Per Mail haben mich gerade noch ein paar detailliertere Informationen bezüglich Groupon erreicht:
Innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage) gibt es entweder das Geld zurück aufs Bankkonto oder +3 € aufs Guthabenkonto. Danach wird nur noch auf das Guthabenkonto erstattet. Dabei gibt es zwei Ausnahmen:
- Gutscheine mit Kaufpreis über 150€ werden auf das Konto überwiesen. Aber nur wenn 1 Gutschein über 150€ Wert hat (2 x 75€ beispielsweilse zählt nicht).
- Der Partner oder Groupon ist nachweislich daran schuld, dass der Gutschein nicht eingelöst werden kann. Das wäre der Fall bei falschen Angaben zu den Einlösebedingungen oder wenn Gutscheine nicht angenommen werden, etc. Bei Schlecker aber derzeit nicht. Je nach Hartnäckigkeit, kriegt man teilweise den Betrag aus Kulanz auch ausgezahlt.
Der einzige Punkt an dem die 10€ abgezogen werden ist wenn der Gutschein über 150€ war, abgelaufen ist und der Käufer darauf besteht den Betrag auf sein Konto erstattet zu bekommen.
Im Prinzip ist das ganze nichts neues, ich habe das schon öfter hier in Artikel angemerkt, wenn die Gutscheine kurze Gültigkeit hatten und auch im Forum haben wir es öfter diskutiert. Dailydeal und Groupon Gutscheine haben ja im Gegensatz zu “normalen” Gutscheinen (diese müssen laut gesetzlicher Regelung min. 3 Jahre gültig sein) häufig nur eine recht kurze Laufzeit. Manchmal vergisst man den Gutschein oder man schafft es einfach nicht den Gutschein zeitlich noch einzulösen.
Hat man dann ein Rückgaberecht?
Offiziell ist die Sache mit der verkürzten Gutscheinlaufzeit noch nicht geklärt. Natürlich gibt es wie bei fast allen rechtlichen Fragen 2 Ansichten. Die eine Seite, die behauptet, dass auch diese Gutscheine min. 3 Jahre gültig sein müssen, aber auch die Seite, die davon spricht, dass es sich nicht um einfache Wertgutscheine handelt und somit von der Regelung ausgenommen ist. Eine rechtliche Klärung wünschen sich aber die Anbieter nicht und so bilden sie lieber Rücklagen (siehe Aussage vom Groupon Geschäftsführer). Man braucht auch gar nicht unbedingt den rechtlichen Weg gehen, denn zumindest die beiden großen Anbieter nehmen die Gutscheine gegen Erstattung aufs Kundenguthaben zurück.

Groupon:
Bei Groupon ist das Rückgaberecht in den AGBs unter Punkt 7.5:
Löst der Kunde den Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer ein, kann der Gutschein bei Groupon im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises für den Gutschein, maximal jedoch 10 EUR, gegen andere Gutscheine bis zur Höhe des Kaufpreises des umgetauschten Gutscheins umgetauscht werden.
Dailydeal:
Hier steht das ganze nur in der FAQ und ist auch recht schwammig verfasst:
Wenn die Einlösungsfrist Deines Deals verstreicht, verliert der zugehörige Gutscheincode seine Gültigkeit. Solltest Du einen abgelaufenen Coupon haben, den Du nicht eingelöst hast, dann melde Dich bei uns, damit wir Dir ggf. eine Lösung anbieten können.
In der Praxis erstattet Dailydeal den Wert des Gutscheins auf das Kundenkonto zurück, verlangt aber eine 10%ige Bearbeitungsgebühr.
Ich selber habe letztens versucht mir die 10% auch noch zurückerstatten zu lassen und war auch nach längerer Diskussion nicht erfolgreich. Ich denke aber letztendlich hängt das auch davon ab mit wieviel Nachdruck man hinter der Sache ist.





































