Nur ganz kurz. In USA wurde die Preissenkung der Nintendo Wii zum Wochenende (27.09.) bekannt gegeben. Wer also überlegt eine Wii zu kaufen, sollte sich nocht etwas gedulden, denn die Preise in EU werden sicherlich auch angepasst werden. Ob wir dann mit 200€ rechnen dürfen, wird Nintendo am Freitag verkünden (siehe Engadget, Wall Street Journal, etc.).
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Ich habe mich mal mit dem Fernabsatzgesetz auseinandergesetzt: Also alles rund um Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücksendekosten usw.
Ich probiere möglichst auf Juristensprache, Paragraphen und das ganze schwer verständliche Zeug zu verzichten. Die Gesetzestexte findet Ihr auch auf anderen Seiten, z.B. bei www.fernabsatz-gesetz.de oder natürlich bei der Verbraucherzentrale.
Wie immer: wenn’s wer besser weiß – bitte in den Kommentaren posten.
Ganz am Anfang: Nur um Missverständnisse gleich zu Beginn auszuräumen – das „14-Tage anschauen Gesetz“ gilt wirklich nur bei Kaufabwicklungen über Internet, Telefon, Kataloge oder eben alles, bei dem Ihr die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht anfassen konntet. Wenn Ihr Euch irgendwas bei Media Markt um die Ecke kauft, könnt Ihr die Ware zwar auch oft noch einige Zeit lang einfach umtauschen oder zurück geben; das hat aber nichts mit Gesetz zu tun. Und erst recht nicht mit 14-Tage Widerrufs-/Rückgaberecht. Sondern lediglich mit den Bestimmungen und/oder der Kulanz des Händlers.
Das 14-Tage Recht gilt übrigens auch nicht bei Produkten, die Ihr nicht gesehen haben müsst um den Wert oder die Qualität abschätzen zu können. So sind z.B. Konzertkarten, Zeitungen, die online bestellte Pizza, Reisen, Flüge, Versicherungen usw. von der Regelung des Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen. Auch Hygieneprodukte wie Unterwäsche, Rasierer und leider auch In-Ear Kopfhörer können ausgeschlossen werden.
Nicht ganz klar ist die Regelung aber bei MP3s, Videos oder Software Downloads. Hier bekommt Ihr zwar – fast schon logischerweise – nicht die Möglichkeit Eure bei iTunes runtergeladenen MP3s oder Videos nach 14 Tagen wieder zurückzugeben. Ob das rein rechtlich allerdings so OK ist? Das weiß niemand endgültig genau…
Falls Ihr Euch bei einer Bestellung also nicht sicher seid, ob das Widerrufsrecht-/Rücktrittsrecht gilt – fragt einfach sicherheitshalber den Händler.
Anschauen und ausprobieren: Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsfrist oder Rückgaberecht?
Laut dem Fernabsatzgesetz darf von Käufen, die Online, per Post oder Fax bestellt wurden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgetreten werden. Dazu müsst Ihr übrigens keine Gründe angeben. Einfach pünktlich zurückschicken/zurücktreten und gut ist.
Innerhalb der 14 Tage könnt Ihr die Ware in dem Maße testen, wie es Euch auch in jedem Laden möglich gewesen wäre; d.h. Ihr könnt den Fernseher ruhig mal hochfahren oder die Stereoanlage anschließen und ausprobieren. Schwierig wird’s aber, wenn Ihr die Ware in irgendeiner Art und Weise entwertet: z.B. das neue bestellte Telefon direkt mal fallen lasst oder mit dem Mixer Cocktails für die Samstagabend-Party mixt. In dem Maße gebrauchte Ware muss der Händler nicht mehr zurücknehmen oder kann eine Entschädigung für die Wertminderung von Euch verlangen. Ein problematisches Beispiel sind leider immer wieder Laptops, hier solltet ihr – wenn ihr euch nicht sicher seid, dass ihr ihn behalten wollt – erstmal kein anderes Betriebssystem drüberbügeln, keine Softwarelizenzen auf euch registrieren, CDs aufreißen und nach Möglichkeit wieder alles so herzurichten wie im Auslieferungszustand.
