myDealZ

Morgen ist Wochenende und langsam fängt der Winter an. Setzt euch doch einfach mal morgen 30 Minuten hin und kündigt alles was ihr noch nicht erledigt habt.

Ursprüngliches UPDATE 3 vom 25.09.2011:

Da ich gerade im aktuellen Vodafone DSL Angebot dazu etwas diskutiert habe, dachte ich, dass es mal wieder ein guter Zeitpunkt wäre um den alten Artikel rauszukramen, denn rechtzeitig kündigen lohnt sich häufig doppelt. 1. kann man es nicht vergessen und fällt so nicht in die “Abofalle” und 2. profitiert man so noch häufig von Rückholerangeboten (bekannte Beispiele hierfür sind Sky, Vodafone und o2).

Ursrüngliches UPDATE2 vom 22.09.2010:

Chris hat mir gerade gemailed, dass auch er gerade wieder aktuell von o2 eine Gutschrift in Höhe von 30€ für den Rückzug seiner Kündigung bekommen hat. crenzy hat von Vodafone letztens (nach mehreren 25€ Gutschriften) jetzt auch noch für die Restlaufzeit seines Vertrags noch monatlich 60 Freiminuten bekommen.

Kündigen lohnt sich:

  • Selbst wenn man aus Bequemlichkeit den Vertrag nicht wechseln will, gibt einem eine Kündigung eine bessere Verhandlungsgrundlage um nach der Vertragslaufzeit in einen besseren Tarif zu wechseln oder zumindest eine bessere Prämie zu bekommen
  • Die Kündigung kann in der Regel zurückgezogen werden, eine vergessene Kündigung führt dagegen meist zu einer Vertragsverlängerung von 12 Monaten

Ursprüngliches UPDATE vom 09.06.2010:

FreepopFax funktioniert wieder. Das wäre doch eine gute Gelegenheit mal wieder einige Kündigungen abzuarbeiten. Nachdem Vodafone ja schon bekannt ist für Rückholer-Angebote ist jetzt auch o2 dazu übergegangen Kunden, die besonders früh gekündigt haben mit Vertragsvergünstigungen (6 x 4,95€) wieder zurückzuholen. Das Schöne ist aber, dass sich durch die viele Rückholer-Angebote die Mindestvertragslaufzeit nicht verlängert, man allerdings erst später kündigen darf (im Falle von o2 1 Jahr – Wecker, Outlook, Handy, etc. stellen!!). Hat man rechtzeitig gekündigt, kommt man damit sogar noch zur regulären Vertragslaufzeit raus.

Ursprünglicher Artikel vom 17.03.2009:

Da selbst “ordentliche User” wie crenzy oder auch ich es mal vergessen ihren Vertrag zu kündigen, dachte ich mir schreibe ich mal einen Beitrag bezüglich dieses Themas. Eigentlich ist alles ganz einfach. Man muss sich aber wirklich dran halten und da andernfalls oft doch recht hohe Kosten drohen, ist es auch wirklich sinnvoll. Auch im Telefon- und DSL-Bereich kann es sehr praktisch sein, da man so seine Wechselmöglichkeit nicht verpasst. Eine Kündigung ist schnell widerrufen, eine verpasste Kündigung dagegen bekommt man nicht mehr so schnell ins System.

Ordnung

Gerade bei längerfristigen Verträgen ist es extrem wichtig alle abgeschlossenen Verträge sauber zu dokumentieren. Ich selber nutze dafür den Outlook Kalender, wobei eigentlich ein kleines Büchlein besser wäre.

Folgende Daten sollte man direkt notieren:

  • Tag des Abschlusses
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsadresse
  • gekündigt [  ] / Kündigungsbestätigung erhalten [  ]

Die AGBs auszudrucken führt zwar zu jeder Menge Papierkram, kann aber im Zweifelsfall auch mal nützliche sein.

Schließt man einen Vertrag wegen einer Prämie ab, kann man den Erhalt der Prämie als Erinnerung für das Kündigungsschreiben sehen. Hat man diese abgeschickt, sollte man sich auch direkt für 2 Wochen später eine Erinnerung schreiben (Outlook/Google Kalender), ob man bereits die Kündigungsbestätigung erhalten hat. Wenn nicht, geht das Spielchen nochmal von vorne los.

