Stoplock HG 400-00 Radkralle 13 bis 15 Zoll
Radkralle
Radsicherung
Anhängersicherung
Stoplock
für lästige Nachbarn die einen immer dem Parkplatz blockieren :-)
Vergleichspreis 40€
Radkralle
Radsicherung
Anhängersicherung
Stoplock
für lästige Nachbarn die einen immer dem Parkplatz blockieren :-)
Vergleichspreis 40€
die einem immer den
Kein Deal, da kein Vergleichspreis. Darüber hinaus auch noch unlustig!!
15 Zoll loool
kurz mal alle lachen....ähm nö...
Damit kann ich aber keine Helikoptereltern ärgern. Die fahre doch alle SUVs mit minimum 20" Felgen.
Der Spaß wäre mir das Geld wert, aber 15" ... Zu klein.
Anstiftung zur Sachbeschädigung lieber Dealersteller
Unabhängig von den maximal 15 Zoll in diesem Deal gilt der private Einsatz einer Reifenkralle gegen Falschparker übrigens regelmäßig als Nötigung.
Die Kralle aufzuziehen ist keine Sachbeschädigung mein lieber holgertron
Mega cold, gebrauchte gibt es für 21,06€ ..... neu ab 40€.....
Wieder viele Hobbyjuristen unterwegs, ich liebe es X)
damit ihr nicht ganz so cold postet hier ein wirklicher Deal
amazon.de/gp/…sed
Spikes für den nächsten Winter 89% sparen = 31,65€ statt 244
Heulsusen...
Ein Taschenmesser tuts auch :-)
richtig schlechter deal
...für meinen "netten" falschparkenden Nachbarn hab ich immer nen rostigen Nagel in der Tasche...
die einem immer den
Hot, ich sichere meine Anhänger damit.
Ideal für den Rollator der Schwiegermutter.
Man musst du die hassen...
Danke für diesen im Gegensatz zu Anstiftung zur Nötigung tatsächlich mal sinnvollen Anwendungsvorschlag.
Unlustig Deal alter
Damit der Parkplatz noch länger blockiert bleibt?
Tsts, ein Nagel schräg unter den Reifen ist aber billiger
Scheibe einschlagen, Tür öffnen, Gang rausnehmen, Handbremse lösen und Wagen wegschieben - kostet keinen Cent
Wem kommt das bekannt vor?
Das anlegen einer Parkkralle ist keine Sachbeschädigung.
Wir können ja mal im StGB nachschlagen. Dort steht unter § 303:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Scheiss halb/nicht Wissen heutzutage.
Leider wäre es immer noch Nötigung
Von ner Zivilklage mal ganz abgesehen (Schadenersatz für vergangene Zeit, Abschlepper, Demontage etc)
Gruß studierter Jurist
Es ist alles auslegungssache
Es ging bei seiner Aussage lediglich um die Sachbeschädigung
Kommentar
Danke Herr Kollege, das muss ich mir unbedingt merken ;D
Nichts desto trotz ging es hier lediglich um die Vermutung, dass das Anlegen einer Parkkralle Sachbeschädigung sei.
Immer objektiv arbeiten und nur darauf eingehen, was einem der Sachverhalt bietet. Wie damals in der Uni, wissen Sie noch?
]
Ich habe ja auch den gesamten Sachverhalt hier beurteilt und nicht nur Deinen Post :-) Aber ein Fullquote wäre hier ein bissel viel gewesen.
Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die Helikoptereltern, die ich kenne, fahren - natürlich ganz kindergerecht - Autos a lá Sharan oder Passat-Kombi und haben Gärten, deren Ausstattung Disney-Land übertrifft.
Im Gegentum, sie verteufeln SUVs und bezeichnen sie als "Kindertotschläger".
Kommentar
...es gibt hier eben doch nicht nur Kompetenzsimulanten oder Kinder - Praktiker vor!