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91°
Gepostet 2 November 2015
[Plus] Gembird DCAM-GPS-01 FHD Dashcam mit GPS Tracker - Tagesdeal -
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jamesblond
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Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Bei Plus bekommt ihr nur heute die Gembird DCAM-GPS-01 FHD Dashcam mit GPS Tracker.
PVG liegt bei 65€.
Setzt einen NL Gutschein ein um auf den Dealpreis zu kommen.
Testfazit aus dashcam-test.org:(vollständiger Test unten verlinkt) "Wer eine günstige Dashcam sucht, die am Tag gute Bilder liefert und dafür ein paar Nachteile in Punkto Wiedergabesoftware (auf dem Windows PC) und weniger gute Qualität in der Nacht sucht, der ist mit der GEMBIRD DCAM-GPS-01 gut bedient. Für wenig Geld gibt es eine gute Dashcam mit GPS für Anfänger und Fortgeschrittene!"
Unkomplizierte Aufnahmen
Mit der kompakten Dashcam DCAM-GPS-01 können Sie z.B. während der Fahrt in den Urlaub Videos in höchster Qualität aufnehmen, während der integrierte GPS Tracker ihre Fahrtroute aufzeichnet und via Google® Maps anzeigt. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, beginnt automatisch die unterbrechungsfreie, nahtlose Aufnahme und Ihre Videos werden auf einer austauschbaren microSD Karte gespeichert. Die Aufnahmezeit ist außerdem individuell einstellbar.
Höchste Qualität
Dank des integrierten Mikrofons und Lautsprechers erhalten Sie Aufnahmen in höchster Qualität. Ebenso tragen das 120° Weitwinkelobjektiv und der digitale 4fach Zoom zu hochwertigen Videos bei, die Sie in bis zu 1080p HD-Qualität erhalten. Zusätzlich ermöglicht das eingebaute LED Licht Aufnahmen auch bei schlechten Lichtverhältnissen.
Einfache Lade-und Wiedergabemöglichkeiten
Auf dem 2,0“ LCD-Bildschirm, können Sie Ihre Aufnahmen direkt in der Wiedergabe ansehen oder alternativ das mitgelieferte USB-Kabel verwenden und die Dashcam an Ihren PC anschließen. Auf diese Weise können Sie auch die Batterie aufladen oder Sie schließen die Kamera während der Fahrt mit dem KFZ-Ladekabel an den Zigarettenanzünder an. Mit der Saugnapfhalterung können Sie die Dashcam sicher an der Windschutzscheibe befestigen.
Automatisches Speichern dank G-Sensor
Im Gerät befindet sich ein Beschleunigungssensor (G-Sensor), der einen Aufprall bei einem Unfall registriert. Durch diese Funktion werden diese aufgenommenen Daten automatisch so gespeichert, dass sie nicht überschrieben werden können. Somit ist eine vollständige Aufzeichnung des Ereignisses vorhanden, welche ggfs. bei der Klärung der Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen kann.
Highlights
kompakte Full HD Auto-Kamera mit integriertem Mikrofon, LED Licht und GPS Tracker
integrierte Software spielt aufgenommene Videos ab und zeigt Ihre Position in Google® Maps an
2,0“ LCD Bildschirm
echte 1080p Auflösung ohne Interpolierung
120° Weitwinkelobjektiv mit digitalem 4fach Zoom
Beschleunigungssensor (G-Sensor) beginnt automatisch die Aufnahme, sobald das Fahrzeug bewegt oder gestartet wird und speichert / sichert Videos im Falle eines Unfalls (wichtig zur Rekonstruktion eines Unfalls)
Videos werden auf austauschbaren microSD Karten gespeichert (nicht im Lieferumfang enthalten)
Technische Daten
Anschlüsse: USB 2.0, HDMI-Ausgang, GPS-Modul Anschluss
integriertes Display: 5 cm (2,0 Zoll) LCD
Bildsensor: CMOS HD Sensor
Video-Auflösung: max. 1920 x 1080 Pixel (25 fps)
Videoformat: AVI
Eingangsspannung: 5 V DC (800mA)
Batterie: Wiederaufladbarer Lithium –Ionen Akku 3.7V, 250mAh
unterstützte Speicherkarten: TF/microSD (Max. 32 GB)
Lieferumfang
HD Kamera DCAM-GPS-01
KFZ-Ladekabel mit USB-Kabel
Saugnapfhalterung
Benutzerhandbuch
PVG liegt bei 65€.
