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803° Abgelaufen
173 Gepostet 9 Juni 2021
Garmin Varia RTL 515 (internationale Version) Heckradar & Rückleuchte fürs Fahrrad


Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
EDIT: Jetzt sogar noch günstiger und wieder zu haben.
Danke an @rokobe und @DerLord
Beim französischen alltricks gibt es mal wieder das Varia Heckradar inkl. Rückleuchte zum guten Kurs. Bestpreis war glaube ich 159€, UVP ist 199€.
Es handelt sich um die internationale Version, das bedeutet, dass das Teil als Rückleuchte in Deutschland nicht zugelassen ist. Es kann aber trotzdem als Licht und Radar verwendet werden. Die Variante als STVZO-Rücklicht ist das RTL 516.
Falls ihr noch Vorlagen zum Streiten sucht bedient euch gerne beim vorherigen Thread. ;-)
Das Produkt:
In der Box :
Garmin Varia RTL515 Details:

Danke an @rokobe und @DerLord
Beim französischen alltricks gibt es mal wieder das Varia Heckradar inkl. Rückleuchte zum guten Kurs. Bestpreis war glaube ich 159€, UVP ist 199€.
Es handelt sich um die internationale Version, das bedeutet, dass das Teil als Rückleuchte in Deutschland nicht zugelassen ist. Es kann aber trotzdem als Licht und Radar verwendet werden. Die Variante als STVZO-Rücklicht ist das RTL 516.
Falls ihr noch Vorlagen zum Streiten sucht bedient euch gerne beim vorherigen Thread. ;-)
Das Produkt:
- Vertikales Design Das vertikale Design ermöglicht eine bessere Beinfreiheit, eine einfachere Installation und einen aerodynamischeren Stil für alle Fahrräder.
- Leicht und sichtbar bei 220 ° Nur 71 g, aber mehr Sicherheit mit LEDs an den Seiten des Geräts und Sichtbarkeit bei 220 °
- NEU - Mehr Autonomie für lange Reisen, Tag und Nacht ? Blinkmodus tagsüber: + 16h vs 12h mit dem RTL 510 ; Kontinuierlicher Tag-Modus: 6h Kontinuierlicher oder nächtlicher Blinkmodus: 6h
- Immer noch so mächtig Immer noch so mächtig zu sehen, bis zu 1,6 km durch Annäherung an Fahrzeuge. 60 Lumen im Blinkmodus 25 Lumen im Dauerbetrieb
- Wasserbeständig Staub- und wasserbeständig IPX7 (bis zu 1 Meter für 30 Minuten)
In der Box :
- Varia RTL515
- Montagesatz
- Kabel
- Dokumentation
Garmin Varia RTL515 Details:
- Abmessungen: 98,6 x 19,7 x 39,6 mm
- Gewicht: 71,0 g
- Modi: fest, Peloton, Nachtblitz, Tagblitz
- Lumen: 20 im festen Modus, 8 im Peloton-Modus, 29 im Nachtblitzmodus, 65 im Tagblitzmodus
- Akkulaufzeit: 6 Stunden im festen Modus, 8 Stunden im Peloton-Modus, 6 Stunden im Nachtblitzmodus, 16 Stunden im Tagblitzmodus
- ANT + : Ja
- BLE: Ja
- Wasserbeständigkeit: IPX7
- Blickwinkel: 220 Grad
- ANT + kompatibel Verbindet mit ANT + mit allen Edge-Bike-GPS-Computern des Edge 500 sowie mit WahooELEMNT-, WahooBOLT- und WahooROAM-GPS-Fahrradcomputern
- Referenz: 010-02377-00


Zusätzliche Info
Bearbeitet von phgie, 25 Juli 2021
173 Kommentare
sortiert nachUnd ich wünsche mir das Autofahrer die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand beim Überholen einhalten und nicht fahren wie Arschlöcher - passiert aber auch nicht.
Des ist zum abschalten des Lichts, Radar funktioniert weiterhin.
apps.garmin.com/de-…27f
Des hier macht das auch.
