Gepostet 11 September 2019

Deutlich teureren Artikel bekommen als bestellt

Hallo Community,
folgender Sachverhalt: Ich habe online eine PC-Maus für ca. 50 € bestellt. Gekommen ist ein Handy (Wert ca. 800 €). Bezahlt hatte ich (die Maus) schon, wofür ich ja die Rechnung auch habe, daher lag hier keine Rechnung bei. Das Paket war korrekt an mich adressiert, außen dran stand sogar "Maus", d.h. da hat wohl jemand aus Versehen einfach das Handy stattdessen reingelegt. Jetzt ergeben sich ein paar Fragen:

1.) Die ethisch-moralische Frage: Da ich das deutlich teurere Handy weder bestellt noch bezahlt habe, sollte ich es vom moralischen Standpunkt her zurücksenden bzw. Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Geklärt.

2.) Die Frage, was ich tun will: Ich möchte das Handy gerne behalten, weil ich es mit der Moral nicht immer so genau nehme. Ich weiß, ich bin ein böser Bube. Auch geklärt.

3.) Die Frage, um die es mir hier eigentlich geht, nämlich die rechtliche. Was für Rechte und Pflichten habe ich hier? Wenn der Verkäufer auf mich zukommt, sende ich das Handy zurück, ist doch klar. Da würde ich jetzt keine Spielchen und Betrügereien versuchen. Was aber, wenn nicht? Muss ich es melden, darf ich es benutzen bzw. nach welcher Zeit darf ich es benutzen usw.? Bin ich rechtlich ein Verbrecher/Betrüger und kann dafür belangt werden?

Was meint ihr? ;-) (wie gesagt, Frage 3 ist für mich die entscheidende, auch wenn bestimmt viele auf Frage 1 reagieren möchten ).
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124 Kommentare

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  1. JudgeFudge's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:07

    Es ist schon ein größerer. Moralisch gesehen schmerzt das einen kleinen s …Es ist schon ein größerer. Moralisch gesehen schmerzt das einen kleinen sicher deutlich mehr und einen großen fast gar nicht. Ich muss aber auch nicht auf Kosten anderer Profit machen, das ist nicht mein erklärtes Ziel. Aber die Situation ist irgendwie interessant.. was würdet ihr tun?


    Hängt m. E. von der Erziehung ab, die man genossen hat. Ich selbst würde mir diese Frage gar nicht erst stellen.
  2. JudgeFudge's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:33

    Ja, ich bin ein Bad Boy, das sagte ich ja bereits. Die Grauzone ist genau d …Ja, ich bin ein Bad Boy, das sagte ich ja bereits. Die Grauzone ist genau der Bereich, in dem ich mich am Wohlsten fühle. Das schmeckt nicht jedem und das ist auch ok.


    Jetzt wird's aber wirklich peinlich ...

    Hier kann offenbar zu. (bearbeitet)
  3. Nostra's Profilbild
    Autor*in
    JartySharky12.09.2019 10:35

    @Nostra ist zwar ein Bad Boy und lebt gerne in der Grauzone, rudimentäre …@Nostra ist zwar ein Bad Boy und lebt gerne in der Grauzone, rudimentäre Infos à la Produkt und Laden sind aber viel zu gefährlich.Livin' on the edge.Hast du dabei auch nur 1x an uns gedacht? Dinge wie Handlungsstrang, Spannungsaufbau und so weiter scheinen Fremdwörter für dich zu sein. WIR BRAUCHEN INPUT, damit es der Thread ins Best of schafft.Aktuell gebe ich dem Thread 7/10