Aboalarm führt einen Erinnerungsservice. 100%ig verlassen sollte man sich hierdrauf allerdings nicht, da man nie weiß, ob und wann mal ein Anbieter die Pforten schließt, der Emailprovider versagt, etc. pp. Wer mit seinen privaten Daten sehr kritisch umgeht, sollte so einem Dienst so oder so fern bleiben.

Kündigung

Die Kündigung ist im Prinzip immer gleich aufgebaut – Name, Kundennummer und Kündigungsdatum (zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder Termindeaktivierung). Bei der Termindeaktiverung gebe ich immer den Tag vor dem eigentlichen Abschluss des Vertrages an. Und ganz wichtig ist es um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten. Viel wichtiger als der Text ist aber die korrekte Kündigungsanschrift.

Für Handyverträge habe ich eigentlich immer den Inside-Handy Kündigungsgenerator genutzt, die Haken für die Werbeangebote müssen nicht gesetzt werden. Für andere Verträge bietet sich unter Umständen der Dienst von Aboalarm an. Auch hier gilt, wer nicht mit seinen Daten rausrücken will, gibt entweder die Adressdaten von Max Mustermann an oder sucht sich die Kündigungsadresse selber bei dem entsprechenden Anbieter raus (ggf. in den AGBs unter Kündigung).

Ich selber sende die Kündigungen immer direkt dann los, wenn ich die Prämie erhalten habe. Wenn es nicht online oder per Email geht, sende ich zunächst ein kostenloses Fax mittels Klimafax oder Freepopfax (jetzt auch als ePost Kunde). Dann setze ich mir wie bereits erwähnt eine Erinnerung in 14 Tagen. Wenn bis dahin keine Kündigungsbestätigung da ist, kontrolliere ich nochmal die Faxnummer und sende erneut die Kündigung. Sollte man nun noch immer keine Bestätigung haben, probiert man es entweder nochmal schriftlich per Brief oder investiert direkt 1,60€ für ein Einwurfeinschreiben.

Hält man die Kündigungsbestätigung in den Händen, sollte man sie gut abheften und einen Haken im “schwarzen Büchlein” machen.

Kontrolle

Wer die Kalenderfunktion nutzt, sollte sich direkt bei Abschluss des Vertrags 1 Monat vor Ende der Kündigungsfrist nochmals eine Erinnerung setzen. Hier kontrolliert man dann nochmal die Kündigungsbestätigung und schickt eben gegebenenfalls nochmal eine Kündigung raus. Wenn die Zeit drängt, direkt per Einwurfeinschreiben oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Und wenn man eh schon gerade an den Kündigungen sitzt, kann man auch direkt nochmal die restlichen Verträge kontrollieren.

Notlösung

Hat man es doch mal irgendwie vergessen zu kündigen, heißt es informieren. Manchmal gibt es z.B. die Möglichkeit zumindest in einen günstigeren Tarif zu wechseln oder aber eben auch früher zu kündigen. Auf jeden Fall sollte man die Kundenbetreuung zu Rate ziehen. Oftmals kann das wirklich helfen.

Besonderheiten

Es gibt einige Verträge, die zur vollständigen Kündiggung, eine Rücksendung bestimmter Gegenstände erfordern. So muss z.B. bei Premiere die Smartcard, bei Telco die Simkarte und bei dem 1&1 Pocketsurf der PDA zurückgesendet werden. Hier sollte man keine Mätzchen machen und direkt ein versichertes Paket, bzw. ein Einschreiben schicken, denn geht die Hardware verloren, werden in der Regel Strafgebühren fällig.

Links

Praktische Dienste:

  • Klima Fax – kostenlos Faxen (auch PDFs)
  • Popfax – kostenlos Faxen (PDFs und Word Dokumente)
  • TK-Anbieter – Sonderrufnummern in normale Ortsrufnummern “umwandeln”
  • Aboalarm – Erinnerungsservice
  • Inside-Handy – Kündigungsgenerator mit großer Auswahl von Handyanbietern

Das neue Design

Sticky bedeutet, dass dieser Artikel erstmal ne Weile oben klebt. Unten drunter gehts mit dem normalen Inhalt wie gewohnt weiter.

mydealz

Ich hatte euch ja bereits vor einer Weile das neue Design vorgestellt und um Feedback gebeten. Das meiste wurde jetzt eingearbeitet und weitere Sachen folgen dann im Live-Betrieb.

Was ist neu und warum?

