Fluggastrechte bei Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung und Streik

eingestellt am 14. Sep 2022
Zur aktuellen Situation in Griechenland: Welche Rechte hat man als Reisender?

Falls ihr derzeit im betroffenen Gebiet seid oder eine Reise geplant habt, findet ihr im folgenden Infos zu euren Rechten. Die kritischen Regionen sind aktuell der Großraum Athen, die Peloponnes und einige Inseln der Ägäis. Eine aktuelle Karte findet ihr hier -> KLICK

Hier findet ihr die Infos vom Auswärtigen Amt - KLICK
  • Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise über die Gefährdungslage an Ihrem Reiseziel und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter. Verschieben Sie ggf. nicht erforderliche Reisen in Gefahrengebiete.
  • Sollten Sie aktuell von Evakuierungsmaßnahmen betroffen sein, wenden Sie sich bitte für Fragen der Unterbringung, der Verpflegung, des Transports und ggf. des Verbleibs Ihres Gepäcks an Ihren Reiseveranstalter oder an den griechischen Katastrophenschutz unter +30 210 368 1259 oder +30 210 368 1350.
  • Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen sowie über die Medien und den nationalen Wetterdienst über die Gefährdungslage in den jeweiligen Regionen und Verhaltensempfehlungen bei Waldbränden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein.
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Ihr seid vor Ort?
Wenn eure Pauschalreise durch die Brände beeinträchtigt ist, habt ihr die Möglichkeit, eure Reise abzubrechen. In diesem Fall müssen die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Rückreise zwischen euch und dem Veranstalter entsprechend vereinbart und aufgeteilt werden. Der Veranstalter einer Pauschalreise hat eine Beistandspflicht, die unter anderem Hilfe bei Evakuierungen und die Organisation sowie Buchung eines Ersatzfluges beinhaltet.
Wenn der Rückflug zum vereinbarten Termin nicht möglich ist, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, für bis zu drei Nächte unentgeltlich eine Unterkunft bereitzustellen.

Obwohl Preisminderungen unter Umständen möglich sind, besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz, da der Veranstalter für die Waldbrände nicht verantwortlich ist. Eine Minderung kann in Betracht gezogen werden, wenn ihr vor Ort bleibt, aber bestimmte Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem ursprünglich gebuchten Standard entsprechen oder ganz ausfallen. Grundsätzlich gilt: Um eine Preisminderung zu beantragen, sollte man die außergewöhnlichen Umstände, die den Mangel verursachen, nachweislich und unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Die Entscheidung, ob eine Preisminderung angemessen ist, wird von Fall zu Fall getroffen.
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Ist es möglich, gebuchte Reisen nach Griechenland zu stornieren?

Pauschalreise
Falls ihr eure Reise nicht in naher Zukunft antretet, empfehle ich die Entwicklung der Brände am Urlaubsort abzuwarten. Allein die Angst vor Waldbränden rechtfertigt keinen kostenlosen Rücktritt. Außerdem kann das Recht auf kostenlose Stornierung nicht geltend gemacht werden, wenn die Brände weit entfernt vom Urlaubsort sind und eure Reise nicht direkt dadurch beeinträchtigt ist.

Bei Pauschalreisen hat man aufgrund der außergewöhnlichen Umstände das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Preis zurückzuerstatten. Allerdings können sich Pauschalreisende nur auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn die Waldbrände sich in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort befinden und konkrete Beeinträchtigungen (wie z.B. Ascheregen oder Evakuierungen) bestehen. Kontaktiert dazu bitte euren Veranstalter direkt und fragt nach den Möglichkeiten.

Individualreise
Sollten ihr individuell unterwegs sein, also keine Pauschalreise gebucht haben, dann kontaktiert die Airline (oder auch Reederei) und fragt nach den Möglichkeiten. Solltet ihr Unterkünfte gebucht haben, die nicht kostenlos zu stornieren sind, dann kontaktiert das Unternehmen (bzw. die Unterkunft) über welches ihr gebucht habt. Individualreisende sind verpflichtet, sich an die Vertragsbedingungen der Fluges oder der gebuchten Unterkunft zu halten. Häufig ist es so, dass eine gebührenfreie Stornierung nicht möglich ist, wenn der Flug wie geplant durchgeführt wird und die Unterkunft zur Verfügung steht. In solchen Fällen können Stornogebühren anfallen. Klärt dies aber im Einzelfall ab, denn evtl. gibt es eine Kulanzregelung.

-Stand 25. Juli 2023-



Fluggastrechte bei Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung und Streik

Im laufenden Jahr ist die Nachfrage nach Flügen im Vergleich zu den Vorjahren 2020 und 2021 wieder rasant gestiegen. Viele Airlines und Flughäfen schienen oder scheinen leider teilweise immer noch damit überfordert, unter anderem da in den vergangenen Jahren stetig Personal abgebaut wurde. Viele von uns kennen die Problematik nur aus den Nachrichten, einige waren jedoch von Flugausfällen oder Verspätungen selbst betroffen.

Für alle Betroffen gibt es die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Nach Dieser stehen dir bei Ausfall, Verspätung, Überbuchung oder Streik zwischen 125€ und 600€ Entschädigung zu.

Um einen Überblick zu verschaffen, habe ich die hoffentlich wichtigsten Infos hier zusammengefasst. Ich habe in 4 Themen unterteilt.
  • A: Flugverspätung
  • B: Flugausfall
  • C: Überbuchung
  • D: Streik

Zunächst die allgemeinen Infos
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Für welche Flüge gilt die Fluggastrechte-Verordnung?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU (sowie Schweiz, Norwegen und Island) starten, auch wenn die Airline keinen Sitz in der EU hat. Für Flüge, die in einem Staat außerhalb der EU starten gilt diese nur, wenn die Airline einen Sitz in der EU hat.

An wen wende ich bei Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder Streik, um meine Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen?
Airline
In allen Fällen ist der erste Ansprechpartner die Airline selbst, unter Umständen hilft aber auch der Vermittler weiter, also das Reisebüro (stationär oder online). Da der Weg über einen Dritten länger ist, würde ich es immer erstmal direkt bei der Airline probieren.

Schlichtungsstelle
Lehnt die Airline die Ansprüche ab, kannst du dich an eine anerkannte Schlichtungsstelle wenden. Einige Airlines haben sich der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) angeschlossen. Auf der Website der SÖP erfährst wie verfahren werden muss -> KLICK Die Liste der Mitgleider findest du hier -> KLICK
Für die Schlichtung mit den Airlines, die keiner anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle angeschlossen sind, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig -> KLICK
Voraussetzungen, dass die dich an eine Schlichtungsstelle wenden kannst sind folgende:
1. die Reise muss privat stattgefunden habe, Geschäftsreisende haben keinen Anspruch.
2. du hast selbst bereits versucht, das Problem mit der Airline zu klären und diese muss die Forderung abgelehnt haben. Sollte die Airline nicht reagieren, musst du ihr zwei Monate Zeit geben, bevor Du die Schlichtungsstelle kontaktieren kannst.