Bei einem von beiden gehts auch automatisch bei Aktivitätsstart. Müsst dann nur im dunkeln dran denken es wieder anzustellen.
Und hier noch ein ungefragter Tip:
Mit diesem Datenfeld, könnt ihr euch die Geschwindigkeit des sich nähernden Objektes anzeigen lassen, Absolut oder Relativ.
apps.garmin.com/de-…733
Wenn die mir zu schnell ankommen, spiel ich den Besoffenen und fang an zu schlenkern, das wirkt Wunder
Ist schonmal kein rhythmisches blinken.
Wenn die Teilnahme am Strassenverkehr dich überfordert, zieh ne Fahrkarte.
An alle Menschen die primär oder nur mit dem Auto unterwegs sind: was ich nicht verstehe ist der Hass oder die rigorose Wut gegen Menschen auf dem Rad? Natürlich kann es mal passieren, dass ein Fahrrad auf der Straße euch für 20-30 Sekunden oder auch mal ne Minute etwas verlangsamt und von mir aus auch aufhält, aber die Teilnahme mit dem Rad am Straßenverkehr ist ja nicht verboten. Denkt mal über die möglichen Konsequenzen eures Handelns nach: wenn sich der Mensch auf dem Rad erschreckt weil er knapp (<1,5m Mindestabstand) überholt wird, zur Seite zieht und dann von deinem Auto mitgenommen wird ist er im Zweifel tot.
Ok, also wenn man den Warnblinker im Auto nutzt, heißt es also, dass man abbiegen möchte?
Merkst selbst, dass du Bullshit von dir gibst?
Ich hör das nie, ob sich Elektroräder nähern. Hat mich noch keines überholt bisher.
Merkst selber das du keine ordentliche Antwort bekommst, wenn du nur provozieren willst, oder?
seriously?
Es gibt in D keine generelle Radwegbenutzungspflicht - es gibt manche Radwege die mit einem blauen Schild benutzungspflichtig gekennzeichnet werden (und selbst da gilt sie nicht wenn der Radweg unbenutzbar ist oder nicht straßenbegleitend). Und Nebeneinanderfahren ist gerade auf Bundesstraßen erlaubt - dort wird nämlich niemand dadurch behindert da es eine ausreichend breite Gegenfahrbahn zum Überholen gibt. Gerade Gruppen sollten sogar in Zweierreihe fahren um die Überholzeit zu verkürzen.
Ich finde das Xeonlicht eine Sauerei. Vor allem, wenn man bedenkt, dass Radwege im ländlichen Bereich meistens tiefer als die Straße sind. Nach dem 3. Xeon Auto fährt man mit Sternchen … blind.
Es gibt also doch noch Verkehrsteilnehmer mit klarem Verstand - schön auch einmal von solchen zu lesen.
Zum Thema: Geiles Teil, hab ich selbst seit knapp zwei Jahren im Einsatz
Rückmeldungen von normalen Verkehrsteilnehmern: Man sieht das Licht (bei Tag) noch bevor man überhaupt einen Radfahrer wahrnehmen kann. Und somit ist der Zweck für mich bereits erfüllt. Subjektiv reduziert sich die Anzahl der (unnötig) knappen Überholvorgänge deutlich.
Und über diejenigen welche direkt ins Licht blicken und sich dann dadurch geblendet fühlen braucht man denke ich gar nichts sagen.
Zur Grundsatzdiskussion: Ich denke jeder Radfahrer wäre gern auf verkehrsarmen Freilandstraßen unterwegs und wählt diese auch vorzugsweise allerdings muss man auch einmal dort hin gelangen. Als Autofahrer hätte ich ja auch am liebsten dauerhaft freie Fahrt aber muss mich eben Tag für Tag durch den Stadtverkehr quälen weil ich eben nicht direkt an der Autobahn wohn.
Radwege sind halt auch so ein Thema...
