Die Mindest-Haltedauer der übertragenen Wertpapiere beträgt drei Monate ab Eingangsdatum des Depotübertrags. Die Prämienzahlung erfolgt im November 2021. Maßgeblich für die Ermittlung der Prämie ist der Kurswert zum Zeitpunkt des Eingangs der Depotübertragung. Die Überweisung der Prämie erfolgt auf das dem Depot zugehörige Anlagekonto, zwischenzeitlich gelöschte Depots sind nicht prämienberechtigt. Konzerninterne Überträge aus der Deutsche Bank Gruppe (z.B. Postbank, Deutsche Bank, maxblue) sind von der Prämienzahlung ausgenommen. Die gewährten Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Der Depotbestand, der zur Ermittlung der Prämie bewertet wird, kann sich aus Depotüberträgen mehrerer Banken zusammensetzen. Die Prämie wird für jedes Depot nur einmal gewährt.
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Die Mindest-Haltedauer der übertragenen Wertpapiere beträgt drei Monate ab Eingangsdatum des Depotübertrags. Die Prämienzahlung erfolgt im November 2021. Maßgeblich für die Ermittlung der Prämie ist der Kurswert zum Zeitpunkt des Eingangs der Depotübertragung. Die Überweisung der Prämie erfolgt auf das dem Depot zugehörige Anlagekonto, zwischenzeitlich gelöschte Depots sind nicht prämienberechtigt. Konzerninterne Überträge aus der Deutsche Bank Gruppe (z.B. Postbank, Deutsche Bank, maxblue) sind von der Prämienzahlung ausgenommen. Die gewährten Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Der Depotbestand, der zur Ermittlung der Prämie bewertet wird, kann sich aus Depotüberträgen mehrerer Banken zusammensetzen. Die Prämie wird für jedes Depot nur einmal gewährt.