Zusätzliche Info
Horst.Schlaemmer
Am besten lesen sich alle Betroffenen mal bev-inso.de/ durch. Viele Fragen werden dort geklärt.
kupferpete
Wichtigste Infos für alle die nicht alles lesen wollen:

Wird noch abgebucht?
Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
Eine ordnungsgemäße Endabrechnung wird erstellt.

Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird.

Meine Abrechnung ergibt ein Guthaben. Werden Guthaben aus dem Lieferverhältnis jetzt zurückerstattet?
Nein.

Ich habe noch eine Nachzahlung zu leisten. Muss ich das noch bezahlen?
Ja, aber auf das Konto des Insolvenzverwaltung!



Bitte Zählerstände ablesen oder fotografieren. Der Grundversorger/Ersatzversorger wird Euch danach fragen wenn er sich in der Regel automatisch bei Euch meldet! Ich persönlich empfehle zunächst automatisch in die Grundversorgung/Ersatzversorgung zu wechseln und anschließend einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall maximal 14 Tage oder weniger. Bitte Preise für Grund/Ersatzversorgung checken!!
Ryker
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yps1
kam gerade per Mail
Das Bundesamt für Justiz hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Insolvenzverwalter der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH auf seiner Website öffentlich bekanntgemacht. Das Klageregister ist eröffnet.
bundesjustizamt.de/DE/…tml
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