eingestellt am 17. Jan 2023
Hallo zusammen,
geballtes Schwarmwissen und die Erfahrungen der Community sind gefragt.
Ich habe bei eBay einen Nass-Trocken-Sauger für 250€ verkauft. Dieser war ein unbenutztes Geschenk (Neuware), welches wir nicht benötigt haben, da wir ein ähnliches Gerät bereits besitzen. Leider gab es seit dem Verkauf nur Probleme. Der Sauger hat nach einmaliger Nutzung den Dienst quittiert bzw. ließ sich nicht mehr laden. Der Käufer hat mir das Teil zurückgebracht und ich freundlicherweise mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen und eine Reparatur (Akku-Tausch) auf den Weg gebracht. Nach Rückerhalt haben wir das Gerät bei uns kurz auf Funktion getestet und es schien alles in Ordnung zu sein. Ein paar Stunden später die erneute Info über kurze Akkulaufzeit und den anschließenden "Tod" bzw. die erneute Nichtladung des Geräts. Ich hatte dann mein Bedauern ausgedrückt und angeboten, dass ich noch mal den Hersteller kontaktieren kann, was er für eine Lösung anbietet.
Nun fordert der Käufer bzw. jetzt in Form der Frau des Käufers aber sein Geld zurück, hat mich auf allen möglichen Plattformen 'gestalkt', meinen Arbeitgeber in seinen Nachrichten mit einbezogen (renommiertes Unternehmen, seriös, Ruf u.ä. blabla) und gleichzeitig mit weiteren Schritten gedroht. Das die nun auf diese Art kommunizieren, obwohl ich bei der Reklamationsabwicklung echt unterstützt habe, ärgert mich total, hätte auch "Pech gehabt" sagen können. Und dann noch die Sache mit dem Arbeitgeber, was so einen verdammt unangenehmen Unterton hat...
Ja, ich habe das Teil als "neu" verkauft, aber als Privatverkäufer jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme durch mich natürlich ausgeschlossen. Scheint wirklich ein Montagsmodell gewesen zu sein. Beim letzten Besuch meinte der Käufer schon "beim nächsten Mal landet das Teil in der Tonne, die 250€ sind ja nicht so viel Geld". Persönlich würde mich das bei der Summe ärgern, gleichzeitig kann ich nichts für den Defekt... Wie schaut das rechtlich aus? Keine Lust auf Ärger, aber die Summe einfach so abschreiben und darauf sitzenbleiben?
Was würdet ihr tun? Ich weiß, keine Rechtsberatung & Co., aber vielleicht hat ja schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht/machen müssen...
Euch allen einen stressfreien Tag und schöne Grüße!
geballtes Schwarmwissen und die Erfahrungen der Community sind gefragt.
Ich habe bei eBay einen Nass-Trocken-Sauger für 250€ verkauft. Dieser war ein unbenutztes Geschenk (Neuware), welches wir nicht benötigt haben, da wir ein ähnliches Gerät bereits besitzen. Leider gab es seit dem Verkauf nur Probleme. Der Sauger hat nach einmaliger Nutzung den Dienst quittiert bzw. ließ sich nicht mehr laden. Der Käufer hat mir das Teil zurückgebracht und ich freundlicherweise mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen und eine Reparatur (Akku-Tausch) auf den Weg gebracht. Nach Rückerhalt haben wir das Gerät bei uns kurz auf Funktion getestet und es schien alles in Ordnung zu sein. Ein paar Stunden später die erneute Info über kurze Akkulaufzeit und den anschließenden "Tod" bzw. die erneute Nichtladung des Geräts. Ich hatte dann mein Bedauern ausgedrückt und angeboten, dass ich noch mal den Hersteller kontaktieren kann, was er für eine Lösung anbietet.
Nun fordert der Käufer bzw. jetzt in Form der Frau des Käufers aber sein Geld zurück, hat mich auf allen möglichen Plattformen 'gestalkt', meinen Arbeitgeber in seinen Nachrichten mit einbezogen (renommiertes Unternehmen, seriös, Ruf u.ä. blabla) und gleichzeitig mit weiteren Schritten gedroht. Das die nun auf diese Art kommunizieren, obwohl ich bei der Reklamationsabwicklung echt unterstützt habe, ärgert mich total, hätte auch "Pech gehabt" sagen können. Und dann noch die Sache mit dem Arbeitgeber, was so einen verdammt unangenehmen Unterton hat...
