Zusätzliche Info
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Bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer zunächst alle Gewährleistungsrechte wie gegenüber einem gewerblichem Käufer zu, wenn die verkaufte Ware mangelhaft ist: z. B. Nacherfüllung, Rücktritt vom Kauf bis hin zum Schadenersatz.

Privatverkäufer können diese Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen allerdings ausschließen (dies gilt auch für die Auktionsplattform eBay). Der Ausschluss dieser Rechte geht auch nur, wenn der Verkäufer die Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen hat. Zusätzlich muss der Privatverkäufer deutlich im Angebotstext darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.

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