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Testfazit aus dashcam-test.org:(vollständiger Test unten verlinkt) "Wer eine günstige Dashcam sucht, die am Tag gute Bilder liefert und dafür ein paar Nachteile in Punkto Wiedergabesoftware (auf dem Windows PC) und weniger gute Qualität in der Nacht sucht, der ist mit der GEMBIRD DCAM-GPS-01 gut bedient. Für wenig Geld gibt es eine gute Dashcam mit GPS für Anfänger und Fortgeschrittene!"
Unkomplizierte Aufnahmen
Mit der kompakten Dashcam DCAM-GPS-01 können Sie z.B. während der Fahrt in den Urlaub Videos in höchster Qualität aufnehmen, während der integrierte GPS Tracker ihre Fahrtroute aufzeichnet und via Google® Maps anzeigt. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, beginnt automatisch die unterbrechungsfreie, nahtlose Aufnahme und Ihre Videos werden auf einer austauschbaren microSD Karte gespeichert. Die Aufnahmezeit ist außerdem individuell einstellbar.
Höchste Qualität
Dank des integrierten Mikrofons und Lautsprechers erhalten Sie Aufnahmen in höchster Qualität. Ebenso tragen das 120° Weitwinkelobjektiv und der digitale 4fach Zoom zu hochwertigen Videos bei, die Sie in bis zu 1080p HD-Qualität erhalten. Zusätzlich ermöglicht das eingebaute LED Licht Aufnahmen auch bei schlechten Lichtverhältnissen.
Einfache Lade-und Wiedergabemöglichkeiten
Auf dem 2,0“ LCD-Bildschirm, können Sie Ihre Aufnahmen direkt in der Wiedergabe ansehen oder alternativ das mitgelieferte USB-Kabel verwenden und die Dashcam an Ihren PC anschließen. Auf diese Weise können Sie auch die Batterie aufladen oder Sie schließen die Kamera während der Fahrt mit dem KFZ-Ladekabel an den Zigarettenanzünder an. Mit der Saugnapfhalterung können Sie die Dashcam sicher an der Windschutzscheibe befestigen.
Automatisches Speichern dank G-Sensor
Im Gerät befindet sich ein Beschleunigungssensor (G-Sensor), der einen Aufprall bei einem Unfall registriert. Durch diese Funktion werden diese aufgenommenen Daten automatisch so gespeichert, dass sie nicht überschrieben werden können. Somit ist eine vollständige Aufzeichnung des Ereignisses vorhanden, welche ggfs. bei der Klärung der Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen kann.
Highlights
kompakte Full HD Auto-Kamera mit integriertem Mikrofon, LED Licht und GPS Tracker
integrierte Software spielt aufgenommene Videos ab und zeigt Ihre Position in Google® Maps an
2,0“ LCD Bildschirm
echte 1080p Auflösung ohne Interpolierung
120° Weitwinkelobjektiv mit digitalem 4fach Zoom
Beschleunigungssensor (G-Sensor) beginnt automatisch die Aufnahme, sobald das Fahrzeug bewegt oder gestartet wird und speichert / sichert Videos im Falle eines Unfalls (wichtig zur Rekonstruktion eines Unfalls)
Videos werden auf austauschbaren microSD Karten gespeichert (nicht im Lieferumfang enthalten)
Technische Daten
Anschlüsse: USB 2.0, HDMI-Ausgang, GPS-Modul Anschluss
integriertes Display: 5 cm (2,0 Zoll) LCD
Bildsensor: CMOS HD Sensor
Video-Auflösung: max. 1920 x 1080 Pixel (25 fps)
Videoformat: AVI
Eingangsspannung: 5 V DC (800mA)
Batterie: Wiederaufladbarer Lithium –Ionen Akku 3.7V, 250mAh
unterstützte Speicherkarten: TF/microSD (Max. 32 GB)
Lieferumfang
HD Kamera DCAM-GPS-01
KFZ-Ladekabel mit USB-Kabel
Saugnapfhalterung
Benutzerhandbuch
Mehr Details unter
Zusätzliche Info
40 Kommentare
sortiert nachDashcams sind NICHT verboten nur dürfen Aufnahmen nicht zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (zb. Youtube) gemacht werden...
