Aus der Kategorie: Nachrichten

Alle Deals der automatisiert aktualisiert in der Group-Shopping Übersicht.

Ursprünglicher Artikel vom 09.02.2010: Ich habe schon länger auf eine Möglichkeit gewartet euch das “neue” Group-Shopping Konzept vorzustellen. Heute (09.02.2010) bietet Citydeal das erste mal über alle Städte ein Gutschein an, der wohl auch für viele interessant sein könnte. Dort kann man nämlich heute einen 5€ *bucks Gutschein für 3€ kaufen.

Beim Group-Shopping handelt es sich letztendlich eine Variation des Liveshoppings und ist den Internet-Veteranen unter uns noch aus 2000 von Letsbuyit bekannt. Der neue Hype schwappt aber mal wieder aus den USA zu uns rüber, wobei jetzt in Deutschland das große Nacheifern des amerikanischen Platzhirsches Groupon [Gr(oup) (C)oupon] begonnen hat.

Das Prinzip beruht dadrauf, dass täglich ein Geschenkgutschein mit großer Ersparnis (meistens 50%) angeboten wird. Der Kauf kann aber nur abgeschlossen werden, wenn sich auch genug Abnehmer finden. Ist dies nicht der Fall, zahlt natürlich keiner. Momentan sind die Gutscheine eigentlich ausschließlich aus der Gastronomie, sowie dem Wellness- und Entertainment-Bereich (also das was man von mydays und Co. kennt).

Man sollte aber auch bedenken, dass bei den Streichpreisen sicherlich gerne etwas Augenwischerei betrieben wird. Die Gutscheine haben fast alle unterschiedlich lange Gültigkeiten (teilweise sogar ganz schön kurz – also unbedingt drauf achten) und können je nach Verfügbarkeit eingelöst werden.

Ich denke gerade für inspirationslose Männer könnte sich Group-Shopping als nützlicher Helfer für Geschenkideen präsentieren.

groupon

Da die Gutscheine in der Regel aus den oben genannten Bereichen kommen, sind die Angebote in Städte aufgeteilt und somit können leider nur selten alle von den Deals profitieren. Die Nase vorne hat momentan wohl Citydeal gefolgt von Dailydeal und cooledeals. Reduti, Heimatpreis und Teambon müssen noch ordentlich aufholen.

Group-Shopping
Karte von StepMap
StepMap

Ursprüngliches UPDATE2 vom 16.02.2010: Citydeal und Dailydeal nehmen sich wohl Ebay als Vorbild und so heißt es 3,2,1. Jetzt gibt es nämlich bei Citydeal einen 5€ *bucks Gutschein für 1€.

5€ *bucks Gutschein für 1€ – bundesweit gültig
Das Angebot gilt nur einmal pro Person und nur so lange der Vorrat reicht. Die Gutscheine gelten natürlich bundesweit in allen *bucks Filialen und sind bis zum 31.12.2012 gültig. In welcher Stadt ihr also bei Citydeal kauft, ist egal.

Ursprüngliches UPDATE vom 11.02.2010: Heute gibt es übrigens bei Dailydeal einen 5€ *bucks Gutschein für 2€. In welcher Stadt ihr kauft ist egal, weil der Gutschein deutschlandweit in allen Filialen gilt.

Marc wies mich darauf hin, dass bei vielen in den nächsten Tagen sicherlich das kostenlose 3 Monats Napster Abo ausläuft und dass dies doch ein guter Zeitpunkt wäre mal wieder auf diesen Artikel hinzuweisen.

Ursprünglicher Artikel vom 20.10.2009: Gerade erreichte mich eine Mail, dass Simon fast vergessen hätte seinen kostenlosen 4 Monats Save.tv Account zu kündigen. Bei Save.tv geht das ganz bequem im Kundeninterface in der Navigationsleiste.

Ich dachte mir ich erinnere euch aber nochmal an den alten Artikel “Verträge richtig kündigen” und empfehle, dass ihr euch heute abend mal wieder 30 Minuten Zeit nehmt und alle eure Kündigungen fertig macht.

Wer nicht wie empfohlen ein kleines Blackbook führt, sollte mal scharf nachdenken und alles auf einem Zettelchen festhalten und einen Termin festsetzen, um alle Kündigungen rauszusenden.

Nutzt die Kalender-Funktion von euerm Mailprogramm, um euch 2 Monate und dann nochmal 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erinnern. Lasst euch alle Kündigungen immer schriftlich bestätigen und heftet diese Kündigungsbestätigung am besten in einen extra Ordner.

Es kommt ja auch immer oft die Frage nach einer Musterkündigung, aber eigentlich ist dies gar nicht notwendig, denn wenn man alles rechtzeitig macht, kann man gegebenenfalls auch nochmal korrigieren. Aber im Prinzip lässt sich fast jede Kündigung mit 3 Sätzen abarbeiten:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich (Kundennummer/Rufnummer/andere Daten zur genauen Zuordnung) fristgerecht meinen Vertrag (Handy/Vertragsverhältnis/etc. – achtet dadrauf ggf. Anschluss und Vertrag zu kündigen) mit Ihnen.

Ich bitte sie mir die Kündigung schriftlich mit Kündigungstermin zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen”

Aber wie gesagt, bei Fragen (z.B. kostenloses Faxen), guckt am besten nochmal in den alten Artikel.

Da es sich wieder um ein rechtliches Thema handelt und ich euch da auch keinen Mist erzählen will, ist der Text von Christian Solmecke – Anwalt für Internetrecht – gegengelesen worden.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Wir alle wissen – bzw. denken zu wissen -, dass man sich von Online-Verträgen, also Verträgen, die über das Internet abgeschlossen worden sind, relativ einfach lösen kann.
Unklar sind aber häufig Fragen wie und wie lange man von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen kann. Folgender Artikel soll etwas Licht ins Dunkel um das sogenannte Widerrufsrecht bringen und aufzeigen welche Rechte Dir als User wirklich zustehen.
Was ist der Unterschied zwischen Rücktritts- Umtausch- und Widerrufsrecht?
Allem voran erst einmal eine gute Nachricht: Unter bestimmten Umständen kann man sich von jedem Vertrag lösen – und zwar ohne dafür extra im Ausland unterzutauchen. Das deutsche Recht sieht dafür allerdings verschiedene (für Nichtjuristen kaum zu durchblickende) Möglichkeiten vor und knüpft diese natürlich auch an unterschiedliche Bedingungen:

