Die Sparkasse Bremen

Aktueller Trojaner-Hinweis

Online-Banking-Sicherheit

Aktueller Trojaner-Hinweis

Online-Banking-Sicherheit

Aktuell werden betrügerische E-Mails mit vermeintlichen Rechnungen oder anderen Dokumenten mit finanziellem Bezug im Anhang versendet.
Diese zielen darauf ab, Ihren PC mit einem Banking-Trojaner zu infizieren. Die deutschsprachigen E-Mails haben dabei u. a. folgende Betreffzeilen:
  • "Rechnung"
  • "Rechnung (aktueller Monat) 2015"
  • "Rechnung (zufällige 8-stellige Zahl) vom (aktuelles Datum)"
  • "AW: Fehlende Rechnung"
  • "Steuerformulare"
  • "(zufällige Zahl) - Zahlungsavis (zufällige Zahl) vom (aktuelles Datum)"
  • "10.12.2015_13_17.xls"
  • "Euromaster - Rechnung - (Ziffernfolge) - (Datum)"
  • "Ihre Rechnung zur Bestellung (Ziffernfolge)"
  • "Betreff: (zufällige 8-stellige Zeichenfolge)"
  • "D(11-stellige Ziffernfolge)"
  • "Bestellung (Ziffernfolge)"
  • "Rechnung (Ziffernfolge) - Auftrag: (Ziffernfolge) - Ihre Bestellung: telef."
  • "Lieferschein"
Die aktuell versendeten E-Mails können Sie daran erkennen, dass sie im Anhang eine Office-Datei (i. d. R. für Word mit der Dateiendung .doc oder für Excel mit der Dateiendung .xls) enthalten. Die Office-Dateien enthalten dabei zusätzliche aktive Inhalte (sog. "Macros"). Öffnen Sie diese Datei auf Ihrem PC und werden die aktiven Inhalte ausgeführt, so wird ein Banking-Trojaner auf Ihrem PC installiert.

Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe warnt darum dringend vor diesen E-Mails. Bitte prüfen Sie E-Mails immer sorgfältig auf Unstimmigkeiten, bevor Sie einen Anhang öffnen. In Anhängen kann sich Schad-Software verbergen. Bitte lassen Sie im Verdachtsfall Ihren PC von einem Fachmann überprüfen. Sofern Sie die Datei geöffnet haben und die aktiven Inhalte innerhalb der Office-Dateien ausgeführt wurden, setzen Sie sich bzgl. der Sperrung ihres Online-Banking-Zugangs umgehend mit Ihrer Sparkasse in Verbindung.

Kontaktlos bezahlen mit Ihrer SparkassenCard
Jetzt auch im Weserstadion mit Ihrer SparkassenCard bezahlen
 
Bezahlen Sie künftig alle Beträge bis 20 Euro kontaktlos mit Ihrer SparkassenCard. Überall dort, wo Sie das girogo-Logo sehen.
 
Beim Bezahlen halten Sie einfach Ihre SparkassenCard an das Kartenterminal an der Kasse. Der Betrag wird sekundenschnell und centgenau von der Karte abgebucht – ohne PIN und Unterschrift.
 
So müssen Sie nicht mehr mühselig nach Kleingeld kramen oder Wechselgeld nachzählen. Steigen Sie jetzt mit girogo ein in die Zukunft des Bezahlens: bequem, schnell und sicher.
 
girogo ist ein Prepaid-Verfahren
Um girogo zu nutzen, müssen Sie ein Guthaben auf Ihre SparkassenCard laden.
 
 
So einfach laden Sie Ihr Guthaben fürs kontaktlose Bezahlen.
 
Sie können bis zu 200 Euro als Guthaben auf Ihre Karte laden. Das geht ganz einfach:
 
  • Am Geldautomaten, online oder per App
Das Aufladen des Guthabens auf Ihrer SparkassenCard ist möglich an allen deutschen Geldautomaten, online unter girogo-laden.de oder mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Sparkassen App.
 