    Tag 4. Kein Auge zugetan. Ich reagiere sensibel auf jedes Geräusch. War da ein Klopfen an der Tür oder ein Klingeln? Verlangt der Götterbote Die Lieferung zurück? Plötzlich Unruhe im Treppenhaus, Autos fahren vor. Verdammt... die IMEI-Nummer... man hatte mich davor gewarnt. Langsam schleiche ich zum Türspion, dann die Erleichterung: Mal wieder nur die Nachbarn. Schnell laufe ich zurück ins Wohnzimmer. Die Lieferung liegt noch immer genau so auf dem Wohnzimmertisch wie sie an diesem verregneten Montagabend ankam. Nur die Packung ist leicht geöffnet... Auf einmal schrecke ich auf. Ein sehr lautes Klopfen an der Wohnungstür. Meine Hand umschließt fest die Fiskars Spaltaxt X17. Warum nur war ich zu geizig für die X21? Oder gleich die X25? Das Klopfen wird stärker. Kampflos werden sie Monday nicht bekommen!

    Jetzt besser?
  4. JudgeFudge's Profilbild
    Es wurde alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem:
    mydealz.de/dis…693
  5. GelöschterUser94067's Profilbild
    Sehr gutes Angebot. (bearbeitet)
  6. freewilly's Profilbild
    Zurücksenden und gut ist.
  7. nokion's Profilbild
    Sorry, nach diesen Äußerungen bist du für mich nur ein Troll der für seine Handlungen gerne eine Bestätigung bekommen möchte.
  8. JudgeFudge's Profilbild
    DA_HP11.09.2019 15:14

    Mich würde jetzt aber auch die Reaktion des Käufers interessieren, der d …Mich würde jetzt aber auch die Reaktion des Käufers interessieren, der deine Maus erhalten hat


    Keine Sorge - sollte es so gekommen sein, dürfte er sich spätestens Ende der Woche unter Diverses mit einem entsprechenden Thread melden.
  9. GelöschterUser94067's Profilbild
    Bei jedem klugen Wort von Sokrates rief Xanthippe zynisch: Quatsch! (bearbeitet)
  10. xZiMpLe's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:07

    Ich muss aber auch nicht auf Kosten anderer Profit machen, das ist nicht …Ich muss aber auch nicht auf Kosten anderer Profit machen, das ist nicht mein erklärtes Ziel. Aber die Situation ist irgendwie interessant.. was würdet ihr tun?


    Klingt so, als willst du zwar nicht auf Kosten anderer Profit machen, bist aber bereit, es zu tun, wenn es keine Konsequenzen gibt.

    Konsequenzen wird es für den Händler bestimmt geben, ist nur die Frage ob du davon betroffen bist. Vielleicht wird der Verpacker entlassen, dein Konto beim Händler gesperrt oder sonst was.

    Ein Artikel aus 2016, keine Garantie, dass es noch aktuell ist: Link
  11. JudgeFudge's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:25

    Ja, KA, vielleicht geht das schon. Handys können ja auch gestohlen und …Ja, KA, vielleicht geht das schon. Handys können ja auch gestohlen und weiterverkauft werden. Das macht den Käufer aber noch nicht zum Dieb...


    Die moralischen Aspekte sollten eigentlich hinreichend geklärt sein. Die Betrachtung Deines Profils fördert neben einem Deal noch einen weiteren Diskussionssthread zutage, der auf Deine charakterliche Beschaffenheit schließen lässt ("Welche möglichen Konsequenzen bei Nutzung illegaler Lizenzen?"). Eine fundierte rechtliche Beratung wirst Du hier nicht erhalten, sodass sich im Grunde jede weitere Diskussion erübrigt und man die Zeit besser anderweitig investieren sollte, während Du einfach das tun wirst, was Du ohnehin getan hättest.
  12. Turaluraluralu's Profilbild
    Unbestellte Ware muss nicht gemeldet werden und auch nicht unbedingt auf Anforderung zurückgesandt werden. Sie ist einzig dem Versender zur Abholung bereit zu halten. Eine bestimmte Frist dafür gibt's nicht. Ins eigene Eigentum geht sie erst mit Ablauf der gesetzlchen Verjährung (aktuelles Jahr plus drei volle Folgejahre, hier also 1.1.2023) über. Bei Inbetriebnahme oder Weiterverkauf steht dem Versender prinzipiell Schadenersatz zu. Man sollte sich also überlegen, ob man den versehentlich zugesandten Bugatti Veyron tatsächlich fährt oder verkauft. Bei 'nem Handy ist das finanzielle Wagnis ja überschau- und nötigenfalls tragbar. <-;<

    Falls der Versender ein kleiner Krauter ist, wäre eine Meldung/Rücksendung natürlich absolut angebracht.