Umtausch

Das Umtauschrecht ist sozusagen Kulanz des Verkäufers. D.h. der Verkäufer ist so nett und räumt Euch per Vertrag das Recht ein, Ware innerhalb einer bestimmten Frist einfach so –also ohne Grund- umzutauschen. Ihr müsst Euch nicht rechtfertigen, weshalb Ihr die Ware nicht behalten wollt. Wer denkt, man könne alles „umtauschen“ irrt also. Der Umtausch muss nämlich vertraglich vereinbart werden. Meist steht dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers. Auch die Art des Umtauschs kann individuell geregelt werden. In manchen Geschäften könnte Ihr also Klamotten im Wert einer Luxuslimousine shoppen, um diese dann nach Sichtung des Kontoauszugs wieder kleinmütig zurück zu bringen und die hart verdienten Mäuse sinnvoller auszugeben. Dumm nur, wenn in den AGB steht, dass ein Umtausch nur gegen Warengutscheine abläuft. Dann bleibt Ihr nämlich auf einem Gutschein im Wert eben besagter Luxuslimousine sitzen.
Deswegen ein wertvoller Tipp: Informiert Euch erstmal in Ruhe vor dem Kauf(rausch) über etwaige Umtauschmöglichkeiten, denn Umtauschrecht gibt es eigentlich nur recht selten.

Gewährleistungsrechte

Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch sind „Gewährleistungsrechte“. Die sogenannten gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen nämlich jedem Käufer zu und können gegenüber uns Verbrauchern so gut wie gar nicht eingeschränkt werden. Ist die Ware also mangelhaft kann es ebenfalls zur Rückgabe kommen. Voraussetzung ist aber, dass die Ware tatsächlich mangelhaft ist – Nichtgefallen genügt nicht. Außerdem muss man dem Verkäufer erst die Möglichkeit der „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Austausch geben. Erst, wenn die Nacherfüllung scheitert könnt Ihr den Kaufpreis mindern, eventuell sogar vom Kaufvertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen.
Das Thema habe ich ja aber schon recht ausführlich im Artikel über Garantie und Gewährleistung abgehandelt.

Widerruf

Um die Verwirrung perfekt zu machen, gibt`s jetzt auch noch das Widerrufsrecht, das mit dem Vorgenannten nichts zu tun hat, aber im Endeffekt wohl für uns das wichtigste ist.
Das Widerrufsrecht gilt –im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten- nur für Fernabsatzgeschäfte. Schönes Wort, aber was sind eigentlich Fernabsatzgeschäfte? Fernabsatzgeschäfte kommen zwischen uns Verbrauchern und den Unternehmern unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln (also auch Briefe, Faxe, Emails, Telefonate, Internet etc. genannt) zu Stande. Wer Lust auf Gesetze hat, kann ja einmal mal in § 312 b BGB gucken.
Das Sahnehäubchen des Widerrufsrechts? Man braucht ebenfalls keinen Grund, um den Vertrag zu widerrufen. Gut hat`s also der, der Geschmacksverirrungen im Internet und nicht im Laden gekauft hat. Dank Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist wenigstens das hart erarbeitet Geld nicht weg.

Wie kann man denn nun widerrufen?

Auch wenn das Wort „Widerruf“ auf „rufen“ hindeutet, genügt ein empörter Aufschrei gegenüber dem Verkäufer nach Erhalt der Ware via Telefon natürlich nicht. Die Widerrufserklärung muss vielmehr in Textform  (also via Fax, Brief oder Email –eine eigenhändige Unterschrift ist also nicht notwendig) oder durch Rücksendung der Sache an den Unternehmer erfolgen. Rechtfertigen müsst Ihr Euch erfreulicherweise nicht – was einem also auch Peinlichkeiten ersparen kann -, allerdings solltet Ihr schon darauf achten, dass der Verkäufer auch annähernd begreifen kann, dass und vor allem von welchem Vertrag Ihr Euch lösen wollt.
Wie lange kann ich widerrufen?
Habe ich seit dem Kaufvertrag 20 Kilo zugenommen und würde nach Erhalt der im Internet bestellten Hose gerne erstmal meine Diät abwarten, um dann zu gucken, ob die Hose auch knackig aussieht, sieht´s schlecht aus.
Selbstverständlich kann der Widerruf  nämlich nur innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. Zur Wahrung der Frist reicht es übrigens, dass Ihr die Erklärung am letzten Fristtag (nachweislich!) absendet; es kommt also nicht darauf an, wann sie beim Empfänger tatsächlich eingeht.
Wie lang ist die Frist denn nun? Gerne würde ich jetzt schreiben: „Ganz einfach, einen Monat“, aber leider wäre das nun wieder viel zu einfach.
Deswegen Schritt für Schritt:
Damit Ihr die Länge der Frist richtig bestimmen könnt, müsst Ihr zunächst ermitteln, wann überhaupt Fristanfang ist: Die Frist beginnt nämlich nicht, wenn Ihr die Ware bekommt, sondern erst wenn und soweit ihr nach Erhalt der Ware korrekt (!!!) über Euer Widerrufsrecht belehrt worden seid. Ok, warum zur Prüfung der Widerrufsfrist mehr oder weniger ein Jurastudium notwendig ist –schließlich streiten sich seit Jahr und Tag Juristen über die Frage der korrekten Widerrufsbelehrung- erschließt sich nicht, aber wir versuchen es mal weiter:
Eine ordnungsgemäße Belehrung habt Ihr bekommen, wenn die Widerrufsbelehrung folgende Angaben vollständig enthält und per Email, Fax oder Post zugegangen ist.

  1. Es muss belehrt werden über das Recht zum Widerruf, der nicht auf Gründen basieren muss und an keine Voraussetzungen gebunden ist.
  2. Den Fristbeginn und die Angabe über die zweiwöchige bzw. 1 Monats-Frist, je nach dem ob die Belehrung vor oder nach Vertragsschluss erfolgte (dazu unten).
  3. Die Angabe, dass die Widerrufserklärung in Textform erfolgen muss.
  4. Es muss aus der Belehrung hervorgehen, dass die Frist durch rechtzeitige Absendung gewahrt ist.
  5. Name und Anschrift des Widerrufsempfängers müssen angegeben sein.
  6. Die Belehrung muss sich auf den konkreten Vertrag beziehen, eine Belehrung für zukünftige Verträge oder eine Belehrung ausschließlich über die AGB ist unwirksam.

Eine Belehrung ausschließlich über den Link auf die AGB oder ein Pop-up-Fenster ist übrigens nicht ausreichend.
Fehlen also Angaben oder wurde inhaltlich falsch beraten, werdet Ihr behandelt als wenn keine Belehrung erfolgt ist.

Wann sind denn nun welche Fristen einschlägig?

