Gepostet 30 Juni 2017

Expertenfrage: Lieferung Möbel nicht im vereinbarten Zeitfenster. Was kann man machen?

Haben uns vom Möbelhaus etwas liefern lassen. Angegeben war ein Zeitfenster von 9 bis 12 Uhr. Um 11.50 Uhr kam der Anruf vom Fahrer dass er es nicht schafft und er kann erst am nächsten Tag liefern. Ich hab mir extra den halben Tag freigenommen, alles für die Katz
Kann ich hier irgendwelche Forderungen stellen oder was herausholen wie z.B. einen Gutschein? Wer kennt sich aus? Hat Jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Danke vorab!
Zusätzliche Info
Sag was dazu

20 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. GelöschterUser66130's Profilbild
    Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... angeliefert.


    Verstehst Du wirklich das Wort "voraussichtlich" nicht ???? Das ist doch keine Termin-Zusage, sondern nur eine Ankündigung. Juristisch vollkommen korrekt ... nur Du hast es nicht verstanden ! :/
  2. Bernare's Profilbild
    Voraussichtlich könntest du einen Gutschein erhalten...

    Lass mich raten: Du hast mit Sicherheit noch nicht beim Möbelhaus angefragt!?
  3. marckbln's Profilbild
  4. kein_Schweigekanzler's Profilbild
    danny12330. Jun 2017

    Ich würde anrufen und mich mit einem Entscheider verbinden lassen und ihm …Ich würde anrufen und mich mit einem Entscheider verbinden lassen und ihm die Situation freundlich schildern und fragen, wie er dir entgegenkommen kann. Bei mir wurde mal die Lieferung im Vorfeld der eigentlichen Lieferungum zwei Wochen verschoben. Nach nem kurzen Telefonat hat mir der Abteilungsleiter einen Preisnachlass i.H.v. 100 oder 150€ gewährt.



    "Entscheider"

    lernt ihr in der Schule keinen richtigen (Fremd)wörter mehr?
  5. Zilhouette's Profilbild
    wenn im vertrag drinsteht, dass er deinen garten umgräbt, wenn er die lieferung nicht im avisierten zeitraum vollbringen kann, dann hat er auch den garten umzugraben!

    vermutlich wird das aber nicht drinstehen, sondern was von unverbindlich.
    nimmst dir halt nochmal frei. ist doch besser als arbeiten, oder?
  6. DA_HP's Profilbild
    Autor*in
    Zilhouette30. Jun 2017

    wenn im vertrag drinsteht, dass er deinen garten umgräbt, wenn er die …wenn im vertrag drinsteht, dass er deinen garten umgräbt, wenn er die lieferung nicht im avisierten zeitraum vollbringen kann, dann hat er auch den garten umzugraben!vermutlich wird das aber nicht drinstehen, sondern was von unverbindlich.nimmst dir halt nochmal frei. ist doch besser als arbeiten, oder?


    Naja, ich kann meine wenigen Urlaubstage sinnvoller nutzen als vergeblich auf solche Pfeiffen zu warten.
  7. DA_HP's Profilbild
    Autor*in
    GelöschterUser6613030.06.2017 19:08

    Sorry, dass ich ich das so knallhart sagen muss ... aber Du bist wirklich …Sorry, dass ich ich das so knallhart sagen muss ... aber Du bist wirklich der "Depp" ... da Du anscheinend nicht zwischen "voraussichtlichem" und "bestätigtem" Liefertermin unterscheiden kannst.


    Dann denkst du ja bestimmt an mich, falls es dir mal genauso geht.
  8. GelöschterUser204974's Profilbild
    Fahrer des Möbelhauses, also direkte Lieferung? Dann beim Möbelhaus anrufen und richtig Druck machen, hättest du wohl auch schon beim Fahrer machen können, der hätte dann wohl den nächsten angerufen . Wenn jemand sagt ich komme halt morgen sagt man halt auch erstmal, ich kann morgen nicht, alles andere hast du ja dann jetzt abgesegnet, falls du das nicht hast, dann sollte beim Möbelhaus etwas raus springen, aber natürlich auch nur wenn du dementsprechend Druck machst.

    Hättest aber eigentlich um 12 schon beim Möbelhaus anrufen können um dich zu beschweren, könnte also schon längst geklärt sein die Sache. (bearbeitet)
  9. GelöschterUser66130's Profilbild
    DA_HP30. Jun 2017

    Dann denkst du ja bestimmt an mich, falls es dir mal genauso geht.