Als Faustregel gilt: Lasst beim Testen einfach alles bleiben, bei dem Ihr Euch im Laden nicht sicher seid, ob Euch der Verkäufer erst entgeistert anschaut und anschließend rausschmeißt!
Wobei das natürlich auch vom Geschäft abhängig ist. Wenn die nette Dame im Media Markt euch einen Kaffee aus der Vorführmaschine anbietet, heißt das leider nicht, dass ihr euch zu Hause auch erstmal ein paar Tassen rauslassen sollt (Amazon z.B. schließt die Rückgabe von gebrauchten Kaffeemaschinen aus). Nach Möglichkeit solltet ihr mit den Produkten so sorgsam wie irgendmöglich umgehen und alles wieder in den Ausgangszustand zurückbringen. Auch die Verpackungen solltet ihr vorsichtig aufmachen und nicht wie wild aufreißen.
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?
Widerrufsrecht bedeutet, dass es erstmal zum Rücktritt vom Kauf reicht, wenn Ihr Euch innerhalb von 14 Tagen beim Händler meldet. Ihr müsst ihm per Brief, Fax oder Email schriftlich mitteilen, dass Ihr vom Kauf zurücktreten wollt. Ihr seid anschließend dazu verpflichtet, die Ware umgehend an den Händler zurück zu schicken („umgehend“ ist allerdings ein dehnbarer Begriff…)
Die meisten Händler werden Euch allerdings sowieso nur ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. Hier gilt, dass die KOMPLETTE Ware innerhalb von 14 Tagen zurück an den Händler geschickt werden muss. Ihr müsst übrigens IMMER die KOMPLETTE Ware zurück schicken! Den MP3-Player behalten und nur die Ohrstöpsel zurück schicken geht nicht! Auch für fehlende Kartons, Bedienungsanleitungen, Software-CDs, usw. wird Euch der Händler teilweise heftige Abschläge in Rechnung stellen.
Egal ob Widerruf oder Rückgabe: ausschlaggebend für die Wahrung der 14-Tage Frist ist immer der Poststempel und nicht der Eingang beim Händler.
Bleib ich drauf sitzen: Wer trägt die Kosten für den Versand?
Offiziell müsst Ihr die Rückversandkosten bei Waren, die weniger als 40 Euro kosten, selbst bezahlen. Bei allem, was teurer als 40 Euro ist, trägt die Kosten der Händler. Das muss Euch der Händler aber im Vorfeld sagen (steht aber meistens sowieso in den AGB).
Viele Händler legen auch bei Produkten die weniger als 40 Euro gekostet haben einen Rücksendeschein bei. Somit zahlt man erstmal keine Versandkosten, oft heißt es aber trotzdem in deren AGB, dass für Produkte <40 Euro die Versandkosten vom Käufer getragen werden müssen. In der Regel berechnet der Händler (z.B. bei Conrad, Otto, etc.) trotzdem keine Gebühr – im Endeffekt aus Kulanz.
Falls die an Euch gelieferte Ware allerdings nicht die Ware ist, die Ihr bestellt habt, trägt die Kosten für den Rückversand aber immer der Händler – egal ob über oder unter 40 Euro Warenwert.
Was mit den Versandkosten vom Händler zu Euch passiert, ist nicht endgültig geklärt. Viele Händler werden Euch die Kosten einfach zurück erstatten. Eine rechtliche Grundlage dafür konnte ich aber nirgends finden. Falls Ihr ganz sicher gehen wollt, solltet Ihr also immer nur bei Händlern bestellen, die kostenlos oder zumindest sehr günstig verschicken. Oder aber das Ganze vorher abklären.
Wenn’s schief geht: Was passiert, falls beim Rückversand etwas schief läuft?
Für Schäden, Diebstahl oder anderweitigen Verlust bei der Rücksendung haftet der Händler. Allerdings müsst Ihr nachweisen können, dass Ihr das Paket überhaupt losgeschickt habt. Also immer als Paket verschicken, bei dem Ihr eine Quittung mit Adresse des Empfängers bekommt. Andernfalls seid Ihr auf die Ehrlichkeit des Händlers angewiesen, dass er Eure Rücksendung auch wirklich als zurückgesendet verbucht und Euch Euer Geld zurückerstattet.
