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Das böse Finanzamt....

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eingestellt am 28. Nov 2019
Nur kurz:

Wie gehe ich denn am besten mit Prämien, Ausschüttungen aus Aktienverkauf usw. usf. gegenüber dem 'bösen Finanzamt' vor?

Kann ich vor Ort mich quasi auch beraten lassen oder reicht die Steuererklärung?

Und was hat es mit diesen Freigrenzen auf sich?

Frage für einen Freund eines Freundes.... also mich


Letzte Grüße vom Weserfuchs
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23 Kommentare

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  1. bajuffe's Profilbild
    Du hast Aktien gekauft, dich aber nicht mit der Besteuerung aus Kapitalvermögen, Freistellungsauftrag und Co informiert?

    Da reicht ein 10 Minuten Youtube Video und man ist aufm neusten Stand.
  2. Tobko's Profilbild
    Prämien = schön für dich

    Gewinn aus dem Verkauf von Aktien / Dividenden / Zinsen = 25% Kapitalertragssteuer + Soli + ...
    Wird in der Regel von der Bank abgeführt ...

    Beratung erfolgt nicht über das FA, sondern über Steuerberater bzw. Steuervereine ...
  3. inkognito's Profilbild
    Dodgerone28.11.2019 15:52

    Haha... glaub mal dran... im zweifelsfall rennst du dem SB hinterher... …Haha... glaub mal dran... im zweifelsfall rennst du dem SB hinterher... als Privatmann dann kein Vergnügen.Man kann sich auch beim Finanzamt informieren bzw. auch komplexe Sachen fragen.... die Basics kann man sich im Internet holen.Also ich erhalte immer ordentliche Auskünfte beim Finanzamt inkl. Nennung der betreffenden gesetzlichen Grundlagen etc. Und solche Aussagen sind im zweifelsfall auch verbindlich. Wer sollte verbindlicher sein als das FA? Anders sieht es beim Steuerberater aus... da haftest du dann trotzdem vor dem FA...



    Glaubst du das eigentlich selbst was du schreibst?

    1. Ist auch der Steuerberater haftbar zu machen, dafür ist er in der Regel auch versichert. Man haftet zwar selbst gegenüber dem Finanzamt aber man kann dann bei Fehlern den Steuerberater in Regress nehmen.

    2. Telefonische Auskünfte sind so etwas von unverbindlich, willst du verbindliche Auskünfte, dann sind diese schriftlich als Antrag zu stellen und (dazu kannst du auch Mal googeln), dafür können und verlangen die Finanzämter dann auch Geld.

    3. Dürfen die Finanzämter dir Auskünfte erteilen, dich allerdings nicht beraten! Wer den Unterschied nicht kennt einfach informieren.

    Ich glaube bei einigen hier herrscht Unkenntnis was im wahre Leben eine rechtssichere und verbindliche Auskunft ist!

    Hier Mal das passende Gesetz dazu.

    gesetze-im-internet.de/sta…tml
  4. Piid's Profilbild
    Cratter1328.11.2019 13:29

    Außerdem kann man den Steuerberater ja haftbar machen für Falschberatung ( …Außerdem kann man den Steuerberater ja haftbar machen für Falschberatung (falls es denn nachgewiesen werden kann), bei mm Finanzamt dürfte die Option nicht bestehen da eigentlich keine Beratung vorgesehen ist und maximal auf einzelne Fragen geantwortet wird..


