Privatverkauf bei Kleinanzeigen - Käufer fordert Rücknahme/Erstattung & droht mit rechtlichen Schritten

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eingestellt am 17. Jan 2023
Hallo zusammen,

geballtes Schwarmwissen und die Erfahrungen der Community sind gefragt.

Ich habe bei eBay einen Nass-Trocken-Sauger für 250€ verkauft. Dieser war ein unbenutztes Geschenk (Neuware), welches wir nicht benötigt haben, da wir ein ähnliches Gerät bereits besitzen. Leider gab es seit dem Verkauf nur Probleme. Der Sauger hat nach einmaliger Nutzung den Dienst quittiert bzw. ließ sich nicht mehr laden. Der Käufer hat mir das Teil zurückgebracht und ich freundlicherweise mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen und eine Reparatur (Akku-Tausch) auf den Weg gebracht. Nach Rückerhalt haben wir das Gerät bei uns kurz auf Funktion getestet und es schien alles in Ordnung zu sein. Ein paar Stunden später die erneute Info über kurze Akkulaufzeit und den anschließenden "Tod" bzw. die erneute Nichtladung des Geräts. Ich hatte dann mein Bedauern ausgedrückt und angeboten, dass ich noch mal den Hersteller kontaktieren kann, was er für eine Lösung anbietet.

Nun fordert der Käufer bzw. jetzt in Form der Frau des Käufers aber sein Geld zurück, hat mich auf allen möglichen Plattformen 'gestalkt', meinen Arbeitgeber in seinen Nachrichten mit einbezogen (renommiertes Unternehmen, seriös, Ruf u.ä. blabla) und gleichzeitig mit weiteren Schritten gedroht. Das die nun auf diese Art kommunizieren, obwohl ich bei der Reklamationsabwicklung echt unterstützt habe, ärgert mich total, hätte auch "Pech gehabt" sagen können. Und dann noch die Sache mit dem Arbeitgeber, was so einen verdammt unangenehmen Unterton hat...

Ja, ich habe das Teil als "neu" verkauft, aber als Privatverkäufer jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme durch mich natürlich ausgeschlossen. Scheint wirklich ein Montagsmodell gewesen zu sein. Beim letzten Besuch meinte der Käufer schon "beim nächsten Mal landet das Teil in der Tonne, die 250€ sind ja nicht so viel Geld". Persönlich würde mich das bei der Summe ärgern, gleichzeitig kann ich nichts für den Defekt... Wie schaut das rechtlich aus? Keine Lust auf Ärger, aber die Summe einfach so abschreiben und darauf sitzenbleiben?

Was würdet ihr tun? Ich weiß, keine Rechtsberatung & Co., aber vielleicht hat ja schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht/machen müssen...

Euch allen einen stressfreien Tag und schöne Grüße!
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74 Kommentare

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  1. Bilocan38's Profilbild
    Wie genau hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Die richtige Formulierung ist da sehr wichtig!

    So wäre es absolut korrekt und nicht anfechtbar....
    „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.”

    Wenn du das so gemacht hast kann der dir gar nix. Aber du kannst ihm wegen dem was er da mit dir abzieht rechtlich ans Leder! Und das würde ich dann auch tun. Weil das geht ja Mal echt nicht!
    Lass ihn das besser auch Wissen. Die meisten ziehen dann den Schwanz ein und du hast deine Ruhe
    masta.norris's Profilbild
    .
  2. Konsumer's Profilbild
    Da würde ich definitiv schon aus Prinzip sicher keinen Cent zurückzahlen. Rechtlich hast du nichts zu befürchten. Also würde ich den Käufer drauf hinweisen, dass er deutlich zu weit gegangen ist und damit der Kontakt für dich beendet ist. Ciao. Muss man so machen mit solchen Leuten. (bearbeitet)
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    Zumal ich ja auch angeboten habe erneut mit dem Hersteller in Kontakt zu treten. Aber jetzt...
  3. puzzle123's Profilbild
    Was kam raus?
    Nalar's Profilbild
    Da schließe ich mich an @Ravenhard , du kannst uns hier doch nicht ohne Update hängen lassen.
  4. tomsan's Profilbild
    Hm, bei allem Stress, unhöflichen Verhaltens, Stalken und Co:

    Der Käufer hat nun mal ein kaputtes Gerät. Das ist ja unumstritten.
    Wäre für mich auch ein klarer Fall von Geld zurück.