Wie sieht es mit Fristen und so weiter aus?
Die Frist zum Widerrufs-, Rückgaberecht ist 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr die Ware ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen (prinzipiell frühestens mit dem Erhalt der Ware), wenn Ihr vom Händler ordnungsgemäß belehrt worden seid (meistens eine Karte im Paket, die Euch auf Euer Widerrufs- oder Rückgaberecht aufmerksam macht). Falls Euch der Händler allerdings gar nicht über Euer Recht aufklärt (also keine Karte oder ähnliches) erlischt Euer recht zur Rückgabe der Ware nie. Das kommt heute allerdings eigentlich wirklich nicht mehr vor.
Einige Händler haben sogar freiwillig ein längeres Rückgaberecht. Bei Ebay Powersellern gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Amazon bietet auch weiterhin bei einigen Produkten ein Widerrufsrecht von 30 Tagen an.
Wie gehe ich auf Nummer sicher?
Wenn ihr euch schon vor dem Kauf unsicher seid, ob ihr das Produkte behalten wollt, fragt euern Händler wie er das Widerrufsrecht handhabt. Wer darauf keinen Bock hat, bestellt bei besonders kulanten Händlern wie Amazon und achtet am besten auch auf kostenlosen Versand.
So, das sollten jetzt eigentlich alle Fragen gewesen sein. Das Wichtigste ist einfach, dass Ihr Euch an die Termine haltet. Falls Ihr doch mal ein bisschen spät dran seid mit der Rücksendung, ruft doch einfach kurz und freundlich beim Händler an und fragt, was man noch machen kann. Allgemein ist man bei vielen Sachen leider auf die Kulanz des Händlers angewiesen, also seid freundlich und fuchtelt nicht direkt mit “euren” Anwälten rum.
Mal ein paar lokale Angebote:
Fast bundesweit:
Den Stick gibt es ab dem 18.09. insgesamt 2222 mal in folgenden PhoneHouse Filialen, um an den Stick zu kommen braucht man allerdings auch noch einen Gutschein aus der ComputerBILD vom Montag (Kostenpunkt: 1€ ohne CD). Der Stick ist wahrscheinlich nur über die Software gelocked und könnte mit MWConn u.U. auch mit anderen Simkarten genutzt werden. Leider habe ich die Zeitschrift nicht vor mir und online steht nicht genau um welches Paket es sich handelt.
Hamburg:
- o2 World on Tour
o2 veranstaltet verschiedene Konzerte und verschenkt die Karten. Als o2 Kunde (die o2 Freikarte genügt um als Kunde zu zählen) kann man sich für die Tickets registrieren. Leider registriert man sich nur für eine Chance, man wird per SMS benachrichtigt und muss schnellst möglich per SMS antworten, um die Karte dann auch wirklich zu bekommen.
1 Tag vor den entsprechenden Events gibt es auch noch einige Karten in den o2-Shops in Hamburg und die restlichen Plätze werden dann einfach verschenkt (rechtzeitig am Tag des Events vor Ort sein).
- 17.09.2009 – Fanta 4 live in Conert (Support: Mamas Gun) – ab 19 Uhr
- 20.09.2009 – Quatsch Comedy Club – ab 19 Uhr
- 04.10.2009 – Roger Cicero & Big Band, Oliver Pocher und Power!Percussion – ab 19 Uhr
Alle Events finden im Heiligengeistfeld statt.
Hannover:
- “kreuzundquer” – Kirche schenkt jedem Besucher 5€ – auf insgesamt 200 Leute begrenzt
Interessante Aktion – Soll die Besucher ermuntern das Geld sinnvoll zu investieren.
*UPDATE3* Da mich jetzt bestimmt 20 Mails erreicht haben bezüglich der PS3 Slim erreicht haben, ziehe ichs nochmal hoch und mach ein Bildchen rein.
*UPDATE2* Bei Amazon.de ist sie jetzt auch für 299,95€ vorbestellbar.
Unboxing und Hands-On Bilder bei Engadget.
