Ich habe mich mal mit dem Fernabsatzgesetz auseinandergesetzt: Also alles rund um Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendekosten usw.
Ich probiere möglichst auf Juristensprache, Paragraphen und das ganze schwer verständliche Zeug zu verzichten. Die Gesetzestexte findet Ihr auch auf anderen Seiten, z.B. bei www.fernabsatz-gesetz.de oder natürlich bei der Verbraucherzentrale.
Wie immer: wenn’s wer besser weiß – bitte in den Kommentaren posten.
Ganz am Anfang: Nur um Missverständnisse gleich zu Beginn auszuräumen – das „14-Tage anschauen Gesetz“ gilt wirklich nur bei Kaufabwicklungen über Internet, Telefon, Kataloge oder eben alles, bei dem Ihr die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht anfassen konntet. Wenn Ihr Euch irgendwas bei Media Markt um die Ecke kauft, könnt Ihr die Ware zwar auch oft noch einige Zeit lang einfach umtauschen oder zurück geben; das hat aber nichts mit Gesetz zu tun. Und erst recht nicht mit 14-Tage Widerrufs-/Rückgaberecht. Sondern lediglich mit den Bestimmungen und/oder der Kulanz des Händlers.
Das 14-Tage Recht gilt übrigens auch nicht bei Produkten, die Ihr nicht gesehen haben müsst um den Wert oder die Qualität abschätzen zu können. So sind z.B. Konzertkarten, Zeitungen, die online bestellte Pizza, Reisen, Flüge, Versicherungen usw. von der Regelung des Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen. Auch Hygieneprodukte wie Unterwäsche, Rasierer und leider auch In-Ear Kopfhörer können ausgeschlossen werden.
Nicht ganz klar ist die Regelung aber bei MP3s, Videos oder Software Downloads. Hier bekommt Ihr zwar – fast schon logischerweise – nicht die Möglichkeit Eure bei iTunes runtergeladenen MP3s oder Videos nach 14 Tagen wieder zurückzugeben. Ob das rein rechtlich allerdings so OK ist? Das weiß niemand endgültig genau…
Falls Ihr Euch bei einer Bestellung also nicht sicher seid, ob das Widerrufsrecht-/Rücktrittsrecht gilt – fragt einfach sicherheitshalber den Händler.
Anschauen und ausprobieren: Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsfrist oder Rückgaberecht?
Laut dem Fernabsatzgesetz darf von Käufen, die Online, per Post oder Fax bestellt wurden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgetreten werden. Dazu müsst Ihr übrigens keine Gründe angeben. Einfach pünktlich zurückschicken/zurücktreten und gut ist.
Innerhalb der 14 Tage könnt Ihr die Ware in dem Maße testen, wie es Euch auch in jedem Laden möglich gewesen wäre; d.h. Ihr könnt den Fernseher ruhig mal hochfahren oder die Stereoanlage anschließen und ausprobieren. Schwierig wird’s aber, wenn Ihr die Ware in irgendeiner Art und Weise entwertet: z.B. das neue bestellte Telefon direkt mal fallen lasst oder mit dem Mixer Cocktails für die Samstagabend-Party mixt. In dem Maße gebrauchte Ware muss der Händler nicht mehr zurücknehmen oder kann eine Entschädigung für die Wertminderung von Euch verlangen. Ein problematisches Beispiel sind leider immer wieder Laptops, hier solltet ihr – wenn ihr euch nicht sicher seid, dass ihr ihn behalten wollt – erstmal kein anderes Betriebssystem drüberbügeln, keine Softwarelizenzen auf euch registrieren, CDs aufreißen und nach Möglichkeit wieder alles so herzurichten wie im Auslieferungszustand.
Als Faustregel gilt: Lasst beim Testen einfach alles bleiben, bei dem Ihr Euch im Laden nicht sicher seid, ob Euch der Verkäufer erst entgeistert anschaut und anschließend rausschmeißt!
Wobei das natürlich auch vom Geschäft abhängig ist. Wenn die nette Dame im Media Markt euch einen Kaffee aus der Vorführmaschine anbietet, heißt das leider nicht, dass ihr euch zu Hause auch erstmal ein paar Tassen rauslassen sollt (Amazon z.B. schließt die Rückgabe von gebrauchten Kaffeemaschinen aus). Nach Möglichkeit solltet ihr mit den Produkten so sorgsam wie irgendmöglich umgehen und alles wieder in den Ausgangszustand zurückbringen. Auch die Verpackungen solltet ihr vorsichtig aufmachen und nicht wie wild aufreißen.
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?