Sofortentschädiger
Darüber hinaus gibt es diverse Sofortentschädiger, Unternehmen die deine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen und dafür eine Provision erhalten. Die Höhe der Provision ist unterschiedlich, wird dir aber bei der Vorabprüfung mitgeteilt, also bevor du den Auftragt absendest. Der Vorteil ist, dass das Unternehmen nach der Vorabprüfung die Entschädigung direkt an dich auszahlt, abzüglich der Provision. Und auch wenn das Unternehmen kein Geld von der Airline bekommt, kannst die die Entschädigung behalten. Ich habe dies bereits selbst ein paar mal gemacht und die Bearbeitung dauerte meist nur ein paar Tage. Mögliche Anbieter sind zum Beispiel Ersatz-Pilot oder flug-verspaetet.

Dort findest du auch einen Entschädigungsrechner -> KLICK

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--> A: FLUGVERSPÄTUNG

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1. Welche Rechte habe ich bei einer Flug-Verspätung?
Wenn die Ankunft am Ziel sich um mindestens 3 Stunden verzögert, habt ihr bereits Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese richtet sich nach der Distanz des gebuchten Fluges. Bei Flugstrecken bis 1.500 km (Kurzstrecke) liegt der Anspruch bei 250€. Bei Flügen innerhalb der EU mit mindestens 1.500 km (Mittelstrecke) bei 400€. Bei Flügen mit einem Ziel außerhalb der EU oder mit Abflug außerhalb der EU und einer Entfernung zwischen 1.500 km (Kurzstrecke) und 3.500 km (Mittelstrecke) sind es ebenfalls 400€. Bei außereuropäischen Strecken über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU (Langstrecke) sind es 600€.

Euch steht die Ausgleichszahlung auch zu, wenn ihr den verspäteten Flug gar nicht mehr antreten möchtet.

Wenn der Flug nicht mehr als 4 Stunden Verspätung hat, kann die Airline die Entschädigung um 50% kürzen.

2. Habe ich auch Anspruch bei Verpassen des Anschlussfluges?
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erstflug in der EU gestartet ist und du die Flüge zusammen gebucht hast. Keinen Anspruch hast du, wenn der erste Flug zwar verspätet sein sollte, der Anschlussflug aber trotzdem erreicht wird.

3. Kann ich auch rückwirkend noch Anspruch stellen?
Ja, denn die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, ihr könnt also auch noch rückwirkend eine Entschädigung geltend machen.

4. Wann zahlt die Airline nicht?
Es gibt gewisse Umstände, die zu Verspätungen führen können, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Diese können zum Beispiel sein - schlechtes Wetter, Sperrungen des Luftraums, ein Defekt am Flugzeug durch einen Vogelschlag, ungebetene Tiere an Bord (z.B. eine Maus) oder auch kurzfristige Risiken am Zielort durch z.B. politische Instabilität. Da das Thema Streik in Deutschland ja öfter aufkommt: auch hier handelt es sich öfter um einen außergewöhnlichen Umstand. Sollte jedoch erkennbar sein, dass ein normaler Ablauf hätte stattfinden können, trotz des Streiks, besteht evtl. wieder Anspruch. Es kommt dann auf den konkreten Fall an. Es lohnt sich in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung zu stellen. Weitere Infos dazu in im entsprechenden Abschnitt zum Thema Streik.

5. Welche Ansprüche habe ich, während ich auf seinen verspäteten Flug wartet?
Es gibt eine Betreuungspflicht seitens der Airline, welche ab 2 Stunden Verspätung gilt. Die Airline ist verpflichtet auch angemessen mit Speise- und Trinkmöglichkeiten zu versorgen. Oft geschieht dies mit Gutscheinen, die du am Flughafen einlösen kannst. Sollte die Airline dem nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, dass du doch selbst versorgst, die Quittungen sammelst und anschließend einreicsht. Sollte natürlich auch angemessen sein und nicht ausarten.

7. Welche Ansprüche habe ich, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfindet?
Sollte die Verspätung so gravierend sein, dass du übernachten musst, so hast du Anspruch auf eine Hotelübernachtung, sowie kostenlosem Transfer dorthin und zurück. Sollte die Airline nichts anbieten, kannst du selbst eine Hotelübernachtung buchen, sowie für den Transfer in Vorkasse treten. Die Belege müssen dann gesammelt und eingereicht werden. Der Schadensersatz gilt zusätzlich zur Entschädigungszahlung und darf nicht von der Airline verrechnet werden.
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--> B: FLUGAUSFALL

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1. Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird?
In diesem Fall gibt es zunächst zwei Möglichkeiten. Entweder du lässt dir den Ticketpreis erstatten oder du nimmst einen anderen Flug bzw. du lässt dich umbuchen. Solltest du zum Zeitpunkt der Flugstornierung seitens der Airline ein günstigeres Angebot finden, macht es mehr Sinn, wenn du dir den Ticketpreis erstatten lässt und günstiger neu buchst. Sollte ein neu gebuchter Flug mehr kosten, kannst du das alternative Angebot der Airline annehmen. In jedem Fall macht es Sinn sich kurz mit der Airline abzustimmen, damit es nicht zu weiteren Problemen führt und die Erstattung sich hinzieht.

Wirst du weniger als 14 Tage im Voraus informiert, kannst du eine Entschädigung fordern, die je nach Flugstrecke zwischen 250€ & 600€ pro Person.

2. Was ist zu tun, wenn ein Flug seitens der Airline storniert wurde?
Wichtig ist, dass du dir die Stornierung und den Grund schriftlich bestätigen lässt, wenn dies nicht bereits geschehen ist. Sollten weitere Kosten anfallen, solltest du alle Belege sammeln. Erfährst du erst am Flughafen davon und wartest länger, ob Stunden oder gar Tage, auf den Ersatzflug, solltest du auf entsprechende Versorgungsleistungen bestehen. Schließlich solltest du prüfen, ob eine Entschädigung zusteht und diese bei der Airline einfordern oder dich an die im ersten Abschnitt genannten Stellen wenden.

3. Was muss ich tun, um meine Ticketkosten erstattet zu bekommen?
Unabhängig davon, wo der Flug gebucht wurde (ob bei einem Vermittler, also Online-Reisebüro oder stationärem Reisebüro oder eben direkt bei der Airline), ist juristisch die Airline diejenige, an die du die Ansprüche stellst. Die Verantwortung wird sich dabei leider oft hin und her geschoben. Grundsätzlich würde ich es immer zuerst bei der Airline selbst probieren. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich dann je nach Airline oder Vermittler.

4. Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung und wie hoch ist diese, wenn ein Flug im Voraus von der Airline storniert wird?
Je früher du von den neuen Flugzeiten erfährst, desto größer die Unterschiede, die du zur eigentlich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Sollte die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert haben, steht dir eine Entschädigung zu.
Voraussetzung ist, dass die Airline selbst verantwortlich ist für die Änderung, also kein außergewöhnlichen Umstand (siehe den Punkt "Wann zahlt die Airline nicht?" im oberen Teil zu "Flugverspätung").
Wie oben bereits erklärt muss der Flug entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Im letzteren Fall muss die Airline den Sitz innerhalb der EU haben. Falls rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden solle, darf die Stornierung nicht länger als 3 Jahre her sein, da der Anspruch sonst verjährt.

5. Wann steht mir eine Entschädigung und wann keine zu?
Ob dir eine Entschädigung zusteht, ist zunächst von 2 Fragen abhängig.
1. Wann wurdest du informiert?
2. Wann findet der Ersatzflug statt?

14 Tage oder mehr vor Abflug: JEIN. Nein, wenn dir ein Ersatzflug angeboten wurde, egal wie die Abflug- und Ankunftszeiten sind. Ja, wenn dir kein Ersatzflug angeboten wurde.
7 – 14 Tage vor Abflug MIT angemessene Alternative: NEIN. Hier steht dir keine Entschädigung zu. Dabei darf der Flug frühestens zwei Stunden vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und das Ziel höchstens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht werden.
7 – 14 Tage vor Abflug OHNE angemessene Alternative: JA. Eine Entschädigung steht dir zu, wenn der Flug über 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später ankommt als geplant.
7 Tage oder weniger vor Abflug MIT angemessene Alternative: NEIN. Hier steht dir keine Entschädigung zu. Dabei darf der Flug frühestens eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und das Ziel höchstens zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht werden.
7 Tage oder weniger vor Abflug OHNE angemessene Alternative: JA. Eine Entschädigung steht dir zu, wenn der Flug über 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später ankommt als geplant.

6. Wie hoch ist die Entschädigung, wenn mein Flug storniert wurde?
Dies richtet sich nach der Flugdistanz des gebuchten Fluges. Bei einem Flug bis zu 1.500 Kilometern ist die Entschädigung 250€ pro Person. Bei einem Flug bis zu 3.500 Kilometer sind es 400€ pro Person und bei einem Flug mit mehr als 3.500 Kilometer sind es 600€ pro Person.
Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Preis des Tickets. Ob individuell gebucht oder Geschäftsreisender oder als Teil einer Pauschalreise spielt keine Rolle. Alle Passagiere haben den gleichen Anspruch, auch Kinder mit eigenem Ticket.

7. Welche Versorgungsleistungen stehen mir zu, wenn ich Wartezeiten habe bis der neue Flug startet?
Solltest du erst am Flughafen vom Flugausfall erfahren, hast du Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens der Airline, Wenn der neue Flug am gleichen Tag stattfindet, hast du Anspruch auf Verpflegung. Bei Kurzstrecken ab 2 Stunden, bei Mittelstrecken ab 3 Stunden und bei Langstrecken ab 4 Stunden Verspätung. Sollte der Flug am nächsten Tag oder gar später stattfinden, muss die Airline dir eine Unterkunft stellen, sowie für den Transport dorthin und zurpck sorgen. Sollte die Airline nicht selbst dafür sorgen, kannst du dich, bestenfalls in Absprache mit der Airline, selbst um eine Unterkunft und Transfer kümmern und die Belege später einreichen
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--> C: Überbuchung

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1. Was ist eine Überbuchung
Zu einer Überbuchung kommt es, wenn Airlines mehr Tickets verkaufen, als es Plätze im Flieger gibt. Dies ist gängige Praxis, denn die Airlines rechnen damit, dass nicht alle Personen zum gebuchten Flug erscheinen werden.

2. Was passiert, wenn es zu einer Überbuchung kommt?
Erscheinen zu viele Personen, werden wegen der Überbuchung alternative Flüge angeboten oder man versucht, die Passagiere davon zu überzeugen, dass sie freiwillig von der Buchung zurücktreten.Sollten sich keine Freiwilligen finden, kommt es in der Regel dazu dass die Airline Personen gegen Ihren Willen nicht befördert. Sollte dir dies passieren hast du Anspruch auf Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht. Voraussetzung ist, du hast vorher rechtzeitig eingecheckt, alle Buchungsdokumente sind vorhanden und es bestehen keine Sicherheits- oder gesundheitliche Risiken für dich oder andere Passagiere. Die Airline wird dir einen Ersatzflug anbieten, um an dein Ziel zu kommen. Du kannst dann selbst entscheiden, ob du den Ersatzflug in Anspruch nimmst oder dir den Ticketpreis komplett erstatten lässt. Anspruch auf Entschädigung hast du unabhängig davon.

3. Welche Ansprüche habe ich bei einer Überbuchung?
Wie auch beim Flugausfall hängt die Höhe der Entschädigung nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Länge der Flugstrecke. Auch hier gilt, dass es unerheblich ist, ob der Flug individuell gebucht wurde, ob Geschäftsreise oder Teil einer Pauschalreise. Im letzten Fall solltest du deine Rechte direkt gegenüber der Airline geltend machen und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter. Von dem kannst Du zusätzlich eine Minderung des Reisepreises einfordern. Ebenso ist der Anspruch auch noch bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend zu machen.

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach der Flugdistanz
  • bis zu 1500km: 250€ Entschädigung
  • bis zu 3500km: 400€ Entschädigung
  • über 3500km: 600€ Entschädigung

Solltest du von einer Überbuchung betroffen sein und bist noch am Flughafen, hast du sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen, dies verhält sich wie bei einer Flugverspätung. Dir stehen also Verpflegung zu, die Möglichkeit Telefonate zu führen und E-Mails zu schreiben. Sollte der Flug nicht am gleichen Tag stattfinden, so steht dir ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug zu, sowie die Transfers. Die Entschädigungszahlung ist davon unabhängig.

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--> D: STREIK

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1. In welchem Fall steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu?
Nach einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2018, gilt dass einem auch eine Entschädigung zusteht, wenn sie von einem Streik betroffen ist, ob bei ganz ausgefallenen Flügen oder auch verspäteten. Voraussetzung ist, dass die Airline selbst für den Streik (z.B. den des Airline-Personals) bzw. deren Anlass verantwortlich ist und dem Geschehen hätte vorbeugen können. Bis dahin haben sie die Airlines lange vor einer Entschädigungszahlung gewehrt und darauf verwiesen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt.
Anspruch besteht unter Umständen auch, wenn die Airline gar nicht selbst für den Streik verantwortlich ist. Es lohnt sich auf jeden Fall den Anspruch prüfen zu lassen bei einer Schlichtungsstelle oder auch einem Sofortentschädiger (siehe ersten Abschnitt der Diskussion).