*UPDATE*
In diesem Moment hat gerade Sony verkündet, dass die PS3 Slim in der ersten September Woche erscheinen wird, 299€ kosten soll, die selben Features hat (bis auf die 120GB Festplatte), aber 32% kleiner, 36% leichter und verbraucht 34% weniger Strom. Die “alte” PS3 80GB soll ebenfalls auf 299€ gesenkt werden (realistisch wird der Preis sicherlich deutlich drunter liegen, denn wer würde sie sonst noch kaufen?).
*UPDATE – ENDE*
Heute ging es ja auf der Kölner Spielemesse mit den ersten Pressekonferenzen los. Um 18:30 startet die Sony Pressekonferenz auf der dann offiziell das PS3 Slim Gerücht und der finale Preis endgültig und fix bekannt gegeben wird. Auf der Homepage von KMart (vergleichbar mit Real in USA) kann man jetzt bereits die PS3 Slim mit 120GB Festplatte für 299.99$ vorbestellen. Als Liefertermin wird der 24.08.2009 angegeben. Ob es wieder eine 1:1 Preisumsetzung in Deutschland geben wird (299€) wird sich dann in knapp 1 1/2 Stunden zeigen. Noch viel interessanter wird es allerdings was diese Preissenkung für Auswirkungen auf die PS3 80GB (und auch andere Konsolen) haben wird.
Auf IGN heißt es, dass von einer Preissenkung der Xbox 360 gemunkelt wurde (Pressekonferenz – 19.08. um 10 Uhr).
Im Hinblick auf diese Ankündigung wirken die für morgen angekündigten Saturn Angebote (allerdings nur in Köln für die Gamescom) auch nicht mehr ganz so überraschend.
- Sony PS3 80GB + Sony PSP (3000?) für 399€
- Nintendo Wii Konsole für 199€ (erst ab Donnerstag)
- Alle EA Games zum halben Preis (leider wurden keine Preis mit angegeben)
- Xbox 360 Arcade + Guitar Hero World Tour Guitar Karaoke Bundle für 199€
Im Media Markt Köln gibt es ebenfalls Angebote:
- Nintendo DS Lite für 88€
- Die Sims 3 (PC) für 15€
Wie gut die Preise (vor allem die Konsolenpreise) sind, kann man aber erst sagen, wenn die Händler ihre Preise angepasst haben.
Ein Thema – viele Gerüchte – und leider ziemlich viele falsche Informationen, Besserwisser und Hobbyanwälte, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Weil es immer wieder zu Fragen in den Kommentaren kommt, versuche ich mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen: Wie läuft das mit Garantie und Gewährleistung? 
Ich hoffe ganz stark, dass ich nichts vergessen habe. Falls doch noch wem was zum Thema einfällt – bitte einfach in den Kommentaren posten; ich nehme es dann mit auf.
Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Garantie:
heißt, dass der Hersteller ziemlich überzeugt ist von seinem Produkt und verspricht, dass das Produkt mindestens X Jahre ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt’s entweder auf das komplette Produkt oder manchmal auch nur auf einzelne Teile (z.B. bei einem Rasierapparat gibt’s Garantie auf den Motor aber nicht auf die Messer).
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Garantie nicht. Jeder Hersteller kann sich selbst überlegen, ob er Garantie gibt oder nicht. Das Gleiche gilt für die Dauer und den Umfang der Garantie.
Manche Hersteller geben Garantie nur auf die Teile und Ihr zahlt die Arbeitszeit. Andere behalten die Ware für ein paar Wochen zur Reparatur und wieder andere schicken Euch sogar nen Techniker vorbei und reparieren direkt vor Ort oder geben Euch Ersatzgeräte, falls sie Euers mitnehmen müssen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist hier allerdings gar nichts – alles rein freiwillig vom Hersteller festgelegt.
Aufpassen müsst Ihr, wenn manche Hersteller nur dann Garantie gewähren, wenn Ihr das Produkt vorher auf der Herstellerseite registriert habt. Das steht aber alles in den Garantiebedingungen (diese oft gelben oder orangenen Kärtchen, die man oft achtlos weg wirft).
