BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe @SPON

eingestellt am 22. Nov 2017
Teaser:
Der Bundesgerichtshof befasst sich erstmals mit dem Käuferschutz von Paypal. Die Richter müssen prüfen, ob die Rückabwicklung eines Kaufs mithilfe des Onlinebezahldienstes rechtlich in Ordnung ist.

spiegel.de/wir…tml

Die einen wird es freuen, die anderen nicht. Ich fände es grundsätzlich gut, wenn PayPal im Streitfall nicht die entscheidende Distanz wäre.
Zusätzliche Info
Sag was dazu

19 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. FrancescoRosinetti's Profilbild
    Und was passiert dann mit Diverses auf mydealz?
  2. Nils98's Profilbild
    FrancescoRosinetti22.11.2017 11:00

    Und was passiert dann mit Diverses auf mydealz?


    BGH wird sich in seiner Urteilsverkündung direkt auf Diverses beziehen
  3. freewilly's Profilbild
    KingSmo22.11.2017 10:47

    Wer sollte es denn sonst entscheiden...?Hätte jetzt keine Lust mit dem …Wer sollte es denn sonst entscheiden...?Hätte jetzt keine Lust mit dem Chinamann in Singapur oder so prozessieren zu müssen wegen 10 Euro.



    man sollte es vorher (mit seinem Verstand) entscheiden ob es einem das Risiko wert ist ... Man man man
  4. RLYSSD's Profilbild
    Wird aber auch Zeit!
  5. Carbyne's Profilbild
    Im Dezember 1998 wurde Paypal gegründet, seit 2010 gilt der Käuferschutz nicht nur auf ebay. Und jetzt schaut man nach ob alles passt? Hier kann man wohl nur sagen: "Lieber spät als nie."
  6. Muc's Profilbild
    GelöschterUser5293522.11.2017 11:21

    Leider werden die "Machenschaften" von Paypal nicht direkt auf den …Leider werden die "Machenschaften" von Paypal nicht direkt auf den Prüfstand gestellt.


    Hast du ne Alternative ?
  7. freewilly's Profilbild
    Klasse entscheidung, hoffe das sich der ein oder andere "hier" dann 2x überlegt bevor er bestellt und dann einen Fall aufmacht etc.
  8. gatnom's Profilbild
    Musa22.11.2017 15:16

    Kommentar gelöscht


    Man könnte aber wenigstens die anderen Beiträge hier rein überführen.
  9. FeineSachen's Profilbild
    KingSmo22. Nov 2017

    Wer sollte es denn sonst entscheiden...?Hätte jetzt keine Lust mit dem …Wer sollte es denn sonst entscheiden...?Hätte jetzt keine Lust mit dem Chinamann in Singapur oder so prozessieren zu müssen wegen 10 Euro.



    Der Chinamann ist nicht der Focus bei dem Urteil gewesen. Ebenso wenig wie die (deutschen) Großhändler, die verkraften eine gewisse Retourenquote und scheuen auch im Zweifelsfall einen Rechtsstreit nicht. Ging wohl mehr um kleinere bis mittlere gewerbliche Anbieter und Privatverkäufer, die, wenn man Paypal Entscheidungshoheit einräumen würde, kaum eine Handhabe gegen Mißbrauch des Käuferschutzes hätten.

    Man hat ja weiterhin die Möglichkeit, diesen in Anspruch zu nehmen und erstmal sein Geld zurückzubekommen. Nur kann der Verkäufer dann eben seinerseits auf erneute Zahlung bestehen. Wenn Paypal das als Schlichtungsstelle konzipiert hätte, wäre das ein Ding. Aber mit nur einem Mausklick dem Verkäufer den schwarzen Peter zuzuschieben war immer schon etwas einseitig. Sieht man an vielen vergangenen Deals, wo der Grundtenor lautete "Ist doch egal, im Zweifel Käuferschutz!".

    Ich bin selber kein Verkäufer, aber die Verhältnismäßigkeit sollte auch bei Onlinekäufen gewahrt bleiben. (bearbeitet)
  10. f.geschichte's Profilbild
    Wo kein Kläger, da kein Richter
  11. KingSmo's Profilbild
    Wer sollte es denn sonst entscheiden...?
    Hätte jetzt keine Lust mit dem Chinamann in Singapur oder so prozessieren zu müssen wegen 10 Euro.
  12. GelöschterUser52935's Profilbild
    Leider werden die "Machenschaften" von Paypal nicht direkt auf den Prüfstand gestellt.
  13. JackLaMota's Profilbild
    Wird aber auch Zeit
  14. Noticed's Profilbild
    Entscheidung ist da. Neue Threads dazu werden konsequent vom mydealz-Team gelöscht, und auch der Link zur News von Focus dazu ist inzwischen gesperrt...
  15. GelöschterUser52935's Profilbild
    Muc22. Nov 2017

    Hast du ne Alternative ?



    SCT Inst
  16. KingSmo's Profilbild
    freewilly22.11.2017 11:54

    man sollte es vorher (mit seinem Verstand) entscheiden ob es einem das …man sollte es vorher (mit seinem Verstand) entscheiden ob es einem das Risiko wert ist ... Man man man



    Toll. Dann schaffen wir doch generell die Verbraucherrechte und Kulanzlösungen wie Ganrantie und Gewährleistung auch ab. Muss man sich halt vorher überlegen ob man etwas kauft das vielleicht kaputt geht.
  17. iDeals's Profilbild
    Der BGH hat also entschieden dasss PayPal keine gerichtliche Instanz darstellt? (bearbeitet)
  18. spmxa's Profilbild
    KingSmo22. Nov 2017

    Toll. Dann schaffen wir doch generell die Verbraucherrechte und …Toll. Dann schaffen wir doch generell die Verbraucherrechte und Kulanzlösungen wie Ganrantie und Gewährleistung auch ab. Muss man sich halt vorher überlegen ob man etwas kauft das vielleicht kaputt geht.


    Gewährleistung ist keine Kulanzlösung.
  19. dusel's Profilbild
    Da ich sowohl Paypal als Gewerbedödel anbiete (beinah Muss) und auch Privat nutze, rate ich jeden Verkäufer ne gute RSV, für Beides wie in meinem Fall!

    Habe schon Sachen erlebt, da fragt man sich ob einer wirklich einem böses will.
    Bei einem Schadensfall ( Rücksenden bsp. DHL) kann nur der Rücksender (Käufer) den Schaden melden an das Logistikunternehmen!

    Gerade bei Neuware, die dann ausgepackt und reklamiert wird, da man sich es anders überlegt hat, kam es vor, dass man einen defekten Artikel zurücksendet, ich habe als Verkäufer erstmal die absolute A-Karte.

    Deswegen sterben gerade die kleinen Händler so dermaßen aus bei Ebay & Co., die grossen können sich das leisten oder haben eine eigenen Rechtsabteilung. (bearbeitet)
's Profilbild
Top-Händler