Vorab die Lieblingsantwort aller Juristen: „Das kommt darauf an“.
Um es nicht zu einfach zu machen, kann die Dauer der Frist unterschiedlich sein. Manchmal beträgt sie 2 Wochen, manchmal 1 Monat. Wurde gar nicht belehrt, wird eine Frist überhaupt nicht ausgelöst, so dass Ihr ohne zeitliche Grenze widerrufen könnt. Wer auf Nummer sicher gehen will, ist mit 14 Tagen aber immer bedient.
Nehmen wir mal an, dass Ihr korrekt belehrt worden seid und die Belehrungserklärung per Email, Fax oder Post VOR dem endgültigen, verbindlichen Vertragsschluss erhalten habt. Dann beträgt die Frist ZWEI Wochen ab Zugang dieser Widerrufsbelehrung (bei Waren aber nicht vor Erhalt der Ware).
Habt Ihr die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung per Fax, Email oder Post erst NACH dem endgültigen Vertragsschluss bekommen, beträgt die Frist 1 Monat ab Zeitpunkt des Zugangs der Belehrung.
Um euch jetzt noch weiter zu verwirren, gibt es aber auch eine Frist über 6 Monate. Die gilt, wenn bestimmte Belehrungen, die über die oben genannten Punkte hinausgehen und in einem besonderen Gesetz vorgeschrieben sind, nicht vorliegen. Diese hier zu erläutern ginge zu weit. Vielleicht machen wir dazu noch einen gesonderten Beitrag. Bei Interesse guckt doch einfach mal in § 1 BGB-InfoV.
Wichtig ist vielleicht in dem Zusammenhang „Widerruf“ noch, dass die Fristen vertraglich zwar verlängert, nicht aber verkürzt werden dürfen.

Was muss ich bei erfolgtem Widerruf noch tun?

Bitte nicht vergessen, die Ware zurückzusenden. Gefahr und Kosten der Rücksendung trägt grundsätzlich erfreulicherweise der Unternehmer. Von diesem Grundsatz kann allerdings eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Sache einen Preis von nicht mehr als 40 € hat oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt hat. Diese Besonderheit muss aber vertraglich vereinbart werden und Euch bei Vertragsabschluss bekannt sein. Ob auch die Hinversandkosten getragen werden müssen, ist leider rechtlich auch nicht eindeutig, wobei die Tendenz in Richtung “Ja” geht. Wer auf Nummer sicher gehen will, bestellt bei einem Händler, der versandkostenfrei liefert.
Habt Ihr die Hose ausgeleiert, weil Ihr Euch trotz der 20 Kilo Übergewicht reingequetscht habt, kann es sein, dass Ihr dem Verkäufer Wertersatz in Höhe der Verschlechterung zahlen müsst. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Verkäufer Euch auf zwei Dinge bei Vertragsschluss per Email, Fax oder Post hingewiesen hat:
Erstens auf die Möglichkeit des Wertersatzes überhaupt und zweitens darauf, wie man diesen umgehen kann. Dabei reicht ein Hinweis, dass man die Ware nicht wie sein Eigentum behandeln sollte und alles zu unterlassen hat, was den Wert beeinträchtigen könnte.

Da ja Updates im Google Reader leider nicht angezeigt werden, gibt es einen extra Artikel. Die Kommentare werden geschlossen, damit weiter im alten Artikel kommentiert wird und so der Diskussionsfaden nicht abreist.

So ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit Lovefilm.
Am 17.01. hatte ich ja über eine Lovefilm Aktion geschrieben bei der man 14 Tage den Service kostenlos testen kann und wenn man sich entscheidet das Angebot weiter zu behalten noch zusätzlich einen 20€ Amazon Gutschein bekommt.

Es gibt gute und schlechte Nachrichten. Also das Angebot war wirklich nur für Amazon Newsletter Kunden gedacht. Das stand allerdings nicht in den Teilnahmebedingungen oder deutlich im Newsletter dabei und so hat Lovefilm das auch gesehen.

Allerdings haben sie ja dann am 21.01. (also 4 Tage nach dem Artikel) dann in der Anmeldung 2mal folgenden Text hinzugefügt:
“Liebe Kunden,
derzeit erhalten wir viele unqualifizierte Anmeldungen über diese Aktion mit Amazon.de. Wir bitten Sie nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung unseren Kundenservice unter 01805.778433 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anzurufen. Ein Mitarbeiter unseres Kundenservices wird Ihnen eine kleine Sicherheitsfrage stellen, die nur Empfänger der Amazon.de E-Mail beantworten können. Anschließend vermerken wir in Ihrem Kundenkonto, dass Sie nach dem ersten Zahlungseingang Anspruch auf den 20,- EUR Amazon.de Gutschein haben.”
Einmal im Bestellschritt 1 und einmal in Schritt 4. Leute die sich also ab dem 21.01. angemeldet haben, bekommen zwar noch die kostenlosen 14 Tage, aber nicht den 20 Euro Amazon Gutschein. Wer vorher zugeschlagen hat, kann das Angebot ganz normal wahrnehmen und muss nichts weiter machen.

Rechtliche Situation bei Preisfehlern

mediamarkt_alexa

Vor wenigen Tagen war es mal wieder soweit. Es gibt DAS „Schnäppchen“ zum saugünstigen Preis, man bestellt und kurz drauf kommt die Mail, dass die Preisangabe leider falsch war. Aus der Bestellung wird nichts und geliefert wird auch nicht. Die Frage ist nur: Welches Recht steht Euch als Käufer zu? Habt Ihr eigentlich Anspruch darauf, dass schon bestellte Produkt zum falschen Schnäppchenpreis zu bekommen?

Die Antwort ist leider etwas enttäuschend, aber nicht ganz einfach. Auch wenn ich mich notgedrungener Weise selber schon sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe, habe ich lieber noch einen Anwalt dazu befragt. Christian Solmecke ist ziemlich fit im Onlinerecht und hat das mal für uns zusammengefasst.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – invitatio ad offerendum

Zuerst geht es also darum, wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist: Ein Vertrag kommt nämlich grundsätzlich nur durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme nennt man das. Nichts anderes gilt auch bei Kaufverträgen in Onlineshops. Interessant ist aber, wer das Angebot abgibt und wer es annimmt.

Logisch wäre, dass der Onlineshop, z.B. Amazon, durch das Anbieten der Ware ein Angebot abgibt, dass Ihr als Kunde nur annehmen müsst. Dann wäre die Sache klar: Der Onlineshop hat die Ware zu einem bestimmten Preis angeboten, Ihr habt das Angebot angenommen und somit also einen Anspruch auf Lieferung.