    Wobei die Frage, inwieweit die Aussage des Beamten belastbar (bzw. auch verbindlich für die eigene Erklärung) ist, eine interessante ist. Immerhin handelt es sich im Regelfall um keine verbindliche Auskunft, sondern um eine bloße unverbindliche Äußerung des Beamten. Steuerlich zählt also nur die materielle Rechtslage. Steuerstrafrechtlich wird man wohl mit Blick auf § 17 StGB oder jedenfalls fehlenden Vorsatz ausscheiden.
  5. KlarerFall's Profilbild
    frag den Uli
  6. GelöschterUser1014301's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    Abgeltungssteuer ist das Stichwort oder was meinst du?
  7. Kluwe's Profilbild
    Tobko28.11.2019 13:07

    Prämien = schön für dichGewinn aus dem Verkauf von Aktien / Dividenden / Zi …Prämien = schön für dichGewinn aus dem Verkauf von Aktien / Dividenden / Zinsen = 25% Kapitalertragssteuer + Soli + ...Wird in der Regel von der Bank abgeführt ...Beratung erfolgt nicht über das FA, sondern über Steuerberater bzw. Steuervereine ...


    Allerdings muss der Beamte/die Beamtin Dir auf Fragen wahrheitsgemäß antworten. Deshalb könnte ein kurzes Schreiben an das zuständige FA durchaus hilfreich sein.
  8. Eisthomas's Profilbild
    Freistellungsauftrag musst du selbst in Auftrag geben, der Depot-Anbieter macht den Rest (Abzug der Steuer bei Aktienverkauf falls Steuer anfällt). (bearbeitet)
  9. Piid's Profilbild
    Adaman28.11.2019 13:17

    Die machen (und dürfen sie auch nicht) aber keine rechtsberatung im …Die machen (und dürfen sie auch nicht) aber keine rechtsberatung im Einzelfall sondern geben nur allgemeine Auskünfte.


    Naja, aber das sind ja seine Fragen im Ergebnis. „Muss ich folgende Einnahmen erklären? Wenn ja, wie und wo?“ Die Antwort darauf ist Rechtsauskunft, keine Steuerberatung.
  10. TeePee's Profilbild
    Wenn Du so fragst, ist davon auszugehen, dass Deine Kapitalerträge unter 801 EUR (bzw. 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Ehepartnern) liegen. In dem Falle brauchst Du einfach nur einen Freistellungsauftrag beim entsprechenden Finanzdienstleister (also Deiner Bank oder Fondsgesellschaft oder wo auch immer) einzureichen, der erledigt dann den Rest. (bearbeitet)
  11. Cratter13's Profilbild
    Piid28.11.2019 13:18

    Naja, aber das sind ja seine Fragen im Ergebnis. „Muss ich folgende E …Naja, aber das sind ja seine Fragen im Ergebnis. „Muss ich folgende Einnahmen erklären? Wenn ja, wie und wo?“ Die Antwort darauf ist Rechtsauskunft, keine Steuerberatung.


    Außerdem kann man den Steuerberater ja haftbar machen für Falschberatung (falls es denn nachgewiesen werden kann), bei mm Finanzamt dürfte die Option nicht bestehen da eigentlich keine Beratung vorgesehen ist und maximal auf einzelne Fragen geantwortet wird.. (bearbeitet)
  12. darthkeiler's Profilbild
    Freistellungsaufträge können übrigens auch aufgeteilt werden. Sollte sich also nach dem zu erwarteten realisierten Gewinn orientieren. Ein Freistellungsauftrag bei Deiner Bank für Guthabenzinsen muss vermutlich nicht über 10,- heutzutage sein :).
    Für Dein Depot dann dementsprechend höher.
  13. Piid's Profilbild
    Tjaja, gibts bestimmt schon eine Diss oder Habil zu.
  14. deathlord's Profilbild
    Man kann das Finanzamt natürlich um Rat fragen, Auskünfte die man erhält sind aber unverbindlich. Das Problem mit dem Nachweis (da sowieso nur telefonisch) hat Cratter13 ja schon beschrieben. Eine verbindliche Auskunft erhält man nur auf Antrag und i.d.R. auch nicht kostenlos. Voraussetzungen dazu kann man googlen...