    Wäre eh vermutlich besser, wenn man mit dem Käufer sich geeinigt hätte, dass er sich doch bitte mit dem Hersteller in Verbindung setzt. Und dafür evtl 50 Euro nachgelassen.


    Warum überhaupt über alle Kanäle dich angeschrieben?
    Hing eure Kommunikation da irgendwo?
    BlackNero's Profilbild
    Unumstritten ist das überhaupt nicht. Es wurde vom Hersteller repariert, hat beim Verkäufer funktioniert. Woher weißt du, dass es jetzt wirklich defekt ist und der Käufer nicht einfach dumm?
  5. Yoohki's Profilbild
    Wäre vorsichtig Stichwort "Sachmängel Haftung".
    Und auch andersrum stell dir Mal vor du kaufst was bei Kleinanzeigen für 250€ und dann funktioniert der Artikel nicht.
    Ich glaube da hätten wir alle pauschal erstmal schlechte Laune
    Markus53895435's Profilbild
    Und dann kommt der Privatverkäufer noch auf Dich zu, lässt das Gerät wie ein gewerblicher beim Hersteller reparieren und gibt Dir dieses anschließend wieder funktiontüchtig zurück. Da hätte ich doppelt schlechte Laune
  6. Shebang's Profilbild
    Anzeige wegen Nötigung.
    Anzeige wegen Stalking.

    Bereiten Sie Ihre Zeugenaussage bzw. Ihre polizeiliche Anzeige so gut wie möglich vor.

    1. Hierfür ist es wichtig, dass Sie detaillierte Stalking-Protokolle führen. Dokumentieren Sie alle Stalking-Handlungen mit Datum, Uhrzeit, Hergang und Inhalt der Stalking-Handlung sowie Name und Adresse von Personen, die die Ihnen widerfahrenen Stalking-Handlungen bezeugen können (Nachbarn, KollegInnen, Freunde, Verwandte etc.).
  7. headhunter74's Profilbild
    Kann mich den Vorrednern nur anschliessen. Wenn du in der Anzeige die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, solltest du "auf der sicheren Seite" sein. Da du schreibst, dass es neue und ungeöffnete Neuware war, gibt's unter Umständen auf der Rechnung und dem Gerät eine Seriennummer? Gibt ja Fälle, bei dem Käufer einem ihr eigenes defektes Gerät auf diesem Wege unterjubeln wollen. Die originale Rechnung hat der Käufer, soll er sich damit an den Hersteller wenden, wenn der das mitmacht. Ist nämlich bei privatem Verkauf nicht automatisch so, dass die Gaeantie und Gewährleistung mitverkauft wird. Die gilt in der Regel nur für den Erstkäufer. Gab es hier früher schon einige Infos zu in anderen Diskussionen. Weitergabe nur möglich, wenn die AGB des Händlers dies vorsehen. Rechtliche Schritte gegen den Käufer hinsichtlich Nötigung, Stalking, Belästigung usw. solltest du in Erwägung ziehen und ihm unmissverständlich mitteilen.
  8. Wetterfrosch48's Profilbild
    Erstmal Anzeige wegen übler Nachrede stellen
    I_dont_care's Profilbild
    Naja, noch ist diese ja nicht passiert. Bedrohung käme allerdings in Frage, da ja mit einer üblen Nachrede "gedroht" wird.
  9. mcfu's Profilbild
    Das mit dem Arbeitgeber geht ja mal ueberhaupt nicht. Wuerde ggf. auch ueber eine Anzeige nachdenken, alleine schon wegen des "Lerneffekts" fuer den Gegenueber...
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    Finde ich auch. Schon traurig. Ich habe eigentlich auch keine Lust mich auch damit noch rumschlagen zu müssen, aber mal sehen wie die weitere Eskalation aussieht.
  10. Markus53895435's Profilbild
    Das Du dich beim ersten Defekt um den Austausch bzw der Reparatur gekümmert hast ist sehr löblich.
    "Nach Rückerhalt haben wir das Gerät bei uns kurz auf Funktion getestet und es schien alles in Ordnung zu sein." Danach ging der Eigentum erneut auf den neuen Besitzer über. Wie er in seinem Haushalt mit der Ware umgegangen ist, weißt Du als VK nicht.
    Das würde ich dem Käufer klar machen und ihn ehrlich darauf sitzen lassen. Sollte es sich weiter zuspitzen würde ich die Karte ziehen: "Ich habe bereits über Ihre Äußerungen mit meinem AG gesprochen und dieser prüft gerade etwaige Schritte über diese üble Nachrede vorzugehen."

