bei einem Defekt einfach zum Händler (nicht zum Hersteller, der gibt zwar evtl. Garantie – hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun) und der Händler muss Euch beweisen, dass der Defekt durch Euch verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Das ist aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich (z.B. Kaffee im Laptop). Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten aber einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder repariert.

Nach den ersten 6 Monaten sieht’s dann leider ganz anders aus. Falls das Produkt dann kaputt geht, müsst IHR dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das ist in der Praxis ohne irgendwelche teuren Gutachten aber so gut wie unmöglich. Im Klartext heißt das, dass Ihr in dem Fall einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen seid. Er tauscht, wenn er Bock hat und wenn er keinen Bock hat, habt Ihr so gut wie keine Chance.

Bei der Verbraucherzentrale findet Ihr neben einer allgemeinen Erklärung zur Gewährleistung auch noch zwei Musterbriefe: einen für „Ware hat Mängel“ und einen für den Fall, dass die Nacherfüllung, bzw. die Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktioniert hat und Ihr entweder den Kaufpreis erstattet oder reduziert haben wollt.

Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?

Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Reperatur wählen.

Manchmal recht nervig: Darf ich bei einem Defekten Produkt sofort mein Geld zurück fordern?

Nicht sofort. Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern. Das ist zwar ziemlich nervig, wenn man alle paar Tage zur Post rennen darf aber außer auf die Kulanz des Herstellers zu hoffen, bleibt Euch bei einem echten Montagsgerät leider nichts anderes übrig.

Die Kosten für Versand usw. trägt bei Rücksendungen für Gewährleistungsfälle übrigens immer der Hersteller oder Verkäufer.

Zusammengefasst heißt das:

Garantie muss niemand geben (Toshiba gibt z.B. keine) und Garantien sind nicht immer gleich und umfassen oft nicht das komplette Produkt. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler. Um sicher zu sein, was und zu welchen Bedingungen die Garantie umfasst, bleibt Euch nichts anderes übrig als sich die Zeit zu nehmen und die einzelnen Garantiebestimmungen zu studieren.

benderAnders bei der Gewährleistung: Die ist gesetzlich für 24 Monate vorgeschrieben und muss von den Händlern gegeben werden. Die Gewährleistung umfasst offiziell alle Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben – und genau hier liegt der Haken: in den ersten 6 Monaten muss Euch der Händler beweisen, dass Ihr das Produkt kaputt gemacht habt. Nach den ersten 6 Monaten müsst Ihr dem Händler beweisen, dass Ihr es nicht kaputt gemacht habt. Beides logischerweise ziemlich schwierig bis unmöglich.

Kurz gesagt: 6 Monate seid Ihr auf der sicheren Seite. Danach auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder schnell die mit der Arschkarte, die auf dem Schaden sitzen bleiben.

Falls es wer besser weiß – einfach melden!

Auslaufende Aktionen

Der Monat nähert sich wieder mal dem Ende, aber ausnahmsweise ist die Liste der auslaufenden Aktionen eigentlich recht kompakt. So laufen z.B. die meisten Cashback Aktionen noch bis Ende August.

Was aber z.B. Ende des Monats ausläuft ist der 10€ OTTO Gutschein (82000) ohne Mindestbestellwert. Neben verschiedenen Prepaidtelefonen (Sony W890i, Sony W395 und weitere), sind auch noch ein paar komplett kostenlose Artikel übrig geblieben.

Ob das Vodafone DSL Angebot ab effektiv 15,58€ verlängert wird, ist noch nicht ganz sicher. Offiziell endet auch das Alice Angebot mit 1 Monat Mindestvertragslaufzeit und Amazon Gutschein.

Das 4-monatige Sommer-Probeangebot vom Online Videorecorder Save.tv wird wohl auch demnächst enden.

Auch der Printing-1 Gutschein für das komplett kostenlose “Fotoheft” und die beiden 3€ Europaapotheke Venlo Gutscheine (für 2 x 3€ kostenlos bestellen) enden Ende des Monats.