Das Dumme ist nur: So einfach ist es nicht. In der Regel stellen die „Angebote“ in den Onlineshops nur eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ dar. Also nicht der Onlinehändler gibt das Angebot ab, sondern bittet Euch als Kunden das zu tun. Diese Konstruktion wird „invitatio ad offerendum“ genannt. So funktioniert das, rein rechtlich, übrigens auch im Supermarkt. Ihr geht mit der Ware zur Kasse und gebt dort das Angebot ab, die Packung Gummibärchen für 1,39 Euro zu kaufen. Theoretisch entscheidet dann die Kassiererin, ob sie Euer Angebot annimmt und Euch die Ware verkaufen will oder nicht.

Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware geliefert werden muss.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“ ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf die Formulierung der Bestätigungsmail achten.

Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.

Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines „Erklärungsirrtums“ anfechten.

Eine Anfechtung muss jedoch „unverzüglich“ und ohne „schuldhaftes Zögern“ erfolgen. Hier kommt dann das Juristendeutsch zum Tragen: Was nämlich unter „unverzüglich“ zu verstehen ist, kommt auf den Einzelfall an und kann nicht generell gesagt werden. Ein Anfechtung drei Wochen nach Vertragsschluss dürfte aber nicht mehr unverzüglich sein – entschieden wird das aber jedes Mal in einem eigenen Verfahren.

Angenommen der Händler ist mit seiner Vertragsanfechtung erfolgreich, trifft ihn trotzdem eine Schadensersatzpflicht. Es wird davon ausgegangen, dass Ihr auf den Vertrag vertraut habt. Der Händler hat Euer Vertrauen zerstört und muss dafür gerade stehen. Juristisch nennt sich das „Vertrauensschaden“. Müsst Ihr also das Produkt bei einem anderen Händler zum teureren Preis kaufen, haftet der Anfechtende Händler für die Differenz zum falsch ausgezeichneten Preis (siehe hierzu die Kommentare).

Aber auch hier wieder ein wichtiger Zusatz: Wenn Ihr als Kunde den Grund der Anfechtbarkeit kanntet oder fahrlässig nicht kanntet, gibt’s auch keinen Schadenersatz. Auf Deutsch heißt das: wenn der Preis ganz offensichtlich zu niedrig ist, wie zum Beispiel ein 47″ Flachbildfernseher für 200€, habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Wie immer kommt es aber  auch hier auf den jeweiligen Einzelfall an.

Ebay

Bei Auktionsplattformen wie eBay läuft das übrigens noch mal ganz anders: Hier ist die Situation des Vertragsschlusses genau andersrum. Der „Versteigerer“ gibt das generelle Angebot ab, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsendes an den Höchstbietenden zu verkaufen. Der „Ersteigerer“ nimmt also durch die Abgabe seines Gebotes das Vertragsangebot des „Versteigerers“ an. Mit Auktionsende wird der Kaufvertrag dann automatisch geschlossen. Dies gilt bei eBay übrigens auch für Sofortkauf Angebote. In der Regel hat der „Versteigerer“ bei eBay also kein Anfechtungsrecht, aus welchen Gründen auch immer. Der oben angesprochene Anfechtungsgrund, wie vertippen oder verschreiben, dürfte in diesen Fällen nicht vorliegen.

Das berühmte Gegenbeispiel – Quelle liefert LCD-TV für 199€

Immer wieder wird von Usern das Beispiel vom Quelle herangezogen. In 2007 bot der Versandhändler nämlich versehentlicherweise einen LCD-TV für 199€ statt 1999€ an. Als damals die Quelle Aktion “Preise wie zu DM-Zeiten” war, habe ich es mir nicht nehmen lassen auch nochmal den Anwalt, der die Kunden vertreten hatte, anzurufen und nochmal mit ihm über die Situation zu reden. Der Grund warum Quelle nämlich letztendlich doch liefern musste, ist nämlich recht leicht verständlich. Insgesamt hat nur eine kleine Anzahl von 10-20 Kunden bestellt, bevor der Preisfehler von Quelle entdeckt und auch entfernt wurde. Eine Dame hatte sich um eine Kommastelle vertippt. Die Kunden erhielten nach der automatisierten Bestätigungsmail allerdings nicht unverzüglich eine Stornierungsmail, obwohl der Fehler bekannt war, sondern nach etwa 1 Woche bekamen die Kunden eine Zahlungsaufforderung. Es wurde so argumentiert, dass der Kunde durch diese deutlich verzögerte Zahlungsaufforderung der Händler das Angebot geprüft und angenommen hat. Eine Stornomail gab es dann erst nach über 14 Tagen, was Quelle letztendlich dann auch zum Verhängnis wurde.

Wie entstehen Preisfehler, wie erkenne ich einen Fehler und wann gibt es Hoffnung?

Im Prinzip gibt es 2 Sorten von Preisfehlern, die bei denen eine Chance auf Lieferung besteht und die die gnadenlos storniert werden. Diese kann man auch wieder recht leicht einteilen und zwar in Marketing, Tippfehler, Produktfehler und Softwarefehler. Gerade der letzte Punkt sorgt immer wieder für Aufregung bei Amazon. Denn nicht selten werden Preise von Marketplacehändlern automatisiert eingepflegt und dort kommt es ständig zu Fehlern. Das liegt zum einem dadran, dass falsche EANs eingepflegt werden oder die Software Produkte falsch erkennt und einsortiert.

Wie erkennt man einen Preisfehler? Je nachdem was man kauft, ist das nicht ganz einfach. Am leichtesten ist es allerdings bei aktuellen Elektronikprodukten. Hier liegt die Marge des günstigsten Händlers bei ungefähr 5%. Möchte sich jemand schnell von einem größeren Posten trennen oder will das Lager räumen sind wir auch mal bei 10-20%. Wird das Produkt aber von sagen wir mal mehr als ~ 50 Händlern in den Preissuchmaschinen geführt und liegt die Differenz bei über 20% kann man von einem Fehler ausgehen. Hat der Händler unter Umständen noch viele weitere Produkte zum falschen Preis, dann liegt die Sache eigentlich auf der Hand. Sehr viel schwieriger wird es bei älteren Produkten, da hier die Marge deutlich höher ist und Händler/Großhändler bestimmte Sachen einfach loswerden müssen. Hier lohnt sich eigentlich fast immer ein Blick bei Geizhals.at in den Preisverlauf, um ungefähr abschätzen zu können, ob es sich vielleicht auch einfach nur um einen Preisdrop handelt. Auch bei extrem teuren Elektronikartikeln sind oft hohe Rabatte möglich, da die Händler Preisvorgaben vom Hersteller “diktiert” bekommen. Wenn bei einem Händler aber mal der Schuh drückt (und der drückt besonders gerne am Wochenende ;) ), dann werden solche Vorgaben teilweise auch mal kurz vergessen.