  • Direkt beim Bezahlvorgang an der Kasse
Beim Bezahlvorgang wird automatisch ein Guthaben von 20 Euro auf Ihre SparkassenCard geladen. Den Betrag können Sie auch individuell zwischen 20 und 50 Euro festlegen.
 
Die Zukunft des Bezahlens wird Sie begeistern
 
Erleben Sie girogo jetzt in Ihrer Nähe! Ob Geschäfte oder Gastronomie: girogo setzt sich immer mehr durch.
Mit Beginn der Rückrunde können Sie auch bei Werder im Weserstadion an immer mehr Kiosken mit girogo bezahlen.
Eine Übersicht aller girogo-Akzeptanzstellen finden Sie unter sparkasse.de/girogo

Glücklich im eigenen Zuhause

Unser großes Schwerpunktthema in diesem Frühjahr.
Mit großem Wohntypencheck: Jetzt testen, welcher Stadtteil am besten zu Ihnen passt.
Das eigene  Zuhause – der ganz persönliche Rückzugsort ist in allen Belangen ein Lebensmittelpunkt. Er sollte im besten Falle genau Ihren Vorstellungen entsprechen – so dass Sie von ganzem Herzen glücklich zu Hause sind und sich auf jedem Heimweg auf Ihre eigenen vier Wände freuen.
 
Aber was macht es aus, dieses heimelige Gefühl, sich geschützt und geborgen zu fühlen? Jeder verbindet damit seine ganz eigenen Vorstellungen. Das beginnt bei der Frage, welche Immobilie passt zu mir? Ein modernes Stadthaus in der City oder lieber ein Reihenhaus in Findorff? Etagenwohnung oder Maisonette? Vielleicht aufs Land? Garten oder Balkon? Ein Altbau im Viertel mit viel Geschichte? Und dann die entscheidende Frage: Kann ich mir diese Immobilie überhaupt leisten?
 
Viele Fragen, die einem durch den Kopf gehen. Aber dafür gibt es uns: Wir erarbeiten gemeinsam die passende Finanzierung für Sie und begleiten Sie über die gesamte Laufzeit. Darüber hinaus ist Ihre persönliche Absicherung und die Ihres Zuhauses bei uns in besten Händen. Wenn Sie Ihre Immobilie gar nicht selber nutzen wollen, hilft Ihnen das Team der Immobilienverwaltung bei der Verwaltung und Vermietung.
 
Es gibt viel zu bedenken. Schnell werden Sie merken, wieviel Spaß es macht, diese Schritte zu planen, wenn Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der sein Handwerk versteht.
 
Alles wird nachvollziehbar mit Ihnen zusammen entwickelt, organisiert und umgesetzt. Schritt für Schritt. Bei uns sind Sie richtig – beim besten Baufinanzierer in Bremen. Unsere Experten im ImmobilienManagement kennen sich in allen Bereichen wie Immobilie suchen, bauen, kaufen, modernisieren, absichern, verwalten und auch investieren bestens aus. Darauf können Sie sich verlassen. Freuen Sie sich, mit uns Ihre eigenen vier Wände zu realisieren. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin (Terminformular anklicken), um sich die günstigen Zinsen zu sichern und schon bald in Ihr neues Zuhause zu ziehen.
 
Viele Informationen und einen „Wohntyp-Check finden Sie unter  
www.sparkasse-bremen.de/wohnen

Steuern, Sozialabgaben & Co.: was sich 2016 ändert

Das neue Jahr bringt einige Neuerungen für Verbraucher. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Bereich Finanzen für Sie zusammengestellt.
Neue Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Im Westen beträgt sie nun 6.200 (statt bislang 6.050) Euro, in  den neuen Bundesländern  5.400 (statt bisher 5.200) Euro. Gutverdiener müssen also höhere Beiträge zu diesen Versicherungen zahlen. Nur der über den Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von aktuell 4.125 auf 4.237,50 Euro im Monat. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt zwar weiterhin stabil bei 14,6 Prozent (je 7,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Zusätzlich können die Krankenkassen aber von den Arbeitnehmern einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Dieser zusätzliche Beitragssatz erhöht sich 2016 von durchschnittlich 0,9 auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht steigt von 54.900 auf 56.250 Euro jährlich.