Bei Interesse schaut einfach in die alten (verlinkten) Artikel rein.

Gewinnspiel – Last Chance

Die letzten Tage des Gewinnspiels brechen an. Wer also noch ne Idee hat, sollte reinhauen. Bis jetzt sind wir bei etwa 200 Teilnehmern. Die Auswertung werde ich mit Sicherheit nicht vorm kommenden Wochenende schaffen (also bitte nicht ungeduldig werden) und bis dann über 100 Pakete verpackt und verschickt sind, werden auch nochmal ein paar Tage vergehen.

Ich nutze die Möglichkeit auch nochmal direkt um ein paar Fragen zu klären.

Ja, Offline wird bevorzugt, aber auch Online darf teilnehmen. Macht halt etwas interessantes, lustiges, neues. Ja, ihr könnt mehrmals teilnehmen (ich bin ein Mensch und kann sowas werten). Ja, ich (bzw. die Jury) wird so werten, wie wir es für richtig halten.

Etwas über 1 Monat ist nun das 2-jährige myDealZ Jubiläum her und jetzt gibt es endlich wieder ein Gewinnspiel. Diesmal gibt es 125 Preise im Gesamtwert von fast 15.000€.

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Da ich spammige Gewinnspiele hasse und ich letztes Jahr von den vielen kreativen Beiträgen echt begeistert war, wird es diesmal wieder etwas unüblich.

Die Aufgabe

Mache für myDealZ Werbung und damit meine ich nicht, dass Du möglichst alle Internetforen vollspamst, sondern das Ganze soll kreativ und nach Möglichkeit im echten Leben geschehen.

Beispiele

Du bist Student – Geh in die Uni und schreibe auf alle Tafeln in den Hörsäalen www.mydealz.de

Du kannst sprühen – Mal ein cooles myDealZ Bild (nur legale Wände!!!)

Du bist vorlaut – Geh in einen Elektromarkt und empfehle den Leuten doch lieber bei myDealZ vorbeizuschauen

Ich möchte euch aber nicht zu sehr einschränken und hoffe, dass ihr coole, verrückte und auch wahnsinnige Ideen umsetzen werdet. Die Aktion haltet ihr am besten per Video und/oder Foto fest und schickt eine Email damit an goforit@mydealz.de. Nur Ideen reichen nicht, es muss auch umgesetzt werden.

Ihr habt eine geniale Idee, könnt es aber aus welchen Gründen auch immer nicht umsetzen? Ihr braucht Hilfe von mir? Schreibt ebenfalls an goforit@mydealz.de und vielleicht schaffen wir es gemeinsam.

Sonderpreis

Du bringst myDealZ ins Fernsehen (z.B. bei einem großen Live-Event). Das sollte natürlich auch ordentlich belohnt werden. Diese Aufgabe läuft außer Konkurrenz und der Gewinnpool wird hierfür zusätzlich mit einem unlocked Apple iPhone 3G 8GB und einem Asus EEE PC 1000H aufgestockt.

Gewinner

Um das Gewinnspiel fair zu gestalten, wird nicht ausgelost, sondern nach Kreativität, Aufwand und Umsetzung gewertet. Ich werde dann gemeinsam mit meiner Freundin und Freunden die 125 Gewinner auswählen.

Da bereits mehrmals gefragt wurde, bekommt ihr hier das Logo als Download (hier nochmal die Highres Version). Die verwendete Schriftart nennt sich “Cooper black”.

Preise

Ein Gesamtwert von 14.809€ und das ist keine scheiss UVP, sondern der aktuelle Preis aus den Preissuchmaschinen.

Mit *** markierte Geräte sind aus Retourensendungen oder haben verdellte Packungen.

Einsendeschluss ist der 30.06.2009. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vielen Dank an alle die dieses Gewinnspiel möglich gemacht haben!

Für Kritik nutzt bitte die Emailadresse feedback@mydealz.de.

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