    Da der TE sicher bisher nicht mit dem Thema Steuern beschäftigt hat und es offenbar auch nicht ernsthaft vor hat (statt google Suche lieber Post in Diverses) bleibt ihm eigentlich nur der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Alleine anfangen was hinzuschustern wird wenig erfolgreich sein wenn man absolut keine Eigeninitiative hat um sich zumindest mal ne halbe Stunde einzulesen...
  15. Dodgerone's Profilbild
    inkognito28.11.2019 16:16

    Glaubst du das eigentlich selbst was du schreibst?1. Ist auch der …Glaubst du das eigentlich selbst was du schreibst?1. Ist auch der Steuerberater haftbar zu machen, dafür ist er in der Regel auch versichert. Man haftet zwar selbst gegenüber dem Finanzamt aber man kann dann bei Fehlern den Steuerberater in Regress nehmen.2. Telefonische Auskünfte sind so etwas von unverbindlich, willst du verbindliche Auskünfte, dann sind diese schriftlich als Antrag zu stellen und (dazu kannst du auch Mal googeln), dafür können und verlangen die Finanzämter dann auch Geld.3. Dürfen die Finanzämter dir Auskünfte erteilen, dich allerdings nicht beraten! Wer den Unterschied nicht kennt einfach informieren.Ich glaube bei einigen hier herrscht Unkenntnis was im wahre Leben eine rechtssichere und verbindliche Auskunft ist!Hier Mal das passende Gesetz dazu.http://www.gesetze-im-internet.de/stauskv/__1.html



    zu 1. Musste erstmal machen. Und ja ich weiss da wovon ich rede...

    zu 2. wer ruft bitte 2019 noch bei FA an und fragt nach? Das wird heute per Mail geregelt. Die AUskünfte die ich erhalten haben waren immer umfänglich mit Gesetzen etc. Da ist man dann ziemlich auf der sicheren Seite... ich bezweifel das du bei FA eine 100% verbindliche Auskunft bekommst... kann ja schon wieder was in der Pipeline sein. Ob du es jetzt als verbindlich titulierst ist ne Spitzfindigkeit...als Bürger hast du mit ordentlicher Nachfrage beim FA deine Schuldigkeit getan. Und im Allgemeinen braucht man keine Beratung (ja dafür ist das FA falsch), sondern will einen unklaren Sachverhalt aufklären. Ich habe mich seit 20 Jahren im Steuerrecht ausreichend eingelesen was ich für privaten und beruflichen Bedarf brauche.... und alles was ich dann mal wissen muss bekomm ich entweder im Netz oder auch beim FA... und zwar immer vollumfänglich.

    Bzgl. Gebühren würde ich mal im Internet nachlesen... die Beträge ab wann Gebühren anfallen sind recht hoch.

    finanztip.de/ver…mt/
  16. tib's Profilbild
    Herrliches Detailwissen hier.
    Prämien sind Sonstiges Einkommen mit einer Freigerenze, siehe hier.
  17. tomsan's Profilbild
    Erste mal ne Steuererklärung?
    Hol Dir dann ne vernünftige Software, zB WISO. Kostet nicht viel und nimmt an die Hand.

    Ansonsten Lohnsteuerverein. Kostet ne Ecke mehr.
    Klar kannst auch Finanzamt anrufen und gezielt das eine oder andere fragen.
  18. Adaman's Profilbild
    Kluwe28.11.2019 13:10

    Allerdings muss der Beamte/die Beamtin Dir auf Fragen wahrheitsgemäß a …Allerdings muss der Beamte/die Beamtin Dir auf Fragen wahrheitsgemäß antworten. Deshalb könnte ein kurzes Schreiben an das zuständige FA durchaus hilfreich sein.