Nach 2 1/2 Jahren war es einfach mal Zeit für ein neues Design und immer und immer wieder wurde das hellblau auf dunkelblau bemängelt.

Eingeklappte Artikel: Da ein Großteil der User nur kurz die Artikel überfliegen wollen, habe ich mich entschieden die Artikel einzuklappen. Das soll aber keine PI-Schleuder werden und deswegen gibt es rechts oben die Möglichkeit einfach auf “Alle ausklappen” zu drücken und die Artikel sind “für immer” ausgeklappt und somit ist wieder alles beim Alten.

Breite: Die Breite skaliert nicht mehr mit. Das hat den einfachen Grund, dass man die Artikel so besser “designen” kann. Vorher habe ich alle Artikel mit einer Breite von 450 Pixeln geschrieben (das war die min. Breite), jetzt sind es 670 Pixel und damit sozusagen über 30% “breiter”.

Kommentare: Auf vielfachen Wunsch werden die Kommentare jetzt auf Seiten dargestellt. Einen Break gibt es bei 100 Kommentaren. Mit einem Klick auf “Letzten Kommentar” landet man immer auf der letzten Seite ganz unten. Man kann natürlich auf mit der Tastaturtaste “Ende” arbeiten.

Schrift: Es kamen ja im Feedback ein paar Kommentare, dass sie lieber wieder das alte hellblau auf dunkelblau haben wollen, da es nicht so in den Augen “brennt”. An die Leute, bitte habt etwas Geduld.

Kategorien: Einfach auf den Pfeil drücken und alles ist beim Alten.

Alles andere folgt dann einfach im Live-Betrieb. Wenn euch noch ein Fehler auffällt, sagt Bescheid.

myDealZ Beta – Design

So Jungens. Besucht mal die Beta Seite und hinterlasst dort mal etwas Feedback :)

Login: beta / Passwort: gold

Ich habe mich mal mit dem Fernabsatzgesetz auseinandergesetzt: Also alles rund um Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendekosten usw.

Ich probiere möglichst auf Juristensprache, Paragraphen und das ganze schwer verständliche Zeug zu verzichten. Die Gesetzestexte findet Ihr auch auf anderen Seiten, z.B. bei www.fernabsatz-gesetz.de oder natürlich bei der Verbraucherzentrale.

Wie immer: wenn’s wer besser weiß – bitte in den Kommentaren posten.

Ganz am Anfang: Nur um Missverständnisse gleich zu Beginn auszuräumen – das „14-Tage anschauen Gesetz“ gilt wirklich nur bei Kaufabwicklungen über Internet, Telefon, Kataloge oder eben alles, bei dem Ihr die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht anfassen konntet. Wenn Ihr Euch irgendwas bei Media Markt um die Ecke kauft, könnt Ihr die Ware zwar auch oft noch einige Zeit lang einfach umtauschen oder zurück geben; das hat aber nichts mit Gesetz zu tun. Und erst recht nicht mit 14-Tage Widerrufs-/Rückgaberecht. Sondern lediglich mit den Bestimmungen und/oder der Kulanz des Händlers.

Das 14-Tage Recht gilt übrigens auch nicht bei Produkten, die Ihr nicht gesehen haben müsst um den Wert oder die Qualität abschätzen zu können. So sind z.B. Konzertkarten, Zeitungen, die online bestellte Pizza, Reisen, Flüge, Versicherungen usw. von der Regelung des Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen. Auch Hygieneprodukte wie Unterwäsche, Rasierer und leider auch In-Ear Kopfhörer können ausgeschlossen werden.

Nicht ganz klar ist die Regelung aber bei MP3s, Videos oder Software Downloads. Hier bekommt Ihr zwar – fast schon logischerweise – nicht die Möglichkeit Eure bei iTunes runtergeladenen MP3s oder Videos nach 14 Tagen wieder zurückzugeben. Ob das rein rechtlich allerdings so OK ist? Das weiß niemand endgültig genau…

Falls Ihr Euch bei einer Bestellung also nicht sicher seid, ob das Widerrufsrecht-/Rücktrittsrecht gilt – fragt einfach sicherheitshalber den Händler.

Anschauen und ausprobieren: Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsfrist oder Rückgaberecht?

Laut dem Fernabsatzgesetz darf von Käufen, die Online, per Post oder Fax bestellt wurden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgetreten werden. Dazu müsst Ihr übrigens keine Gründe angeben. Einfach pünktlich zurückschicken/zurücktreten und gut ist.

