Gepostet 4 November 2023

Frage zu Betreuung etc, keine Rechtsberatung

Den Fall mal kurz geschildert, nehmen wir mal an, dass wir ein Pflegekind ( jetzt 21) hatten, bis Anfang des Jahres die Betreuung übernommen, also jetzt nicht mehr. In dieser Zeit wären wir informiert worden, dass ein Todesfall, verwandtschaftlich weit entfernt, geschehen ist. Von allen Seiten wurde dazu geraten, dass Erbe auszuschlagen, da hoch verschuldet.
Wir hätten das Erbe in seinem Namen ausgeschlagen, Amtsgericht überprüft und stellt fest, genug Vermögen vorhanden, keine Erbausschlagung möglich.
Dann hätte ich mich mit der Nachlassverwalterin unterhalten, diese teilt mir mit, dass ein bewohntes Haus und Grundstück vorhanden ist, plus ein paar Tausend Euro Barvermögen.
In diese Zeit fiel wäre auch unser Antrag auf Aufhebung der Betreuung gelaufen.
Aufhebung ist durch, Amtsgericht fragt wieder unser Pflegekind, ob er das Erbe akzeptiert würde.
Wir würden ihm eher raten, es auszuschlagen, macht er aber nicht.
Er würde von einem Sozialpädagogen 2 x wöchentlich betreut, lebt allein, verdient kein Geld.
Diese Erbschaftsgeschichte würde vermutlich erst in 6-10 Monaten zum Tragen kommen, da die Nachlassverwalterin noch weitere Erben sucht. Bis jetzt hat sie 4 und die Reihenfolge steht noch nicht fest.
Jetzt meine Frage zu diesem ganzen Sachverhalt, angenommen wir hätten weiter die Betreuung, wer würde dann eigtl die ganzen Steuern, Notarkosten etc übernehmen müssen ?
Er ist mittellos, wäre er dann schon gleich verschuldet ?
Die Betreuung hätten wir ja übernommen, damit er nicht in eine Schuldenfalle hinein gerät. Haben erst zu spät gemerkt, dass es kaum eine Hilfe ist, das ist aber ein anderes Thema.
Jetzt also keine Betreuung mehr, wie sieht es dann aus ?
Gibt es hier jemanden, der sich damit etwas auskennen würde ?
Sorry für den langen Text, vielleicht bin ich zu umständlich.
Über hilfreiche Kommentare würde ich mich freuen
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30 Kommentare

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  1. ItRocks's Profilbild
    Wieso eigentlich immer dieses ominöse für dritte Gefrage? (bearbeitet)
    headhunter74's Profilbild
    Anwalt für Erbrecht regelt.
  2. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Die Formulierung mit den Konjunktiven im Plusquamperfekt und dann auch noch verschachtelt, ist wirklich schwierig zu verstehen.
    Wenn das ehemals betreute Pflegekind eine Rechtsberatung braucht, die sich aber nicht leisten kann und ihr das Geld für einen freien Anwalt nicht als regulären Kredit an das Ex-Pflegekind verleihen wollt, würde ich zunächst dem Ex-Pflegekind empfehlen, mindestens eine öffentliche Rechtsberatung zu besuchen. Das muss sehr schnell geschehen, da die Fristen sehr kurz sind.
    Wie sich das mit Euren Steuern verhalten würde, wenn Ihr die Betreuung noch innehättet - keine Ahnung -> Steuerberater. Sämtliche Kosten müsste der Erbe übernehmen, was aber möglicherweise kein Problem sein muss, wenn auch ausreichend Barvermögen vorhanden ist, was mitvererbt wird.
    Wenn es mehrere Erben gibt, würde ein Verkauf der Anteile an der Immobilie / dem Grundstück nach einem Gutachten an die Miterben womöglich der beste Weg sein. Was von dem Erbe noch bleibt, wenn das Ex-Pflegekind von Bürgergeld oder anderen Sozialgeldern lebt, weiß ich nicht, da gibt es zu viele unterschiedliche Regelungen, die man anwaltlich oder mindestens über die öffentliche Rechtsauskunft versuchen zu klären sollte.
    Jens58's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort !
    Wie schon mehrfach von mir geschrieben, geht es hier nur um die Gebühren ( Erbschaftssteuer, Notarkosten etc). Das Erbe ist von seiner Seite angenommen, da er die Frist verstreichen lies. Ich denke auch, dass keine Schulden vorhanden sind, die Nachlassverwalterin klang sehr vernünftig und hat wohl alles bedacht.
    Ich machte mir jetzt nur Sorgen, dass die ganzen zusätzlichen Kosten ihm über den Kopf wachsen und er dann verschuldet ist. Dabei fragte ich mich, wie es denn gewesen wäre, wenn wir noch Betreuer wären.
    Barvermögen sind 3000€, also nicht so viel.
    Kann er denn seinen Anteil an einen anderen Miterben in die Wege leiten, ohne die Kosten schon bezahlt zu haben ?
    Auf jeden Fall hat mir deine Antwort schonmal sehr geholfen.
  3. marckbln's Profilbild
    Ich würde auch zu einem Anwalt raten vorallem wenn das Pflegekind mittellos ist oder zb. Ausbildungsvergütung bekommt ist der Anwalt kostenlos
    Dodgerone's Profilbild
    Das ist doch nicht hilfreich. Die junge Person ist nicht mehr betreut und offensichtlich nicht in der Lage seine Dinge zu regeln. Ein Anwalt den man als 3te Person einschaltet müsste man selbst bezahlen.
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