Rund ums Kind

Das Kindergeld beträgt ab dem 1.1.2016 für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind monatlich 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 221 Euro. Der Elternteil, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht, muss die eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die des Kindes angeben. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt. Teilen Sie diese Angaben der Familienkasse auf jeden Fall schriftlich mit. Wenn Sie die Steuer-Identifikationsnummer nicht finden können, wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 4.608 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag in Höhe von 2.640 Euro für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu fünf Jahren beträgt ab dem Jahreswechsel 145 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 194 Euro pro Monat. Mit diesem Geld sollen Alleinerziehende unterstützt werden, wenn das Kind keinen oder nicht rechtzeitig bzw. regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Neues im Zahlungsverkehr

Zum 1. Februar 2016 laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung aus. Für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes brauchen Sie nur die IBAN des Zahlungsempfängers. Die Angabe des BIC ist Ihnen freigestellt. Ausnahme: Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und San Marino geben Sie bitte weiterhin den BIC (Internationale Bankleitzahl) an.
Und noch eine Änderung: American Express stellt den Verkauf von Reiseschecks ab 2016 ein. Amex-Reiseschecks, die Sie noch haben, können Sie weiterhin weltweit bei Banken einlösen oder in Geschäften, Restaurants oder Hotels wie Bargeld einsetzen. Wenn Sie auf der Suche nach einer Alternative sind, empfehlen wir Ihnen Kreditkarten oder Prepaid-Karten, also Kreditkarten auf Guthabenbasis.

Automatischer Austausch von Informationen zu Finanzkonten

Die Bundesregierung will die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erschweren. Erstmals ab dem Steuerjahr 2016 soll es zum automatisierten Datenaustausch nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz kommen. Das Bundeszentralamt für Steuern kann dann steuerrelevante Informationen nach einem globalen Standard austauschen. Diese Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden betrifft nicht allein die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch bestimmte Drittstaaten, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Kanada sowie Staaten in der Karibik.

Höhere Renten

Ruheständler dürfen sich voraussichtlich zur Mitte des Jahres über einen deutlichen Anstieg der Renten freuen. Nach vielen vergleichsweise mageren Jahren soll es eine Rentenerhöhung von voraussichtlich vier Prozent geben. Ursache ist die gute Wirtschaftslage mit einer Rekordbeschäftigung und der niedrigsten Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten sowie das Lohnplus bei den Beschäftigten.

(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)

Welcher Energieausweis für welches Haus?
 
Ausweis muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden
 
Für viele Eigentümer ist der Umgang mit dem Energieausweis immer noch „ein Buch mit sieben Siegeln“. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und Einsatzgebiete.
Diese Erfahrung machen viele Eigentümer immer wieder, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. „Denn dann muss den Interessenten spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden – und zwar unaufgefordert“, betont Holger Böse, Geschäftsführer der Sparkasse Immobilien Bremen GmbH  unter Hinweis auf die aktuelle Energiesparverordnung, die seit dem Frühjahr 2014 wirksam ist. Geschehe das nicht, droht dem Eigentümer der Immobilie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sei es ratsam, sich auf jeden Fall vor dem Verkauf oder der Vermietung beraten und einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Ausgenommen von der Ausweis-Pflicht sind nur wenige Immobilien wie denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche. Auch für Gebäude, die von ihren Eigentümern selbst bewohnt werden, gilt keine Ausweis-Pflicht, solange sie nicht verkauft oder vermietet werden. 
 
