Energieversorger Rheinland GmbH Netzabmeldung was tun?

eingestellt am 27. Dez 2021
Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig und die Frage gab es noch nicht. Ich konnte zur Energieversorger Rheinland GmbH nichts finde.

Ich habe bei Energieversorger Rheinland GmbH einen Strom vertrag abgeschlossen der noch 1,5 Jahre geht. Jetzt habe ich am 24.12 eine Kundeninformation bekommen das an meinem Standort zum 6. Januar eine Netzabmeldung durch geführt wird. Es wird kein Grund oder sonstiges angegeben.1922865-qfkVg.jpg
Was mache ich jetzt am besten?

Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57€ Abschlägen abbuchen. Die habe ich jetzt per Lastschrift zurückbuchen zurück buchen lassen.

Soll ich Sicherheitshalber mal dem Dauerauftrag wiedersprechen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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52 Kommentare

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  1. HaPe45's Profilbild
    derlinkmm27.12.2021 15:44

    Außerdem bekomme ich einen Bonus wenn der Vertrag länger als ein Jahr n …Außerdem bekomme ich einen Bonus wenn der Vertrag länger als ein Jahr nicht gekündigt wird. Der ist wohl auch futsch.


    Da wäre ich mir garnicht mal so sicher. Da läuft derzeit eine Musterklage vorm BGH gegen die BEV. Die haben auch einfach die Verträge rückwirkend gekündigt und weigerten sich, den Neukundenbonus in der Abschlussrechnung zu zahlen. Der Insolvenzanwalt Bierbach hat die betroffenen Kunden mehrfach per Brief eingeschüchtert (ich bin einer von ihnen), dass sie die zahlen sollen.
    Habe immer widersprochen und irgendwann hat die Verbraucherzentrale eine Musterklage angestrengt, wo ich mich natürlich auch eingetragen habe. Die erste Instanz hat den Kunden/der Verbraucherzentrale in ALLEN Punkten recht gegeben. Der Bierbach hat leider Revision eingelegt, das läuft aber noch.

    Sollte das BGH die Vorinstanzliche Ansicht aber teilen, könntest du damit sicher auch den Neukundenbonus verlangen. Natürlich muss sich die Firma da nicht dran halten aber ein BGH-Urteil ist halt schon ne Hausnummer. Sollte der sich weigern, wird da sicher die Verbraucherzentrale wieder sofort einspringen.
  2. SpunktWpunkt's Profilbild
    Energieversorger Rheinland klingt schonmal sehr öffentlich und seriös, ist es aber nicht. Bei der Verbraucherzentrale sind die auch schon seit Oktober 21 bekannt…

    Die Insolvenz steht hier anscheinend kurz bevor.


    noname95127.12.2021 13:44

    Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem …Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem Insolvenzverwalter!Er hat Strom nun mal bezogen und muss diesen auch dementsprechend zahlen!


    Klar muss er den Strom zahlen, den er verbraucht hat. Aber der Versorger darf andererseits auch nicht einfach so den erhöhten Abschlag, ohne Ankündigung, einziehen. (bearbeitet)
  3. chriios's Profilbild
    Tumnus27.12.2021 13:23

    Wie wäre es, direkten Kontakt aufzunehmen?


    Was soll das bringen
  4. bastmast89's Profilbild
    headhunter7427.12.2021 13:54

    Wenn du zwei Monate an Abschlägen zurück gebucht hast, dann solltest du s …Wenn du zwei Monate an Abschlägen zurück gebucht hast, dann solltest du schleunigst die zwei Monate Abschläge, die ursprünglich vereinbart waren überweisen! Sonst startet ein Rattenschwanz mit Zahlungsverzug, zusätzliche Gebühren usw. Schliesslich hast du dafür auch Strom erhalten. Die einseitige Abschlagserhöhung ist unwirksam seitens deines Versorgers.