    Das erinnert mich immer an die Graka-Idioten: Hey, die Graka ist defekt. Wieviel W hat denn Ihr NT? 300W! Alles klar Bro (bearbeitet)
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    War eben neu und da konnte ich das dann nicht einfach so lassen und habe eben meine Hilfe angeboten. Aber wie jetzt von der anderen Seite da herangegangen wird, finde ich unterste Schiene. Zumal auch der Ton der letzten Nachricht eine eindeutige Sprache gesprochen hat, was ich nach meiner entgegenkommenden Art null nachvollziehen kann. Ich denke, dass der Tatbestand da sicher noch nicht erfüllt ist, aber wer weiß was da als Nächstes kommt...
  11. krefo's Profilbild
    Das ist ja echt assi mit dem Stalken, vor Allem obwohl du netterweise die erste Klärung mit dem Hersteller noch für die übernommen hattest. Ich würde dem Käufer die Rechnung von damals übergeben und ihn das dann selbst mit dem Hersteller klären lassen. Privatverkauf, Rücknahme etc ausgeschlossen - sollen die sich selbst kümmern.
    (Versteht mich nicht falsch, normalerweise würde ich als Verkäufer auch unterstützen, aber wenn der Käufer mir so kommt dann halt nicht mehr. Wie man in den Wald hineinruft...)
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    Ja, das ist das Ding. War ja gewillt zu helfen, aber irgendwann ist auch genug.
  12. JohnnyFlutschfinger's Profilbild
    Der alte Spruch "Hunde die Bellen beißen nicht" trifft auch hier sicher wieder zu.

    Jemand der rechtliche Schritte einleiten würde, der würde sich nicht so dämlich Verhalten und sich selber auf glattem Eis bewegen bezüglich der üblen Nachrede.

    Schon die Geduld mit dem Austausch wäre mir zu viel gewesen für solche dreisten Hohlbirnen.
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    Ich habe das auch lediglich getan, weil mir das schon irgendwie unangenehm gewesen ist, weil es direkt nach dem Kauf gewesen ist und die Leute ordentlich rübergekommen sind. Auch das erneute Anbieten von Hilfe meinerseits... aber jetzt...
  13. HaPe45's Profilbild
    Ich würde direkt erstmal eine sachlich formulierte Email inkl. dem was du schon gemacht hast an alle schicken, denen er auch geschickt hat. Dabei aber nur ihn ansprechen und die anderen nur in CC.

    Dann sehen alle, das der Käufer ein Vollpfosten ist und werden ihn vermutlich ignorieren. Dann ist auch der Ruf bei deinem AG wieder hergestellt und fertig.

    Lass dich blos nicht provozieren oder auf sein Niveau herab indem du ihm irgendwelche rechtlichen Schritte androhst.