2. In welchem Fall steht mir bei einem Streik KEINE Entschädigung zu?
Liegt der Streik nicht in der Verantwortung der Airline, sollte dein Flug aber dennoch direkt betroffen sein, ist die Airline nicht in der Pflicht eine Entschädigung zu zahlen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Streik vom Flughafenpersonal, also Personal, welches nicht direkt bei der Airline angestellt ist. In diesem Fall handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand.
Es gibt jedoch Szenarien, in denen du dennoch Anspruch auf Entschädigung seitens der Airline hast. Sollte der Streik des Flughafenpersonals absehbar sein und die Airline entsprechende wirtschaftliche Maßnahmen treffen, um Geld zu sparen, besteht Anspruch. Dies kann zum Beispiel eine Stornierung deines Fluges sein, auch wenn der Flug am Vortag des Streiks stattfinden soll und du eigentlich gar nicht direkt betroffen sein solltest. Damit die Airline das Flugzeug nicht am Streik-Flughafen parken muss, werden die Flugzeuge für andere Routen eingesetzt oder am Heimatflughafen geparkt, da dort die Kosten evtl. geringer sind.

3. Welche Rechte habe ich bei einem Streik?
Im Falle eines Streiks hast du zunächst das Recht auf einen Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser kann per Flug stattfinden, wenn aber nicht anders möglich z.B. auch per Bahn. Allerdings muss die Reisedauer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sollte die angebotene Alternative für sich nicht in Frager kommen, kannst du kostenlos stornieren und dich selbst um eine Beförderung kümmern.
Wenn es zu längeren Wartezeiten kommt, hast du Anspruch auf Versorgungsleistungen, also z.B. Verpflegung, die Möglichkeit zu telefonieren, sowie Hotelübernachtungen und Transfers, wenn der Ersatztransport nicht am gleichen Tag stattfinden kann. Bei Kurzstrecken (bis 1500 km) ab 2 Stunden Wartezeit, bei Mittelstrecken (1500 – 3500 km) ab 3 Stunden und bei Langstrecken (ab 3500 km) ab 4 Stunden.
Wenn dein Flug sich um mehr als 5 Stunden verspätet oder ganz ausfällt, hast du die Option die den Ticketpreis voll erstatten zu lassen. Zudem hast du Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, welche sich sich auf 250€ bis 600€ pro Person beläuft.

4. Welche Entschädigung bekomme ich bei einem Streik?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich auch hier nach der Flugstrecke.
- bis zu 1500km: 250€ Entschädigung
- bis zu 3500km: 400€ Entschädigung
- über 3500km: 600€ Entschädigung



Ich hoffe, dass ich mit der Zusammenstellung der Infos etwas weiterhelfen kann.

Gute Reise
Zusätzliche Info
f11k's Profilbild
Für 100% der Entschädigung einfach Unternehmen wie Ratis (ratis.de/flu…ng/) nutzen.
Diese sind keine Inkasso Unternehmen wie flightright oder ähnliche(für die hier geworben wird) und streichen sich keine 30% Provision ein. Warum auch sollte man denen bis zu 180€ einfach schenken? Wir sind hier bei mydealz!
Bitte einfach schnell selbst informieren, es steht alles bei denen auf der Seite.
aqua's Profilbild
Ich kann auch drboese.de/ empfehlen, er ist DER Fachanwalt für Fluggastrechte in Deutschland: drboese.de/blog/
Er ist auch der Anwalt der Verbraucherzentrale NRW wenn es um u.a. um Unterlassungserklärungen geht, über ihn wurden schon einige Airlines gerichtlich gezwungen mit Bußgeld bis zu 250.000€ gewisse Praktiken zu unterlassen.

Und für Mydealz schreibt er auch, z.B. hier:
mydealz.de/rat…ren
El_Pato's Profilbild
Wenn Ihr Prozesskostenfinanzierer wie Flightright einschaltet, nehmen die ca. 33% der Entschädigung für sich. Ihr habt aber kein Risiko.
Wenn Ihr die Forderung mit Sofortauszahlung abtretet, nehmen die teils mehr weg und Ihr habt ein Regressrisiko wenn Ihr was falsch angegeben habt o.ä.
Wenn Ihr einen Anwalt beauftragt, habt Ihr das Risiko für Prozesskosten wenn Ihr verliert ODER teilweise Gewinnt. Das geht recht schnell, wenn man zu viel fordert oder höhere Gewalt etc. im Spiel ist.
Das sollte man immer abwägen und ist meiner Meinung nach nicht immer klar aufgezeigt. Airlines wechseln gerne die Vorgehensweise, was User im Januar Erfolg gebracht hat, kann im Sommer schon nicht mehr klappen.
Sag was dazu

471 Kommentare

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  1. jan.maier's Profilbild
    Hier noch der obligatorische Hinweis, dass ausnahmslos jeder eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollte. Dann kann man solche Forderungen zur Not auch ohne großes Risiko einklagen.
    DrBoese's Profilbild
    Selbst ohne RSV: Versierte Anwälte checken teils vorher kostenfrei die Erfolgsaussichten und dann wird nur in guten Fällen der RA beauftragt und geklagt.
    Die Kosten trägt dann ja die Airline

    Ich empfehle Mandanten mit RSV in der Regel, diese nicht für Kleinkram einzusetzen.
  2. phoinix's Profilbild
    Hallo, ich komme aus Rhodos (also bin da aufgewachsen). Ich würde allen empfehlen wenn die die nächsten Tagen eine Reise auf Rhodos gebucht haben diese zu stornieren/verschieben. Wer auch noch in der südlichen Seite eine Unterkunft gebucht hat erstmal definitiv sicher stellen dass die überhaupt noch existiert. Und wenn die existiert ob die überhaupt noch bewohnbar ist. Sehr viele Dörfer sind evakuiert. Ich habe stories gehört von Leute die hingereist sind und direkt in eine Notunterkunft gebracht worden sind. Aber auch im Norden zwar merkt man nichts vom Feuer aber es gibt ständige Strom- und Wasserausfälle. Das heisst keine Klimaanlage bei 40 Grad!

    Hier eine beach Bar auf glistra (Nähe lardos):
    42682885_1.jpgHier das Restaurant angelaki in Kiotari:
    42682885_1.jpgHier das Feuer gestern in gennadi:
    42682885_1.jpg
    Auch wenn ihr da hinkommt schön wird es nicht sein. Ich gehe aber mal davon aus dass die große Gefahr mit das Feuer sich bis Freitag erledigt hat, so wie es aussieht. (bearbeitet)
  3. betzger's Profilbild
    42684424-gzRBY.jpgSo sah es gestern vom Flugzeug aus.
    Antonio_SierraLois's Profilbild
    Welche Region ist das?
  4. nickstaub's Profilbild
    Es heißt hier immer, dass es für Fachanwälte aus D einen Bezug zu D geben müsse, um das Mandat annehmen zu können. Allerdings ist das ganze ja eine EU-Verordnung. Bedeutet: Habe ich einen Abflg in FR/BE/... mit EU oder nicht EU-Airline und Ansprüche gem. VO 261/2004, suche ich mir einen kompetenten Anwalt in FR/BE/..., der das dann durchsetzen kann? Gibt es hier eine Liste über Fachanwälte im EU-Ausland? Danke!
    DrBoese's Profilbild
    Regel 1: Nie einen Anwalt im Ausland beauftragen.
    In (fast) keinem Land der Welt sind Anwälte so billig, wie in Deutschland. Zudem gibt es nur selten solch faire Regelungen, wie hier, wonach der Verlierer alle Kosten zu tragen hat.

