Grundsätzlich ist die Berechnungsformel des SCHUFA-Scores ein Geschäftsgeheimnis und muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 nicht offen gelegt werden. Bekannt ist jedoch, dass der SCHUFA-Bonitätsscore alle drei Monate neu berechnet wird und diese Daten dabei berücksichtigt werden:
Personendaten: z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift
Daten zu Bankkonten, Kreditkarten und Krediten inklusive Dispokredit
Aktuelle Handy- und Leasingverträge
Bürgschaften
Accounts bei Versandhändlern
Negativmerkmale: z. B. Insolvenzverfahren oder fällige, angemahnte und unbeglichene Forderungen wie nicht gezahlte Kreditraten
Um stets einen Überblick über Euren aktuellen SCHUFA-Score zu behalten und ggfs. Daten korrigieren zu lassen, könnt Ihr mehrmals im Jahr eine Selbstauskunft in „angemessenen Abständen“ beantragen. Einmal pro Kalenderjahr ist die SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei.
Um stets einen Überblick über Euren aktuellen SCHUFA-Score zu behalten und ggfs. Daten korrigieren zu lassen, könnt Ihr mehrmals im Jahr eine Selbstauskunft in „angemessenen Abständen“ beantragen. Einmal pro Kalenderjahr ist die SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei.