Info: EU-weite Gesetzesänderung soll Schnäppchen-Diskriminierung bis 2018 eliminieren

eingestellt am 21. Nov 2017
Zitat:

"So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte."


Drei Beispiele:

"1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung

Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.

2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen

Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.

3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden

Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden."



Quellen & weitere Infos:

aktiencheck.de/exk…883

heise.de/new…tml

t3n.de/new…74/
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13 Kommentare

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  1. jetzteinandererNick's Profilbild
    Wutbürger; dann kaufen uns die doofen Ausländer sogar noch die teutschen Schnäppchen weg

  2. Laktose-Larry's Profilbild
    Autor*in
    Eisverkaeufer21. Nov 2017

    Interessant. Könnte ein kundiger Jurist vielleicht mal abhandeln, ob dies …Interessant. Könnte ein kundiger Jurist vielleicht mal abhandeln, ob dies für Valve (Steam) und EA (Origin) sowie Ubisoft genauso gelten könnte sollte dürfte?Digitale Güter hoffentlich nicht ausgeschlossen


    Guter Punkt. Ich werde mal weiter recherchieren.
  3. LordLord's Profilbild
    Es wird aber nur das Geoblocking aufgelöst. Der Händler wird nicht verpflichtet zu liefern. Der Kunde muss sich dann selbst darum zu kümmern.
  4. Laktose-Larry's Profilbild
    Autor*in
    Drei Beispiele:

    "1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung

    Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Kühlschrank kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu bestellen und beim Händler abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren.

    2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen

    Beispiel: Eine bulgarische Kundin möchte Hosting-Services für seine Website von einem spanischen Unternehmen kaufen. Sie wird nun Zugang zu diesem Service haben, sich registrieren und diesen Service kaufen können, ohne zusätzliche Gebühren im Vergleich zu einem spanischen Verbraucher bezahlen zu müssen.

    3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten physischen Ort erbracht werden

    Beispiel: Eine italienische Familie kann eine Reise direkt zu einem Vergnügungspark in Frankreich kaufen, ohne auf eine italienische Website weitergeleitet zu werden."


    Quellen:

    aktiencheck.de/exk…883

    heise.de/new…tml
  5. GlassedSilver's Profilbild
    Steckt das hinter dieser Panik-Mail von eBay neulich?
  6. Eisverkaeufer's Profilbild
    Interessant. Könnte ein kundiger Jurist vielleicht mal abhandeln, ob dies für Valve (Steam) und EA (Origin) sowie Ubisoft genauso gelten könnte sollte dürfte?

    Digitale Güter hoffentlich nicht ausgeschlossen (bearbeitet)
  7. gamer4all's Profilbild
    Ich behaupte mal das ist schlecht für uns.
  8. Laktose-Larry's Profilbild
    Autor*in
    LordLord21.11.2017 18:01

    Es wird aber nur das Geoblocking aufgelöst. Der Händler wird nicht v …Es wird aber nur das Geoblocking aufgelöst. Der Händler wird nicht verpflichtet zu liefern. Der Kunde muss sich dann selbst darum zu kümmern.



    Quasi nur eine technische Änderung. Das Zustandekommen des Vertrages bzw. der Lieferung muss also noch individuell geregelt werden?
  9. LordLord's Profilbild
    Laktose-Larry21.11.2017 18:04

    Quasi nur eine technische Änderung. Das Zustandekommen des Vertrages bzw. …Quasi nur eine technische Änderung. Das Zustandekommen des Vertrages bzw. der Lieferung muss also noch individuell geregelt werden?


    Der Vertrag müsste eigentlich zustande gekommen sein, aber um die Lieferung/Abholung muss sich eben der Kunde kümmern.

    In meinen Augen nur im digitalen Bereich eine Verbesserung, gerade das dritte Beispiel ist auf das Disneyland bezogen und hier habe ich bisher immer über die UK Seite o.ä. gebucht.
  10. GelöschterUser781924's Profilbild
    Die EU zeigt mal wieder, warum man sie abschaffen sollte. Völlig realitätsfere Gesetze werden erlassen, und so ein Unsinn kostet die Steuerzahler Millionen.

    Auch ohne EU Gesetz kann ich auf der ganzen Welt meinen Kühlschrank persönlich abholen bzw. kaufen. Dafür braucht es die Flitzpiepen aus Brüssel nicht. In der Realität wird keiner nach Spanien fahren, nur weil der Kühlschrank dort mal für 50 Lappen günstiger ist.

    Ob es ein Vorteil ist, dass Kunden statt einer übersetzten Seite nun nur noch die Landessprache des Händlers zu sehen bekommen dürfen, wird sich zeigen. Es wird wohl eher für weniger Kundschaft sorgen.

    Geoblocking abschaffen macht bei rein virtuellen Diensten Sinn, allerdings bedeutet das, es wird für alle teurer. Weil jetzt Lizenzen für ganz Europa gekauft werden müssen. Hilft keinem Verbraucher.
  11. Eisthomas's Profilbild
    kann einen ja keinen dran hindern, die Versandkosten ins Ausland einfach im eigenen Shop sehr hoch zu machen.

    Also falls man nicht ins Ausland versenden möchte.
  12. LordLord's Profilbild
    Eisthomas21.11.2017 19:39

    kann einen ja keinen dran hindern, die Versandkosten ins Ausland einfach …kann einen ja keinen dran hindern, die Versandkosten ins Ausland einfach im eigenen Shop sehr hoch zu machen.Also falls man nicht ins Ausland versenden möchte.


    Braucht man nicht, man kann einfach ergänzen das der Kunde die Ware abholen muss
  13. Eisthomas's Profilbild
    LordLord21. Nov 2017

    Braucht man nicht, man kann einfach ergänzen das der Kunde die Ware …Braucht man nicht, man kann einfach ergänzen das der Kunde die Ware abholen muss


    ja ich sehe da kein Problem für die Shops das umzusetzen.
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