    Knüller war ein 1,5-seitiges Schreiben von Kollegen aus Straßburg, die dafür rund 2.200 € abrechneten (und nix erreicht haben). Der deutsche Anwalt hätte 90,96 € berechnet und vermutlich etwas bewegt.
  5. admin's Profilbild
    Super Übersicht. Lohnt sich sicherlich über die Zeit mal mit den ganzen Grenzfällen zu ergänzen.

    Einer der mir einfällt, den wir letztens hatten.

    Flug wird umgebucht und statt in Köln Flughafen landet man in Hamburg Flughafen. Man will aber eigentlich gar nicht nach Köln Flughafen, sondern in irgendein Kaff

    Man rechnet dann wieviel Zeit man von Hamburg Flughafen bis Köln Flughafen gebraucht hätte und das zählt als die "Verspätung", auch wenn es nicht das eigentliche Endziel war.
    Moyin's Profilbild
    Und nach neusten Gerichtsbeschluss, gelandet ist man erst, wenn die Türen geöffnet wurden, nicht wenn man aufgesetzt hat (letzteres wurde wirklich von einer Airline als Argument genommen gegen eine Entschädigung)
  6. Der_P's Profilbild
    Unser Flug wurde mehr als 14 Tage vor Abflug storniert (Airline fliegt Flughafen nicht mehr an).
    Nach etwas hin und her hat die Airline bestätigt, uns eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline zu bezahlen. Nach erfolgter Buchung hat uns die Airline jedoch nur einen Teil der Kosten überwiesen und ignoriert jetzt die Mails.
    Hat jemand einen seriösen Vorschlag oder kennt jemand einen geeigneten Anwalt?
    Airline war FlyPlay aus Island und der Abflughafen war in Deutschland.
    admin's Profilbild
    Erst selber Forderung stellen über Musterformular, wenn Du da nicht weiterkommst, die SÖP einschalten und wenn das nicht klappt entweder mit einem der oben verlinkten oder mit "The Man" reden - drboese.de
  7. Michi_Jensen's Profilbild
    wir haben einen Flug aus den USA nach Deutschland
    gebucht und ein upgrade auf Premium Economy. Wir haben für 110,- Plätze reserviert. Jetzt hat sich 3 Tage vor Abflug herausgestellt, das es die Reihe 14 der reservierten Plätze für Premium garnicht gibt. Es gibt nur noch Plätze in der Economy die nicht zusammenhängend sind.Im Servicecenter konnte man nicht weiterhelfen. Wir sollen am Schalter beim einchcken hoffen, das wir dann auf Business upgeraded werden. Oder nicht zusammen für 12 Stundnen Flug in der Econemy sitzen. Was meint Ihr, haben wir eine Chance auf upgrade ?
    DrBoese's Profilbild
    Falls deutsche Airline:75% des anteiligen Reisepreises (ohne Steuern und Gebühren) erstattet verlangen, wenn es kein Upgrade geben sollte. Das lindert den Schmerz etwas
  8. hmweb's Profilbild
    Vielleicht hilft es jemanden...ich habe schon einige Entschädigungsvarianten ausprobiert:

    Direkt bei der Airline
    Hat genau 1x funktioniert (KLM), ansonsten nur Textbausteine und Ablehnungen trotz bestehendem Anspruch (LH, EW, BA, U2). Dauert lange und viel Ärger für nichts.

    Schlichtungsstelle söp
    2x probiert, 50% Erfolg. Geht Recht flott, kostet nichts. Allerdings ist die Airline nicht an den Schlichterspruch gebunden und die söp kann eure Forderung auch nicht durchsetzen.
    Auch wenn ihr Recht bekommt, kann sich die Airline weigern zu zahlen und ihr schaut in die Röhre.

    Fluggastrechte
    2x probiert (fairplane, flightright). Beides flott und Kohle erhalten. Allerdings hohe Gebühren und nur Standardfälle.
    Hier muss man wissen, dass das Geschäftsmodell auf Masse ausgelegt ist. Wer zB nen Mietwagen nehmen musste oder etwas außer der ganz offensichtlichen Entschädigungszahlung durchsetzen möchte, wird hier nicht geholfen.

    Anwalt
    1x probiert (Dr Boese) und begeistert. Bin über den Vielfliegertreff bei der Kanzlei gelandet und kann nur Gutes berichten. Keine Vorkasse, alles schnell und transparent.
  9. Der_Retourenprofi's Profilbild
    wie kann man machen, dass man gratis zurückfliegt? also hinflug buchen und dann nach paar tagen gratis zurück.. geil
    -Dealalarm's Profilbild
    Zwischen den Koffern verstecken.
  10. misterbbc's Profilbild
    Da Brennt ein Land ab. Leute Verlieren Alles!

    Deutsche: "Kann ich trotzdem Urlaub machen?" " Bekomm ich meine 743€ zurück?"
    SoCool's Profilbild
    Besser wäre es, von den Brandstiftern das Geld zurück zu fordern!
  11. ottomann's Profilbild
    Da holt wohl so manchen die Realität ein. Die Urlauber, die mit ihren Flügen den Klimawandel beschleunigen, müssen nun vor seinen Folgen gerettet werden. 
    LLM84's Profilbild
    Bei manchen Beiträgen weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll.
  12. Heisenberg2018's Profilbild
    Fun fact, da wo es brennt kommt ein windpark hin, ist das nicht genial, spart man sich zufällig das abholzen von dem Gebiet!
    Krait's Profilbild
    Willst du hier echt insinuieren, dass ein Windkraftbetreiber wegen der notwendigen Fällung von ein paar Bäumen mutwillig halb Rhodos abfackelt und die Lebensgrundlage von Menschen zerstört?

    Abgesehen davon, dass die Aussage an sich schon Verschwörungstheorie ist, macht es auch ökonomisch keinen Sinn. Die Brände führen vermutlich zu weniger Aktivität auf der Insel in der Zukunft, sowohl touristische als auch reguläre Aktivität. Anders ausgedrückt: Es gibt weniger Bedarf für Strom. Die Erträge der WKA sinken.