    Tdas8911.09.2019 15:13

    Rewe, McDonalds, MediaMarkt etc. sind auch groß. Läuft da was falsch muss d …Rewe, McDonalds, MediaMarkt etc. sind auch groß. Läuft da was falsch muss das unter Umständen der Mitarbeiter zahlen - zum Beispiel wenn die Kasse nicht stimmt. Von daher ist es erstmal egal ob umsatzstarkes Unternehmen oder nicht.


    Heute das Quantum an Angst- und Bangemachen noch nicht erfüllt gehabt?

    Der obige Vergleich kommt um so viele Ecken daher, daß bislang wohl noch niemand auch nur auf die Idee einer Verbindungsmöglichkeit gekommen war. Einem Kassierer wird das Wechselgeld anvertraut und er ist im Umgang mit Geld, Kasse, Zahlungsvorgängen und Kunden ausgebildet. Natürlich muss die Kasse am Schichtende bis auf für sowohl den Laden, aber eben auch für den Kassierer selbst unerhebliche Kleinstbeträge stimmen. Sonst könnte man als Kassierer ja pro Zeitraum einfach die Geldmenge X risikofrei und vollkommen liquide entnehmen.

    Demgegenüber hat ein Versandmitarbeiter mit Geld, Rechnungen und Zahlungsvorgängen nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, daß lagerseitig nicht nachvollziehbar sein wird, wann wer warum aus dem Nachbarfach ein Handy statt eine Maus entnommen hat, wird er auch im Fall des Falles keineswegs für jeden Fehler zur Kasse gebeten. Fehler passieren nunmal - überall und jedem. Falls seine zurechenbare Fehlerquote zu hoch werden sollte, wird man ihm halt was Anderes übertragen oder bei Gelegenheit kündigen. Die Fehlerquote gehört in jedem Großunternehmen zum Tagesgeschäft und wird einkalkuliert.

    Angst- und Bangemachen gildet nich! d-:=
  13. Tonschi2's Profilbild
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  14. DA_HP's Profilbild
    Falls eine Nachfrage vom Verkäufer kommt, sag doch einfach du leidest an Kaufsucht und brauchst eine Weile um das gesuchte Paket unter den hunderten ungeöffneten Paketen ausfindig zu machen, so ca. 1-2 Jahre. Sobald es auftaucht, meldest du dich.

    Mich würde jetzt aber auch die Reaktion des Käufers interessieren, der deine Maus erhalten hat
  15. pratwa's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:20

    Weil sonst ganz viele Moralapostel kommen (passiert auch teilweise schon) …Weil sonst ganz viele Moralapostel kommen (passiert auch teilweise schon) und ich die Reaktionen gar nicht vorrangig in diese Richtung lenken will. Es muss ja klare Regelungen geben und die interessieren mich eben.



    Zur Frage 3. Ja, du bist rechtlich verpflichtet ohne schuldhaftes zögern, den Verkäufer über den falsch gelieferten Artikel zu informieren.
  16. Nostra's Profilbild
    Autor*in
    JudgeFudge11.09.2019 15:30

    Die moralischen Aspekte sollten eigentlich hinreichend geklärt sein. Die …Die moralischen Aspekte sollten eigentlich hinreichend geklärt sein. Die Betrachtung Deines Profils fördert neben einem Deal noch einen weiteren Diskussionssthread zutage, der auf Deine charakterliche Beschaffenheit schließen lässt ("Welche möglichen Konsequenzen bei Nutzung illegaler Lizenzen?"). Eine fundierte rechtliche Beratung wirst Du hier nicht erhalten, sodass sich im Grunde jede weitere Diskussion erübrigt und man die Zeit besser anderweitig investieren sollte, während Du einfach das tun wirst, was Du ohnehin getan hättest.


