Zusätzliche Info
nail299
Hier mal der komplette Referentenentwurf - weil mal wieder die klickschlampöse Tagespresse (und auch der Ersteller der Diskussion) wichtige Punkte untern Tisch fallen lassen – insbesondere die angedachte Typenprüfung/Allgemeine Betriebserlaubnis könnte dem M365 und auch dem ES1 den Weg in die Legalität versperren:
vignette.wikia.nocookie.net/m36…=de

Disclaimer: Aktuell wird der Referentenentwurf durch die Verbände (nein, nicht durch die "Scooterhelden") diskutiert - ergo ist das (noch lange) nicht die Endfassung.
Turaluraluralu
  • Versicherungskennzeichen: Kann auch ein Aufkleber sein mit Mindestmaß 5,3*6,5 cm und muss aus mindestens 8 m lesbar sein.
  • Pflichtausstattung: 2 unabhängige Bremssysteme, Licht, Glocke (oder anderes, zugelassenes Schallzeichen)
  • Bremsenanforderung: mind. 3,5 m/s² und jede Einzelbremse muss mindestens 44% davon leisten können
  • Sicherheit: Manipulationssicherheit gemäß DIN EN 15194, Motorstop 1s nach Loslassen,
  • Bisserl strange: Fahrrichtungsanzeiger (z.B. Blinker) bei einspurigen Fahrzeugen Pflicht, bei mehrspurigen optional und stattdessen Handzeichen möglich
  • Kooperation: schnellerem Radverkehr ist Überholen zu ermöglichen und auf Mischfläschen haben natürlich Fußgänger Vorrang
  • ABE (Hersteller) oder Einzelprüfung (Besitzer) muss vorliegen, Prüfungsanforderungen bilden den zweiten Teil des Referentenentwurfs
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