Es gibt also ein paar Dinge zu beachten – Wieviele Händler führen das Produkt? Wie ist der Preisverlauf? Stimmt der Preis des restlichen Sortiments? Ist die Ersparnis halbwegs realistisch? Wie groß ist der Lagerbestand?

Wann kann man bei einem echten Preisfehler auf Lieferung hoffen? Eigentlich nur, wenn es eine angelegte Marketingaktion ist oder man bei einem Unternehmen mit automatisiertem Bestellprozess zur richtigen Uhrzeit einfach durchrutscht (wobei man auch dann eben noch hoffen muss, dass nicht angefechtet wird). Je kleiner die Differenz zum korrekten Preis und je kleiner die Lagermenge, desto wahrscheinlicher ist eine Lieferung.

Keine Hoffnung gibt es dagegen – wie eben schon oben erwähnt – wenn die Preisdiskrepanzen und Lagerbestände groß sind und man die Angebote im Amazon Marketplace und in den Shops von kleineren Händlern findet.

*UPDATE*

Stellungnahme von Spielegrotte per Mail:

Sehr geehrte Kunden,

wie manch einer vielleicht schon mitbekommen hat, müssen wir leider mitteilen, dass es in unserem System eine Sicherheitslücke gab, die dazu ausgenutzt wurde an Kundendaten zu gelangen. Wir sind derzeit noch dabei uns einen wirklich genauen und detailierten Überblick zu verschaffen, es könnten aber leider Daten wie Name, Adresse,E-Mail Adresse und teilweise auch Bankverbindung betroffen sein. Passwörter sind verschlüsselt gespeichert und von daher an sich unlesbar, Ausweisdaten werden von uns nur offline gehandhabt, diese sind definitiv NICHT betroffen.

Wir möchten daher allen Kunden raten, auf E-Mails zu achten, in denen nach einem Passwort gefragt wird, sowas wird es von keiner Firma auf dieser Welt je geben, das gilt nicht nur für diese Situation, sondern allgemein bitte immer Vorsicht bei Mails, wo darum gebeten wird, einen Link anzuklicken um dort dann sein Passwort anzugeben. Weiterhin, falls leider wirklich auch Bankdaten entwendet worden sind, sollte jeder bitte ein Auge auf seine Kontoauszüge haben, sollte dort etwas unbekanntes auftauchen, könnt Ihr bei Eurer Bank diese Buchung ohne Fragen oder Aufwand einfach 6 Wochen lang zurückbuchen lassen. Ein solcher Fall ist aber bisher nicht bekannt, da jede Rückbuchung denjenigen auch Geld kosten würde, der versucht hat das Geld abzubuchen, wird es sicherlich auch unattraktiv sein, es überhaupt zu versuchen. Ansonsten sind Bankdaten ohne eure PIN Nummer für jeden nutzlos und die habt natürlich nur Ihr.
Passwörter können wie gesagt aufgrund der Verschlüsslung nicht einfach gelesen werden, allerdings gilt hier, je einfacher Euer Passwort ist, desto einfacher ist es auch diese Verschlüsslung zu knacken. Speziell wer also ein sehr kurzes oder einfaches Passwort hat, sollte dieses bitte auf jeden Fall ändern, auch bei komplexeren Passwörtern wäre ein Wechsel zur Sicherheit natürlich nicht verkehrt, auch wenn hier eine Entschlüsselung sehr unwahrscheinlich ist. Empfehlenswert sind (sollte auch allgemein unabhängig von dieser Situation immer beherzigt werden) Passwörter mit mindestens 6 Zeichen, verschiedener Groß- und Kleinschreibung und Zahlen darin.

Wir können uns natürlich nicht genug für diesen Vorfall entschuldigen, so was darf natürlich nicht passieren, aber wir sind “leider” alle nur Menschen und machen Fehler. Wir haben das Thema Sicherheit stets Ernst genommen und stets Vorkehrungen zum Schutz gegen bekannte Angriffsmaßnahmen getroffen, leider wurde dabei eine kleine Stelle übersehen, diese wurde natürlich sofort geschlossen, das Geschehene lässt sich leider aber nicht mehr rückgängig machen. Die Tatsache, dass praktisch aber jeden Monat mindestens ein Fall von Datenklau selbst bei bedeutend größeren Unternehmen oder öffentlichen Institutionen bekannt wird, zeigt wie schwierig bzw. nahezu unmöglich es selbst mit deutlich größeren Geldmitteln ist, ein System 100% sicher zu machen. Wir werden natürlich dennoch unseren Shop nochmals einer kompletten Überprüfung unterziehen.

Ich kann mich nur nochmals für den Vorfall zutiefst entschuldigen und bitte die Ratschläge zu beherzigen, um weitere Probleme zu vermeiden. Antworten auf diese Nachricht versuchen wir natürlich zu beantworten, allerdings ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Anfragen unsere Möglichkeiten weit übersteigen wird, es sollte aber in dieser Mail jegliche Art von Frage geklärt worden sein.

Einige Kunden gehen nun seit Bekanntwerden her und löschen Ihre E-Mail Adresse oder gar Ihre ganzen Daten aus unserem System, ich kann die Verunsicherung natürlich verstehen, allerdings ist die Lücke wie gesagt geschlossen und der Klau der bisher eingetragenen Adresse leider nicht mehr rückgängig zu machen. Es bringt also an sich leider nichts. Sicherlich verstehe ich natürlich, dass irgendwo das Vertrauen nun zerbrochen ist, aber ich kann nur noch mal wiederholen, dass solche Fälle mindestens monatlich bei den verschiedensten Firmen auftauchen, nirgendwo hat man die 100% Sicherheit, viele die Ihre Mail Adresse nun gelöscht haben, sind garantiert in vielen Foren und Seiten angemeldet, wo dies auch jederzeit passieren könnte. Wie gesagt, wir nehmen das Thema Ernst und haben es immer Ernst genommen.

Natürlich werden wir auch umgehend Anzeige gegen Unbekannt erstatten und in Zusammenarbeit mit den Behörden versuchen den Täter ausfindig zu machen. Im Falle einer großen Social Community, wo es vor kurzem auch zum Datenklau gekommen ist, hatte dies zum Erfolg geführt.

