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Gepostet 2 November 2015

[Plus] Gembird DCAM-GPS-01 FHD Dashcam mit GPS Tracker - Tagesdeal -

54,95€
Geteilt von
jamesblond
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Über diesen Deal

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Bei Plus bekommt ihr nur heute die Gembird DCAM-GPS-01 FHD Dashcam mit GPS Tracker.
PVG liegt bei 65€.
Setzt einen NL Gutschein ein um auf den Dealpreis zu kommen.

Testfazit aus dashcam-test.org:(vollständiger Test unten verlinkt) "Wer eine günstige Dashcam sucht, die am Tag gute Bilder liefert und dafür ein paar Nachteile in Punkto Wiedergabesoftware (auf dem Windows PC) und weniger gute Qualität in der Nacht sucht, der ist mit der GEMBIRD DCAM-GPS-01 gut bedient. Für wenig Geld gibt es eine gute Dashcam mit GPS für Anfänger und Fortgeschrittene!"

Unkomplizierte Aufnahmen
Mit der kompakten Dashcam DCAM-GPS-01 können Sie z.B. während der Fahrt in den Urlaub Videos in höchster Qualität aufnehmen, während der integrierte GPS Tracker ihre Fahrtroute aufzeichnet und via Google® Maps anzeigt. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, beginnt automatisch die unterbrechungsfreie, nahtlose Aufnahme und Ihre Videos werden auf einer austauschbaren microSD Karte gespeichert. Die Aufnahmezeit ist außerdem individuell einstellbar.

Höchste Qualität
Dank des integrierten Mikrofons und Lautsprechers erhalten Sie Aufnahmen in höchster Qualität. Ebenso tragen das 120° Weitwinkelobjektiv und der digitale 4fach Zoom zu hochwertigen Videos bei, die Sie in bis zu 1080p HD-Qualität erhalten. Zusätzlich ermöglicht das eingebaute LED Licht Aufnahmen auch bei schlechten Lichtverhältnissen.

Einfache Lade-und Wiedergabemöglichkeiten
Auf dem 2,0“ LCD-Bildschirm, können Sie Ihre Aufnahmen direkt in der Wiedergabe ansehen oder alternativ das mitgelieferte USB-Kabel verwenden und die Dashcam an Ihren PC anschließen. Auf diese Weise können Sie auch die Batterie aufladen oder Sie schließen die Kamera während der Fahrt mit dem KFZ-Ladekabel an den Zigarettenanzünder an. Mit der Saugnapfhalterung können Sie die Dashcam sicher an der Windschutzscheibe befestigen.

Automatisches Speichern dank G-Sensor
Im Gerät befindet sich ein Beschleunigungssensor (G-Sensor), der einen Aufprall bei einem Unfall registriert. Durch diese Funktion werden diese aufgenommenen Daten automatisch so gespeichert, dass sie nicht überschrieben werden können. Somit ist eine vollständige Aufzeichnung des Ereignisses vorhanden, welche ggfs. bei der Klärung der Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen kann.

Highlights

kompakte Full HD Auto-Kamera mit integriertem Mikrofon, LED Licht und GPS Tracker
integrierte Software spielt aufgenommene Videos ab und zeigt Ihre Position in Google® Maps an
2,0“ LCD Bildschirm
echte 1080p Auflösung ohne Interpolierung
120° Weitwinkelobjektiv mit digitalem 4fach Zoom
Beschleunigungssensor (G-Sensor) beginnt automatisch die Aufnahme, sobald das Fahrzeug bewegt oder gestartet wird und speichert / sichert Videos im Falle eines Unfalls (wichtig zur Rekonstruktion eines Unfalls)
Videos werden auf austauschbaren microSD Karten gespeichert (nicht im Lieferumfang enthalten)

Technische Daten

Anschlüsse: USB 2.0, HDMI-Ausgang, GPS-Modul Anschluss
integriertes Display: 5 cm (2,0 Zoll) LCD
Bildsensor: CMOS HD Sensor
Video-Auflösung: max. 1920 x 1080 Pixel (25 fps)
Videoformat: AVI
Eingangsspannung: 5 V DC (800mA)
Batterie: Wiederaufladbarer Lithium –Ionen Akku 3.7V, 250mAh
unterstützte Speicherkarten: TF/microSD (Max. 32 GB)