    Ja, ich bin ein Bad Boy, das sagte ich ja bereits. Die Grauzone ist genau der Bereich, in dem ich mich am Wohlsten fühle. Das schmeckt nicht jedem und das ist auch ok.
  17. headhunter74's Profilbild
    Hier sollten deine Fragen beantwortet werden:

    express.de/new…930
  18. mx5freund's Profilbild
    Wahnsinn. Wie viel Moralapostel hier unterwegs sind. Dann hoffe ich doch, dass ihr niemals Preisfehler oder Gutscheine, die nicht in eurem Konto hinterlegt sind, nutzt.
  19. N46's Profilbild
    mx5freund11.09.2019 19:43

    Wahnsinn. Wie viel Moralapostel hier unterwegs sind. Dann hoffe ich doch, …Wahnsinn. Wie viel Moralapostel hier unterwegs sind. Dann hoffe ich doch, dass ihr niemals Preisfehler oder Gutscheine, die nicht in eurem Konto hinterlegt sind, nutzt.



    Es war schon immer eine Eigenart des Menschengeschlechts, zwei Garnituren Moral auf Lager zu halten – die verborgene wahre und die öffentlich vertretene künstliche.

    Mark Twain
  20. GelöschterUser290803's Profilbild
    Nostra12.09.2019 08:32

    Ja, und mir stellt sich hier auch die Frage nach der technischen …Ja, und mir stellt sich hier auch die Frage nach der technischen Machbarkeit. Kann der Händler mit der IMEI das Handy einfach so finden/orten/sperren usw.? Was ich dazu so lese ist nicht eindeutig.


    Der Händler selber kann das nicht und den Aufwand jemanden per IMSI und/bzw. IMEI zu Orten lohnt sich bei so einen Bad Boy wie dir nicht.
  21. Tdas89's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:07

    Es ist schon ein größerer. Moralisch gesehen schmerzt das einen kleinen s …Es ist schon ein größerer. Moralisch gesehen schmerzt das einen kleinen sicher deutlich mehr und einen großen fast gar nicht. Ich muss aber auch nicht auf Kosten anderer Profit machen, das ist nicht mein erklärtes Ziel. Aber die Situation ist irgendwie interessant.. was würdet ihr tun?



    Rewe, McDonalds, MediaMarkt etc. sind auch groß. Läuft da was falsch muss das unter Umständen der Mitarbeiter zahlen - zum Beispiel wenn die Kasse nicht stimmt. Von daher ist es erstmal egal ob umsatzstarkes Unternehmen oder nicht.

    Ich war mal in einer nicht ganz gleichen Situation. Habe n Abo bestellt und 2 Heckenscheren bekommen. Habe mich gemeldet, alles geschildert und sieh an: sollte beide behalten und hab noch n weiteres Abo umsonst ohne Kündigungszwang bekommen. Good Karma
  22. Nostra's Profilbild
    Autor*in
    nokion11.09.2019 15:06

    Die Frage 4 wäreWarum schreibst du hier 3 Fragen ?


