eingestellt am 21. Nov 2017
Zitat:
"So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte."
Drei Beispiele:
"1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung
Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.
2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.
3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden
Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden."
Quellen & weitere Infos:
aktiencheck.de/exk…883
heise.de/new…tml
t3n.de/new…74/
"So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte."
Drei Beispiele:
"1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung
Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.
2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.
3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden
Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden."
Quellen & weitere Infos:
aktiencheck.de/exk…883
heise.de/new…tml
t3n.de/new…74/
Zusätzliche Info
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13 Kommentare
sortiert nachGuter Punkt. Ich werde mal weiter recherchieren.
"1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung
Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.
2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.
3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden
Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden."
Quellen:
aktiencheck.de/exk…883
heise.de/new…tml
Digitale Güter hoffentlich nicht ausgeschlossen (bearbeitet)
Quasi nur eine technische Änderung. Das Zustandekommen des Vertrages bzw. der Lieferung muss also noch individuell geregelt werden?
Der Vertrag müsste eigentlich zustande gekommen sein, aber um die Lieferung/Abholung muss sich eben der Kunde kümmern.
In meinen Augen nur im digitalen Bereich eine Verbesserung, gerade das dritte Beispiel ist auf das Disneyland bezogen und hier habe ich bisher immer über die UK Seite o.ä. gebucht.
Auch ohne EU Gesetz kann ich auf der ganzen Welt meinen Kühlschrank persönlich abholen bzw. kaufen. Dafür braucht es die Flitzpiepen aus Brüssel nicht. In der Realität wird keiner nach Spanien fahren, nur weil der Kühlschrank dort mal für 50 Lappen günstiger ist.
Ob es ein Vorteil ist, dass Kunden statt einer übersetzten Seite nun nur noch die Landessprache des Händlers zu sehen bekommen dürfen, wird sich zeigen. Es wird wohl eher für weniger Kundschaft sorgen.
Geoblocking abschaffen macht bei rein virtuellen Diensten Sinn, allerdings bedeutet das, es wird für alle teurer. Weil jetzt Lizenzen für ganz Europa gekauft werden müssen. Hilft keinem Verbraucher.
Also falls man nicht ins Ausland versenden möchte.
Braucht man nicht, man kann einfach ergänzen das der Kunde die Ware abholen muss
ja ich sehe da kein Problem für die Shops das umzusetzen.