    Einfach mal einen Schritt weiter denken. Und heb dir deine Verschwörungstheorien bitte für den Stammtisch auf. (bearbeitet)
  13. FredErik22's Profilbild
    Hat jemand Erfahrungen mit diesen Firmen wie Flight Rights usw gemacht, die für einen gegen Gebühr die Entschädigung eintreiben?
    Railjet's Profilbild
    Ja, flightright kann ich nicht empfehlen, die geben auf sobald es etwas kompliziert wird. Fairplane hat das ganze dann übernommen und ist bis vor Gericht gegangen.
  14. Noulol's Profilbild
    ich habe seit einem Jahr, durch eine Stornierung, eine Bearbeitung offen. Die lassen sich gerne Zeit
    DrBoese's Profilbild
    Frist setzen, dann ab zum Anwalt.
    Dann geht alles fix.
  15. Pakiboy's Profilbild
    Hallo, wenn mein Flug von Deutschland nach Dubai 1 Stunde Verspätung hat und ich dadurch meinen Anschlussflug theoretisch bekommen könnte aber es ist realistisch nicht möglich ist (Terminal liegt sehr weit auseinander, 20 Minuten Zeit). Habe ich dann einen Anspruch auf ein Hotel, wenn der nächste Flug erst am nächsten Tag ist?
    DashOne's Profilbild
    Autor*in
    Ja, wenn du ein durchgängiges Ticket hast, also keine 2 einzeln gebuchte Tickets bis Dubai und ab Dubai für den Weiterflug. Du solltest es aber zumindest probieren und erst bei Scheitern zum Schalter der Airline.
  16. deamn's Profilbild
    Schönen guten Abend

    Ich bin Anfang dieses Jahres zusammen mit meiner Freundin nach Ägypten mit FlyEgypt geflogen und der Hinflug hatte gute 4 Stunden Verspätung.

    Ich habe versucht über alle gängigen Online Anbieter meine Entschädigung geltend zu machen wurde aber immer abgelehnt. Bei Nachfrage bekam ich zuletzt diese Antwort:

    37592875-byssN.jpg

    Kann man hier noch was machen oder ist die Sache für mich gelaufen?

    Mit freundlichen Grüßen
  17. BlackDragon's Profilbild
    Hey, oben steht:
    2. Habe ich auch Anspruch bei Verpassen des Anschlussfluges?
    Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erstflug in der EU gestartet ist und du die Flüge zusammen gebucht hast. Keinen Anspruch hast du, wenn der erste Flug zwar verspätet sein sollte, der Anschlussflug aber trotzdem erreicht wird.
    Ich zweifle etwas daran, dass dies im Detail richtig ist. Es gibt den Anspruch doch auch, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, auch wenn der Erstflug außerhalb der EU gestartet ist!?
    Ansonsten kann ich aus trauriger Erfahrung leider sagen, dass die Fluggesellschaften sich einfach durch Ignorieren verweigern können. Bis zum Gericht können die das durchziehen. Ich kann zwar Schreiben aufsetzen, doch ohne anwaltliche Unterstützung kommt man nicht ausreichend weit. Leider scheint sich diese Strategie für die Fluggesellschaften immer noch zu lohnen.
    DrBoese's Profilbild
    Der Anspruch besteht wenn:

    Airline der Gemeinschaft
    oder Nicht-Gmeinschaftsairline aber startend in der Gemeinschaft


    Auf FRA-ATL mit Delta gibts Geld. Auf ATL-FRA mit Delta nicht. Wohl aber mit Lufthansa auf ATL-FRA
  18. mkeil1988's Profilbild
    Moin,
    Vor reiseantritt meiner Pauschalreise wurde mein rückflug (Rhodos-München) zu Rhodos-Frankfurt verändert. Flugzeit annähernd gleich, aber zusätzlich Änderung der Fluglinie von Lufthansa auf Tuifly.
    Wir haben ein zugzumflugticket dabei.

    Was habe ich hier für Rechte? Sehe es schon als einen „Abstieg“ statt mit Lufthansa mit TUI zu fliegen. Auch die Gepäckbestimmungen sind andere. (15kg statt 23kg)

    Viele Grüße
    DrBoese's Profilbild
    Es gibt fummelige Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.
    Und einfache Rechte gegen die Luthansa, nämlich das Recht auf Ersatzbeförderung.

    Die vermutlich detaillierteste Aufstellung, was nun geschuldet ist und zu tun ist, habe ich hier einmal eingestellt:
    drboese.de/blo…en/
  19. heathrow's Profilbild
    Wie geht man mit einer Annullierung eines Fluges, der Teil einer Pauschalreise ist, um?
    Es geht hier um einen Flug von Hamburg über Paris nach Punta Cana. Der Flug von Paris nach Punta Cana wurde von der Airline (Air France) mehrere Monate vor Abflug annuliert und wir wurden von der Airline auf den nächsten Flug von Paris nach Punta Cana am nächsten Tag umgebucht. Diese Info kam direkt von der Airline und ist auch in der Buchung auf der Website von Air France zu sehen.
    Damit haben wir jetzt über 24 Stunden Aufenthalt in Paris und verlieren einen vollen Tag am Urlaubsort.
    Der Reiseveranstalter (Tui) reagiert nicht auf E-Mails und der telefonische Support sagt, dass keine Änderung der Flugzeiten bekannt ist und das intern weitergeleitet wird.
    Das Reisebüro (CHECK24) verweist auf den Reiseveranstalter und behauptet ebenfalls, dass keine Änderung bekannt ist.
    Air France behauptet ebenfalls, dass der Reiseveranstalter zuständig ist.

    Es sind jetzt noch vier Wochen bis zum Antritt der Reise. Muss ich das einfach hinnehmen und steht mir zumindest eine Unterkunft für den Aufenthalt in Paris zu? (bearbeitet)
    aqua's Profilbild
    Genau wie im Artikel von Dr. Böse steht, kurz zusammengefasst: du musst 24h in Paris rumsitzen nicht hinnehmen, du kannst ja auch mit jeder anderen Airline befördert werden in die Dom Rep. Da muss man die Airline+Veranstalter nur auffordern das zu machen inkl. Fristsetzung, nach Fristablauflaub nochmal bei Dr. Böse nachfragen wie weiterverfahren, weil das bei einer Pauschalreise immer anders sein kann als nur bei Flügen.
    Bei Nur Flügen würde man nämlich dann sich einfach neue Flüge selber buchen (Achtung, neuer Flug muss min. eine Minute später starten als der alte AF Flug von Hamburg) und dann muss AirFrance die Mehrkosten erstatten, aber wie gesagt, Pauschalreise kann komplett anders sein.
  20. Michi_Jensen's Profilbild
    Wir sind pünklich in den USA gelandet. Nur leider unser Gepäck nicht. Dieses wurde 28 Stunden später ins Hotel geliefert. Wir mussten eine Nacht dranhängen, da wir eine Rundreise mit Mietwagen geplant hatten und eigentlich schon nach einer Nacht weiterreisen wollten.. Wir haben uns Hygieneartikel für einen Tag gekauft.und unsere weiteren Hotelaufenthalte verschoben bzw storniert.
    Welche Entschädigung steht uns zu ?
    Die verlängerte Hotelnacht ?
    Pauschale für entgangene Urlaubsfreuden, dar ziemlich gestesst waren ob unser Gepäck überhaut ankommt.
    Und wo kann ich das bei Lufthansa beantragen..da ich nichts online finde.
    Icecreamman's Profilbild
    bzgl. Gepäck gilt idR folgendes:

    "Das Montrealer Abkommen legt bei Fluggepäck, das verspätet ankommt, eine Entschädigung von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten pro Reisendem fest. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht in den Währungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund stets festgelegten Beträgen.