Innerhalb der 14 Tage könnt Ihr die Ware in dem Maße testen, wie es Euch auch in jedem Laden möglich gewesen wäre; d.h. Ihr könnt den Fernseher ruhig mal hochfahren oder die Stereoanlage anschließen und ausprobieren. Schwierig wird’s aber, wenn Ihr die Ware in irgendeiner Art und Weise entwertet: z.B. das neue bestellte Telefon direkt mal fallen lasst oder mit dem Mixer Cocktails für die Samstagabend-Party mixt. In dem Maße gebrauchte Ware muss der Händler nicht mehr zurücknehmen oder kann eine Entschädigung für die Wertminderung von Euch verlangen. Ein problematisches Beispiel sind leider immer wieder Laptops, hier solltet ihr – wenn ihr euch nicht sicher seid, dass ihr ihn behalten wollt – erstmal kein anderes Betriebssystem drüberbügeln, keine Softwarelizenzen auf euch registrieren, CDs aufreißen und nach Möglichkeit wieder alles so herzurichten wie im Auslieferungszustand.

Als Faustregel gilt: Lasst beim Testen einfach alles bleiben, bei dem Ihr Euch im Laden nicht sicher seid, ob Euch der Verkäufer erst entgeistert anschaut und anschließend rausschmeißt! ;-) Wobei das natürlich auch vom Geschäft abhängig ist. Wenn die nette Dame im Media Markt euch einen Kaffee aus der Vorführmaschine anbietet, heißt das leider nicht, dass ihr euch zu Hause auch erstmal ein paar Tassen rauslassen sollt (Amazon z.B. schließt die Rückgabe von gebrauchten Kaffeemaschinen aus). Nach Möglichkeit solltet ihr mit den Produkten so sorgsam wie irgendmöglich umgehen und alles wieder in den Ausgangszustand zurückbringen. Auch die Verpackungen solltet ihr vorsichtig aufmachen und nicht wie wild aufreißen.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?

Widerrufsrecht bedeutet, dass es erstmal zum Rücktritt vom Kauf reicht, wenn Ihr Euch innerhalb von 14 Tagen beim Händler meldet. Ihr müsst ihm per Brief, Fax oder Email schriftlich mitteilen, dass Ihr vom Kauf zurücktreten wollt. Ihr seid anschließend dazu verpflichtet, die Ware umgehend an den Händler zurück zu schicken („umgehend“ ist allerdings ein dehnbarer Begriff…)

Die meisten Händler werden Euch allerdings sowieso nur ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. Hier gilt, dass die KOMPLETTE Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Händler geschickt werden muss. Ihr müsst übrigens IMMER die KOMPLETTE Ware zurück schicken! Den MP3-Player behalten und nur die Ohrstöpsel zurück schicken geht nicht! Auch für fehlende Kartons, Bedienungsanleitungen, Software-CDs, usw. wird Euch der Händler teilweise heftige Abschläge in Rechnung stellen.

Egal ob Widerruf oder Rückgabe: ausschlaggebend für die Wahrung der 14-Tage Frist ist immer der Poststempel und nicht der Eingang beim Händler.

Bleib ich drauf sitzen: Wer trägt die Kosten für den Versand?

Offiziell müsst Ihr die Rückversandkosten bei Waren, die weniger als 40 Euro kosten, selbst bezahlen. Bei allem, was teurer als 40 Euro ist, trägt die Kosten der Händler. Das muss Euch der Händler aber im Vorfeld sagen (steht aber meistens sowieso in den AGB).

Viele Händler legen auch bei Produkten die weniger als 40 Euro gekostet haben einen Rücksendeschein bei. Somit zahlt man erstmal keine Versandkosten, oft heißt es aber trotzdem in deren AGB, dass für Produkte <40 Euro die Versandkosten vom Käufer getragen werden müssen. In der Regel berechnet der Händler (z.B. bei Conrad, Otto, etc.) trotzdem keine Gebühr – im Endeffekt aus Kulanz.

Falls die an Euch gelieferte Ware allerdings nicht die Ware ist, die Ihr bestellt habt, trägt die Kosten für den Rückversand aber immer der Händler – egal ob über oder unter 40 Euro Warenwert.