Abschließend möchte ich gerne noch einen Kommentar zu der Gerüchteküche die entstanden ist abgeben, denn es gibt Gerüchte, wonach wir angeblich seit bis zu 2 Jahren von dieser Lücke gewusst hätten.

Sowas ist natürlich wirklich absoluter Unsinn, warum sollten wir so verrückt sein, eine Sicherheitslücke 2 Jahre bestehen zu lassen, welchen Nutzen sollte das für uns haben, außer Ärger? In Wirklichkeit ist es so, dass die Angriffsmethode die genutzt wurde, vor ca. 2 Jahren allgemein (nicht jetzt uns betreffend) bekannt geworden ist. Wir sind damals sofort hergegangen und haben natürlich Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Art Angriff getroffen und nachträglich in unseren Shop implementiert. Leider ist dabei trotz sorgfältiger Vorgehensweise eine einzige Stelle übersehen worden. Das ist natürlich keine Entschuldigung, aber wir sind halt alle nur Menschen, wir haben damals (also vor 2 Jahren) mit mehreren Leuten alle verwundbaren Punkte im Shop abgesucht und wie gesagt vorsorglich abgesichert, dabei wurde wie gesagt leider wirklich eine Stelle übersehen. Die Tatsache, dass die Angriffsmethode seit 2 Jahren bekannt ist und es erst jetzt zu einem derartigen Eklat kommt, beweist auch, dass diese Stelle nicht einfach offensichtlich zu finden war und wir Sicherheit Ernst nehmen, denn sonst wäre längst vorher etwas derartiges passiert. Zum Thema Reaktionsgeschwindigkeit in diesem Fall, möchte ich gerne die Geschichte erzählen, wie sie wirklich war. Ich, als Geschäftsführer, war nämlich, dass erste mal seit Gründung des Shops vor 7 Jahren, für eine Woche im Urlaub. 5-10 min nachdem meine Mitarbeiter von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben (und das wohlgemerkt an einem Sonntag!), bekam ich eine SMS, dass es ein Problem gibt und ich mir das anschauen müsste, woraufhin ich wiederum in ca. 5 min den nächsten Internetzugang gesucht habe und die Lücke nach weiteren 10 min geschlossen habe. Sprich statt der Gerüchteweise 2 Jahre, hat es in Wirklichkeit 20-25 min nach Bekanntwerden des Problems gedauert, bis reagiert und die Lücke geschlossen wurde und das trotz Urlaub in einem fernen Land!
Das macht es natürlich nicht besser, dennoch ist es mir wichtig zu zeigen, dass das Thema natürlich Ernst genommen wird und wurde und höchste Priorität hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Marc Fettweis

*UPDATE – ENDE*

Ursprünglicher Artikel vom 10.01.10:
Es ist zwar inzwischen schon über 1 Jahr her, dass ich das letzte Mal über ein Angebot bei Spielegrotte geschrieben habe, aber da der Shop doch von vielen Spielern besucht und auch genutzt wird, könnte die Info durchaus interessant sein.

Über einen Exploit kann man momentan viele Kundendaten inkl. Telefonnummer UND! Bankverbindung sehen. Ich kann auch Daten einsehen, es sind wirklich enorm viele. Der Shopbetreiber ist informiert und hat die Lücke heute geschlossen. Da die Info aber wohl auch in Hacker-Foren bekannt ist, sollte man seine Daten im Auge behalten. Falls also jemand Post von der Packstation (beliebtes Anwendungsgebiet von echten Kundendaten) bekommt, am besten direkt bei DHL melden.

Zarsen.de nicht mehr erreichbar

Rene hat mir vorhin geschrieben, dass es bei Digital Fernsehen einen interessanten Artikel über den Internetshop Zarsen gibt. Da Zarsen gerade in Haushaltsbereich oft führend war, könnte die Meldung sicherlich auch für viele Leser hier interessant sein.

Während auf der Zarsen Homepage nur noch ein Bauschild zu sehen ist, soll den Mitarbeitern Gerüchten zu Folge wohl schon zu Ende Dezember gekündigt worden sein und auch das Trusted Shop Siegel ist bereits Mitte Dezember ausgelaufen. Das Unternehmen war keine GmbH, sondern als Einzelfirma geführt und so haftet der Geschäftsführer Uwe Schmieder. Bis jetzt wurde allerdings noch keine Insolvenz eingereicht.

Wäre ich betroffen, würde ich mein meine Bestellung stornieren und zunächst mein Geld per Rückbuchung zurückholen (problemlos leider nur per Kreditkarte möglich). Bei Zahlung per Vorkasse wird es schwerer, aber auch hier würde ich den Kontakt zu meiner Bank suchen und eine Rückbuchung probieren (*UPDATE* Seit dem 1.11.2009 wohl so gut wie unmöglich, aber fragt ggf. trotzdem nochmal bei euerer Bank). Beides ist natürlich mit Gebühren verbunden.

Frohe Weihnacht und ein beschauliches Fest

Ich wollte euch und euren Familien heute eine frohe Weihnacht und ein beschauliches, harmonisches Fest wünschen. Natürlich geht es wie schon seit fast 1000 Tagen trotzdem täglich mit Schnäppchen weiter.

ProMarkt übernimmt myby

Nach der KarstadtQuelle Insolvenz und der darauffolgenden myby Insolvenz (Joint-Venture von Axel Springer und KarstadtQuelle) war es lange Zeit sehr ruhig um den Elektronikversender geworden.

Endlich gibt es Neuigkeiten und so kann man auf der Homepage der REWE Group lesen, dass ihre Tochter, die ProMarkt Kette (die mit dem – in der URL), das gestrauchelte Unternehmen übernehmen werde.
Wenn ich die Pressemitteillung richtig verstanden habe, wird myby einfach weiterhin in seiner Form bestehen bleiben und als Vetriebskanal genutzt werden. Das bedeutet wohl, dass myby bald wieder die Lager füllen wird. Wie die neue Leitung zur ehemaligen, teilweise sehr waghalsigen Preispolitik stehen wird, wird sich wohl erst zeigen, wenn die Übernahme vonstattenging.

*UPDATE*

Jetzt geht es langsam in die heiße Phase. Während Bestellungen bis morgen (22.12. also eigentlich heute) vormittag bei vielen Shops kein Problem darstellen, sieht es für Spätentschlossene schon deutlich knapper aus und es muss in der Regel auf Expressversand ausgewichen werden:

Amazon:

  • Standardversand – Alle Bestellungen bis zum 22.12.2009 18 Uhr (wurde bis 24 Uhr verlängert) sollen noch am 24.12. ihren Weg zum Empfänger finden
  • Expressversand – Alle Bestellungen bis zum 23.12.09 18:45 Uhr

Ggf. lohnt sich auch nochmal einen Bluck auf den kostenlosen Amazon Prime Monat zu werfen.