Was Ihr aber immer braucht, ist die Rechnung mit Kaufdatum und evtl. den Garantieschein. Ohne habt Ihr so gut wie keine Chance auf irgendeine Garantieleistung und seid voll auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.
Falls das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, müsst Ihr Euch mit der Reklamation direkt an den Hersteller wenden. Der Händler bei dem Ihr gekauft habt wird Euch zwar meistens auch weiterhelfen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Falls er es trotzdem macht ist das lieb von ihm.
Bei der Verbraucherzentrale Berlin gibt’s übrigens eine ganz brauchbare Übersicht zu allen möglichen Fragen rings um Garantie, Gewährleistung, Rückritt usw.
Gewährleistung:
In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: 24 Monate bei Neuware. Im Unterschied zur Garantie bringt Euch die gesetzliche Gewährleistung allerdings nur in den ersten 6 Monaten wirklich weiter. Im ersten halben Jahr könnt Ihr bei einem Defekt einfach zum Händler (nicht zum Hersteller, der gibt zwar evtl. Garantie – hat aber mit der Gewährleistung nichts zu tun) und der Händler muss Euch beweisen, dass der Defekt durch Euch verursacht wurde und nicht schon beim Verkauf des Produkts bestanden hat. Das ist aber eigentlich nur bei ganz offensichtlichen Sachen möglich (z.B. Kaffee im Laptop). Im Normalfall wird in den ersten 6 Monaten aber einfach durch ein funktionsfähiges Produkt ersetzt oder repariert.
Nach den ersten 6 Monaten sieht’s dann leider ganz anders aus. Falls das Produkt dann kaputt geht, müsst IHR dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das ist in der Praxis ohne irgendwelche teuren Gutachten aber so gut wie unmöglich. Im Klartext heißt das, dass Ihr in dem Fall einfach auf die Kulanz des Händler angewiesen seid. Er tauscht, wenn er Bock hat und wenn er keinen Bock hat, habt Ihr so gut wie keine Chance.
Bei der Verbraucherzentrale findet Ihr neben einer allgemeinen Erklärung zur Gewährleistung auch noch zwei Musterbriefe: einen für „Ware hat Mängel“ und einen für den Fall, dass die Nacherfüllung, bzw. die Reparatur zum wiederholten Mal nicht funktioniert hat und Ihr entweder den Kaufpreis erstattet oder reduziert haben wollt.
Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?
Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Reperatur wählen.
Manchmal recht nervig: Darf ich bei einem Defekten Produkt sofort mein Geld zurück fordern?
Nicht sofort. Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen. Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, könnt Ihr im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und Euer Geld zurück fordern. Das ist zwar ziemlich nervig, wenn man alle paar Tage zur Post rennen darf aber außer auf die Kulanz des Herstellers zu hoffen, bleibt Euch bei einem echten Montagsgerät leider nichts anderes übrig.
Die Kosten für Versand usw. trägt bei Rücksendungen für Gewährleistungsfälle übrigens immer der Hersteller oder Verkäufer.
Zusammengefasst heißt das:
Garantie muss niemand geben (Toshiba gibt z.B. keine) und Garantien sind nicht immer gleich und umfassen oft nicht das komplette Produkt. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler. Um sicher zu sein, was und zu welchen Bedingungen die Garantie umfasst, bleibt Euch nichts anderes übrig als sich die Zeit zu nehmen und die einzelnen Garantiebestimmungen zu studieren.
Anders bei der Gewährleistung: Die ist gesetzlich für 24 Monate vorgeschrieben und muss von den Händlern gegeben werden. Die Gewährleistung umfasst offiziell alle Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben – und genau hier liegt der Haken: in den ersten 6 Monaten muss Euch der Händler beweisen, dass Ihr das Produkt kaputt gemacht habt. Nach den ersten 6 Monaten müsst Ihr dem Händler beweisen, dass Ihr es nicht kaputt gemacht habt. Beides logischerweise ziemlich schwierig bis unmöglich.
Kurz gesagt: 6 Monate seid Ihr auf der sicheren Seite. Danach auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder schnell die mit der Arschkarte, die auf dem Schaden sitzen bleiben.