Was mit den Versandkosten vom Händler zu Euch passiert, ist nicht endgültig geklärt. Viele Händler werden Euch die Kosten einfach zurück erstatten. Eine rechtliche Grundlage dafür konnte ich aber nirgends finden. Falls Ihr ganz sicher gehen wollt, solltet Ihr also immer nur bei Händlern bestellen, die kostenlos oder zumindest sehr günstig verschicken. Oder aber das Ganze vorher abklären.

Wenn’s schief geht: Was passiert, falls beim Rückversand etwas schief läuft?

Für Schäden, Diebstahl oder anderweitigen Verlust bei der Rücksendung haftet der Händler. Allerdings müsst Ihr nachweisen können, dass Ihr das Paket überhaupt losgeschickt habt. Also immer als Paket verschicken, bei dem Ihr eine Quittung mit Adresse des Empfängers bekommt. Andernfalls seid Ihr auf die Ehrlichkeit des Händlers angewiesen, dass er Eure Rücksendung auch wirklich als zurückgesendet verbucht und Euch Euer Geld zurückerstattet.

Wie sieht es mit Fristen und so weiter aus?

Die Frist zum Widerrufs-, Rückgaberecht ist 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen (prinzipiell frühestens mit dem Erhalt der Ware), wenn Ihr vom Händler ordnungsgemäß belehrt worden seid (meistens eine Karte im Paket, die Euch auf Euer Widerrufs- oder Rückgaberecht aufmerksam macht). Falls Euch der Händler allerdings gar nicht über Euer Recht aufklärt (also keine Karte oder ähnliches) erlischt Euer recht zur Rückgabe der Ware nie. Das kommt heute allerdings eigentlich wirklich nicht mehr vor.

Einige Händler haben sogar freiwillig ein längeres Rückgaberecht. Bei Ebay Powersellern gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Amazon bietet auch weiterhin bei einigen Produkten ein Widerrufsrecht von 30 Tagen an.

Wie gehe ich auf Nummer sicher?

Wenn ihr euch schon vor dem Kauf unsicher seid, ob ihr das Produkte behalten wollt, fragt euern Händler wie er das Widerrufsrecht handhabt. Wer darauf keinen Bock hat, bestellt bei besonders kulanten Händlern wie Amazon und achtet am besten auch auf kostenlosen Versand.

So, das sollten jetzt eigentlich alle Fragen gewesen sein. Das Wichtigste ist einfach, dass Ihr Euch an die Termine haltet. Falls Ihr doch mal ein bisschen spät dran seid mit der Rücksendung, ruft doch einfach kurz und freundlich beim Händler an und fragt, was man noch machen kann. Allgemein ist man bei vielen Sachen leider auf die Kulanz des Händlers angewiesen, also seid freundlich und fuchtelt nicht direkt mit “euren” Anwälten rum.

Wir schreiben den 29.08.2009 und so haben wir noch etwas über 54 Stunden Zeit um Aktionen des laufenden Monats August noch auszukosten:

  • versandkostenfreie Lieferung bei Jokers – Jokers ist der Shop, der sich Restauflagen, Fehldrucke, etc. spezialisiert hat und sich so nicht an die Buchpreisbindung halten muss. Durch die versandkostenfreie Lieferung gibts dort Bücher ab 1€
  • Tchibo Gutschein (710408) – Wert: 10€ / Mindestbestellwert: 40€ / Gültig bis zum 31.08.09 – Falls ihr noch euern Kaffeevorrat aufstocken wollt, könnt ihr noch ein paar Tage zuschlagen
  • Extrafilm Gutschein (TRPR4487) – Auch der 10€ Fotogutschein endet. Neben 10€ Rabatt bekommt man die nächste Lieferung versandkostenfrei.
  • Schwab Gutschein (60138) – 10€ ohne Mindestbestellwert (siehe alter Artikel) – Gilt noch bis zum 02.09.
  • 3 Nivea Produkte kaufen und 3€ sparen – Bei Schlecker ist die Aktion schon eine Weile verschwunden, doch Ende des Monats gilt es dann auch nicht mehr in Super- und Drogeriemärkten
  • Die Apple Back to School Aktion endet am 08.09.2009 – Mit die beste Gelegenheit sich ein Macbook zu kaufen (wenn man Schüler/Student ist und nicht bei der Media Markt Aktion zum Stich kam)
  • Philips Sonicare Cashback Aktion – Ultraschallzahnbürste gefällig?
  • Samsung LED/LCD Cashback Aktion – Die Angebote bei Ebay sind zwar weg, aber vielleicht interessiert es ja trotzdem noch den ein oder anderen
  • Lexmark Mono-Laser Cashback Aktion – Auch die Aktion findet nun ein Ende