    Seh ich anders. Die Abschlussrechnung sollte ja demnächst kommen, würde daher an seiner Stelle (aufgrund der drohenden Insolvenz) die ein zwei Mahnungen riskieren die da kommen könnten.
  5. GelöschterUser276922's Profilbild
    noname95127.12.2021 13:44

    Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem …Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem Insolvenzverwalter!Er hat Strom nun mal bezogen und muss diesen auch dementsprechend zahlen!


    Sicher, aber eben nur wenn er den Strom auch verbraucht hat. Wenn er weniger Strom verbraucht hat, und das kann zahlreiche Gründe haben (u.a. wurde offensichtlich einfach so der Abschlag erhöht), ist er mit einer Rückbuchung vor einer Insolvenz sehr gut bedient. Ist die Insolvenz bereits gemeldet, gehts nicht mehr. Und hat er dann noch Guthaben, kann er es bei der Insolvenzmasse anmelden und bekommt ein paar Cent. (bearbeitet)
  6. GelöschterUser276922's Profilbild
    mitahan27.12.2021 14:25

    Naja die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet, also müssen Verträge e …Naja die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet, also müssen Verträge eingehalten werden. Da muss man nichts mitbekommen, außer das die ganzen Firmen von Anfang an scheinbar nicht so gut vorgeplant haben, denn eigentlich werden für solche Fälle Kontingente vorher eingekauft. Also soll er natürlich widersprechen und keinen neuen Stromlieferanten suchen bevor die Firma von sich aus kündigt, denn ansonsten ist er ja damit einverstanden. Und der Grundversorger wird vermutlich eh noch am günstigsten sein im Moment und in den Tarif fällt er so oder so. Dumm war nur das Rückbuchen ohne vorherige Info. Hätte er auch nachher noch machen können da ja aktuell nur 20€ strittig waren. Aber sonst sollte er, wie gesagt, natürlich erstmal widersprechen, auch wenn es wenig bringen mag.


    Wenn die Firma bereits Insolvenz angemeldet hätte, dann bräuchte er auch nicht mehr zurückbuchen - dann ist es nämlich leider zu spät!

    Mein Energieversorger (BEV) ist vor einigen Jahren auch Pleite gegangen - und es hat sich ähnlich angekündigt. Habe damals die letzten 3 Monate zurückgebucht und mir so knapp 400€ gerettet. Eine Woche nach meiner Rückbuchung haben die Handlampen Insolvenz angemeldet. Von den restlichen 40€ aus der Insolvenzmasse habe ich bis heute keinen Cent gesehen (und werde es vermutlich auch nicht).


    Es ist halt eine Wette und kommt darauf an ob der TE dort Guthaben hat, das diese Wette rechtfertigt. (bearbeitet)
  7. sandwich's Profilbild
    Ich denke auch über eine Lastschrift-Rückbuchung nach. Bei mir wäre auch eher eine Erstattung zu erwarten.

    Hinzu kommt doch folgendes:
    Wenn ich das richtig sehe, wurde Anfang Dezember der Abschlag für Dezember abgebucht. Ende Dezember wurde dann nochmal ein neuer, kompletter Abschlag für Januar abgebucht. Da im Januar jedoch nur bis zum 06.01. beliefert wurde, müsste der Abschlag doch auf jeden Fall wesentlich zu hoch sein.

    Habe aber wenig Lust, am Ende noch Mahngebühren zahlen zu müssen. (bearbeitet)
  8. superkuri's Profilbild
    Problem ist, dass die Frist für die Rückbuchung bald abläuft (8 Wochen), wenn ich richtig gerechnet habe am Mittwoch den 23.02. Weil der Verein tatsächlich bereits Ende Dezember den vollen Abschlag für Januar abgebucht hat, wie oben schon erwähnt. Wenn bis dahin keine Rechnung da ist, hole ich die Buchung auch zurück.
    Ich traue ihnen zu, dass sie bei der Abschlussrechnung ohnehin den Neukunden- oder Sofortbonus nicht berücksichtigen. (bearbeitet)
  9. GelöschterUser276922's Profilbild
    noname95127.12.2021 13:24

    Wieso hast du den Abschlag zurückbuchen lassen. Das könnte jetzt zu P …Wieso hast du den Abschlag zurückbuchen lassen. Das könnte jetzt zu Problemen führen.


    Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann war das genau der richtige Schachzug. Wenn nicht, dann muss er jetzt die Kosten für die Rückbuchung tragen.

    Ist halt eine Wette
  10. noname951's Profilbild
    GelöschterUser27692227.12.2021 13:40

    Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann …Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann war das genau der richtige Schachzug. Wenn nicht, dann muss er jetzt die Kosten für die Rückbuchung tragen.Ist halt eine Wette


    Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem Insolvenzverwalter!
    Er hat Strom nun mal bezogen und muss diesen auch dementsprechend zahlen!
  11. MrBrightside's Profilbild
  12. GelöschterUser276922's Profilbild
    Shebang27.12.2021 15:27

    Wenn der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass die Erhöhung rechtens war, …Wenn der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass die Erhöhung rechtens war, dann wäre das geschuldet.Siehe umgekehrt z.B. Wirecard, wo die Jahresabschlüsse rückwirkend unwirksam waren und der Insolvenzverwalter jetzt an die damit unrechtmäßigen Dividenden der Anleger will.


    Es kommt doch jetzt die Endabrechnung, da der Vertrag gekündigt wurde. Das wird entsprechend verrechnet.
    Die Geschichte mit Wirecard ist doch etwas komplett anderes.
  13. donjohnson's Profilbild
    derlinkmm27.12.2021 15:44

    Also ich habe extra nochmal die Unterlagen geprüft. Die Erhöhung der A …Also ich habe extra nochmal die Unterlagen geprüft. Die Erhöhung der Abschläge um 10€ wurde definitiv nirgends angekündigt oder berechnet. Außerdem bekomme ich einen Bonus wenn der Vertrag länger als ein Jahr nicht gekündigt wird. Der ist wohl auch futsch. Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich im Recht bin den Betrag Rückbuchen zulassen, wenn jemand Grundlos 10 € zu viel abbucht.Telefonisch ist da leider immer Belegt. Auf eine Antwort auf meine Frage nach dem Grund für das Ende der Belieferung, warte ich noch.Ich werde dem Ende der Belieferung jetzt mal wiedersprechen.


    Ich denke du hast alles richtig gemacht. Entweder wird der Anbieter oder der Insolvenzverwalter eine Endabrechnung erstellen und ggf. Nachforderungen stellen.
    Bei der BEV haben das mein Bruder und ich auch erfolgreich so gehandhabt.
  14. bastmast89's Profilbild
    ChrisXSB27.12.2021 18:10

    Die ursprünglich vereinbarten Abschläge muss er aber zahlen.


    Schon, aber Zahlung ist ja via Lastschrift vereinbart vermutlich, sollen die halt die richtigen Abschläge einziehen 🤪
  15. SpunktWpunkt's Profilbild
    tobiwan8028.12.2021 05:45

    Nein, er fällt in die Ersatzversorgung. Die kann sehr teuer sein.