    Und auf wie viel Euro beläuft sich nun diese Entschädigung? Trifft das Gepäck verspätet ein, kann der Reisende einmalig für alle seine Koffer Kosten von rund 1.400 Euro beanspruchen (konkret: 1.438 Euro, Stand Februar 2017)."

    Allerdings spielt der Faktor Zeit hier eine entscheidende Rolle - habt ihr das vermisste Gepäck direkt beim Lost and Found Schalter angezeigt? Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, man hat aber bis zu 21 Tage Zeit dies nachzuholen um den Anspruch zu erhalten.

    Der Link bei LH: lufthansa.com/de/…ten (bearbeitet)
  21. hmt1996's Profilbild
    Würdet ihr eher empfehlen, über die Schlichtungsstelle vom Justizministerium zu gehen (bundesjustizamt.de/DE/…tml) oder über einen Anwalt wie Ratis (ratis.de/flu…ng/), wie empfiehlt? Gehts über den Anwalt evtl. schneller?


    Danke übrigens für die tollen Beiträge hier
    DrBoese's Profilbild
    Ein fähiger Anwalt ist immer schneller.
  22. friesischherb's Profilbild
    Hat jemand Erfahrung und kann mir Tips geben, wie man die Hotelkosten von der Airline einfordern kann?
    Unser Flug ging wegen voriger Verspätung erst am nächsten Tag.
    Somit konnte ich das Hotel am Zielort nicht nutzen.
    Bezahlen musste ich es aber, da Stornieren nicht mehr ging.
    British Airways reagiert nicht.
    DrBoese's Profilbild
    Gibts nicht. Ist mit der 250-600€ Ausgleichsleistung abgegolten.
  23. Apfelexplosion's Profilbild
    Danke an für den Hinweis mit RATIS. Ich habe heute mein "letztes" Geld von Lufthansa erhalten. Es sind acht Wochen vergangen, dann habe ich bei Ratis das Formular ausgefüllt und hatte plötzlich am nächsten Tag eine Antwort. Das Geld kam zwar nicht innerhalb der Frist, sondern noch einige Tage später - mir ist das aber erstmal wurst, da sich Ratis nun selbst drumkümmert. Die Entschädigung war damit erledigt und ich habe sie auch zu 100 Prozent erhalten.

    Für den normalen Reisepreis musste es dann nochmal seperat gehen - denn der wurde natürlich nicht gleich mit bearbeitet. Also habe ich eine neue Mail hinterher geschickt und diesmal mit Fristsetzung. Genau am letzten Tag kam die Bestätigung der Erstattung.
    Hedii's Profilbild
    Darf ich dich bitte per Pn diesbezüglich anschreiben? (bearbeitet)
  24. rowbot's Profilbild
    Hat jemand Erfahrungen mit RATIS bzgl. Klage? Wie bereits geschrieben hatte, hat man (seit letztem Jahr?) zwei Optionen: a) ohne Risiko mit 30% Provision oder b) auf eigenes Kostenrisiko, dass einem "zunächst Gerichtskosten in Höhe von xxx €" entstehen. Zudem heißt es "Unsere anfallenden Anwaltskosten werden wir vorab weiterhin nicht in Rechnung stellen". Heißt aber, im Verlustfall schon? Die Prozesskosten auch?

    Kann ich da nicht gleich zum Anwalt gehen oder was bringt RATIS mir überhaupt noch, wenn ich die Klage auf eigenes Kostenrisiko einreiche? (bearbeitet)
    Kitereisespezialist's Profilbild
    Ich habe Erfahrungen mit Ratis, mehrfach sogar.

    Der Grund warum lag bisher darin, da ich es sehr einfach und charmant fand, dass man mit wenigen Klicks bereits das erste Schreiben zur Aufforderung erstellen konnte und man automatisch erinnert wurde. Im Endeffekt befindet sich die Airline ja im Verzug und muss den Schaden letztendlich zahlen.
    Im Endeffekt macht Ratis nichts anderes wie jeder andere Anwalt auch, nur das sie bereits vorab das erste Schreiben erstellen und somit bei dir schon den Fuß in der Tür haben.
    Das Risiko lässt sich ja vorher ja gut abschätzen, weil es ja nur wenige Ausnahmen gibt, wieso eine Zahlung nicht geleistet werden muss, Wem das Risiko zu groß ist, der kann über Ratis wie auch über andere Dienstleister gegen eine Provision von rund 30 % ausklammern.
  25. Adis's Profilbild
    Wir fliegen Sonntag nach Thessaloniki bzw. Chalkidiki.

    Laut aktueller Karte ist die Zone rot.. was machen wir denn nun..?
    No11e's Profilbild
    Wo finde ich die Karte?
  26. SchnapperGeneral's Profilbild
    Mal ein nettes Video zur Lage in Rhodos, wir werden mal wieder alle verar....

    wurstegal's Profilbild
    Schon mal was von zeitlichem Verlauf gehört? Man klicke auf das Nasa Satelliten Tool und stelle die letzten 10 Tage ein, dann sieht die Ausbreitung schon um einiges bedrohlicher aus.
  27. Zentrifugalbrummball's Profilbild
    Aktuell fast alleine im Hotel, weil viele abgereist sind und pauschale Absagen z.B. von TUI etc.
    Situation in Rhodos wieder ruhiger.

    Seit 21.07. in Lindos und alles entspannt. Am 22.07. Kurzumzug nach Faliraki. Am nächsten Tag alle wieder zurück.

    Keine Waldbrönde mehr

    Tipp:
    NASA Website zu aktuellen Bränden:
    firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/map/
    42703489-dDQOx.jpg
    Windrichtung:
    windy.com/?36…,11

    BTW Reiserücktrittsversicherung (Würzburger) deckt Waldbrände nicht ab. (bearbeitet)
  28. buboffm's Profilbild
    Hatte gestern einen Condor-Flug, der wegen des Nachtflugverbots in FRA nach Mitternacht nicht landen durfte und nach Paderborn umgeleitet wurde. Dann ging es mit Bussen nach FRA weiter. Geplante Landung in FRA gegen 22 Uhr, tatsächliche Ankunft mit dem Bus gg. 7 Uhr morgens am Folgetag.
    Ersatz-Pilot sagt, Condor sei zahlungsschwach - daher übernehmen die die Durchsetzung der Fluggastrechte nicht Muss ich mir nun Sorgen machen, dass Condor sich querstelllt?
    admin's Profilbild
    Das mag ja sein, aber das kann Dir egal sein, ob sie zahlungsschwach sind.
    Verpflichtet zum Ersatz sind sie trotzdem. Also Forderung stellen (bearbeitet)
  29. Illex90's Profilbild
    Vielen Dank für die tolle Auflistung!
  30. mod666's Profilbild
    Einfach nicht fliegen, dann hat man diese Probleme nicht. #isso
  31. f11k's Profilbild
    Info für alle! evt oben einfügen und die Provionsgauner rausnehmen.