    Tut mir leid ... mir wird es nicht genauso gehen, da ich immer "zwischen den Zeilen" lese und sofort nachfrage ... nicht bei MyDealz, sondern beim Lieferanten/Verkäufer!
  10. Turaluraluralu's Profilbild
    Wenn im Vertrag nichts steht, Gesetze nicht Konkretes vorschreiben und man nicht ein Gerichtsurteil erwirkt, hat man voraussichtlich keinerlei Anspruch. Voraussichtlich hätte man bei Erhalt der Voraussichtlichkeitsankündigung auf Zusage eines verbindlichen Liefermins bestehen müssen. Dann würden Lieferungen aber auch entsprechend teurer, da man kein kostspieliges Überschreiten mehr riskieren würde und man Leerlauf bei den Liefermannschaften aufbauen müsste.

    Das sollte einen aber keineswegs davon abhalten, bei Möbelhaus oder Spedition einen adäquaten Wert für die erlittene Unbill herauszuschlagen.
  11. appleandy3's Profilbild
    Wie heist die genaue Formulierung für die Lieferung?
  12. DA_HP's Profilbild
    Autor*in
    appleandy330. Jun 2017

    Wie heist die genaue Formulierung für die Lieferung?


    Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... angeliefert. (bearbeitet)
  13. danny123's Profilbild
    Ich würde anrufen und mich mit einem Entscheider verbinden lassen und ihm die Situation freundlich schildern und fragen, wie er dir entgegenkommen kann. Bei mir wurde mal die Lieferung im Vorfeld der eigentlichen Lieferungum zwei Wochen verschoben. Nach nem kurzen Telefonat hat mir der Abteilungsleiter einen Preisnachlass i.H.v. 100 oder 150€ gewährt.
  14. gutermann's Profilbild
    Voraussichtlich. Deutsche ise schwere Spache.
  15. DA_HP's Profilbild
    Autor*in
    GelöschterUser6613030.06.2017 18:40

    Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... …Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... angeliefert.Verstehst Du wirklich das Wort "voraussichtlich" nicht ???? Das ist doch keine Termin-Zusage, sondern nur eine Ankündigung. Juristisch vollkommen korrekt ... nur Du hast es nicht verstanden ! :/


    Darum gehts doch garnicht. Klar kenn ich das Wort. Mir ist völlig bewusst dass die Lieferanten nicht jede Kleinigkeit oder Verzögerung voraussehen können. Bin einfach nur sauer weil ich als Kunde in der Situation einfach nur der Depp bin und das will ich so nicht hinnehmen.

    Dann könnte ich ja auch sagen, voraussichtlich nehme ich die Ware an (wenn mir grad nix dazwischen kommt) (bearbeitet)
  16. GelöschterUser66130's Profilbild
    DA_HP30.06.2017 18:56

    Bin einfach nur sauer weil ich als Kunde in der Situation einfach nur der …Bin einfach nur sauer weil ich als Kunde in der Situation einfach nur der Depp bin und das will ich so nicht hinnehmen.


    Sorry, dass ich ich das so knallhart sagen muss ... aber Du bist wirklich der "Depp" ... da Du anscheinend nicht zwischen "voraussichtlichem" und "bestätigtem" Liefertermin unterscheiden kannst. (bearbeitet)
  17. krabe's Profilbild
    diverses, verklagen , Ausgleichszahlung
  18. Zilhouette's Profilbild
    "
    DA_HP30. Jun 2017

    ... nur der Depp bin und das will ich so nicht hinnehmen....


    musst du nicht, kannst dich hier gerne ausheulen und es zurechtstellen!

    du könntest dem fahrer auch sagen, wie er es besser machen kann: er soll einfach künftig sagen, in welcher kalenderwoche mit einer lieferung zu rechnen ist. irgendwann in dieser wird er es ja dann wohl auch schaffen. und du kannst dir immerhin auch noch viel länger frei nehmen! cool!

    eigentlich hat er einen super service geleistet: ein 3h-zeitfenster zu nennen ist gut. besser als "zwischen 9 und 18 uhr". und dann hat er sogar noch angerufen...auch noch innerhalb dieses zeitfensters!

    beim möbelhaus kannst du natürlich trotzdem anrufen und da bisschen rumheulen. vielleicht sind die ja kulant. wenn es "Ikea" ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass da mindestens ein gutschein für einen leckeren hot-dog rausspringt. garantiert aber ein kaffee, wenn du family-mitglied bist. (bearbeitet)
  19. JohnnyBonjourno's Profilbild
    GelöschterUser6613030.06.2017 18:40

    Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... …Lieber Kunde, Ihre Ware wird voraussichtlich im Zeitraum von... bis... angeliefert.Verstehst Du wirklich das Wort "voraussichtlich" nicht ???? Das ist doch keine Termin-Zusage, sondern nur eine Ankündigung. Juristisch vollkommen korrekt ... nur Du hast es nicht verstanden ! :/


    Das glaube ich nicht. Die Ware wird voraussichtliche zwischen 9 und 12 geliefert. Dann kann Die von mir aus auch um 13 Uhr geliefert werden, aber doch nicht am nächsten Tag, woche, Monat oder jahr. Dann wäre es nämlich möglicherweise und nicht voraussichtlich
's Profilbild