    Ich zitiere mal die Schlichtungsstelle Energie zum Thema Ersatzversorgung: „Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.“

    Nach aktuellem Stand sind die Tarife zur Grundversorgung in vielen Fällen an der unteren Grenze. Wurde hier im Forum auch schon mehrfach festgestellt. (bearbeitet)
  16. cento's Profilbild
    Netzabmeldung tolles Wort für Kündigung. Diese ist natürlich nicht rechtens dennoch ist eine Insolvenz wahrscheinlich daher läuft es auf das Gleiche hinaus. Suche Dir nen neuen Versorger und ich würde die Abschlagzahlungen auch zurückbuchen. Nachzahlen kann man mit der Schlussrechnung immernoch. Achja: Meidet in Zukunft die Discounter vor allem mit so tollen Namen die Seriosität vorgaukeln sollen.
  17. cemooooo's Profilbild
    sandwich16.02.2022 09:30

    Ich denke auch über eine Lastschrift-Rückbuchung nach. Bei mir wäre auch eh …Ich denke auch über eine Lastschrift-Rückbuchung nach. Bei mir wäre auch eher eine Erstattung zu erwarten.Hinzu kommt doch folgendes:Wenn ich das richtig sehe, wurde Anfang Dezember der Abschlag für Dezember abgebucht. Ende Dezember wurde dann nochmal ein neuer, kompletter Abschlag für Januar abgebucht. Da im Januar jedoch nur bis zum 06.01. beliefert wurde, müsste der Abschlag doch auf jeden Fall wesentlich zu hoch sein.Habe aber wenig Lust, am Ende noch Mahngebühren zahlen zu müssen.


    gleiches Problem bei mir. Ende Dezember wurde der volle (eigentlich sogar der volle + die 10€ extra) für Januar abgebucht. Hätte gerne endlich mal eine Abschlussrechnung
  18. RobRit's Profilbild
    Ich bin heute auch auf diesen Thread gestoßen und habe wie o.g. sofort eine Lastschriftrückgabe gemacht. Habe nämlich einen dicken Rückzahlungsbetrag zu erwarten und immerhin habe ich mir 90 Euro Abschlag für Januar wiedergeholt.
  19. cemooooo's Profilbild
    hat mittlerweile jemand etwas gehört oder eine Abrechnung erhalten?
  20. Tumnus's Profilbild
    Wie wäre es, direkten Kontakt aufzunehmen?

    Ansonsten darfst du dir wohl einen neuen Anbieter suchen. (bearbeitet)
  21. noname951's Profilbild
    Die letzten Wochen nichts von den Strompreissteigerungen und den Insolvenzen der Stromlieferanten mitbekommen?

    Wieso hast du den Abschlag zurückbuchen lassen. Das könnte jetzt zu Problemen führen.

    Was DEI jetzt machen kannst? Einen neuen Stromlieferanten dir suchen.
    Momentan bist du in der Ersatzversorgung deines regionalen Grundversorgers und das kann teuer sein. (bearbeitet)
  22. Tumnus's Profilbild
    chriios27.12.2021 13:24

    Was soll das bringen


    Naja um vielleicht den Grund zu erfahren. Um zu klären, warum ein erhöhter Beitrag abgebucht wurde. Was er jetzt machen soll, wegen seiner unüberlegten Aktion in Sachen Lastschrift.
  23. Schnipserle's Profilbild
    Bei dem Anbieter ist es wohl so, dass Abschläge ohne Grund erhöht werden.

    Ebenso werden die Fristen zu Vertragsänderungen nicht eingehalten.

    verbraucherhilfe-stromanbieter.de/energieversorger-rheinland-erfahrungen/

    Ich würde mich dagegen wehren und auf die Einhaltung des Vertrag bestehen. Eventuell bleibt einem nur der Rechtsweg, wenn der Anbieter nur unrentable Verträge loswerden will.

    Bleibt nur zu hoffen, dass die nicht insolvent werden. (bearbeitet)
  24. headhunter74's Profilbild
    Wenn du zwei Monate an Abschlägen zurück gebucht hast, dann solltest du schleunigst die zwei Monate Abschläge, die ursprünglich vereinbart waren überweisen! Sonst startet ein Rattenschwanz mit Zahlungsverzug, zusätzliche Gebühren usw. Schliesslich hast du dafür auch Strom erhalten. Die einseitige Abschlagserhöhung ist unwirksam seitens deines Versorgers. (bearbeitet)
  25. Mike19XX's Profilbild
    Zitat "Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57€ Abschlägen abbuchen" und "zum 6. Januar eine Netzabmeldung durchgeführt wird"

    57 Euro : 31 Tage * 6 Tage = ca 11 aka -20 Euro.

    Da hat ein BWLer schon die 6 Tage und die Nachzahlung einfach mal abgezogen.

