Darf man nach der mündlichen Abiturprüfung eine Notenbegründung anfordern?

eingestellt am 28. Mai 2018
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23 Kommentare

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  1. kein_Schweigekanzler's Profilbild
    Es ist schon Abiturzeit?

    Das heißt ab den nächsten Wochen ist Ferienzeit und Mydealz Diverses wird wieder zu Idiotenzone?
  2. LasVegas1988's Profilbild
    Viel viel wichtiger:
    Ist auch Shoop möglich?
  3. DA_HP's Profilbild
    Keine Ahnung.
    Aber wenn es nicht existenziell wichtig für deine Karriere ist, spar dir die Mühe, denn früher oder später interessiert das niemanden mehr.
  4. Bernare's Profilbild
    Die Überschrift passt nicht zum Text...
  5. QNO's Profilbild
    (2) Den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern soll Gelegenheit gegeben werden, an einem zu vereinbarenden Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einem anderen Mitglied des Prüfungsausschusses ihre Prüfungsleistungen und deren Bewertung zu besprechen. Das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten (§ 41) bleibt davon unberührt.
  6. smensc's Profilbild
    Wieso nicht erstmal fragen? Anschließend kann man sich ja trotzdem noch schlau machen, sofern die Anfrage verneint wird. Im Zweifelsfall wird die Landesschulbehörde sowas wissen.
  7. Persona_non_grata's Profilbild
    Anfordern ist das Gegenteil von Abgeben.
  8. JEH1985's Profilbild
    SPAM
  9. chuckie's Profilbild
    Persona_non_grata28. Mai 2018

    Anfordern ist das Gegenteil von Abgeben.



    Schüler fordert (an), Lehrer soll abgeben...
  10. Tobias's Profilbild
    Kann schon stimmen. Im Zweifel kann man vermutlich Akteneinsicht beantragen, notfalls auf juristischem Weg. Aber so lange die mündliche Note dir jetzt nicht alle Träume auf ein spezielles Studienfach mit NC versaut und du von einem Fehler ausgehst, ist das absolut unnötig.
  11. bebikater's Profilbild
    Ob er es muss ist die Frage.. Dürfen sollte nicht das Problem sein, vor allem, da das Feedback weiterhelfen soll..

    Ich danke jedoch sogar, dass er eine Begründung auf Anforderung abgeben muss, Transparenz sein Onkel aminakoi muss ja auch irgendwo gegeben sein...
  12. GelöschterUser911375's Profilbild
    Ist eine klare Frage, die dir das zuständige Kultusministerium problemlos beantworten kann.
    HIer bekommst du von den Forums“juristen/innen“ sowieso nur Müll erzählt.
  13. milord's Profilbild
    DA_HPvor 1 h, 31 m

    Keine Ahnung. Aber wenn es nicht existenziell wichtig für deine Karriere …Keine Ahnung. Aber wenn es nicht existenziell wichtig für deine Karriere ist, spar dir die Mühe, denn früher oder später interessiert das niemanden mehr.


    Sobald man den Raum verlässt. Die Schulnoten interessieren doch gar nicht. Am Anfang könnte das eventuell noch wichtig für das Studium sein (wobei das egal ist, Hauptsache Abi).
    Für die Ausbildung ist das auch nur für das Bewerbungsverfahren wichtig, wobei die mündliche Note eher wenig Bedeutung hat.
    Spätestens nach der Ausbildung interessiert sich niemand mehr dafür.
    Ich musste vor ein paar Jahren bei meinem neuen Unternehmen nicht mal die Schulzeugnisse abgeben, die wollten nur Zertifikate und die Arbeitszeugnisse sehen.
  14. XadaX's Profilbild
    Ich kann nur für NRW sprechen, das gilt aber vermutlich auch für Hessen:
    Du hast kein Anrecht darauf, eine Begründung zu hören. Alle Teilnehmer am Prüfungsverfahren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Note wird gemeinsam besprochen und (in der Regel) im Einverständnis und nach meiner Erfahrung auch zu Gunsten des Prüflings festgelegt. Ich verstehe, wenn du eine Begründung hören willst, die Note wird aber wohl deiner Leistung entsprechen. Ich kann dir nicht beantworten, ob du im Nachhinein ein Anrecht auf Akteneinsicht in das Protokoll hast, da mir kein entsprechender Fall bekannt ist.
  15. Philsom's Profilbild
    „ ist dies rechtsgemäß nicht möglich? „
    Lass mich raten, mündliche Prüfung in Deutsch?
    Obwohl Abitur Hessen, war dann nur 1,2 ?
  16. HouseMD's Profilbild
    Das Problem an solchen Begründungen ist doch immer, selbst wenn du eine bekommen solltest, dass diese dann natürlich immer der Note entsprechend ist....
  17. dannytran's Profilbild
    Autor*in
    smenscvor 20 m

    Wieso nicht erstmal fragen? Anschließend kann man sich ja trotzdem noch …Wieso nicht erstmal fragen? Anschließend kann man sich ja trotzdem noch schlau machen, sofern die Anfrage verneint wird. Im Zweifelsfall wird die Landesschulbehörde sowas wissen.


    Habe ich. Der Lehrer meinte, dass er mir dazu leider keine Antwort geben könne und dürfe. Habe jetzt meiner Studienleiterin geschrieben, ob dies stimme.
  18. erebos359's Profilbild
    Also meine Lehrer haben mir das einfach so gesagt .
  19. dealzer_um_die_ecke's Profilbild
    Droh dem Lehrer mit ner Sammelklage
  20. IxBetaXI's Profilbild
    Frag doch einfach deinen Lehrer wieso du so "schlecht" bewertet wurdest.
    Wenn du nicht der größte Assi bist und dein lehrer auch nicht dann sollte es doch keine Probleme geben.
  21. nomoney's Profilbild
    Perfektes Forum um solche Fragen zu klären
  22. GelöschterUser702078's Profilbild
    Was hast du bekommen?
  23. Marteria's Profilbild
    Hast du Ärger mit dem betreffenden Lehrer? Normalerweise kann man kurz die Prüfung besprechen bzw erhältst du "Hinweise" wo deine Fehler waren. Wir bekamen sogar vorher schon "Hinweise", welche Themen abgefragt werden.
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