Und ob ein Richter die Aufnahmen akzeptiert ist Ermessenssache des Richters...die Wahrscheinlichkeit das er sie zu seiner Urteilsfindung mit einbezieht ist allerdings hoch... und das ist auch gut so
Allerdings sollte man beachten in Österreich sind sie definitiv verboten...:D
Der erste sinnvolle und vor allem korrekte Kommentar.
Gibt sicher auch Situationen wo man das Video lieber schnell löscht
Hier sind ja weider die Bild Experten unterwegs
Gasgriller hat vollkommen recht. Das ist ein nicht erlaubter Eingriff in die Privatsphäre...
Aussagen wie: "mein Onkel hat damit vor Gericht etwas erreichen können" sind schlichtweg gelogen, es sei denn der besagte Onkel wohnt in Russland...
Es heißt aber auch Der Gerät
Preisverlauf:
Testbericht:
dashcam-test
In Deutschland verboten oder erlaubt?
erlaubt
ok
Kommentar
verboten
computerbild.de/art…tml
focus.de/aut…tml
umstritten :
adac.de/inf…144
Mein Onkel hatte letzdings erst einen Unfall wo ihm einer rein ist. Er hatte ebenfalls eine cam dabei das Gericht hat das Video zugelassen und er war ausm schneider dchon nützlich sowas
mich haben die Polizisten nachdem ich angehalten worden bin, gefragt ob die Cam aktiv ist. War nicht an. Ansonsten hätten sie mich verwarnt, da in Deutscland nicht erlaubt. War in Nürnberg.
Verstehe aber die Logik nicht dahinter, das Ding hilft doch die Schuldfrage zu klären. Ansonsten wird das Aufgenommene sowieso überschrieben.
Wenn jemand zum Beispiel in der Stadt XXX unterwegs ist und spät Abends eine halb nackte betrunkene Frau (kann auch ein mann sein) am Straßenrand sieht und es auch noch lustig findet, kann er dieses Material jemandem zeigen. Wenn dann dieser jemand das Material online postet auf Gesichtsbuch oder eventuell anderen Seiten, wird es nicht mehr lustig. Diese Frau wird dann durch Nachbar etc. erkannt und...naja mehr muss ich wohl nicht erzählen!
PS: Spart euch Aussagen wie "Aber ich würde das ja nicht machen...bla bla bla..." Wenn wir nach solchen Argumenten gehen dann könnten wir ja auch Waffen in Deutschland erlauben!
Nach welcher Straf- oder Bußgeldvorschrift wäre eine "Verwarnung" denn möglich gewesen?
Frag ich mich auch, nach meinem Stand sind die Cams nicht verboten, werden vor Gericht aber auch nicht zugelassen.
Richtig, das Filmen vom öffentlichen Raum mit privaten Überwachnungskameras ist ja auch verboten.
Man kann vom gefilmten auch verklagt werden...
augsburger-allgemeine.de/bay…tml
Das gilt auch für Dashcams!
§ 6b BDSG
Also das mit der Software scheint ja echt ziemlich schlimm zu sein. Man kann das nur per Windows und nur mit dem mitgelieferten Programm abspielen. Ziemlich mau. Habe weder Windows, noch ein CD Laufwerk..
