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eingestellt am 28. Jan 2023
Helau oder Alaaf wie ihr wollt,
ich habe folgendes Problem und möchte eure schlauen Köpfe nutzen, bevor ich ein Fass aufmach:
Am Montag ein Kostüm im Laden (ja, gibts auch noch) gekauft siehe Bild und es zuhause direkt anprobiert. Dabei hab ich natürlich auch die, dafür vorgesehenen, Bierhalter mit zwei Testpilsetten beladen (0,33l & 0,5l). Nicht nur das mir das Kostüm auf halb acht hing, nein, es sind dabei doch tatsächlich Nähte der Halter gerissen, die diese von nützlich in höchstens dekorativ umwandelten. War eben im Laden ums zu reklamieren, da kam nur: ne ausgeschlossen, nehmen wir nicht an, Bilder auf Verpackung haben keine Aussagekraft, ist doch klar nur Deko, Ansage von oben sry... Ja auf dem Kassenbon steht Karnevalsartikel von Rücknahme ausgeschlossen blahblah aber geht das so einfach? Bzw geht das auf mein Beispiel bezogen?
Über die Qualität solcher Billigkostüme brauchen wir nichts zu sagen.
Ich danke für Anteilnahme an der Diskussion und ggf Teilen eurer Erfahrungen.
ich habe folgendes Problem und möchte eure schlauen Köpfe nutzen, bevor ich ein Fass aufmach:
Am Montag ein Kostüm im Laden (ja, gibts auch noch) gekauft siehe Bild und es zuhause direkt anprobiert. Dabei hab ich natürlich auch die, dafür vorgesehenen, Bierhalter mit zwei Testpilsetten beladen (0,33l & 0,5l). Nicht nur das mir das Kostüm auf halb acht hing, nein, es sind dabei doch tatsächlich Nähte der Halter gerissen, die diese von nützlich in höchstens dekorativ umwandelten. War eben im Laden ums zu reklamieren, da kam nur: ne ausgeschlossen, nehmen wir nicht an, Bilder auf Verpackung haben keine Aussagekraft, ist doch klar nur Deko, Ansage von oben sry... Ja auf dem Kassenbon steht Karnevalsartikel von Rücknahme ausgeschlossen blahblah aber geht das so einfach? Bzw geht das auf mein Beispiel bezogen?
Über die Qualität solcher Billigkostüme brauchen wir nichts zu sagen.
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34 Kommentare
sortiert nachWiderruf/Rückgabe/Rücknahme im Laden gibt es rechtlich sowieso nicht und wenn das vom Laden selbst nicht aus Kulanz gemacht wird oder angeboten wird, dann ist da auch nichts mit zurück geben.
Bei der Gewährleistung geht es primär um Ersatz oder Reparatur, sekundär wäre auch eine Rückabwicklung möglich aber eben nicht einseitig entschieden.
Schmeiß weg oder nähs um.
§ 437 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Rechte des Käufers bei Mängeln
Selber schuld.
Wenn sich also alles so zugetragen hat, wie du beschrieben hast, dann kann man das Kostüm als mangelhaft bezeichnen, somit hast du das Recht auf eine Nachbesserung. Dazu gab es vor einigen Jahren ein richtungsweisendes Urteil vom OLG Hamm (Urteil vom 09.06.2015, Az 28 U 60/14), demzufolge eine Eigenschaft aus dem Prospekt als zugesichert angenommen werden kann (Rückfahrkamera-Urteil, verständliche erklärung hier: https//ww…htm).
Problem ist hier im speziellen die Frage, dürfte ich im Laden ( Kostümladen ) dass Kostüm mit Bierdosen bestücken um zu prüfen, ob es das Gewicht hält oder dürft es ich das dort nicht, da dort Bierdosen nicht im Sortiment geführt werden ( Was wiederum bedeuten würde, dass ich es bei Kaufland testen könnte, da Kaufland ja auch Dosen führt... )
EDIT:
Habe eben mal bei Maskworld geschaut, dort heißt es zum Beispiel:
"2. Reklamation (Gewährleistungsrecht)Sollte ein Artikel defekt sein oder ein anderer Mangel vorliegen, so kontaktiert unseren Kundenservice bitte vor einer Rücksendung unter support@maskworld.com. Da Ihr hier Euer gesetzliches Gewährleistungsrecht der Nachbesserung, Minderung oder des Rücktritts geltend machen könnt, möchten wir Euch gerne bei Eurer Reklamation behilflich sein. Zögert daher nicht, uns zu kontaktieren!"
maskworld.com/ger…rns
Ich würde allerdings sagen, dass du hier die Garantie bzw. den Mangel reklamieren kannst, sofern nicht explizit auf der Verpackung die Nutzung von Bierdosen in den haltern ausgeschlossen ist. Einfach die Ami-Karte in diesem Fall spielen... nach dem Motto stand nicht drauf, dass der Kaffee heiß ist... (bearbeitet)