Falls es wer besser weiß – einfach melden!
Ich habe immer wieder über die Ebay Wow! Auktionen geschrieben und ich kann mich nur wiederholen, es lohnt sich wirklich da reinzuschauen und mitzumachen. Zu letzt gab es da das Sony Vaio P für ~420€ (Geizhalspreis: 600€).
Nochmal kurz zu dem Prinzip. Für eine Woche werden ab heute jeden Tag immer wieder klassische Ebayversteigerungen ab 1€ für 1 Tag eingestellt. Hat man heute also noch keinen Erfolg, kann man es die ganze Woche über probieren und dadurch, dass man eben etwas geduldiger sein muss und die Produkte in wirklich großen Mengen eingestellt werden, hat man hier oft Glück.
Es handelt sich um Import-Ware und hierfür würde ich persönlich auf keinen Fall mehr als 460€ ausgeben. Durch das Überangebot wird man aber möglicherweise deutlich günstigere Preise sehen. Einfach mal ein Auge drauf behalten.
Wer gerne ein günstiges 10″ Netbook haben möchte, ist hier goldrichtig. Die B-Ware bei Medion ist meist absolut neuwertig und sollte man wirklich mal eine Pflaume erwischen, hat man ja immer noch sein Widerrufsrecht. Es handelt sich zwar um das große E1210 mit 160GB Festplatte, aber verbaut ist leider nur der kleine 3 Zellen Akku. Investiert man aber nochmal weitere 40€ für den 6 Zellen Akku ist man sehr gut bedient.
Über das E1210 habe ich schon wirklich sehr oft geschrieben. 10″, matt, gut – sehr gut verarbeitet, Draft-N und gute Tastatur zeichnen das Gerät aus. Ich hoffe, dass sich der Preis bei rund 210€ einpendelt (Vergleichspreis: 257€) und damit wäre es eindeutig ein sehr gutes Schnäppchen und für den Preis mit Sicherheit das beste Netbook was man bekommen kann. Aber schauen wir mal wo der Preis stehen bleibt.
Die Nintendo Wii Bundles gab es jetzt schon wirklich oft und gehen nur selten deutlich unter Preis weg.
Bei den Fernseher dagegen sieht es wieder anders aus.
- LG 50PS6000 (Vergleichspreis: 920€) – Full-HD Plasma
- LG 42PQ1000 (Vergleichspreis: 499€) – HD-Ready Plasma – sehr ähnlich zum PQ6000
- LG 50PQ2000 (Vergleichspreis: 730€) – HD-Ready Plasma – nahezu identisch zum PQ3000
- LG 37LH3010 (Vergleichspreis: 540€) – Full-HD LCD – 4 Amazon Sterne
Ich hatte ja auch schon immer in den Quelle-Artikeln auf die aktuelle Insolvenz-Situation hingewiesen und empfohlen nur per Rechnung zu zahlen. Ich schreibe jetzt nochmal einen einzelnen Artikel dazu, weil man bei getätigten Vorkasse-Zahlungen, die man jetzt zurückbuchen lassen will (z.B. weil nicht geliefert werden kann), erst auf die Freigabe des Insolvenzverwalters warten muss. Ich würde also unter keinen Umständen mehr in die Vorleistung bei Quelle gehen.
Vor ein paar Tagen habe ich ja über den 2monatigen kostenlosen Test von Lovefilm geschrieben. Während bei einigen die Bestellung problemlos durchging, bekamen andere bereits kurz dadrauf eine Ablehnung. Bei ein paar Leuten ging die Bestellung durch, jedoch erhielten sie jetzt eine Mail, dass der Test für eine ausgewählte Kundengruppe gewesen wäre und der Testzeitraum deswegen auf 14 Tage gekürzt wurde.
Alle die also das Angebot wahrgenommen haben, sollten mal ihre genutzt Email prüfen und in ihrem Kundenkonto checken was unter 1. Abbuchungstag steht. Die Kündigung ist problemlos über das Kundenmenu möglich (man muss ein paar mal bestätigen, achtet dadrauf nicht zu früh den Browser zu schließen).
Die schlechten Nachrichten häufen sich in letzter Zeit.