Dann klebe schnell dein Linse am Smartphone zu damit du ja nicht wen fotografierst oder filmst.
ja dann we gasagt alles zukleben und niemals auch nur ein Video oder Foto machen im öffentlichen Raum
Da du den Kontext offensichtlich nicht verstehst: Hier geht es darum im verkehrsRECHTLICHEN Raum etwas zu erreichen, da das angebotene Gerät sonst komplett sinnfrei ist...
ja für mich reichte s schon wenn ich das Nummernschild von jemanden habe der den Unfall verursacht hat. Das kann ich eimer des Gefechtes nicht mehr erkennen bzw merken. Das reicht mir schon.
Mit Welcher spannung funktioniert die Cam ? 12 oder auch 24 Volt
So nicht ganz richtig, man darf halt nicht wahllos filmen. Wenn man nur das wesentliche (z.B. Unfall) filmt ist das ok, aber wohl technisch nicht möglich. Ähnliches gabs ja schon einmal mit der Abstandsfilmerei der Polizei...
Jeder hat das recht am eigenen Bild wenn man im Focus dessen ist. Und eine Dashcam filmt ja wahllos jeden der vor der Linse fährt.
Selbst wenn ein Richter dies zulässt kann der "Kameramann" verklagt werden...
Macht euch mal übers Datenschutzgesetz schlau...
Auch Falsch, du darfst nicht wahllos aufnehmen, auch wenn du es nicht an dritte weitergibst, hast du ja selber Zugriff drauf.
In diesem Fall bist du nämlich der Dritte gegenüber dem geschädigten und du selbst sagst, das ist nicht Rechtens.
Selbst das Aufnehmen des eigenen Grundstückes ist schon sehr heikel und bedarf einiger Auflagen.
Das Aufnehmen des Straßenverkehrs ist definitiv verboten, denn du nimmst Nummernschildern (Personenbezogene Daten) auf.
Was aber Erlaubt ist, sind Kameras die einen Unfall erkennen (durch sehr starke Erschütterungen) und dort eine kurze Aufnahme tätigen. Dann steht nämlich nicht mehr die Aufzeichnung des Straßenverkehrs im Vordergrund sondern der Unfall,
Ah, d.h. die TV-Sender müssen das Einverständnis jeden Aufgenommen einholen?!X)
Siehe vorheriges Post...
Es heißt das Krokodil.
duden.de/rec…dil
Ja er sagt zwar selbst, dass die Weitergabe an Dritte nicht erlaubt sei, aber das belegt doch nicht deine Theorie, dass man selbst zum "Dritten" gegenüber dem Geschädigten wird, nur weil man als Filmender privaten Zugriff auf die Videos hat.
Kann nur die iTracker DC300-S empfehlen.
Sehr gute Cam für kleines Geld. Grade mit Polfilter unschlagbar in der Preisklasse.
Die wird bei uns auf der Arbeit für die gesamte Fahrzeugflotte eingesetzt und hat schon häufig einen guten Dienst geleistet.
...das irgendwelche Volldeppen geschrieben haben, von denen es in der deutschen Legislative gefühlt über 105 % gibt (ok, es gibt Schlimmeres, siehe Österreich ) und das eigentlich unbedingt vors EuGH geprügelt werden müsste.
Nur, dass im sogenannten Rechtsstaat Deutschland leider kaum ein Bürger die reale Möglichkeiten (Geld, Teit, Ausdauer...) dazu hat. Also, von wegen Rechtsstaat...
Ich wiederhole meine Frage:
Welche Straf- oder Bußgeldvorschrift soll nach einem entsprechenden Verstoß angewandt werden?
Auf eine Antwort warte ich noch immer.
HAHA Made my Day!
de.wikipedia.org/wik…gen
Oder genauer:
welt.de/mot…tml
"Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für diese Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 Euro."
Kannst du auch eine RECHTSNORM zitieren?