Zusätzliche Info
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Grundsätzlich ist die Berechnungsformel des SCHUFA-Scores ein Geschäftsgeheimnis und muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 nicht offen gelegt werden. Bekannt ist jedoch, dass der SCHUFA-Bonitätsscore alle drei Monate neu berechnet wird und diese Daten dabei berücksichtigt werden:

  • Personendaten: z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Daten zu Bankkonten, Kreditkarten und Krediten inklusive Dispokredit
  • Aktuelle Handy- und Leasingverträge
  • Bürgschaften
  • Accounts bei Versandhändlern
  • Negativmerkmale: z. B. Insolvenzverfahren oder fällige, angemahnte und unbeglichene Forderungen wie nicht gezahlte Kreditraten

Um stets einen Überblick über Euren aktuellen SCHUFA-Score zu behalten und ggfs. Daten korrigieren zu lassen, könnt Ihr mehrmals im Jahr eine Selbstauskunft in „angemessenen Abständen“ beantragen. Einmal pro Kalenderjahr ist die SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei.

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