Vor einigen Tagen hat es unter anderem auch den Festplatten-”Hersteller” Trekstor getroffen. Man möchte den Betrieb allerdings weiterhin aufrecht erhalten und versucht das Unternehmen so gut es geht zu retten. Wie es genau weiter geht, wird aber die Zeit zeigen. Beim Kauf von Trekstor Festplatten sollte man dies jedoch im Hinterkopf behalten, dass man u.U. nicht auf die Herstellergarantie zählen kann.
Vor wenigen Tagen hat es dann auch die Tiscon AG getroffen. Danach haben auch die Tochtergesellschaften COS Distribution GmbH und die E-Logistics GmbH Insolvenz angemeldet. Betroffene Shops sind z.B. PrimusTronix (deren Shop für “Inventur” offline genommen wurde) und auch Avitos, dort heißt es laut Golem “Wir können momentan nichts mehr ausliefern. Alle Waren gehören der Tiscon AG”. Von Bestellungen per Vorkasse sollte man also unbedingt absehen und nur per Nachnahme oder Selbstabholung einkaufen.
Das in den Hertie Warenhäusern der Ausverkauf läuft, habe ich ja bereits vor einer Weile erwähnt gehabt. Jetzt heißt es, dass auch der allerletzte Rest noch ausverkauft wird. Spielwaren, Haushaltsgeräte und auch Elektronikprodukte sind wohl aber bereits alle verkauft.
Einige von uns haben ja eine recht aufregende Nacht hinter sich. So lichteten sich auch recht schnell die Reihen. Um 3:30 war der 32″er für 230€ ausverkauft, weiter ging es eine halbe Stunde später mit dem Samsung LE40A436 für 388,50€ und auch der Super-Schnapper Sony KDL46W5500E war dann kurze Zeit später weg. Im Laufe der Nacht hat myby nahezu sein komplettes Lager leer geräumt und auch das Zubehör wurde weniger und weniger.
Heute früh war dann der Spuk eigentlich bereits vorbei und alle richtig attraktiven Angebote ausverkauft. Aber gerade bei den Wandhalterungen gibt es noch ein paar interessante Produkte und auch bei anderen Produkten ist myby teilweise günstig:
- Schnepel (Vogels) MFL 100 für 20,99€ (Internetpreis: 29€) – Wandhalterung
- Vogels EFA6835 für 24,49€ (Internetpreis: 37€) – Kabelschiene
- Monster HT PowerCenter HT 800 für 44,10€ (Internetpreis: 73€) – High-End Mehrfachsteckdose mit Entstörfilter
- Monster HT PowerCenter HTS 800 für 53,20€ (Internetpreis: -) – High-End Mehrfachsteckdose
- Sony DPP-FP65 für 49,99€ (Internetpreis: 74€) – Fotosublimationsdrucker – ausführlicher Testbericht
- Easypix CyberScanner P500 für 59€ (Vergleichspreise sind schwer: 85€) – Fotoscanner
Aber auch Quelle wurde in den letzten Tagen regelrecht überfallen. Heute ist der letzte Tag der versandkostenfreien Lieferung und so kann/sollte man sich vielleicht heute nochmal umgucken.
Neukunden sparen ab einem Mindestbestellwert von 30€ 10€ mit dem Quelle Gutschein (Aktionskennwort: WILLKOMMEN, NEWS98 oder SPAREN79) und Bestandskunden probieren es mit KATALOG79.
Auch hier sollte man auf Grund der Insolvenzsituation am besten per Rechnung zahlen. Die 10€ kann man dann bei der Überweisung selbstständig abziehen.
- JBL Micro On Stage Dockingstation für 64,99€ – 10€ (Internetpreis: 68€) – kleine iPod Dockingstation – Durchschnittsnote 1,9 – 4,5 Amazon Sterne
- Microsoft Office Home and Student 2007 für 59,99€ – 10€ (Internetpreis: 64€) – kein Outlook – Nur für Heimanwender und Schüler interessant – Studenten kaufen wohl eher das Ultimate 2007 Paket
- Philips SHP2700 für 17,99€ – Kopfhörer
Sonst lohnt es sich auch nochmal einen Blick bei den Klamotten reinzuwerfen.