    Wenn er weiter Probleme macht oder unbeteiligte Dritte einbezieht würde ich mir einen Straftatbestand raussuchen und ihn dann direkt anzeigen. Dann bekommt er nen netten Brief von der Polizei/Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Äußerung. Danach sind solche Leute dann eigentlich reht handzahm.

    Mögliche Straftatbestände wären z.B. Nötigung, Stalking usw.

    Mach das aber nur über die Polizei und versuch das nicht über einen Anwalt oder Zivilverfahren zu klären. Das kostet nur Geld und nerven.
    ddeeff's Profilbild
    lol. Beim Arbeitgeber sagt man kurz "sorry, bin da an irgendwelche durchgeknallten Stalker geraten, tut mir leid, dass die das an die Firma herantragen, ich bin dabei das zu klären".

    Aber bestimmt nimmt man den AG nicht selbst noch in CC bei so nem Kindergarten.
  14. paragl0be's Profilbild
    Gibts denn ne Rechnung? Hab auch schon ein Geschenk in dem Preisbereich weiterverkauft und das war dann angeblich paar Wochen danach defekt. Da gabs von der Gegenseite aber null Klamauk. Der Typ hier hat ne Schraube locker.
  15. schwarzer_kaffee's Profilbild
    Halte uns bitte auf dem Laufenden
  16. Eagle001's Profilbild
    Ganz einfach:
    Hat der Käufer einen guten Charaktewr und behandelt er Dich respektvoll oder doch eher wie einen Fußabtreter ?
    Genauso würde ich dann reagieren.

    Und wer keinen Respekt vor der Vernunft hat, vor dem habe ich keinen Respekt.

    Du hast doch alles richtig gemacht und sogar noch Deine Hilfe angeboten.
    Du bist nicht verantwortlich für die Garantie, wenn Du dies im Angebot auch geschrieben hast.
    Soll er sich doch an den Hersteller wenden und das mit dem Abklären.

    Ich verschwende meine Zeit nicht mehr mit assozialen Ärschen.
    Solchen nehme ich alles weg was ihnen Freude macht und ich trenne mich von diesen.
  17. ascidro's Profilbild
    Aber ich hatte das vor Jahren auch... Eine Spiegelreflexkamera mit etlichen Objektiven bei Ebay für 90€ versteigert.
    Eines war so eines zum Ausziehen 70-210 mm. Hat mein Nachbar nochmal extra neu verpackt weil er meine Verpackung unzureichend fand...kam dann trotzdem kaputt an, keine Ahnung wie die Post das schaffte.
    Ich hab ihn mehrmals drauf hingewiesen das ich das versichert versendet habe und die 1 Monats Frist bald um ist.
    Aber er hat nie die nötigen schritte gemacht sondern immer nur von mir einen Austausch oder Rücknahme gefordert...
    Ich hab ihn dann ignoriert und das Geld behalten.
    EBay hat den Fall zu meinen Gunsten geschlossen.
  18. M4exxx's Profilbild
    Du hättest (rechtlich) gar nix machen müssen, wenn das ein Gerät in versiegelter Originalverpackung war und Gewährleistung(!) ausgeschlossen wurde. Denn dann konntest es auch selbst nicht testen oder wissentlich beschädigt abgegeben haben. (Außer du hast es vom 10m Turm fallen gelassen)

    Mit Rechnung kann der Kaufende (meist) Garantie beim Hersteller geltend machen. Notfalls auch Gewährleistung beim Händler probieren.