Widerrufsrecht bedeutet, dass es erstmal zum Rücktritt vom Kauf reicht, wenn Ihr Euch innerhalb von 14 Tagen beim Händler meldet. Ihr müsst ihm per Brief, Fax oder Email schriftlich mitteilen, dass Ihr vom Kauf zurücktreten wollt. Ihr seid anschließend dazu verpflichtet, die Ware umgehend an den Händler zurück zu schicken („umgehend“ ist allerdings ein dehnbarer Begriff…)
Die meisten Händler werden Euch allerdings sowieso nur ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. Hier gilt, dass die KOMPLETTE Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Händler geschickt werden muss. Ihr müsst übrigens IMMER die KOMPLETTE Ware zurück schicken! Den MP3-Player behalten und nur die Ohrstöpsel zurück schicken geht nicht! Auch für fehlende Kartons, Bedienungsanleitungen, Software-CDs, usw. wird Euch der Händler teilweise heftige Abschläge in Rechnung stellen.
Egal ob Widerruf oder Rückgabe: ausschlaggebend für die Wahrung der 14-Tage Frist ist immer der Poststempel und nicht der Eingang beim Händler.
Bleib ich drauf sitzen: Wer trägt die Kosten für den Versand?
Offiziell müsst Ihr die Rückversandkosten bei Waren, die weniger als 40 Euro kosten, selbst bezahlen. Bei allem, was teurer als 40 Euro ist, trägt die Kosten der Händler. Das muss Euch der Händler aber im Vorfeld sagen (steht aber meistens sowieso in den AGB).
Viele Händler legen auch bei Produkten die weniger als 40 Euro gekostet haben einen Rücksendeschein bei. Somit zahlt man erstmal keine Versandkosten, oft heißt es aber trotzdem in deren AGB, dass für Produkte <40 Euro die Versandkosten vom Käufer getragen werden müssen. In der Regel berechnet der Händler (z.B. bei Conrad, Otto, etc.) trotzdem keine Gebühr – im Endeffekt aus Kulanz.
Falls die an Euch gelieferte Ware allerdings nicht die Ware ist, die Ihr bestellt habt, trägt die Kosten für den Rückversand aber immer der Händler – egal ob über oder unter 40 Euro Warenwert.
Was mit den Versandkosten vom Händler zu Euch passiert, ist nicht endgültig geklärt. Viele Händler werden Euch die Kosten einfach zurück erstatten. Eine rechtliche Grundlage dafür konnte ich aber nirgends finden. Falls Ihr ganz sicher gehen wollt, solltet Ihr also immer nur bei Händlern bestellen, die kostenlos oder zumindest sehr günstig verschicken. Oder aber das Ganze vorher abklären.
Wenn’s schief geht: Was passiert, falls beim Rückversand etwas schief läuft?
Für Schäden, Diebstahl oder anderweitigen Verlust bei der Rücksendung haftet der Händler. Allerdings müsst Ihr nachweisen können, dass Ihr das Paket überhaupt losgeschickt habt. Also immer als Paket verschicken, bei dem Ihr eine Quittung mit Adresse des Empfängers bekommt. Andernfalls seid Ihr auf die Ehrlichkeit des Händlers angewiesen, dass er Eure Rücksendung auch wirklich als zurückgesendet verbucht und Euch Euer Geld zurückerstattet.
Wie sieht es mit Fristen und so weiter aus?
Die Frist zum Widerrufs-, Rückgaberecht ist 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen (prinzipiell frühestens mit dem Erhalt der Ware), wenn Ihr vom Händler ordnungsgemäß belehrt worden seid (meistens eine Karte im Paket, die Euch auf Euer Widerrufs- oder Rückgaberecht aufmerksam macht). Falls Euch der Händler allerdings gar nicht über Euer Recht aufklärt (also keine Karte oder ähnliches) erlischt Euer recht zur Rückgabe der Ware nie. Das kommt heute allerdings eigentlich wirklich nicht mehr vor.
Einige Händler haben sogar freiwillig ein längeres Rückgaberecht. Bei Ebay Powersellern gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Amazon bietet auch weiterhin bei einigen Produkten ein Widerrufsrecht von 30 Tagen an.
Wie gehe ich auf Nummer sicher?
Wenn ihr euch schon vor dem Kauf unsicher seid, ob ihr das Produkte behalten wollt, fragt euern Händler wie er das Widerrufsrecht handhabt. Wer darauf keinen Bock hat, bestellt bei besonders kulanten Händlern wie Amazon und achtet am besten auch auf kostenlosen Versand.
So, das sollten jetzt eigentlich alle Fragen gewesen sein. Das Wichtigste ist einfach, dass Ihr Euch an die Termine haltet. Falls Ihr doch mal ein bisschen spät dran seid mit der Rücksendung, ruft doch einfach kurz und freundlich beim Händler an und fragt, was man noch machen kann. Allgemein ist man bei vielen Sachen leider auf die Kulanz des Händlers angewiesen, also seid freundlich und fuchtelt nicht direkt mit “euren” Anwälten rum.