    Weil sonst ganz viele Moralapostel kommen (passiert auch teilweise schon) und ich die Reaktionen gar nicht vorrangig in diese Richtung lenken will. Es muss ja klare Regelungen geben und die interessieren mich eben.
  23. Konsumer's Profilbild
    Der Verkäufer hat das Recht die Ware von dir zurückzufordern. Ebenfalls kann er dich auch auf Schadensersatz verklagen. Auch bist du rechtlich verpflichtet, ihm zu melden, dass er dir etwas falsches geschickt hat. Du könntest das natürlich aussitzen und im Falle einer Kontaktaufnahme durch den Verkäufer behaupten, dass du nur die Maus bekommen hast. Ob er auf dem Rechtsweg nachweisen kann, dir das Handy geliefert zu haben, steht auf einem anderen Blatt. Das musst du entscheiden, ob du das Risiko auf einen Rechtsstreit eingehen willst. Der kann schließlich teuer werden.
  24. Nostra's Profilbild
    Autor*in
    JudgeFudge11.09.2019 15:34

    Jetzt wird's aber wirklich peinlich ... @team Hier kann offenbar zu.


    Nö, hier darf schon noch diskutiert werden, Mr. Good Guy. Das ist ja eine Situation, die durchaus hin und wieder mal auftreten kann und bei der es von allgemeinem Interesse wäre, den rechtliche Aspekt zu klären. (bearbeitet)
  25. mx5freund's Profilbild
    Cool. Freu dich und behalte es. Würde ich auch machen.
    Falls Fragen kommen, kannst immer noch sagen, ungeöffnet weiter verschenkt, da die „Maus“ für einen Freund war.
  26. HelauHelauHelau's Profilbild
    Falls es sich um Amazon handelt: Behalten.
  27. mx5freund's Profilbild
    Habe schon oft genug Pakete weiter gegeben ohne zu öffnen.
    Wenn da außen auch noch Maus draufstand, bist doch auf der sicheren Seite.
    Es zwingt dich doch niemand Pakete zu kontrollieren. Würde mir da mal gar keine Gedanken machen.

    Zukünftig werde ich jetzt aber Pakete kontrollieren
  28. Tdas89's Profilbild
    Turaluraluralu11.09.2019 16:35

    Unbestellte Ware muss nicht gemeldet werden und auch nicht unbedingt auf …Unbestellte Ware muss nicht gemeldet werden und auch nicht unbedingt auf Anforderung zurückgesandt werden. Sie ist einzig dem Versender zur Abholung bereit zu halten. Eine bestimmte Frist dafür gibt's nicht. Ins eigene Eigentum geht sie erst mit Ablauf der gesetzlchen Verjährung (aktuelles Jahr plus drei volle Folgejahre, hier also 1.1.2023) über. Bei Inbetriebnahme oder Weiterverkauf steht dem Versender prinzipiell Schadenersatz zu. Man sollte sich also überlegen, ob man den versehentlich zugesandten Bugatti Veyron tatsächlich fährt oder verkauft. Bei 'nem Handy ist das finanzielle Wagnis ja überschau- und nötigenfalls tragbar. <-;<Falls der Versender ein kleiner Krauter ist, wäre eine Meldung/Rücksendung natürlich absolut angebracht.Heute das Quantum an Angst- und Bangemachen noch nicht erfüllt gehabt?Der obige Vergleich kommt um so viele Ecken daher, daß bislang wohl noch niemand auch nur auf die Idee einer Verbindungsmöglichkeit gekommen war. Einem Kassierer wird das Wechselgeld anvertraut und er ist im Umgang mit Geld, Kasse, Zahlungsvorgängen und Kunden ausgebildet. Natürlich muss die Kasse am Schichtende bis auf für sowohl den Laden, aber eben auch für den Kassierer selbst unerhebliche Kleinstbeträge stimmen. Sonst könnte man als Kassierer ja pro Zeitraum einfach die Geldmenge X risikofrei und vollkommen liquide entnehmen.Demgegenüber hat ein Versandmitarbeiter mit Geld, Rechnungen und Zahlungsvorgängen nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, daß lagerseitig nicht nachvollziehbar sein wird, wann wer warum aus dem Nachbarfach ein Handy statt eine Maus entnommen hat, wird er auch im Fall des Falles keineswegs für jeden Fehler zur Kasse gebeten. Fehler passieren nunmal - überall und jedem. Falls seine zurechenbare Fehlerquote zu hoch werden sollte, wird man ihm halt was Anderes übertragen oder bei Gelegenheit kündigen. Die Fehlerquote gehört in jedem Großunternehmen zum Tagesgeschäft und wird einkalkuliert.Angst- und Bangemachen gildet nich! d-:=



