eingestellt am 22. Nov 2017
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Der Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit dem Käuferschutz von Paypal. Die Richter müssen prüfen, ob die Rückabwicklung eines Kaufs mithilfe des Onlinebezahldienstes rechtlich in Ordnung ist.
spiegel.de/wir…tml
Die einen wird es freuen, die anderen nicht. Ich fände es grundsätzlich gut, wenn PayPal im Streitfall nicht die entscheidende Distanz wäre.
Der Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit dem Käuferschutz von Paypal. Die Richter müssen prüfen, ob die Rückabwicklung eines Kaufs mithilfe des Onlinebezahldienstes rechtlich in Ordnung ist.
spiegel.de/wir…tml
Die einen wird es freuen, die anderen nicht. Ich fände es grundsätzlich gut, wenn PayPal im Streitfall nicht die entscheidende Distanz wäre.
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19 Kommentare
sortiert nachBGH wird sich in seiner Urteilsverkündung direkt auf Diverses beziehen
man sollte es vorher (mit seinem Verstand) entscheiden ob es einem das Risiko wert ist ... Man man man
Hast du ne Alternative ?
Man könnte aber wenigstens die anderen Beiträge hier rein überführen.
Der Chinamann ist nicht der Focus bei dem Urteil gewesen. Ebenso wenig wie die (deutschen) Großhändler, die verkraften eine gewisse Retourenquote und scheuen auch im Zweifelsfall einen Rechtsstreit nicht. Ging wohl mehr um kleinere bis mittlere gewerbliche Anbieter und Privatverkäufer, die, wenn man Paypal Entscheidungshoheit einräumen würde, kaum eine Handhabe gegen Mißbrauch des Käuferschutzes hätten.
Man hat ja weiterhin die Möglichkeit, diesen in Anspruch zu nehmen und erstmal sein Geld zurückzubekommen. Nur kann der Verkäufer dann eben seinerseits auf erneute Zahlung bestehen. Wenn Paypal das als Schlichtungsstelle konzipiert hätte, wäre das ein Ding. Aber mit nur einem Mausklick dem Verkäufer den schwarzen Peter zuzuschieben war immer schon etwas einseitig. Sieht man an vielen vergangenen Deals, wo der Grundtenor lautete "Ist doch egal, im Zweifel Käuferschutz!".
Ich bin selber kein Verkäufer, aber die Verhältnismäßigkeit sollte auch bei Onlinekäufen gewahrt bleiben. (bearbeitet)
Hätte jetzt keine Lust mit dem Chinamann in Singapur oder so prozessieren zu müssen wegen 10 Euro.
SCT Inst
Toll. Dann schaffen wir doch generell die Verbraucherrechte und Kulanzlösungen wie Ganrantie und Gewährleistung auch ab. Muss man sich halt vorher überlegen ob man etwas kauft das vielleicht kaputt geht.
Gewährleistung ist keine Kulanzlösung.
Habe schon Sachen erlebt, da fragt man sich ob einer wirklich einem böses will.
Bei einem Schadensfall ( Rücksenden bsp. DHL) kann nur der Rücksender (Käufer) den Schaden melden an das Logistikunternehmen!
Gerade bei Neuware, die dann ausgepackt und reklamiert wird, da man sich es anders überlegt hat, kam es vor, dass man einen defekten Artikel zurücksendet, ich habe als Verkäufer erstmal die absolute A-Karte.
Deswegen sterben gerade die kleinen Händler so dermaßen aus bei Ebay & Co., die grossen können sich das leisten oder haben eine eigenen Rechtsabteilung. (bearbeitet)