Lieferumfang

HD Kamera DCAM-GPS-01
KFZ-Ladekabel mit USB-Kabel
Saugnapfhalterung
Benutzerhandbuch
PLUS Supermarkt Mehr Details unter
Zusätzliche Info
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40 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Ole_larson's Profilbild

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden...
    Und ob ein Richter die Aufnahmen akzeptiert ist Ermessenssache des Richters...die Wahrscheinlichkeit das er sie zu seiner Urteilsfindung mit einbezieht ist allerdings hoch... und das ist auch gut so
    Allerdings sollte man beachten in Österreich sind sie definitiv verboten...:D

  2. SaBoDealz's Profilbild
    larson

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der … Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden... Und ob ein Richter die Aufnahmen akzeptiert ist Ermessenssache des Richters...die Wahrscheinlichkeit das er sie zu seiner Urteilsfindung mit einbezieht ist allerdings hoch... und das ist auch gut so Allerdings sollte man beachten in Österreich sind sie definitiv verboten...:D


    Der erste sinnvolle und vor allem korrekte Kommentar.
  3. basti's Profilbild

    Gibt sicher auch Situationen wo man das Video lieber schnell löscht

  4. Siemm's Profilbild

    Hier sind ja weider die Bild Experten unterwegs

  5. 9is9's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.


    Gasgriller hat vollkommen recht. Das ist ein nicht erlaubter Eingriff in die Privatsphäre...
    Aussagen wie: "mein Onkel hat damit vor Gericht etwas erreichen können" sind schlichtweg gelogen, es sei denn der besagte Onkel wohnt in Russland...
  6. besucherpete's Profilbild
    Gasgriller

    Macht euch mal übers Datenschutzgesetz schlau...

    Es reicht schon, die Kommentare hier zu verfolgen, um zu erkennen, dass das Datenschutzgesetz mehr schadet als nützt. Es geht immer nur um die anderen, den Geschädigten selbst wird es unter dem Deckmantel des Datenschutzes immer schwerer gemacht, zu ihrem Recht zu kommen.
  7. DerKrokodil's Profilbild
    Galoshi

    Es heißt das Krokodil. http://www.duden.de/rechtschreibung/Krokodil



    Es heißt aber auch Der Gerät
  8. jamesblond's Profilbild
    Autor*in

    Preisverlauf:
    8065688-0bIkh

    Testbericht:
    dashcam-test

  9. dodo2's Profilbild

    In Deutschland verboten oder erlaubt?

  10. Siemm's Profilbild
    dodo2

    In Deutschland verboten oder erlaubt?


    erlaubt
  11. dodo2's Profilbild
    dodo2

    In Deutschland verboten oder erlaubt?



    ok
  12. Galoshi's Profilbild

    Kommentar

    dodo2

    In Deutschland verboten oder erlaubt?


    verboten
    computerbild.de/art…tml
  13. The_Old_Dude_aka_Mimic's Profilbild
    dodo2

    In Deutschland verboten oder erlaubt?


    focus.de/aut…tml
  14. jamesblond's Profilbild
    Autor*in
    dodo2

    In Deutschland verboten oder erlaubt?



    umstritten :
    adac.de/inf…144

  15. Rich-Uncle-Pennybags's Profilbild

    Mein Onkel hatte letzdings erst einen Unfall wo ihm einer rein ist. Er hatte ebenfalls eine cam dabei das Gericht hat das Video zugelassen und er war ausm schneider dchon nützlich sowas

  16. Niko1111's Profilbild

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.
    Verstehe aber die Logik nicht dahinter, das Ding hilft doch die Schuldfrage zu klären. Ansonsten wird das Aufgenommene sowieso überschrieben.

  17. Galoshi's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg. Verstehe aber die Logik nicht dahinter, das Ding hilft doch die Schuldfrage zu klären. Ansonsten wird das Aufgenommene sowieso überschrieben.


    Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends eine halb nackte betrunkene Frau (kann auch ein mann sein) am Straßenrand sieht und es auch noch lustig findet, kann er dieses Material jemandem zeigen. Wenn dann dieser jemand das Material online postet auf Gesichtsbuch oder eventuell anderen Seiten, wird es nicht mehr lustig. Diese Frau wird dann durch Nachbar etc. erkannt und...naja mehr muss ich wohl nicht erzählen!

    PS: Spart euch Aussagen wie "Aber ich würde das ja nicht machen...bla bla bla..." Wenn wir nach solchen Argumenten gehen dann könnten wir ja auch Waffen in Deutschland erlauben!
  18. bonustrax's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.



    Nach welcher Straf- oder Bußgeldvorschrift wäre eine "Verwarnung" denn möglich gewesen?
  19. SeeeD's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.


    Frag ich mich auch, nach meinem Stand sind die Cams nicht verboten, werden vor Gericht aber auch nicht zugelassen.
  20. Gasgriller's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.



    Richtig, das Filmen vom öffentlichen Raum mit privaten Überwachnungskameras ist ja auch verboten.
    Man kann vom gefilmten auch verklagt werden...

    augsburger-allgemeine.de/bay…tml

    Das gilt auch für Dashcams!

    § 6b BDSG
  21. El_Lorenzo's Profilbild

    Also das mit der Software scheint ja echt ziemlich schlimm zu sein. Man kann das nur per Windows und nur mit dem mitgelieferten Programm abspielen. Ziemlich mau. Habe weder Windows, noch ein CD Laufwerk..

  22. Siemm's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.


    Dann klebe schnell dein Linse am Smartphone zu damit du ja nicht wen fotografierst oder filmst.


  23. Siemm's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.


    ja dann we gasagt alles zukleben und niemals auch nur ein Video oder Foto machen im öffentlichen Raum
  24. 9is9's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.


    Da du den Kontext offensichtlich nicht verstehst: Hier geht es darum im verkehrsRECHTLICHEN Raum etwas zu erreichen, da das angebotene Gerät sonst komplett sinnfrei ist...
  25. Siemm's Profilbild
    Niko1111

    mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob … mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.



    ja für mich reichte s schon wenn ich das Nummernschild von jemanden habe der den Unfall verursacht hat. Das kann ich eimer des Gefechtes nicht mehr erkennen bzw merken. Das reicht mir schon.
  26. jeffxdave's Profilbild

    Mit Welcher spannung funktioniert die Cam ? 12 oder auch 24 Volt

  27. Gasgriller's Profilbild
    larson

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der … Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden... Und ob ein Richter die Aufnahmen akzeptiert ist Ermessenssache des Richters...die Wahrscheinlichkeit das er sie zu seiner Urteilsfindung mit einbezieht ist allerdings hoch... und das ist auch gut so Allerdings sollte man beachten in Österreich sind sie definitiv verboten...:D




    So nicht ganz richtig, man darf halt nicht wahllos filmen. Wenn man nur das wesentliche (z.B. Unfall) filmt ist das ok, aber wohl technisch nicht möglich. Ähnliches gabs ja schon einmal mit der Abstandsfilmerei der Polizei...

    Jeder hat das recht am eigenen Bild wenn man im Focus dessen ist. Und eine Dashcam filmt ja wahllos jeden der vor der Linse fährt.

    Selbst wenn ein Richter dies zulässt kann der "Kameramann" verklagt werden...

    Macht euch mal übers Datenschutzgesetz schlau...
  28. Xoco's Profilbild
    larson

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der … Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden...



    Auch Falsch, du darfst nicht wahllos aufnehmen, auch wenn du es nicht an dritte weitergibst, hast du ja selber Zugriff drauf.
    In diesem Fall bist du nämlich der Dritte gegenüber dem geschädigten und du selbst sagst, das ist nicht Rechtens.
    Selbst das Aufnehmen des eigenen Grundstückes ist schon sehr heikel und bedarf einiger Auflagen.