    Nutzt nie Firmen wie Flightright oder ähnliche! Dort bekommt ihr nie 100% eurer Entschädigung. Bitte NIE solche mit Provision nutzen.

    Es gibt aber auch Firmen wie Ratis, bei denen bekommt ihr die 100%, da diese sich ihre Kosten von der Fluggesellschaft holen.

    Wenn ich mich recht erinnere liegt das da dran, dass alle anderen sowas wie Inkasso Unternehmen sind und keine Anwälte. Und genau deswegen können die Inkasso Unternehemn eben keine Ansprüche für Ihre Kosten bei der Fluggesellschaft durchsetzen. Verbessert mich bitte, wenn ich das falsch in Erinnerung habe.

    Ja, ich selbst habe dort schon meine volle Entschädigung bekommen. Nachdem ich fast auf diesen Provisionsmodell reingefallen wäre

    ratis.de/flugverspaetung/

    Es gibt natürlich noch mehr solchen Firmen wie Ratis.
    Ich habe eben nur dort aufgehört zu suchen, nachdem
    ich die gefunden hatte und es vorher unfair fand sich 30% meiner Entschädigung einzusacken. (bearbeitet)
    kandykittenklub's Profilbild
    Also, wer das nicht weiß.... Sind halt keine gemeinnützigen Vereine. Hat nichts mit Gaunerei zu tun, arbeitest du kostenlos für jemand anderen?
  32. Fixi-Hartmann's Profilbild
    42680756-Eacwt.jpg
    Der_Retourenprofi's Profilbild
    ist das george soros?
  33. levces's Profilbild
  34. billichheimer's Profilbild
    Wie wäre es mal mit einfach weniger fliegen, dann habt ihr auch keinen Stress mit ausgefallenen Flügen oder Flugumleitungen, die meistens Wetterbedingt sind.
    Deutschland hat zwischen den Großstädten ein sehr gut ausgebautes ICE-Bahnnetz.
    Auf innerdeutsche Flüge, vor allem bei kürzeren Strecken wie z. Bsp. Köln - Hamburg, München - Frankfurt ect. sollte man verzichten.
    Meistens ist man mit dem ICE sogar schneller unterwegs, weil man nicht ein- und auschecken muss und weil der Zug direkt im Zentrum/Hauptbahnhof der Städte hält, man also direkt nach dem Aussteigen im Stadtzentrum ist, ohne noch lange vom oft außerhalb liegenden Flughafen anfahren zu müssen.
    Ist jedenfalls meine Meinung, gerade auch jetzt in der Energiekrise. (bearbeitet)
    ltown0211's Profilbild
    Ich such seit tagen die Zugverbindung von Düsseldorf nach Dubai, finde leider keine

    Flug von Düsseldorf nach Paris hin und zurück ist günstiger als mit der DB zu fahren, wieso sollte ich dann mit dem Zug fahren? (würde ich lieber machen als zu fliegen aufgrund der nervigen Sicherheitskontrollen usw)
  35. NilsH.'s Profilbild
    Hatte vor Jahren Mal eine Woche Mallorca für mich und meine Frau gebucht, Flieger hatte bei Abflug 3,5 Stunden Verspätung. Habe nach 2 Monaten die versprochenen 800€ bekommen, der Urlaub hat uns unterm Strich dann nur noch 200€ gekostet 😁💪
  36. Creasy's Profilbild
    gespeichert
  37. KWSmatze's Profilbild
    Sind wir hier bei Stiftung Warentest? Top Diskussion ✅
  38. s.massas78's Profilbild
    Ich war letzte Woche bei Ryanair von einer Verspätung betroffen. Antrag am selbe Tag über die Ryanair Seite (die haben ein Formular für solche Fälle) gestellt.

    Die haben es abgelehnt, da sie sich keiner schuld bewusst waren. Da ich keine Lust auf langes hin und her hatte habe ich meinen Fall noch im Urlaub über compensation2go prüfen lassen (1 Werktag). Sie haben zugestimmt, ich habe unterschrieben und am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto. Die Provision ist nicht ohne, aber einfacher kann es nicht laufen. Statt 500€ gab es dann letztendlich 330€.

    Den Tipp mit ratis werde ich mir aber für die Zukunft merken. Bisschen Aufwand ist in Ordnung, aber eigentlich möchte ich ungern monatelang auf das Geld warten.

    Ein zweiter Fall war ein Rückflug aus der Türkei. Dort scheint die EU Verordnung nicht zu greifen, da die Airline (Corendon) wohl keinen Sitz in der EU hat. Jmd einen Tipp, ob hier anderweitig vorgegangen vorgegangen werden kann?
    DrBoese's Profilbild
    Selbst bei spezialisierten Anwälten dauert das nicht so lang: Nach Klagezustellung zahlt Ryanair oft binnen 1-3 Wochen.

    Und dann bleiben eben nicht x % auf der Strecke, sondern das Geld landet voll beim Reisenden (+ Zinsen)
  39. handyfan's Profilbild
    Bei Easyjet war ich echt positiv überrascht. Flug einen Tag vorher abgesagt, dann die kostenlose Hotline angerufen und innerhalb von 2 Minuten jemanden in der Leitung gehabt, der meinte ich kann einfach einen Flug meiner Wahl buchen. Also Lufthansa gebucht (war die günstigste Option zu der Zeit) was 5x so teuer war wie das ursprüngliche Ticket und innerhalb von 3 Tagen das Geld erstattet bekommen. Die Ausgleichszahlung von 250€ war nach einer Woche auch da, obwohl ich durch den Ersatzflug gerade mal 2 Stunden später am Ziel war.
    cosypanther's Profilbild
    Da hat dann wohl ein Mitarbeiter nicht aufgepasst. Die 250€ hätten sie dir dann nämlich nicht mehr zahlen brauchen, wenn du letztlich weniger als 3 Stunden später am Ziel warst. Glück gehabt Danke für den kurzen Erfahrungsbericht.
  40. GastAccount's Profilbild
    Funfact: 96% aller Waldbrände werden von Menschen verursacht.
    kuekidd's Profilbild
    🤫 das darf keiner wissen! Damit lässt sich kein Geld verdienen
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