    Informiere dich mal bevor du hier so einen Mist verzapfst. Selbstverständlich ist das nachvollziehbar - und das ist auch gut so. Wenn mein Kollege im Lager arbeitet, ich ihm die Order-Nr. gebe kann er doch sonst reinpacken was immer er möchte.

    Nun zu deiner blindlings dahingestellten Aussage, dass es nicht nachvollziehbar wäre. Bist du mal in einem Lager gewesen und hast es dir angeguckt? Dort wird jeder Meter den du zurücklegst getrackt, und Regal 34 liegt nicht direkt neben Regal 2749.

    Ach übrigens: Fehler passieren genau so bei deinem Rewe Markt um die Ecke oder bei der gelben Möwe. Einfach mal 5 Sekunden googlen, damit auch die die Verknüpfungen siehst.

    Eine Fehlerquote wird heutzutage nicht einkalkuliert, sondern stetig versucht diese Fehler erst gar nicht zu produzieren. Der Technik heutzutage sei dank.

    Eine Sache noch: es hat nichts mit Angst und Bange machen zu tun. Sondern mit Moral und Anstand. Vielleicht musst du da mal die logischen Zusammenhänge suchen.
  29. BlackNero's Profilbild
    Ich würde das Handy behalten. Im System wird stehen, dass eine Maus versendet wurde. Welcher Laden macht sich denn nach Monaten die Mühe, eine imei von einem verschwundenen Handy zu suchen? Der hat bestimmt besseres zu tun. Also wird er nicht raus bekommen, dass du es hast. (bearbeitet)
  30. Dodgerone's Profilbild
    Nostra12.09.2019 08:04

    Zum Thema IMEI liest man auch verschiedenes.. wäre das nicht nur dann …Zum Thema IMEI liest man auch verschiedenes.. wäre das nicht nur dann relevant, wenn die Polizei das Handy in die Finger bekommt, dass sie es dann mit der IMEI als gestohlen identifizieren kann? Da aber auch Handys gestohlen und weiterverkauft werden, dürften die Käufer nicht einfach mal strafrechtliche Probleme bekommen, da die ja keine Diebe sind, sondern selbst getäuscht wurden. Na ja, ist jedenfalls kompliziert.



    Als Käufer müsstest du erstmal nachweisen das du es gekauft hast... und du wärst es in dem Fall auch wieder los. Es reicht schon ne ganz normale Personenkontrolle mit IMEI-Abgleich... kommt schon mal vor. Muss natürlich nicht sein, ich sagte nur das es eine Möglichkeit ist. Man kann auch IMEIs bei den Provider sperren lassen das die sich nicht mehr in deren Netz einwählen (bei Vodafone z.B.)... ob das passiert hängt davon ab wie der Verkäufer arbeitet.
  31. nokion's Profilbild
    Die Frage 4 wäre