Neckermann (Neckermann Gutscheine):

Neckermann versucht es dieses Jahr Quelle nachzumachen und sagt, dass nicht rechtzeitig gelieferte Artikel zwar bezahlt werden müssen, man aber in gleicher Höhe Guthaben auf das Neckermann Kundenkonto bekommt.

  • Alle Bestellungen bis zum 23.12.09 12 Uhr – muss mit dem “Wetten?!”-Symbol ausgestattet sein

Alles weitere zu der Neckermann Wetten?! Aktion findet ihr weiter unten.

Cyberport (Cyberport Gutscheine):

  • Alle Bestellungen bis zum 22.12.09 19 Uhr
  • Expressversand – Alle Bestellungen bis zum 23.12.09 18 Uhr

*UPDATE – ENDE*

Ursprünglicher Artikel vom 15.11.09:

Neckermann – rechtzeitige Lieferung bei Bestellungen bis 23.12. 12 Uhr, sonst gibt es die Ware geschenkt

Was letztes Jahr Quelle gemacht hat, versucht diesmal der Katalogversand Neckermann. So heißt es, dass alle Artikel, die mit dem Logo “Wetten” ausgestattet sind noch rechtzeitig bis Heilig Abend geliefert werden, wenn man bis zum 23.12. 12 Uhr bestellt hat. Sollten sie das nicht schaffen, wird einem das Produkt geschenkt.

Neckermann wird – ähnlich wie Quelle – wohl einfach den Aufpreis für Expresslieferung zahlen. Momentan ist die Aktion sowieso noch nicht interessant, aber wenn man am 23. noch nicht alle Geschenke zusammen hat, könnte es schon interessanter werden (ich werde euch nochmal erinnern).

Die Gutschrift aufs Kundenkonto erfolgt dann im Februar 2010. Man muss also den Betrag erstmal zahlen und kann mit etwas Glück nochmal für den selben Betrag bei Neckermann einkaufen.

neckermann_wetten

Bei der letzten Quelle Aktion haben ja einige tatsächlich Glück gehabt und den Kaufpreis erstattet bekommen (man sollte unbedingt Screenshots machen, wie einige bei Quelle leidlich erfahren mussten).

Amazon – Liefertermine

Amazon garantiert ebenfalls rechtzeitige Lieferungen, allerdings gibt es keine Folgen für Amazon.

Amazon Adventskalender Vorschau

*UPDATE* Jetzt ist auch der Amazon Mediaadventskalender zumindest für die nächsten Tage aufgedeckt. Es fehlt nur noch der Elektronikadventskalender.

media_vorschau

Ursprünglicher Artikel vom 14.12.09:

Einige Angebote hatte ich ja bereits in der Adventskalender Übersicht online gestellt. Jetzt sind die meisten restlichen Angebote bekannt.

Amazon Adventskalender:

amazon123

Amazon Haushaltsadventskalender (danke Mako).

adventskalender_123Der Amazon Mediaadventskalender und Elektronikadventskalender wurde leider noch nicht fertig aufgedeckt.

Dabei kann man auch nochmal auf den Air Berlin Adventskalender hinweisen, welcher von Philip für uns aufgedeckt wurde:

Adventskalender mit Angeboten *UPDATE*

*UPDATE*

Amazon hat auch noch einen Adventskalender für Haushalt, Küche, etc.. Außerdem Zooplus und Amazon UK hinzugefügt. Heute ist übrigens Terminator 3 (PS3, Xbox 360, PC) für 12,97€ und The Green Mile für 9,97€ im Medienadventskalender.

Wer sich die Vorfreude für die nächsten paar Tage versauen will (man konnte die Nummern der Bilder hinten einfach austauschen):

vorschau

*UPDATE – ENDE*

Ursprünglicher Artikel vom 01.12.09:

Jedes Jahr aufs neue (letztjährige Adventskalender) kommen unzählige Unternehmen mit zahlreichen Adventskalendern daher. In der Regel werden meistens wohl viele Adressen für recht wenig Gewinne gesammelt (namIKa hat einen ellenlangen Post mit endlos Spielen dazu in die Kommentare geschrieben).

Positive Ausnahemen sind dagegen – zumindest manchmal – Adventskalender mit Sonderangeboten. Besonders hervorzuheben wäre da wohl der Chip Downloadkalender, bei dem es jeden Tag eine Software kostenlos gibt. Oft ist da natürlich auch Müll dabei, aber gelegentlich kriegt man da schon das ein oder andere brauchbare Programm.

Hier eine kurze Auflistung einiger brauchbarer Adventskalender.

Die 2 werden wohl mit Sicherheit die interessantesten sein:

U.U. auch noch interessant:

Wenn es einen Knaller gibt, werde ich selbstverständlich nochmal gesondert drüber berichten.

Wer mehr hat, gerne in die Kommentare. Falls es Gewinnspiele sind, bitte nur solche, wo es Sofortgewinne gibt (wie letztes Jahr z.B. der Ebay Wownachten).

*UPDATE*
Merkwürdigerweise sind immer noch nicht alle Sachen vergriffen, wobei sich noch viel mehr als die unten aufgeführten Sachen finden. In den Kommentaren hat sich auch noch für grenznah wohnende Deutsche eine recht interessante Möglichkeit aufgetan. So ist es möglich sich Pakete in beliebige Post.at (postlagernd) oder OMV (Tankstelle) Filialen liefern zu lassen. Ob das dann auch bei Quelle wirklich klappt, kann ich natürlich leider noch nicht sagen.
*UPDATE – ENDE*

Ursprünglicher Artikel vom 29.11.09:
Vor nicht allzulanger Zeit hat ja auch Quelle Österreich den Ausverkauf angekündigt und dort sind die Preise teilweise wirklich sehr ansprechend (eigentlich wohl genau das, was wir uns alle vom Quelle Deutschland Ausverkauf erwartet hätten). Denkt aber im Schnäppchenwahn dadran, nur auf Rechnung (bzw. Zahlschein) zu bestellen. Die Lieferung erfolgt leider nur innerhalb Österreichs.

Die Liste wird durchgängig erweitert.

*UPDATE*
Wer noch Düfte für Weihnachten aus dem Ausland bestellen will, sollte dies in den nächsten Tagen tun, denn mit Laufzeiten von 2-3 Wochen muss man leider rechnen (aus USA spätestens morgen).