    Da du sogar geantwortet hast und der Problemlösung mithilfst, hat der Kaufende durch unnötiges Einbeziehen des Arbeitgebers, sich angreifbar gemacht. Das würd ich wohl notfalls machen, wenn sich der Typ nicht meldet und mit meinem Geld abgehauen ist. So hat er überzogen reagiert und kann sich schlimmstenfalls sogar Schadenersatz wegen Rufschädigung oder so ein Zeugs einhandeln.
  19. Streuselkuchen's Profilbild
    Ravenhard's Profilbild
    Autor*in
    Ja, ich würde mir auch etwas Popcorn wünschen.
  20. bytegetter's Profilbild
    So ein Spacken hatte ich auch mal. Nach einem ordentlichen "Besuch" war Ruhe.
    headhunter74's Profilbild
    Mit Meinungsverstärker?
  21. distefano's Profilbild
    Tja, kompliziert. Nachdem der Käufer Dir so dumm gekommen ist würde ich wahrscheinlich jetzt auch auf stur schalten.
    Allerdings hätte ich das Ding nach der ersten Reklamation wieder zurückgenommen und die Kohle erstattet. Du schreibst ja selber, dass Du es geschenkt bekommen hast - also hättest Du keinen finanziellen Verlust gehabt.
  22. iDiot's Profilbild
    Rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Ob man sich aber den Stress mit so einem. ........ geben will muss man sich überlegen.
  23. besucherpete's Profilbild
    So spontan bin ich nicht davon überzeugt, dass Du rechtlich wirklich raus bist. Du schreibst zwar, dass Du Rücknahme, Gewährleistung usw. ausgeschlossen hast, dennoch aber kann irgendwann die Frage aufkommen, ob dies auch *wirksam* erfolgt ist. Das dürfte entscheidend sein bei einem ggf. weiteren Verfahren.
  24. Christopher.Belmont's Profilbild
    Hab mir die Antworten nicht durchgelesen.. kopier das Schreiben und schick das dem Anwalt deines Vertrauens. Dieses Stalken und Arbeitgeber, das geht ja minimum schon in richtung, nötigung, etc.

    Da hätte ich weder den Nerv, noch bock mich weiter über MD rumzuschlagen, hier brauchst du eindeutig professionellere Hilfe.
  25. dodo2's Profilbild
    Ach darum gehts.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Arbeitgeber
  26. mav84's Profilbild
    Eine weitere Möglichkeit wäre,
    wenn Du eine Rechtschutz hast,
    einfach da mal anzufragen ob das eine Sachlage ist, die übernommen wird!
    Auf weiteren Streit würde ich nicht mehr eingehen, sonst fallen noch Worte, die Dir nachteilig ausgelegt werden können -
    Ich behaupte, ein Brief von einem Anwalt, wäre, denke ich, ein sehr eindeutiges Signal, dass jetzt eine Grenze überschritten ist...
  27. Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Die Frau ist nicht der Käufer und hat nichts zu fordern... (bearbeitet)
    Chuck_Norris's Profilbild
    Das ist ein wenig hilfreicher Kommentar.
  28. Italia-Toni's Profilbild
    Der soll lieber das Teil mal an einer anderen Steckdose anschließen
  29. TonyTonyChopper's Profilbild
    Bei solchen Sachen ist halt oft nicht die Frage wer recht hat/richtig gehandelt hat, sodern welche Seite Lust auf jahrelange Gerichtsgeschichten hat. Wenn die Gegenseite Rechtsschutz hat, die können behaupten du hättest den Mangel vor Kauf gekannt, die können ein Gutachten über das Gerät erstellen lassen, den Gewährleistungsauschluss für ein Neugerät anzweifeln, ... Da können mit der Zeit hohe Kosten anfallen auf denen am Ende eine Seite sitzen bleibt.
    Wie gesagt, bei solchen Geschichten sollte man nicht zu sehr daran denken eh alles richtig gemacht zu haben und es "darauf ankommen" lassen. Wenn du das Gefühl hast, dass die das ernst meinen und dazu keinen Bock auf eine endlose Geschichte hast, solltest du vielleicht ein Angebot über eine Kostenteilung machen.
    Chuck_Norris's Profilbild
    Jahrelang für so einen Fall? Da wird ein Termin angesetzt. Vielleicht kommt es zur Mediation und fertig.
  30. holy_moly's Profilbild
    Ist das überhaupt DEIN Sauger? Und DEIN Akku? Vielleicht hat das Gerät schon defekt bei denen existiert und die wollen Dich gerade verarschen? Auch das wäre nicht ungewöhnlich. Sollte es also nichts geben, was exakt deinen Sauger identifizieren kann, würde ich da rein GAR NICHTS mehr machen und einfach sagen, alles anderen klärt ihr dann über Euree Anwälte inkl. der Anzeige gegen sie wegen übler Nachrede und Stalking! Da wird nichts kommen mehr von denen.
  31. Badwek's Profilbild
    Come on...niemand, egal ob Sachmängehaftung ausgeschlossen oder nicht, möchte 250€ einfach so in den Sand setzen. Und diese Probleematik mit Akku kenne ich. Ich habe einen nagelneuen Staubsauger für 60€ verkauft, lokal, aber der Akku ging nicht. Ich habe sofort wieder zurückerstattet. Was kann der Käufer dafür? Klar, ist Gewährleistung ausgeschlossen, aber setzt dich mal auf der Seite vom Käufer: willst du 250€ einfach in den Sand setzen, auch wenn der Verkäufer nichts dafür kann? Es macht schon einen Unterschied, ob es nach 1 Woche kaputt geht oder von Anfang an nicht klappt. Bei meinem klappte es von Anfang an nicht.
  32. ascidro's Profilbild
    Ich verstehe das Problem nicht....die Garantie und Gewährleistung gibt es für den Artikel ja trotzdem.
    Der Käufer hat doch die Originalrechnung oder?
    Einfach an den Händler wenden.