    Warum schreibst du hier 3 Fragen ?
  32. toptoptop's Profilbild
    Rein rechtlich dürfte es für den Händler sogar schwer nachzuweisen sein, dass du das Handy bekommen hast.
    Wenn du allerdings ehrlich sein willst falls der Händler sich meldet, spar dir den mentalen Stress und kontaktiere den Händler sofort. Oder ab wann willst du davon ausgehen, dass der Händler sich nicht mehr meldet und das Gerät nutzen/verkaufen? In einer Woche, zwei, vier? Und was machst du, wenn er sich später noch meldet?
    Ich würde aber auf jeden Fall verlangen, dass die Maus zuvor geliefert wird, sonst geht das nachher noch unter... (bearbeitet)
  33. hazzelnut's Profilbild
    Du kannst machen was du willst, allerdings meine! ich zu wissen, dass der falsch gelieferte Artikel bis zu 3 Jahre in einwandfreiem Zustand zurückgefordert werden kann.
  34. ChrisAC's Profilbild
    Rechtlich kann der Verkäufer es zumindest bis zur Verjährung (drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem es geliefert wurde) zurückfordern, Wie es bis dahin mit Schadenersatz wegen Nutzung aussieht weiß ich nicht, danach würde es auf jeden Fall Dir gehören.
  35. tomsan's Profilbild
    DA_HP11.09.2019 15:14

    Falls eine Nachfrage vom Verkäufer kommt, sag doch einfach du leidest an …Falls eine Nachfrage vom Verkäufer kommt, sag doch einfach du leidest an Kaufsucht und brauchst eine Weile um das gesuchte Paket unter den hunderten ungeöffneten Paketen ausfindig zu machen, so ca. 1-2 Jahre. Sobald es auftaucht, meldest du dich.Mich würde jetzt aber auch die Reaktion des Käufers interessieren, der deine Maus erhalten hat


    "War ein Jul-Klapp Geschenk! Habe das nicht geöffnet, sonder die Maus halt so verpackt weiter verschenkt. Warum?"
  36. mynameisntearl's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:15

    Danke für den Link. Na ja, es gibt viele Meinungen dazu, klar ist die …Danke für den Link. Na ja, es gibt viele Meinungen dazu, klar ist die Situation damit noch nicht wirklich... Hier was von der Verbraucherzentrale dazu: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001


    Das ist eine andere Baustelle. Da geht's um Betrüger, die überteuerte Ware ungefragt an naive Leute schicken, um dann später den Kaufpreis einzufordern.

    Du hast ja bei dem Händler bestellt, aber ein falsches Produkt zugeschickt bekommen. Ein offensichtlicher Fehler. (bearbeitet)
  37. keule68's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:25

    Ja, KA, vielleicht geht das schon. Handys können ja auch gestohlen und …Ja, KA, vielleicht geht das schon. Handys können ja auch gestohlen und weiterverkauft werden. Das macht den Käufer aber noch nicht zum Dieb...


    Gesetzlich kannst Du keinen Besitz von Diebesgut erlangen. Du bist zwar kein Dieb, aber das Gerät muss natürlich zurückgegeben werden.
  38. jannie911's Profilbild
    JudgeFudge11.09.2019 15:16

    Keine Sorge - sollte es so gekommen sein, dürfte er sich spätestens Ende de …Keine Sorge - sollte es so gekommen sein, dürfte er sich spätestens Ende der Woche unter Diverses mit einem entsprechenden Thread melden.



    ganz ganz großes Kino jetzt hat mein bestelltes Handy und ich seine Maus

    an welchem Übergabeort treffen wir uns denn jetzt dann
  39. GelöschterUser778232's Profilbild
    Dann soll der Händler das als Lehrgeld verbuchen
  40. Konsumer's Profilbild
    Nostra11.09.2019 15:41

    Nö, hier darf schon noch diskutiert werden, Mr. Good Guy. Das ist ja eine …Nö, hier darf schon noch diskutiert werden, Mr. Good Guy. Das ist ja eine Situation, die durchaus hin und wieder mal auftreten kann und bei der es von allgemeinem Interesse wäre, den rechtliche Aspekt zu klären.


    Der rechtliche Aspekt ist doch bereits geklärt. Du bist verpflichtet den Verkäufer zu informieren. Und wenn er nachweisen kann, dir den Artikel geschickt zu haben, kann er Schadensersatz fordern. Wenn du ein Bad Boy bist, kannst du das Handy behalten und musst dann eben mit den Folgen leben, die möglicherweise kommen werden.
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