Ein Thema – viele Gerüchte – und leider ziemlich viele falsche Informationen, Besserwisser und Hobbyanwälte, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Weil es immer wieder zu Fragen in den Kommentaren kommt, versuche ich mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen: Wie läuft das mit Garantie und Gewährleistung? king_of_queens

Ich hoffe ganz stark, dass ich nichts vergessen habe. Falls doch noch wem was zum Thema einfällt – bitte einfach in den Kommentaren posten; ich nehme es dann mit auf.

Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie:

heißt, dass der Hersteller ziemlich überzeugt ist von seinem Produkt und verspricht, dass das Produkt mindestens X Jahre ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt’s entweder auf das komplette Produkt oder manchmal auch nur auf einzelne Teile (z.B. bei einem Rasierapparat gibt’s Garantie auf den Motor aber nicht auf die Messer).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Garantie nicht. Jeder Hersteller kann sich selbst überlegen, ob er Garantie gibt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Dauer und den Umfang der Garantie.

Manche Hersteller geben Garantie nur auf die Teile und Ihr zahlt die Arbeitszeit. Andere behalten die Ware für ein paar Wochen zur Reparatur und wieder andere schicken Euch sogar nen Techniker vorbei und reparieren direkt vor Ort oder geben Euch Ersatzgeräte, falls sie Euers mitnehmen müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist hier allerdings gar nichts – alles rein freiwillig vom Hersteller festgelegt.

Aufpassen müsst Ihr, wenn manche Hersteller nur dann Garantie gewähren, wenn Ihr das Produkt vorher auf der Herstellerseite registriert habt. Das steht aber alles in den Garantiebedingungen (diese oft gelben oder orangenen Kärtchen, die man oft achtlos weg wirft).

Was Ihr aber immer braucht, ist die Rechnung mit Kaufdatum und evtl. den Garantieschein. Ohne habt Ihr so gut wie keine Chance auf irgendeine Garantieleistung und seid voll auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Falls das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, müsst Ihr Euch mit der Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Der Händler bei dem Ihr gekauft habt wird Euch zwar meistens auch weiterhelfen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Falls er es trotzdem macht ist das lieb von ihm.

Bei der Verbraucherzentrale Berlin gibt’s übrigens eine ganz brauchbare Übersicht zu allen möglichen Fragen rings um Garantie, Gewährleistung, Rückritt usw.

Gewährleistung:

In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 24 Monate bei Neuware. Im Unterschied zur Garantie bringt Euch die gesetzliche Gewährleistung allerdings nur in den ersten 6 Monaten wirklich weiter. Im ersten halben Jahr könnt Ihr bei einem Defekt einfach zum Händler (nicht zum Hersteller, der gibt zwar evtl. Garantie – hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun) und der Händler muss Euch beweisen, dass der Defekt durch Euch verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Das ist aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich (z.B. Kaffee im Laptop). Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten aber einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder repariert.

Nach den ersten 6 Monaten sieht’s dann leider ganz anders aus. Falls das Produkt dann kaputt geht, müsst IHR dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das ist in der Praxis ohne irgendwelche teuren Gutachten aber so gut wie unmöglich. Im Klartext heißt das, dass Ihr in dem Fall einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen seid. Er tauscht, wenn er Bock hat und wenn er keinen Bock hat, habt Ihr so gut wie keine Chance.

Bei der Verbraucherzentrale findet Ihr neben einer allgemeinen Erklärung zur Gewährleistung auch noch zwei Musterbriefe: einen für „Ware hat Mängel“ und einen für den Fall, dass die Nacherfüllung, bzw. die Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktioniert hat und Ihr entweder den Kaufpreis erstattet oder reduziert haben wollt.

Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?

Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Reperatur wählen.

Manchmal recht nervig: Darf ich bei einem Defekten Produkt sofort mein Geld zurück fordern?

Nicht sofort. Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern. Das ist zwar ziemlich nervig, wenn man alle paar Tage zur Post rennen darf aber außer auf die Kulanz des Herstellers zu hoffen, bleibt Euch bei einem echten Montagsgerät leider nichts anderes übrig.