Ja, ich habe das Teil als "neu" verkauft, aber als Privatverkäufer jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme durch mich natürlich ausgeschlossen. Scheint wirklich ein Montagsmodell gewesen zu sein. Beim letzten Besuch meinte der Käufer schon "beim nächsten Mal landet das Teil in der Tonne, die 250€ sind ja nicht so viel Geld". Persönlich würde mich das bei der Summe ärgern, gleichzeitig kann ich nichts für den Defekt... Wie schaut das rechtlich aus? Keine Lust auf Ärger, aber die Summe einfach so abschreiben und darauf sitzenbleiben?
Was würdet ihr tun? Ich weiß, keine Rechtsberatung & Co., aber vielleicht hat ja schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht/machen müssen...
Euch allen einen stressfreien Tag und schöne Grüße!
Zusätzliche Info
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74 Kommentare
sortiert nachSo wäre es absolut korrekt und nicht anfechtbar....
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.”
Wenn du das so gemacht hast kann der dir gar nix. Aber du kannst ihm wegen dem was er da mit dir abzieht rechtlich ans Leder! Und das würde ich dann auch tun. Weil das geht ja Mal echt nicht!
Lass ihn das besser auch Wissen. Die meisten ziehen dann den Schwanz ein und du hast deine Ruhe
Der Käufer hat nun mal ein kaputtes Gerät. Das ist ja unumstritten.
Wäre für mich auch ein klarer Fall von Geld zurück.
Wäre eh vermutlich besser, wenn man mit dem Käufer sich geeinigt hätte, dass er sich doch bitte mit dem Hersteller in Verbindung setzt. Und dafür evtl 50 Euro nachgelassen.
Warum überhaupt über alle Kanäle dich angeschrieben?
Hing eure Kommunikation da irgendwo?
Und auch andersrum stell dir Mal vor du kaufst was bei Kleinanzeigen für 250€ und dann funktioniert der Artikel nicht.
Ich glaube da hätten wir alle pauschal erstmal schlechte Laune
Anzeige wegen Stalking.
Bereiten Sie Ihre Zeugenaussage bzw. Ihre polizeiliche Anzeige so gut wie möglich vor.
1. Hierfür ist es wichtig, dass Sie detaillierte Stalking-Protokolle führen. Dokumentieren Sie alle Stalking-Handlungen mit Datum, Uhrzeit, Hergang und Inhalt der Stalking-Handlung sowie Name und Adresse von Personen, die die Ihnen widerfahrenen Stalking-Handlungen bezeugen können (Nachbarn, KollegInnen, Freunde, Verwandte etc.).
"Nach Rückerhalt haben wir das Gerät bei uns kurz auf Funktion getestet und es schien alles in Ordnung zu sein." Danach ging der Eigentum erneut auf den neuen Besitzer über. Wie er in seinem Haushalt mit der Ware umgegangen ist, weißt Du als VK nicht.
Das würde ich dem Käufer klar machen und ihn ehrlich darauf sitzen lassen. Sollte es sich weiter zuspitzen würde ich die Karte ziehen: "Ich habe bereits über Ihre Äußerungen mit meinem AG gesprochen und dieser prüft gerade etwaige Schritte über diese üble Nachrede vorzugehen."
Das erinnert mich immer an die Graka-Idioten: Hey, die Graka ist defekt. Wieviel W hat denn Ihr NT? 300W! Alles klar Bro (bearbeitet)
(Versteht mich nicht falsch, normalerweise würde ich als Verkäufer auch unterstützen, aber wenn der Käufer mir so kommt dann halt nicht mehr. Wie man in den Wald hineinruft...)
Jemand der rechtliche Schritte einleiten würde, der würde sich nicht so dämlich Verhalten und sich selber auf glattem Eis bewegen bezüglich der üblen Nachrede.
Schon die Geduld mit dem Austausch wäre mir zu viel gewesen für solche dreisten Hohlbirnen.
Dann sehen alle, das der Käufer ein Vollpfosten ist und werden ihn vermutlich ignorieren. Dann ist auch der Ruf bei deinem AG wieder hergestellt und fertig.
Lass dich blos nicht provozieren oder auf sein Niveau herab indem du ihm irgendwelche rechtlichen Schritte androhst.
Wenn er weiter Probleme macht oder unbeteiligte Dritte einbezieht würde ich mir einen Straftatbestand raussuchen und ihn dann direkt anzeigen. Dann bekommt er nen netten Brief von der Polizei/Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Äußerung. Danach sind solche Leute dann eigentlich reht handzahm.
Mögliche Straftatbestände wären z.B. Nötigung, Stalking usw.
Mach das aber nur über die Polizei und versuch das nicht über einen Anwalt oder Zivilverfahren zu klären. Das kostet nur Geld und nerven.
Aber bestimmt nimmt man den AG nicht selbst noch in CC bei so nem Kindergarten.