    Die machen (und dürfen sie auch nicht) aber keine rechtsberatung im Einzelfall sondern geben nur allgemeine Auskünfte.
  19. Cratter13's Profilbild
    Piid28.11.2019 13:33

    Wobei die Frage, inwieweit die Aussage des Beamten belastbar (bzw. auch …Wobei die Frage, inwieweit die Aussage des Beamten belastbar (bzw. auch verbindlich für die eigene Erklärung) ist, eine interessante ist. Immerhin handelt es sich im Regelfall um keine verbindliche Auskunft, sondern um eine bloße unverbindliche Äußerung des Beamten. Steuerlich zählt also nur die materielle Rechtslage. Steuerstrafrechtlich wird man wohl mit Blick auf § 17 StGB oder jedenfalls fehlenden Vorsatz ausscheiden.


    Davon gehe ich auch aus. Aussagen per Telefon sind eh so eine Sache, da es keinen Nachweis gibt, und schriftlich wird man kaum alle seine Fragen an den Finanzbeamten stellen können. Zumindest bezweifle ich, dass diese dann beantwortet werden und nicht auf einen steuerlichen Berater verwiesen wird. Verbindlich dürfte eine Auskunft des FA nicht sein, auch wenn man natürlich davon ausgeht keine falschen Informationen zu erhalten.
  20. yps1's Profilbild
    frag bei deiner Bank nach - da hast du es gekauft, verkauft -
  21. GelöschterUser393640's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    yps128.11.2019 14:19

    frag bei deiner Bank nach - da hast du es gekauft, verkauft -



    Aktien bei ner Bank kaufen? nein danke
  22. Dodgerone's Profilbild
    Cratter1328.11.2019 13:29

    Außerdem kann man den Steuerberater ja haftbar machen für Falschberatung ( …Außerdem kann man den Steuerberater ja haftbar machen für Falschberatung (falls es denn nachgewiesen werden kann), bei mm Finanzamt dürfte die Option nicht bestehen da eigentlich keine Beratung vorgesehen ist und maximal auf einzelne Fragen geantwortet wird..


    Haha... glaub mal dran... im zweifelsfall rennst du dem SB hinterher... als Privatmann dann kein Vergnügen.
    Tobko28.11.2019 13:07

    Prämien = schön für dichGewinn aus dem Verkauf von Aktien / Dividenden / Zi …Prämien = schön für dichGewinn aus dem Verkauf von Aktien / Dividenden / Zinsen = 25% Kapitalertragssteuer + Soli + ...Wird in der Regel von der Bank abgeführt ...Beratung erfolgt nicht über das FA, sondern über Steuerberater bzw. Steuervereine ...



    Man kann sich auch beim Finanzamt informieren bzw. auch komplexe Sachen fragen.... die Basics kann man sich im Internet holen.

    deathlord28.11.2019 13:55

    Man kann das Finanzamt natürlich um Rat fragen, Auskünfte die man erhält si …Man kann das Finanzamt natürlich um Rat fragen, Auskünfte die man erhält sind aber unverbindlich. Das Problem mit dem Nachweis (da sowieso nur telefonisch) hat Cratter13 ja schon beschrieben. Eine verbindliche Auskunft erhält man nur auf Antrag und i.d.R. auch nicht kostenlos. Voraussetzungen dazu kann man googlen...Da der TE sicher bisher nicht mit dem Thema Steuern beschäftigt hat und es offenbar auch nicht ernsthaft vor hat (statt google Suche lieber Post in Diverses) bleibt ihm eigentlich nur der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Alleine anfangen was hinzuschustern wird wenig erfolgreich sein wenn man absolut keine Eigeninitiative hat um sich zumindest mal ne halbe Stunde einzulesen...


    Also ich erhalte immer ordentliche Auskünfte beim Finanzamt inkl. Nennung der betreffenden gesetzlichen Grundlagen etc. Und solche Aussagen sind im zweifelsfall auch verbindlich. Wer sollte verbindlicher sein als das FA? Anders sieht es beim Steuerberater aus... da haftest du dann trotzdem vor dem FA...
  23. GoleoVI's Profilbild
    Rechtssichere Beratung bei Diverses. Immer wieder herrlich(lol)
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