Die Kosten für Versand usw. trägt bei Rücksendungen für Gewährleistungsfälle übrigens immer der Hersteller oder Verkäufer.

Zusammengefasst heißt das:

Garantie muss niemand geben (Toshiba gibt z.B. keine) und Garantien sind nicht immer gleich und umfassen oft nicht das komplette Produkt. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler. Um sicher zu sein, was und zu welchen Bedingungen die Garantie umfasst, bleibt Euch nichts anderes übrig als sich die Zeit zu nehmen und die einzelnen Garantiebestimmungen zu studieren.

benderAnders bei der Gewährleistung: Die ist gesetzlich für 24 Monate vorgeschrieben und muss von den Händlern gegeben werden. Die Gewährleistung umfasst offiziell alle Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben – und genau hier liegt der Haken: in den ersten 6 Monaten muss Euch der Händler beweisen, dass Ihr das Produkt kaputt gemacht habt. Nach den ersten 6 Monaten müsst Ihr dem Händler beweisen, dass Ihr es nicht kaputt gemacht habt. Beides logischerweise ziemlich schwierig bis unmöglich.

Kurz gesagt: 6 Monate seid Ihr auf der sicheren Seite. Danach auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder schnell die mit der Arschkarte, die auf dem Schaden sitzen bleiben.

Falls es wer besser weiß – einfach melden!

Auslaufende Aktionen

Der Monat nähert sich wieder mal dem Ende, aber ausnahmsweise ist die Liste der auslaufenden Aktionen eigentlich recht kompakt. So laufen z.B. die meisten Cashback Aktionen noch bis Ende August.

Was aber z.B. Ende des Monats ausläuft ist der 10€ OTTO Gutschein (82000) ohne Mindestbestellwert. Neben verschiedenen Prepaidtelefonen (Sony W890i, Sony W395 und weitere), sind auch noch ein paar komplett kostenlose Artikel übrig geblieben.

Ob das Vodafone DSL Angebot ab effektiv 15,58€ verlängert wird, ist noch nicht ganz sicher. Offiziell endet auch das Alice Angebot mit 1 Monat Mindestvertragslaufzeit und Amazon Gutschein.

Das 4-monatige Sommer-Probeangebot vom Online Videorecorder Save.tv wird wohl auch demnächst enden.

Auch der Printing-1 Gutschein für das komplett kostenlose “Fotoheft” und die beiden 3€ Europaapotheke Venlo Gutscheine (für 2 x 3€ kostenlos bestellen) enden Ende des Monats.

Bei Interesse schaut einfach in die alten (verlinkten) Artikel rein.

Gewinnspiel – Last Chance

Die letzten Tage des Gewinnspiels brechen an. Wer also noch ne Idee hat, sollte reinhauen. Bis jetzt sind wir bei etwa 200 Teilnehmern. Die Auswertung werde ich mit Sicherheit nicht vorm kommenden Wochenende schaffen (also bitte nicht ungeduldig werden) und bis dann über 100 Pakete verpackt und verschickt sind, werden auch nochmal ein paar Tage vergehen.

Ich nutze die Möglichkeit auch nochmal direkt um ein paar Fragen zu klären.

Ja, Offline wird bevorzugt, aber auch Online darf teilnehmen. Macht halt etwas interessantes, lustiges, neues. Ja, ihr könnt mehrmals teilnehmen (ich bin ein Mensch und kann sowas werten). Ja, ich (bzw. die Jury) wird so werten, wie wir es für richtig halten.

Etwas über 1 Monat ist nun das 2-jährige myDealZ Jubiläum her und jetzt gibt es endlich wieder ein Gewinnspiel. Diesmal gibt es 125 Preise im Gesamtwert von fast 15.000€.

condensed5

Da ich spammige Gewinnspiele hasse und ich letztes Jahr von den vielen kreativen Beiträgen echt begeistert war, wird es diesmal wieder etwas unüblich.

Die Aufgabe

Mache für myDealZ Werbung und damit meine ich nicht, dass Du möglichst alle Internetforen vollspamst, sondern das Ganze soll kreativ und nach Möglichkeit im echten Leben geschehen.

Beispiele

Du bist Student – Geh in die Uni und schreibe auf alle Tafeln in den Hörsäalen www.mydealz.de

Du kannst sprühen – Mal ein cooles myDealZ Bild (nur legale Wände!!!)