    "Lastschrift zurückbuchen" ist also in diesem Fall nur eine Strategie, wenn man Abschläge für Januar zahlen soll.
  26. mitahan's Profilbild
    noname95127.12.2021 13:24

    Die letzten Wochen nichts von den Strompreissteigerungen und den …Die letzten Wochen nichts von den Strompreissteigerungen und den Insolvenzen der Stromlieferanten mitbekommen?Wieso hast du den Abschlag zurückbuchen lassen. Das könnte jetzt zu Problemen führen.Was DEI jetzt machen kannst? Einen neuen Stromlieferanten dir suchen.Momentan bist du in der Ersatzversorgung deines regionalen Grundversorgers und das kann teuer sein.


    Naja die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet, also müssen Verträge eingehalten werden. Da muss man nichts mitbekommen, außer das die ganzen Firmen von Anfang an scheinbar nicht so gut vorgeplant haben, denn eigentlich werden für solche Fälle Kontingente vorher eingekauft. Also soll er natürlich widersprechen und keinen neuen Stromlieferanten suchen bevor die Firma von sich aus kündigt, denn ansonsten ist er ja damit einverstanden. Und der Grundversorger wird vermutlich eh noch am günstigsten sein im Moment und in den Tarif fällt er so oder so. Dumm war nur das Rückbuchen ohne vorherige Info. Hätte er auch nachher noch machen können da ja aktuell nur 20€ strittig waren. Aber sonst sollte er, wie gesagt, natürlich erstmal widersprechen, auch wenn es wenig bringen mag. (bearbeitet)
  27. headhunter74's Profilbild
    bastmast8927.12.2021 14:02

    Seh ich anders. Die Abschlussrechnung sollte ja demnächst kommen, würde d …Seh ich anders. Die Abschlussrechnung sollte ja demnächst kommen, würde daher an seiner Stelle (aufgrund der drohenden Insolvenz) die ein zwei Mahnungen riskieren die da kommen könnten.


    Plus Gebühren und alles was noch dran hängt.
  28. bastmast89's Profilbild
    headhunter7427.12.2021 14:35

    Plus Gebühren und alles was noch dran hängt.


    Was für Gebühren?😳 die 5€ Mahngebühren okay, aber sonst?
  29. headhunter74's Profilbild
    bastmast8927.12.2021 14:46

    Was für Gebühren?😳 die 5€ Mahngebühren okay, aber sonst?


    Keine Ahnung, was da an Gebühren usw. kommen können. Hatte ich bisher nicht.
  30. superkuri's Profilbild
    Bin auch bei denen. Bei mir haben Sie den Abschlag ebenfalls eigenmächtig um ca. 1/3 erhöht. Musst mich ziemlich mit dem Kundenservice rumschlagen, bis das wieder angepasst wurde. Eine Netzabmeldung habe ich jedoch noch nicht bekommen (toi toi toi).
  31. Shebang's Profilbild
    GelöschterUser27692227.12.2021 13:40

    Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann …Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann war das genau der richtige Schachzug. Wenn nicht, dann muss er jetzt die Kosten für die Rückbuchung tragen.Ist halt eine Wette


    Nö. Der Insolvenzverwalter holt sich das dann erstmal schön zurück.
  32. GelöschterUser276922's Profilbild
    Shebang27.12.2021 15:19

    Nö. Der Insolvenzverwalter holt sich das dann erstmal schön zurück.