Der Monat nähert sich wieder mal dem Ende, aber ausnahmsweise ist die Liste der auslaufenden Aktionen eigentlich recht kompakt. So laufen z.B. die meisten Cashback Aktionen noch bis Ende August.
Was aber z.B. Ende des Monats ausläuft ist der 10€ OTTO Gutschein (82000) ohne Mindestbestellwert. Neben verschiedenen Prepaidtelefonen (Sony W890i, Sony W395 und weitere), sind auch noch ein paar komplett kostenlose Artikel übrig geblieben.
Ob das Vodafone DSL Angebot ab effektiv 15,58€ verlängert wird, ist noch nicht ganz sicher. Offiziell endet auch das Alice Angebot mit 1 Monat Mindestvertragslaufzeit und Amazon Gutschein.
Das 4-monatige Sommer-Probeangebot vom Online Videorecorder Save.tv wird wohl auch demnächst enden.
Auch der Printing-1 Gutschein für das komplett kostenlose “Fotoheft” und die beiden 3€ Europaapotheke Venlo Gutscheine (für 2 x 3€ kostenlos bestellen) enden Ende des Monats.
Bei Interesse schaut einfach in die alten (verlinkten) Artikel rein.
Das Ende des Monats nähert sich und so laufen auch mal wieder einige Aktionen aus.
- Samsung PS-58A656 für 1593€ – Noch ist das 58″ Monster zum Wahnsinnspreis verfügbar
- 4 Monate Save.tv kostenlos testen – Auch diese Aktion nähert sich dem Ende
- Lexmark X26x und X36x Cashback Aktion – Die super Cashback Aktion für die s/w Multifunktionsgeräte läuft nur noch bis zum 03.07.
- 30€ Gigabyte Cashback Aktion – Wer noch auf der Suche nach einem Intel Mainboard ist, sollte nochmal vorbeischauen
- Auch der myby Gutschein (besonders interessant sicherlich der Samsung N110) und Redcoon Gutschein laufen demnächst aus, aber dazu gibt es gleich nochmal ein paar mehr Infos
Die Arcandor Insolvenz ist ja momentan in aller Munde und auch uns Schnäppchenjäger betrifft das teilweise. Die Insolvenz bedeutet ja nicht, dass der Betrieb sofort eingestellt wird, aber kommt es doch zum Fall der Fälle, können theoretisch Zahlungen die per Vorkasse getätigt werden, futsch sein (wenn auch unwahrscheinlich), bzw. man muss auf seine Zahlung Anspruch anmelden und hoffen, dass man nach langer Zeit sein Geld (oder ggf. auch nur einen Teil seines Geldes) wieder bekommt.
Also sollte man gerade bei allen Produkten, die Lieferzeit haben (oder aber am besten bei allen), nur per Rechnung oder per Nachnahme zahlen. Auch wenn Arcandor verspricht, dass angezahlte Leistungen angerechnet werden, wäre ich bei folgenden Unternehmen mit einer Bestellung per Vorkasse zumindest vorsichtig:
- Karstadt – Karstadt Gutschein
- myby
- Quelle – Quelle Gutschein
- Baby Walz – Baby Walz Gutschein
- Bogner Homeshopping
- Elegance
- Hess Natur
- Fotoquelle
- Planet Sports
- Bon’A Parte
- Vertbaudet
- Mirabeau
- Walzkidzz
Wer noch einmalig einlösbare Gutscheine für diese Shops hat, sollte sich überlegen, ob es jetzt nicht etwas gutes zum Kaufen gibt.
Wenn der Betrieb dann wirklich eingestellt werden sollte, hat man auch keine Gewährleistungsansprüche mehr. Die Herstellergarantie ist davon allerdings unberührt und gilt weiterhin.
Folgende Unternehmen sind wohl eigenständig und nicht betroffen:
- Thomas Cook (und damit wohl auch Bucher und Neckermann Reisen)
- KarstadtQuelle Versicherung
- KarstadtQuelle Bank
- angeblich auch Quelle Österreich und HSE24












