Zusätzliche Info
fsck.mfs
Link zur Kündigung: amazon.de/mm/…ine
dani.chii
Ab dem 05.02.24 kommt das auch in Deutschland auf uns zu

amazon.de/gp/…ent

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Money_Saver
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amazon.de/b/r…2ap

Auch wenn es nichts ändern wird. Ich würde mit der Kündigung warten bis Amazon die Kunden informiert, wird ja (hoffentlich) bald eine Email geben. Dann ist der direkte Zusammenhang auch eher ersichtlich.
BlueAngel
Also, wer es (noch) nicht bekommen hat darf sich hier informieren

Bitteschön
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Alelo
Kleiner Tipp: Sucht euch ein Familiemitglied / Freund mit GEZ Befreiung, bestellt 1x irgendwas kleines an ihrer Adresse, reicht dessen GEZ Befreiung ein. Anschliessend könnt ihr wieder (Rechnungs-)Adresse zu eurer wechseln. Habe das mit unserem. Hartz4 Nachbar gemacht und zahle so seit Jahren den ermässigten GEZ Preis.

Dank des Datenschutzfetischs in Deutschland können die das eher weniger herausfinden/nachprüfen
KaffeemitCola
der Verbraucherschutz hält die Preiserhöhung für rechtswidrig und verklagt Amazon

Als Begründung wird unter anderem aufgeführt:

Die Änderung sei zu kurzfristig angekündigt worden und werde ohne explizite Zustimmung der Kunden eingeführt. Der vzbv sieht darin "eine wesentliche Vertragsänderung" und dafür muss nach gesetzlichen Vorgaben die Zustimmung der Nutzer eingeholt werden.
Auch handle es sich um eine "versteckte Preiserhöhung", denn der Kunde müsse künftig knapp drei Euro mehr für das Angebot zahlen, das er zuvor bezogen hatte.

Desweiteren gibt es einen Musterbrief zum Widerspruch


Mustertext:

[Absender]

An
Amazon EU Sarl
Niederlassung Deutschland
Marcel-Breuer-Str. 12

80807 München
E-Mail: impressum@amazon.de


[Datum]



Änderungen bei Prime-Video


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben angekündigt, in Prime-Videos von Februar an Werbung einzufügen. Das stellt eine Verschlechterung Ihrer Leistungen an mich als Prime-Abonnenten dar, die ich nicht bereit bin zu akzeptieren. Sie haben das zu unterlassen. Der Sache nach handelt es sich um eine Preiserhöhung. Sie selbst bieten an, mir Amazon Prime-Videos auch künftig ohne Werbung anzuzeigen, wenn ich dafür 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zahle. Zu einer solchen Änderung der Regeln sind Sie ebenso wenig berechtigt, wie Netflix und Spotify einseitig die Preise erhöhen durften, vgl. die Urteile des Kammergerichts Berlin vom 15. November 2023, Aktenzeichen: 23 U 15/22 und 23 U 112/22. Diese sind zwar nicht rechtskräftig, die große Mehrheit der Rechtswissenschaftler hält es allerdings für ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof sie beanstandet und aufhebt.

Sagen Sie mir bis spätestens

[Datum in zwei Wochen]

zu, dass Sie keine Werbung in von mir abgerufene Prime-Videos einfügen. Bitte haben Sie Verständnis: Wenn die Zusage ausbleibt, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten, um meine Forderung durchzusetzen.

Sollten Sie in Videos rechtswidrig Werbung einblenden, sind die Erlöse, die Sie dabei erzielen, eine rechtswidrige Bereicherung, die Sie mir nach §§ 812 Absatz 1 2. Fall BGB herauszugeben haben. Die Anmaßung des Rechts dazu hat entsprechend Ihrer Preisgestaltung einen Wert von 2,99 Euro je Monat. Diesen Betrag haben Sie gegebenenfalls an mich zu zahlen.

[nur für die erste Forderung per E-Mail: Bitte bestätigen Sie zunächst bis spätestens in drei Tagen den Erhalt dieses Forderungsschreiben. Mit Bestätigung des Zugangs des Forderungsschreibens ersparen Sie es Ihnen und mir, Ihnen die Forderung erneut und diesmal in Schriftform als Einschreiben mit Rückschein zu unterbreiten.]


Mit freundlichen Grüßen
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