Wer überhaupt keine Ahnung hat welchen Duft er schenken soll, sollte am besten in die Drogerie schauen. Online gibt es aber auch Bestsellerlisten (Top10 DamenTop10 Herren).
*UPDATE – ENDE*

Ursprünglicher Artikel vom 15.11.09:
Wie man viel, viel Geld (vor allem verglichen mit Douglas und Co.) bei Parfüms und Pflegeprodukten sparen kann, habe ich ja bereits im Geschenkideenartikel zum Muttertag und Ostern erwähnt. Da Lieferungen aus dem Ausland gerne auch mal 2 Wochen (und teilweise sogar noch länger) dauern können, wollte ich jetzt schonmal auf die Parfümerien hinweisen.

Bei allen Händlern besteht natürlich die Gefahr, dass der Zoll das Paket rausfischt und seinen Teil abhaben will. Alle Pakete unter 26,30€ sind komplett zollfrei (Beträge unter 5€ werden grundsätzlich nicht eingezogen), ab 26,30€ kommt noch die 19% EUSt. hinzu (Warenwert * 1,19). Laut TARIC Tabelle sind Duftwässer (Eau de Toilette) und Parfüms zollfrei (es fällt ab 26,30€ also nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer an), leider ist dies bei Pflegeprodukten nicht unbedingt so (bei Aftershaves sollten z.B. nochmal 6,5% Zoll dazu bekommen – (Warenwert + VSK) * 1,065 * 1,19).

Noch eine Warnung vorweg. Einige Marken haben ein Import-Verbot für ihre Marken. So ein Paket könnte dann beim Zoll beschlagnahmt werden (ich weiß nicht genau wie die Händler dann weiteres Vorgehen handhaben).

Eine weitere Alternative sind übrigens Ebay Powerseller, wobei man dort u.U. Probleme mit Imitaten hat.

FragranceX:

  • Gutscheincode: FREE – Wert: kostenlose weltweite Lieferung / Gutscheincode: FRAGRANTICA – Wert: 11% Rabatt (nicht kombinierbar)
  • Lieferzeit: 2-3 Wochen (Versand aus USA)
  • Ck One (200ml) – 23,30€ inkl. VSK
  • Dolce & Gabbana Light Blue (100ml) 43,41€ inkl. VSK
  • Zahlung per Paypal oder Kreditkarte
  • Versandkosten: ab ~$10 (sehr variabel)

Fragrance DIRECT:

  • Gutscheincode: 117 Wert: 5% (Im Bestellverlauf unter “Redeem a promotion code” eingeben)
  • Lieferzeit: 1-2 Wochen (Versand aus England – keine Zollgefahr)
  • Ck One (200ml) – ~27€ inkl. VSK
  • Dolce & Gabbana Light Blue (100ml) —
  • Zahlung per Paypal oder Kreditkarte
  • Versandkosten: £2.49 (+ £1.99 für jeden weiteren Artikel)

Cheapsmells:

  • Gutscheincode: Besucht man Cheapsmells über den Link von der englischen Gutscheinseite Shopcodes gibt es automatisch 5% Rabatt
  • Lieferzeit: 1-2 Wochen (Versand aus Jersey)
  • Die englische VAT wird nicht mehr (wie früher) zurückerstattet
  • Die Preise sind in Pfund in der Regel günstiger (also am besten in Pfund bestellen)
  • Ck One (200ml) – ~35€ inkl. VSK
  • Dolce & Gabbana Light Blue (100ml) ~49,50€
  • Zahlung per Paypal oder Kreditkarte
  • Versandkosten: variiert – ab ~3,50€ (steigt aber sehr schnell an)

Feelunique:

  • Gutscheincode: XMAS2009 Wert: 5% ab £30 Warenwert / Gutscheincode: ALLIWANT5 Wert: £5 ab £50
  • Lieferzeit: 1-2 Wochen (Versand aus USA)
  • Ck One (200ml) – ~32€
  • Dolce & Gabbana Light Blue (100ml) – ~50€
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Versandkosten: inklusive

Ebay:

  • Gutscheincode: -
  • Lieferzeit: unterschiedlich
  • Ck One (200ml) – ab 35€ inkl. VSK
  • Dolce & Gabbana Light Blue (100ml) – ab 56€ inkl. VSK

Ich wollte aus aktuellen Anlass doch nochmal kurz etwas zu den Ebay Wow! Angeboten schreiben. Eigentlich bin ich wirklich ziemlich überzeugt vom Konzept und auch von den Produkten, aber momentan zeigt sich ein etwas nevativerer Trend. Angefangen hatte es damals mit dem Sony Fernseher, wo der DVB-S2 Empfänger fehlte (der Händler hat aber sehr kulant reagiert). Zuletzt war es mir jetzt beim Sony P990i aufgefallen und da es jetzt aber wiederholt beim aktuellen TomTom XL IQ Routes vorkam, möchte ich euch nochmal explizit warnen.

Händler verkaufen hier teilweise nicht nur Importware, sondern versuchen über unvollständigen Lieferumfang besonders günstige Preise zu suggerieren. Heute ist es so beim TomTom XL IQ Routes so. Das Navigationgerät soll bei Ebay 139€ kosten, der nächste deutsche Händler möchte 173€. Auf den ersten Blick ein Schnäppchen, doch guckt man weiter sieht man, dass die Anleitung skandinavisch ist (nicht weiter schlimm), doch vergleicht man den Lieferumfang fehlt ein ziemlich wichtiges Extra. Das Navi unterstützt TMC, allerdings benötigt man dafür eine RDS-TMC Wurfantenne und welch Zufall, dass ausgerechnet diese fehlt und vom Powerseller für zusätzlich für 29,90€ angeboten wird (in Schweden wird das Gerät nämlich auch ohne TMC verkauft). Effektiv hat man also beim vollständigen Lieferumfang praktisch nichts gespart.

Im Prinzip ist das ja nicht schlimm, aber dass man nicht explizit auf den unterschiedlichen Lieferumfang zur deutschen Version – gerade bei so wichtigen Teilen – hinweist, finde ich schon etwas scheisse.

Beim P990i war es fast das gleiche. Dort war es eine QWERTY (nicht QWERTZ) Tastatur, die Fliphülle fehlte, ein 2. Stylus, Ladeschale, Memory Stick (u.U. noch mehr).

Also immer genau lesen, vergleichen und gut aufpassen. Man kann nur hoffen, dass Ebay hier wieder mehr den Daumen drauf haben wird, denn sonst kaufen die Kunden weniger, die Händler bekommen weniger Rabatte bei kleineren Stückzahlen und letztendlich hat dann niemand mehr was davon (auch Ebay nicht).

Page 1 of 512345»
Blogroll  <  >