    Nein, nicht wenn du vor Insolvenzanmeldung zurückbuchst (und du dort Guthaben hast). Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr fordern als du schuldest. Die reine Rückbuchung ist kein Grund. (bearbeitet)
  33. Shebang's Profilbild
    GelöschterUser27692227.12.2021 15:20

    Nein, nicht wenn du vor Insolvenzanmeldung zurückbuchst (und du dort …Nein, nicht wenn du vor Insolvenzanmeldung zurückbuchst (und du dort Guthaben hast). Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr fordern als du schuldest. Die reine Rückbuchung ist kein Grund.


    Wenn der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass die Erhöhung rechtens war, dann wäre das geschuldet.

    Siehe umgekehrt z.B. Wirecard, wo die Jahresabschlüsse rückwirkend unwirksam waren und der Insolvenzverwalter jetzt an die damit unrechtmäßigen Dividenden der Anleger will. (bearbeitet)
  34. derlinkmm's Profilbild
    Autor*in
    Also ich habe extra nochmal die Unterlagen geprüft. Die Erhöhung der Abschläge um 10€ wurde definitiv nirgends angekündigt oder berechnet. Außerdem bekomme ich einen Bonus wenn der Vertrag länger als ein Jahr nicht gekündigt wird. Der ist wohl auch futsch.

    Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich im Recht bin den Betrag Rückbuchen zulassen, wenn jemand Grundlos 10 € zu viel abbucht.

    Telefonisch ist da leider immer Belegt. Auf eine Antwort auf meine Frage nach dem Grund für das Ende der Belieferung, warte ich noch.

    Ich werde dem Ende der Belieferung jetzt mal wiedersprechen. (bearbeitet)
  35. GelöschterUser1595740's Profilbild
    Den Bonus kannste abschreiben.

    Erinnere mich da gerne an die Firma Wunderwerk aus Düsseldorf, geführt durch Samuel Schmidt.

    Finger davon
  36. bytegetter's Profilbild
    Die Anbieter melden keine Insolvenz mehr an, dass ist nicht notwendig.

    Es erfolgen zur Zeit für die Bilanzkreise hohe Kautionsforderungen. Diese werden nicht bediehnt. Nach erfolgloser Mahnung wird der Bilanzkreis gekündigt und die drüber versorgten Kunden fallen in die Grundversorgung. Vorteil: Die (teuren) Endkundenverträge müssen nicht mehr bedient werden, die Kunden sind durch die Wechselei völlig desorientiert und das Unternehmen kann weiter laufen.
  37. bastmast89's Profilbild
    Mike19XX27.12.2021 14:23

    Zitat "Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57 …Zitat "Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57€ Abschlägen abbuchen" und "zum 6. Januar eine Netzabmeldung durchgeführt wird"57 Euro : 31 Tage * 6 Tage = ca 11 aka -20 Euro. Da hat ein BWLer schon die 6 Tage und die Nachzahlung einfach mal abgezogen. "Lastschrift zurückbuchen" ist also in diesem Fall nur eine Strategie, wenn man Abschläge für Januar zahlen soll.


    Ist doch egal, es sind Abschläge vereinbart. Rückbuchen war daher mMn richtig, jedenfalls Risikotechnisch
  38. ChrisXSB's Profilbild
    bastmast8927.12.2021 17:45

    Ist doch egal, es sind Abschläge vereinbart. Rückbuchen war daher mMn r …Ist doch egal, es sind Abschläge vereinbart. Rückbuchen war daher mMn richtig, jedenfalls Risikotechnisch


    Die ursprünglich vereinbarten Abschläge muss er aber zahlen.
  39. tobiwan80's Profilbild
    mitahan27.12.2021 14:25

    Und der Grundversorger wird vermutlich eh noch am günstigsten sein im …Und der Grundversorger wird vermutlich eh noch am günstigsten sein im Moment und in den Tarif fällt er so oder so.


    Nein, er fällt in die Ersatzversorgung. Die kann sehr teuer sein.
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