    Das Aufnehmen des Straßenverkehrs ist definitiv verboten, denn du nimmst Nummernschildern (Personenbezogene Daten) auf.
    Was aber Erlaubt ist, sind Kameras die einen Unfall erkennen (durch sehr starke Erschütterungen) und dort eine kurze Aufnahme tätigen. Dann steht nämlich nicht mehr die Aufzeichnung des Straßenverkehrs im Vordergrund sondern der Unfall,
  29. DerKrokodil's Profilbild
    Galoshi

    Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends … Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends eine halb nackte betrunkene Frau (kann auch ein mann sein) am Straßenrand sieht und es auch noch lustig findet, kann er dieses Material jemandem zeigen. Wenn dann dieser jemand das Material online postet auf Gesichtsbuch oder eventuell anderen Seiten, wird es nicht mehr lustig. Diese Frau wird dann durch Nachbar etc. erkannt und...naja mehr muss ich wohl nicht erzählen! PS: Spart euch Aussagen wie "Aber ich würde das ja nicht machen...bla bla bla..." Wenn wir nach solchen Argumenten gehen dann könnten wir ja auch Waffen in Deutschland erlauben!




    Ah, d.h. die TV-Sender müssen das Einverständnis jeden Aufgenommen einholen?!X)
  30. DerKrokodil's Profilbild
    larson

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der … Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden...



    Siehe vorheriges Post...
  31. Galoshi's Profilbild
    Galoshi

    Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends … Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends eine halb nackte betrunkene Frau (kann auch ein mann sein) am Straßenrand sieht und es auch noch lustig findet, kann er dieses Material jemandem zeigen. Wenn dann dieser jemand das Material online postet auf Gesichtsbuch oder eventuell anderen Seiten, wird es nicht mehr lustig. Diese Frau wird dann durch Nachbar etc. erkannt und...naja mehr muss ich wohl nicht erzählen! PS: Spart euch Aussagen wie "Aber ich würde das ja nicht machen...bla bla bla..." Wenn wir nach solchen Argumenten gehen dann könnten wir ja auch Waffen in Deutschland erlauben!



    Es heißt das Krokodil.
    duden.de/rec…dil
  32. calyxuk's Profilbild
    larson

    Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der … Dashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden...



    Ja er sagt zwar selbst, dass die Weitergabe an Dritte nicht erlaubt sei, aber das belegt doch nicht deine Theorie, dass man selbst zum "Dritten" gegenüber dem Geschädigten wird, nur weil man als Filmender privaten Zugriff auf die Videos hat.
  33. buzzerbeater's Profilbild

    Kann nur die iTracker DC300-S empfehlen.

    Sehr gute Cam für kleines Geld. Grade mit Polfilter unschlagbar in der Preisklasse.
    Die wird bei uns auf der Arbeit für die gesamte Fahrzeugflotte eingesetzt und hat schon häufig einen guten Dienst geleistet.

  34. GelöschterUser9570's Profilbild
    Gasgriller

    Macht euch mal übers Datenschutzgesetz schlau...



    ...das irgendwelche Volldeppen geschrieben haben, von denen es in der deutschen Legislative gefühlt über 105 % gibt (ok, es gibt Schlimmeres, siehe Österreich ) und das eigentlich unbedingt vors EuGH geprügelt werden müsste.

    Nur, dass im sogenannten Rechtsstaat Deutschland leider kaum ein Bürger die reale Möglichkeiten (Geld, Teit, Ausdauer...) dazu hat. Also, von wegen Rechtsstaat...
  35. bonustrax's Profilbild
    Gasgriller

    Das gilt auch für Dashcams! § 6b BDSG



    Ich wiederhole meine Frage:
    Welche Straf- oder Bußgeldvorschrift soll nach einem entsprechenden Verstoß angewandt werden?
    Auf eine Antwort warte ich noch immer.
  36. Galoshi's Profilbild
    Galoshi

    Es heißt das Krokodil. http://www.duden.de/rechtschreibung/Krokodil


    HAHA Made my Day!
  37. besucherpete's Profilbild
    Galoshi

    Es heißt das Krokodil.

    Hier ist das ein Eigenname. Und darauf finden die sonst allgemein gültigen Regeln keine Anwendung.
  38. Gasgriller's Profilbild
    Gasgriller

    Das gilt auch für Dashcams! § 6b BDSG



    Oder genauer:

    welt.de/mot…tml

    "Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für diese Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 Euro."
  39. bonustrax's Profilbild

    Kannst du auch eine RECHTSNORM zitieren?

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