In Mainz und AKK
Da die Stadt ja jetzt Geld hat, wird wieder was locker gemacht.
Balkon-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleitung von 800 Wp
Förderfähig sind folgende Kosten der Aufdach- und Balkonanlagen:
Planungskosten
Installationskosten
Material- und Herstellungskosten
400€ Foerdung bzw 50%max
Der Antragsteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von mindestens 15 Jahren im Fördergebiet zu nutzen. Der Weiterverkauf, z.B. wegen eines Umzuges, einer geförderten Anlage ist frühestens nach der festgelegten Haltedauer förderunschädlich zulässig. Die Antrags- und Bewilligungsstelle oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die Mittelverwendung durch eine VorOrt-Besichtigung zu überprüfen.