Heute endlich das wegweisende BGH Gerichtsurteil für viele Betroffene
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine richtungsweisende Entscheidung für viele Sportinteressierte getroffen: Fitnessstudios müssen ihren Kundinnen und Kunden die Beiträge der Monate zurückzahlen, in denen das Studio coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied Deutschlands oberstes Zivilgericht.
Zweck eines Fitnessstudiovertrags sei die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden. Diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.
Das Studio habe auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Das begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe: Demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen, jedoch keine Vertragsanpassung.
(Az. XII ZR 64/21)
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…/22
59 Kommentare
sortiert nachDie Rechtslage zum Löschen von Bewertungen ist wirklich sehr unternehmerfreundlich.
Anwalt wendet sich an Google.
Google fordert einen zur Stellungnahme.
Google leitet Schriftverkehr weiter an den Anwalt.
Ist alles halbwegs plausibel, dann lässt Google die Bewertung stehen.
Man sollte auf solche Nachrichten nicht eingehen. Einfach Bewertung selber löschen und nach zwei Wochen wieder entsprechend bewerten.
Äußert man sich zur Sache, dann hat der Anwalt die Identität. Hat man sich unglücklich ausgedrückt oder kann die Anschuldigungen nicht nachweisen, hat man schnell Kosten zu tragen. (bearbeitet)
Das ist aber nicht der Regelfall. Zumal man auch Unternehmern nicht spenden muss. Die "Familie" betreibt das Gym wahrscheinlich nicht ehrenamtlich und aus Nächstenliebe.
Mit einem bestehenden BGH-Urteil hast du aber schon sehr gute Chancen den Fall zu gewinnen. Und das werden auch die Fitness-Studios künftig berücksichtigen, denn diese haben sicherlich keine Lust selbst Kosten zu produzieren, auf denen sie später mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben.
Eine Forderung muss aber erst mal festgestellt werden. Das macht dann das Gericht (vollstreckbares Urteil), und die Kosten dafür sind sicherlich höher als den Mahn- und Vollstreckungsbescheid selbst anzufordern.
Natürlich kann es sein, dass es einen Widerspruch gibt, dann muss es trotzdem vor Gericht. Aber die geringen Kosten der eigenen Beantragung sollte auf jeden Fall einen Versuch wert sein.
Das war wahrscheinlich die Kurzform.
Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen.
Wenn keine Reaktion erfolgt, Vollstreckungsbescheid beantragen, dann vollstrecken lassen.
Wenn Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt wurde, Klage einreichen …
Man kann im Mahnbescheid bereits beantragen, dass bei Widerspruch das streitige Verfahren durchgeführt wird.
Verzugsschaden. Zahlt das Fitnessstudio im siegesfall ( was jetzt im Regelfall kein Risiko mehr ist)
Gleich mal mein Anwalt mitteilen, dass er nicht mehr warten brauch und endlich die Klage einreichen kann. F U an Superfit!
Leider ist unser Studio "Fit for Freitag (FfF)" insolvent. Forderung werden aber von unserem Insolvenzverwalter Doktor Grinseberg bearbeitet.
Werbung: Unser neues Studio "Fit for Friday (FfF)" würde sich aber freuen, Sie als Neukunde begrüßen zu dürfen. Der erste Monat ist gratis. 30 % Rabat mit dem Gutscheincode "MyDeaXz" für die Jahresmitgliedschaft.
"Je nach Bundesland gab es unterschiedliche Schließzeiten: Beispielsweise begann der erste Lockdown in Nordrhein-Westfalen am 17.03.2020 und dauerte bis zum 11.05.2020, der zweite vom 02.11.2020 bis zum 15.05.2021."
fine.so/mag…-s/
Nach dem 15.05.2021 galt in NRW: Öffnung bei bestimmter Inzidenz. (bearbeitet)
wir kommen deiner Bitte nach und werden dir den gesamten Zeitraum der Studioschließung zurück erstatten. Dein Geld sollte dir in den nächsten 5 Werktagen auf das bei uns hinterlegte Bankkonto gutgeschrieben werden. Bitte buche in keinem Fall deine Beiträge durch die Bank zurück, da dadurch unnötige Kosten entstehen!
Mit freundlichen Grüßen und bleib gesund!"
Nach einigem Hin- und Her ging es also doch!
Jegliche Arten von Guthaben ablehnen und auf der Rückerstattung beharren. In meinem Fall Xtrafit.
Drücke euch die Daumen, dass es bei euch genauso klappt.
EGMR auch noch
Ich habe meine Beiträge zurückgefordert und auch Lastschriften zurückgegeben.
Auch habe ich am vereinbarten Kündigungsdatum festgehalten.
Ich bin doch kein Kabelzug, der hin und her springt.
Und wenn das Fitnessstudio das nicht macht? Soll dann Scholz deine Beiträge einholen?
Mahnbescheid schicken, wenn keine Reaktion Gerichtsvollzieher schicken.
Ich hab meine Bewertung damals selbst gelöscht, weil ich keinen Bock hatte auf Heckmeck.Sie entsprach aber der Wahrheit und hatte genau das Thema, welches jetzt vom BGH entschieden wurde. Anwalt behauptete, dass sie von einem Konkurrenten stamme, Rufschädigung und so blabla.