Hat der Käufer einen guten Charaktewr und behandelt er Dich respektvoll oder doch eher wie einen Fußabtreter ?
Genauso würde ich dann reagieren.
Und wer keinen Respekt vor der Vernunft hat, vor dem habe ich keinen Respekt.
Du hast doch alles richtig gemacht und sogar noch Deine Hilfe angeboten.
Du bist nicht verantwortlich für die Garantie, wenn Du dies im Angebot auch geschrieben hast.
Soll er sich doch an den Hersteller wenden und das mit dem Abklären.
Ich verschwende meine Zeit nicht mehr mit assozialen Ärschen.
Solchen nehme ich alles weg was ihnen Freude macht und ich trenne mich von diesen.
Eines war so eines zum Ausziehen 70-210 mm. Hat mein Nachbar nochmal extra neu verpackt weil er meine Verpackung unzureichend fand...kam dann trotzdem kaputt an, keine Ahnung wie die Post das schaffte.
Ich hab ihn mehrmals drauf hingewiesen das ich das versichert versendet habe und die 1 Monats Frist bald um ist.
Aber er hat nie die nötigen schritte gemacht sondern immer nur von mir einen Austausch oder Rücknahme gefordert...
Ich hab ihn dann ignoriert und das Geld behalten.
EBay hat den Fall zu meinen Gunsten geschlossen.
Mit Rechnung kann der Kaufende (meist) Garantie beim Hersteller geltend machen. Notfalls auch Gewährleistung beim Händler probieren.
Da du sogar geantwortet hast und der Problemlösung mithilfst, hat der Kaufende durch unnötiges Einbeziehen des Arbeitgebers, sich angreifbar gemacht. Das würd ich wohl notfalls machen, wenn sich der Typ nicht meldet und mit meinem Geld abgehauen ist. So hat er überzogen reagiert und kann sich schlimmstenfalls sogar Schadenersatz wegen Rufschädigung oder so ein Zeugs einhandeln.
Allerdings hätte ich das Ding nach der ersten Reklamation wieder zurückgenommen und die Kohle erstattet. Du schreibst ja selber, dass Du es geschenkt bekommen hast - also hättest Du keinen finanziellen Verlust gehabt.
Da hätte ich weder den Nerv, noch bock mich weiter über MD rumzuschlagen, hier brauchst du eindeutig professionellere Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitgeber
wenn Du eine Rechtschutz hast,
einfach da mal anzufragen ob das eine Sachlage ist, die übernommen wird!
Auf weiteren Streit würde ich nicht mehr eingehen, sonst fallen noch Worte, die Dir nachteilig ausgelegt werden können -
Ich behaupte, ein Brief von einem Anwalt, wäre, denke ich, ein sehr eindeutiges Signal, dass jetzt eine Grenze überschritten ist...
Wie gesagt, bei solchen Geschichten sollte man nicht zu sehr daran denken eh alles richtig gemacht zu haben und es "darauf ankommen" lassen. Wenn du das Gefühl hast, dass die das ernst meinen und dazu keinen Bock auf eine endlose Geschichte hast, solltest du vielleicht ein Angebot über eine Kostenteilung machen.
Der Käufer hat doch die Originalrechnung oder?
Einfach an den Händler wenden.
Gewährleistungsansprüche hat der Käufer. Der Käufer kann, wenn er die Ware weiterverkauft oder verschenkt, seine Gewährleistungsansprüche an den neuen Eigentümer (Käufer, Beschenkter) abtreten. Dann hat der neue Eigentümer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an einen Dritten kann in den AGB des Verkäufers aber ausgeschlossen werden.
Ist aber in der Praxis eher irrelavant.
Garantieansprüche bestehen im Rahmen der Garantiebedingungen. Ob die eine Abtretung der Garantieansprüche an Dritte erlauben, muss man dort nachlesen.
Gewährleistungsansprüche sollten unbedingt immer zuerst, vor eventuellen Garantieansprüchen, geltend gemacht werden. Der Verkäufer hat nämlich das Recht, im Falle von Gewährleistungsansprüchen Nachbesserung zu versuchen, und wenn da dann schon andere (der Garantiegeber z.B.) "dazwischengebastelt" haben, kann es passieren, daß der Verkäufer die Gewährleistungsansprüche deshalb dann zurückweisen kann.
Hatte ich bei einem Gerät auch mal - hab mir die Orginalrechnung vom ebay-Verkäufer schicken lassen und hab mich selber drum gekümmert das der Hersteller für nen heiles Gerät sorgt.
Und die negative ebay-Bewertung nicht vergessen - werden die dir wie sich das anhört auch reindrücken. (bearbeitet)