    Gewährleistungsansprüche hat der Käufer. Der Käufer kann, wenn er die Ware weiterverkauft oder verschenkt, seine Gewährleistungsansprüche an den neuen Eigentümer (Käufer, Beschenkter) abtreten. Dann hat der neue Eigentümer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

    Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an einen Dritten kann in den AGB des Verkäufers aber ausgeschlossen werden.
    Ist aber in der Praxis eher irrelavant.

    Garantieansprüche bestehen im Rahmen der Garantiebedingungen. Ob die eine Abtretung der Garantieansprüche an Dritte erlauben, muss man dort nachlesen.

    Gewährleistungsansprüche sollten unbedingt immer zuerst, vor eventuellen Garantieansprüchen, geltend gemacht werden. Der Verkäufer hat nämlich das Recht, im Falle von Gewährleistungsansprüchen Nachbesserung zu versuchen, und wenn da dann schon andere (der Garantiegeber z.B.) "dazwischengebastelt" haben, kann es passieren, daß der Verkäufer die Gewährleistungsansprüche deshalb dann zurückweisen kann.
    BlackNero's Profilbild
    Den Text hast du schon gelesen, oder?
  33. bytegetter's Profilbild
    Immer dieses Grün-Aussen-gehabe. Gekauft wie gesehen und dann Glück oder Pech gehabt. Ganz einfach. Dann wird hier noch sinnbefreit über "Verlust" geblubbert. Der Käufer darf verlieren und er darf auch schon mal nicht gewinnen. So einfach ist das.
  34. schweinebank's Profilbild
    Einerseits kann man ja verstehen, das dies unschön finden - aber wenn man Rechnung mit Garantie etc hat gibts ja keinen Grund dem Verkäufer dumm zu kommen. Wenn noch Garantie etc. auf das Gerät ist, kann man den ja auch nerven. Das ist aber dann nicht dein Bier.
    Hatte ich bei einem Gerät auch mal - hab mir die Orginalrechnung vom ebay-Verkäufer schicken lassen und hab mich selber drum gekümmert das der Hersteller für nen heiles Gerät sorgt.

    Und die negative ebay-Bewertung nicht vergessen - werden die dir wie sich das anhört auch reindrücken. (bearbeitet)
  35. Geizi's Profilbild
    Der erste Absatz ist falsch. Selbstverständlich muß auch ein Original verpackter Artikel funktionieren. Es hätte auch vor Ort ausgepackt und getestet werden können, falls möglich.
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