Zusätzliche Info
Elchfreak
Quelle: china-gadgets.de/
Nachdem der Entwurf der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) seit Februar mehr oder weniger final war, musste noch der Bundesrat darüber abstimmen. Am 17. Mai hat er den Entwurf (mit kleinen Änderungen) angenommen. Damit steht fest: Der Weg ist frei für E-Scooter auf Deutschen Straßen.

Was steht in der nun kommenden Verordnung, was wurde in den letzten Wochen noch diskutiert? Wir haben unsere Zusammenfassung aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Roller dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Ausnahmen im Einzelfall können von den Kommunen erlassen werden.
  • Das Mindestalter für alle E-Scooter wird auf 14 Jahre festgelegt (unabhängig von der Geschwindigkeit der Roller)
  • Es wird keine zwei Kategorien der Roller (12 und 20 km/h) geben. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h.
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