Du bist vorlaut – Geh in einen Elektromarkt und empfehle den Leuten doch lieber bei myDealZ vorbeizuschauen

Ich möchte euch aber nicht zu sehr einschränken und hoffe, dass ihr coole, verrückte und auch wahnsinnige Ideen umsetzen werdet. Die Aktion haltet ihr am besten per Video und/oder Foto fest und schickt eine Email damit an goforit@mydealz.de. Nur Ideen reichen nicht, es muss auch umgesetzt werden.

Ihr habt eine geniale Idee, könnt es aber aus welchen Gründen auch immer nicht umsetzen? Ihr braucht Hilfe von mir? Schreibt ebenfalls an goforit@mydealz.de und vielleicht schaffen wir es gemeinsam.

Sonderpreis

Du bringst myDealZ ins Fernsehen (z.B. bei einem großen Live-Event). Das sollte natürlich auch ordentlich belohnt werden. Diese Aufgabe läuft außer Konkurrenz und der Gewinnpool wird hierfür zusätzlich mit einem unlocked Apple iPhone 3G 8GB und einem Asus EEE PC 1000H aufgestockt.

Gewinner

Um das Gewinnspiel fair zu gestalten, wird nicht ausgelost, sondern nach Kreativität, Aufwand und Umsetzung gewertet. Ich werde dann gemeinsam mit meiner Freundin und Freunden die 125 Gewinner auswählen.

Da bereits mehrmals gefragt wurde, bekommt ihr hier das Logo als Download (hier nochmal die Highres Version). Die verwendete Schriftart nennt sich “Cooper black”.

Preise

Ein Gesamtwert von 14.809€ und das ist keine scheiss UVP, sondern der aktuelle Preis aus den Preissuchmaschinen.

Mit *** markierte Geräte sind aus Retourensendungen oder haben verdellte Packungen.

Einsendeschluss ist der 30.06.2009. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vielen Dank an alle die dieses Gewinnspiel möglich gemacht haben!

Für Kritik nutzt bitte die Emailadresse feedback@mydealz.de.

sennkrecht2senkrechtcondensed5

condensed4condensed3condensed2condensedalleseingepackt

Das Ende des Monats nähert sich und so laufen auch mal wieder einige Aktionen aus.

  • Samsung PS-58A656 für 1593€ – Noch ist das 58″ Monster zum Wahnsinnspreis verfügbar

Gewinnspiel UPDATE

Wie ihr gesehen habt, habe ich den Gewinnspiel Artikel nochmal hochgeholt. Der Flickr Account ist jetzt am Start und die ersten Einsendungen wurden hinzugefügt (BildbeiträgeVideobeiträge). Insgesamt sind wir jetzt bei etwa 40 Einsendern (einige haben mehrere Sachen eingesendet).

Ich wollte auch nochmal deutlich darauf hinweisen, dass man die Ideen auch umsetzen muss. Nur die Idee reicht leider nicht aus. Einfach den myDealZ Banner nehmen und mit Photoshop irgendwo reineditieren, zählt auch nicht.

Also gebt euch Mühe, die Preise sollten Ansporn genug sein :)

Kommentare gehen in den alten Artikel, Beiträge werden an goforit@mydealz.de gesendet und konstruktive Kritik bitte an feedback@mydealz.de.

Das Monatsende naht und so laufen mal wieder einige auch etwas länger angelegte Aktionen aus:

Cashback Aktionen:

bildtankstelle_vorschau

Die Zeit vergeht wie im Fluge. Inzwischen sind es jetzt schon 2 Jahre seitdem ich myDealZ täglich mit neuen Schnäppchen befüttere und es macht immer noch Spaß. Viele Höhen und Tiefen (,wenn mal wieder ein Preisfehler nicht ausgeliefert wurde oder man einfach zu spät kam) haben wir alle mitgemacht, viele kleine und größere Gewinnspiele gemacht, den ein oder anderen sinnvollen und teilweise leider auch weniger sinnvollen Kommentar hinterlassen. Und somit auf die nächsten 2 Jahre! :)

Das der Geburtstag auch ordentlich gefeiert werden muss ist selbstverständlich! Wie? Das wird jetzt noch nicht verraten, aber dem letzten Geburtstag wird es an Preisen und hoffentlich auch an kreativen Beteiligungen in Nichts nachstehen.

Page 1 of 41234»
Blogroll  <  >