eingestellt am 16. Mai 2023
Hallo,
es geht um das Haus meiner Eltern, Bj 1979 (nutzen zum heizen recht neue Gasheizung).
Für die "feine Stube" nutzen Sie bei besonderen Anlässen einen nach zwei Seiten "offen" Kamin zum zuheizen, offen in Form von das ein Glaseinsatz den Kamin also zu einem "geschlossenen" macht.
Der Kamin brennt also pro Jahr keine 15 mal (eher weniger).
Der "Kamineinsatz" wurde dort circa 1995 in den damals offen gemauerten Kamin eingebaut. Der Kamin ist aufgrund seiner bauart also quasi eine Wand zwischen zwei Räumen.
Ich - als Hausbesitzer - habe nun ein Schreiben vom Landkreis erhalten, dass der Kamin nicht mehr zulässig ist. Ich wurde aufgefordert innerhalb von vier Wochen mitzuteilen, ob
a. den Kamin durch bauliche Veränderungen dauerhaft stilllegen lassen
b. einen Feinstaubfilter nachrüsten werde
Natürlich wird hier mit Strafen etc gedroht.
Bevor ich meine Eltern hiervon in Kenntnis setze - und die sich mit dem Schornsteinfeger (oder wer auch immer ... ?) hierzu was einfallen lassen wollte ich hier mal das Schwarmwissen bemühen.
Welche Möglichkeiten habe ich (meine Eltern) hier "kein Geld zu verbrennen"?
Kann man für diese Art der Nutzung eine Ausnahme beantragen? Der Schornsteinfeger erkennt ja wohl, dass der Kamin selten an ist.
Unser Interesse hier noch teuer Geld in den Kamin zu investieren ist nicht da (und auch kein Geld).
Ich bin davon ausgegangen (die gesetzliche Regelungen zu Emmesionschutz habe ich in den letzten Jahren in der Presse verfolgt), dass wenn wir den Kamin einfach auslassen und hier nicht passieren kann. Wir also nicht Geld investieren müssen.
Herzlichen Dank!
es geht um das Haus meiner Eltern, Bj 1979 (nutzen zum heizen recht neue Gasheizung).
Für die "feine Stube" nutzen Sie bei besonderen Anlässen einen nach zwei Seiten "offen" Kamin zum zuheizen, offen in Form von das ein Glaseinsatz den Kamin also zu einem "geschlossenen" macht.
Der Kamin brennt also pro Jahr keine 15 mal (eher weniger).
Der "Kamineinsatz" wurde dort circa 1995 in den damals offen gemauerten Kamin eingebaut. Der Kamin ist aufgrund seiner bauart also quasi eine Wand zwischen zwei Räumen.
Ich - als Hausbesitzer - habe nun ein Schreiben vom Landkreis erhalten, dass der Kamin nicht mehr zulässig ist. Ich wurde aufgefordert innerhalb von vier Wochen mitzuteilen, ob
a. den Kamin durch bauliche Veränderungen dauerhaft stilllegen lassen
b. einen Feinstaubfilter nachrüsten werde
Natürlich wird hier mit Strafen etc gedroht.
Bevor ich meine Eltern hiervon in Kenntnis setze - und die sich mit dem Schornsteinfeger (oder wer auch immer ... ?) hierzu was einfallen lassen wollte ich hier mal das Schwarmwissen bemühen.
Welche Möglichkeiten habe ich (meine Eltern) hier "kein Geld zu verbrennen"?
Kann man für diese Art der Nutzung eine Ausnahme beantragen? Der Schornsteinfeger erkennt ja wohl, dass der Kamin selten an ist.
Unser Interesse hier noch teuer Geld in den Kamin zu investieren ist nicht da (und auch kein Geld).
Ich bin davon ausgegangen (die gesetzliche Regelungen zu Emmesionschutz habe ich in den letzten Jahren in der Presse verfolgt), dass wenn wir den Kamin einfach auslassen und hier nicht passieren kann. Wir also nicht Geld investieren müssen.
Herzlichen Dank!
Zusätzliche Info
31 Kommentare
sortiert nachDer Satz hat bei uns ca. 500€ gekostet und man konnte ihn gut selbst einbauen. Man darf nur keine Angst vor schwarzen Fingern haben.
Das sind bei uns so Katalysatorplatten gewesen, die in den Abzug gelegt werden. Die verbrauchen sich halt mit der Zeit. Die kann man aber easy rein- und rausnehmen... Ich sag mal so... Da liegt so ne kleine Schachtel neben dem Kamin bei uns. Die wird 2x im Jahr geöffnet... War der Tipp vom Schornsteinfeger, "die müssen nur schwarz aussehen", korrekter Typ.
kaminofen.info 2021 - Die BImSchV – Ofen-Aus 2024 – Rußfilter nachrüsten oder Kaminofen austauschen?
RBB 21.02.22 - Welche Kaminöfen ab wann nicht mehr benutzt werden dürfen
Gibt es Ausnahmen?
Bei Immobilien, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Auch historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden, dürfen weiterbetrieben werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss jedoch nachgewiesen werden. Für antike Ofen (Typschild), die neu aufgestellt werden, gilt jedoch die 1. BImSchV.
stmuv.bayern.de/the…htm
Nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, sind von den Übergangsregelungen der 1. BImSchV ausgenommen, es gibt keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung.
Offene Kamine für feste Brennstoffe, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich zur Zubereitung von Speisen bestimmt ist, dürfen nur gelegentlich betrieben werden. In ihnen dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts eingesetzt werden. Offene Kamine sind von den Übergangsregelungen der 1. BImSchV ausgenommen, es gibt keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung.
Also Scheiben rausnehmen, dann ist´s wieder ein offener Kamin.
mal googlen, ob was ähnliches in deinem Bundesland auch gilt. (bearbeitet)
Auch eine schöne Umschreibung für: "Ich dachte wir können die neuen Gesetze einfach ignorieren und ihn trotzdem ab und zu mal anmachen."
Ampeln sind für viele Verkehrsteilnehmer ja auch nur Empfehlungen
umbauen oder stilllegen.
Wer soll den kontrollieren, dass der Kamin nur x mal im Jahr angemacht wird?
Zum Kamin eine Idee von mir. Für kleines Geld zu einem Ethanol Kamin umrüsten.
Für die wenigen Mal vllt eine Alternative ?
Wenn der Kamin in der Form illegal ist, dann muss die Behörde halt aktiv werden. Die Handlungsoptionen sind ja bekannt.
Man kann auch nicht sagen, ich fahre ja nur einmal im Monat zu schnell mit dem Auto. Ist halt immer noch illegal.
Nehme aus den Empfehlungen hier mit, dass meine Eltern den Schornsteinfeger ansprechen sollen, ansonsten eben stillegen, was immer das auch bedeuten mag - da in der Wand integriert und zudem "Stilelement" wohl eher schwierig. Der Schornsteinfeger kommt meist um Zeit rum ohnehin vorbei.
Ohne politisch werden zu wollen, schwere Zeiten für Hausbesitzer.
Danke und VG
Dolph (bearbeitet)