Es gibt zwei Ausweis-Varianten, die nach Ausfertigung jeweils zehn Jahre gültig sind. Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte von mindestens drei Jahren zugrunde.
Holger Böse: „Er ist einfacher zu erstellen und kostengünstiger, aber weniger aussagekräftig als die bedarfsorientierte Variante.“ Denn der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes und seiner Anlagen. Dabei wird der Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen ermittelt. Grundsätzlich habe man die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten. „Bei Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten entscheidet allerdings das Baujahr bzw. der energetische Zustand“, erläutert Holger Böse. So sei für diese Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die noch nicht saniert worden seien, der Bedarfsausweis Pflicht. „Für alle anderen Häuser ist auch ein Verbrauchsausweis möglich.“
 
In den Ausweisen beider Varianten, die seit Mai 2014 ausgestellt worden sind, muss auch eine von vielen Elektrogeräten bekannte Effizienzklasse angegeben werden, die von A+ bis H reicht. Die Übersicht zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter. Bei Fragen zum Energieausweis steht die Sparkasse Immobilien Bremen GmbH Immobilieneigentümern gerne mit Rat und Tat zur Seite - Telefon 0421 179-4000.

Gut sortiert? Keiner braucht alles, klar. Aber einiges sollte immer an Bord sein. Unser Experte verrät Ihnen, womit Sie im Anlegerjahr 2016 punkten können.

Niedrige Zinsen sind inzwischen so etwas wie gute Bekannte geworden. „Daran wird sich auch 2016 nichts ändern“
meint Christian Hopfenblatt von der Sparkasse Bremen. Allerdings sollten Sparer nicht die Flinte ins Korn werfen. Vielmehr ist zu entscheiden, wie unter diesen Rahmenbedingungen gespart werden kann.
Wertpapiere sind immer eine Überlegung wert, findet Anlage-Experte Hopfenblatt. „Wichtig ist, dass Kunden grundsätzlich offen für Anlagen sind, die langfristig mehr Rendite erwirtschaften als das klassische Sparbuch.“

Der Tipp des Experten: Um flexibel zu sein, legt man drei Töpfe mit unterschiedlichem Anlagehorizont an – kurz-, mittel- und langfristig. Das mindert die Risiken von Kursschwankungen. Natürlich gilt es, auf eine gute Mischung zu achten. „Insbesondere Sparpläne machen jetzt Sinn“, berichtet Hopfenblatt. „Bereits ab 25 Euro im Monat ist ein Fondssparplan bei der Sparkasse Bremen möglich.

Die Beraterinnen und Berater checken in einem persönlichen Gespräch gerne Ihre Vermögensstruktur und erarbeiten ein persönliches Rendite-/Risikoprofil. „Die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ziele und Wünsche ist uns dabei besonders wichtig“, ergänzt Hopfenblatt.

Zum persönlichen Anlage-Check

Exklusives Fußballcamp gemeinsam mit Werder Bremen

Wir verlosen 30 Startplätze für Mädchen in der WERDER-Fußballschule!
Als offizieller Bankpartner vom SV Werder Bremen haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, etwas für Kinder und Jugendliche zu tun. Nachdem unser erstes Fußballcamp der WERDER-Fußballschule im Dezember so gut ankam, folgt am 14. Februar 2016 das zweite. Und diesmal exklusiv für Mädchen.
Unter allen Anmeldewünschen, die bis zum 7.2.2016, 24 Uhr, bei uns eingehen, verlosen wir 30 Startplätze für das Camp.
Hier gehts zu den Bedingungen und zur Anmeldung.

Ihre SparkassenCard wird zur Eintrittskarte

Erleben Sie die aktuelle Ausstellung "Faszination Wale - Mensch. Wal. Pazifik" im Übersee-Museum. Am 13. Februar erhalten alle Kunden der Sparkasse Bremen gegen Vorlage ihrer SparkassenCard freien Eintritt.
Bis heute ist der Mensch fasziniert von den Riesen der Meere. Ab Herbst geht das Übersee-Museum in der Sonderausstellung "Faszination Wale - Mensch. Wal. Pazifik." dem Phänomen auf den Grund. Ausgehend von den Bremer Walfängern des 19. Jahrhunderts gibt es Einblicke in das Leben der intelligenten Säuger im Stillen Ozean.
Die Schau beleuchtet den Wal als Quelle für Nahrung, Rohstoffe, Mythen und Weltanschauungen.

Das Übersee-Museum hat am 13. Februar von 10 - 18 Uhr für Sie geöffnet.

(Ausstellungsmotiv: (c) Masa Ushioda, CoolWaterPhoto.com)