Wenn so eine Butze, aber 4.7 bei Google hat und einem Anwalt 1000te Euro fürs Löschen bezahlt, wobei so ein Formular auch jeder Dummblöd ausfüllen könnte, dann spricht das schön Bände.
Ich sehe das schon problematisch, wenn die Fehlzeiten am Ende angehängt werden. Angenommen du hast eh 6 Monate Kündigungsfrist. Man kündigt ja eh wenn man raus will, also 6 Monate+7 Monate Schließung. Diese Zeit kann man oft nicht mehr nutzen und hat sie umsonst bezahlt. Für das Studio also ein guter Deal.
Also bei meiner Bank wurden unrechtmäßige Gebühren (BGH Urteil vor kurzem) proaktiv erstattet ohne Anwalt.
Solch ein kundenfreundliches Verhalten sollte es hier auch geben, aber da müssen wahrschl. echt ein paar klagen.
Es handelt sich ja mindestens um 7 Monate, die viele zu viel gezahlt haben. (bearbeitet)
- Mahnung mit angemessener Fristsetzung, Grund, Betrag und Bankverbindung per Einschreiben
- Geht bis zum Ende der Frist keine Zahlung ein, bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen
- Nach 14 Tagen Gerichtsvollzieher beauftragen
Das liegt aber v.a. an Weicheiern die nicht zu ihrer Bewertung stehen. Ich würde sachlich formulieren (mach ich immer) und das zur Not auch bis vor Gericht durchziehen.
Das tun sie hiermit doch. Zum Anwalt gehen, der kümmert sich und die Gegenseite muss ihn bezahlen. So funktioniert unser Rechtssystem.
War auch bei fitX und mir wurden die monate hinten dran gehangen. Fand ich für meinen fall jetzt okay. Ich werde da nicht den paar euro hinterherrennen, auch wenn die es sicherlich irgendwo verdient hätten für so eine aktion.
Aber verstehe die vorredner schon. Man zieht um und dann bekommt man in berlin extra monate, obwohl man in hamnurg lebt. Sinnlos.
Habe mir leider nichts notiert und würde mein Glück ja trotzdem mal bei Xtrafit versuchen wollen.
Es geht hier um sachliche Bewertung und die Tatsache das der Anwalt versucht über die „Konkurrent“-Masche probiert hat und sogar mit Erfolg.
Ich würde mich da nie einschüchtern lassen und hab auch nur gute Erfahrungen gemacht… die meisten Bewertungen die ich abgebe sind aber eh positiv
Du hast selbst diese Ruhezeit vereinbart. Daher kannst du jetzt keine Rückerstattung fordern. Für Monate außerhalb der Ruhezeit, die in den Lockdown gefallen sind, kannst du weiterhin eine Erstattung fordern.
Es wird nicht nur die "Konkurrenzmasche" bemüht. Man gibt einfach an, das man mit dem Bewertenden keinen geschäftlichen Kontakt hatte und dies auch kein Mitarbeiter o. ä. ist. (bearbeitet)
Antworten auf
So läuft das nicht. Du bist schonmal kein Jurist. (bearbeitet)
Da muss man einen Anwalt bemühen und ob sich das in den Fällen lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Hätte gerne, dass sie die Studios verpflichten, die Beiträge zurückzuzahlen.
JA ist bei meinem auch so. Die wissen eh alles besser. Wahrscheinlich werden sie auch hier argumentieren, dass die Zeit der Schließung ja hinten dran gehangen wurde und bereits "verbraucht" ist.
Ausländer wurden in der Vergangenheit offen diskriminiert (gibt Urteile dazu) und Google Bewertungen durch Anwalt gelöscht. (bearbeitet)
Das ist gar nicht so teuer. Erste Google Treffer ca. 100 Euro pro Bewertung.
Bei vielen Bewertungen lässt der Anwalt mit sich verhandeln.
Firmenrechtsschutz ist auch gut, dort werden pro Bewertung viel höhere Summen abgerechnet.
Ein Mahnbescheid wird vor dem Vollstreckungsbescheid beantragt. Du bringst da etwas durcheinander.
Allgemein ist ein gerichtliches Mahnverfahren nicht sinnvoll. Man sollte eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung versende und bei Nichtzahlung direkt Klage erheben.
Kostet aber auch Zeit.
Zumal viele sich sachlich auszudrücken versuchen, doch dann wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt.
Da ist mir eine Zeile in der Aufzählung verloren gegangen:
- Mahnung mit angemessener Fristsetzung, Grund, Betrag und Bankverbindung per Einschreiben
- Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen.
- Geht dann immer noch keine Zahlung ein, bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen
- Nach 14 Tagen Gerichtsvollzieher beauftragen
Sorry so ein Quatsch. Es gibt das Recht auf freie Meinungsäusserung.... nicht umsonst versucht es ja der Anwalt im o.g. Beispiel über die Masche "Mitbewerber".
Der Anwalt hätte sich hier auch ne nette Bewertung verdient.
waz.de/sta…tml
Zitat:
Das Unternehmen stellte an den Eingängen zuvor Schilder auf, die die neuen Preise ankündigten. „Für die geplante Beitragsanpassung benötigen wir deine Zustimmung“, war dort zu lesen. „Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung.“
Klappt aber nur, wenn auf den Mahnbescheid nicht mit Widerspruch reagiert wird......