Da spazieren Fußgänger mit Kopfhörern, springen plötzlich auf den Radweg. Radwege wechseln auf 15km alle paar km die Straßenseite, Enden abrupt, um 200m weiter wieder zu beginnen, werden durch x Querstraßen geteilt (abbiegende Autofahrer), da fahren unsichere Verkehrsteilnehmer (Kinder), sind übersäht mit Scherben von der letzten Partynacht,... Da ist man nunmal auf der Straße sicherer unterwegs.
Aber ja ich wünsch mir auch nen 5-10m breiten und 100+km langen Fahrradhighway mit einer Leitplanke links und rechts. Spielt es halt leider nicht...
Ja weil nebeneinander fahren explizit erlaubt ist und du bei Gegenverkehr nicht überholen darfst, da du den Mindestabstand nicht einhalten kannst.
Aber dass es die Autofahrer stört, kann mir keiner erzählen. Bin auch mit dem Auto schon hinter Radlern mit einem Blinklicht hergefahren. Die Autofahrer, die meinen, dass das stört, müssen also pauschale Fahrrad-"Ablehner" sein.
Das wissen und tun ja leider nur die wenigsten. Vor allem kleinere Staatsstraßen sind nie breit genug für:
Gegenverkehr Auto | Verkehr Auto | Abtsand 2m | Fahrradfahrer
I. d. R. ist es ja sogar für Autofahrer besser, wenn eine 10er Gruppe in 5x2er-Reihe fährt als in 10x1. Denn - bei Gegenverkehr dürfte man eigentlich eh nicht überholen aufgrund viel zu wenig Abstand. Und eine 5er-Reihe überholt man schneller.
Wenn die Gegenspur ja dann eh frei sein muss, kann es Autofahrern doch egal sein, ob man etwas in die Mitte ausscheren muss oder ganz nach links. Tut doch nicht mehr weh?! Einen Traktor muss man ja auch ganz auf der Linken Spur überholen... (bearbeitet)
Wenn ein Radfahrer auf der Straße fährt, musst der Autofahrer trotzdem 1,5 Meter Abstand halten. Es ist irrelevant ob das erlaubt ist oder nicht, das musst Du schon der Polizei überlassen.
Keine Ahnung wo du das jetzt aus meiner Aussage gelesen hast…
Was ich meine: wenn jemand sich nicht an eine Regel hält, rechtfertigt das nicht eine andere Regel zu brechen. Oder an dem konkreten Beispiel. Wenn du zwei Menschen auf dem Rad siehst, die neben einem perfekten Radweg auf der Bundesstraße fahren gibt dir das nicht das Recht diese Menschen knapp zu überholen, anzuhupen oder sonst wie schlecht zu behandeln.
Also das überholen mit 1,5m gilt überall innerstädtisch. Egal ob da ein Schutzstreifen ist oder nicht.
Und die Situation ist nicht hirnrissig. Wenn kein Platz zum überholen (mit mindestabstand) bleibt, dann ist es nicht erlaubt. (Der Radfahrer ist übrigens auch nicht verpflichtet so weit rechts wie möglich zu fahren, ein Abstand zum Bordstein oder parkenden Autos ist sinnvoll und explizit erlaubt).
Hirnrissig ist es, den Radfahrer trotzdem zu überholen und damit zu gefährden…
Da muss ich dir recht geben. Rotes Blinklicht in der Mitte war schon immer das internationale Zeichen für… Ich möchte abbiegen, aber konnte mich noch nicht entscheiden in welche Richtung.
Möchte ich nicht mehr missen. (bearbeitet)
Naja, dann hast du das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme aber nicht so ganz verstanden. Wenn ich auf dem Rad unterwegs bin kann ich halt keine 100 fahren. Und wenn da kein Radweg ist, dann muss ich auf der Straße fahren. Und das ist mein Recht. Insofern bin ich darauf angewiesen, dass der „stärkere“ dann Rücksicht nimmt. Ist doch das gleiche wie mit nem Traktor, den hupt auch niemand an nur weil er da langfährt.
Natürlich sind nicht alle Menschen die mit dem Auto unterwegs sind schlecht oder haben ein Problem mit Menschen auf Rädern, da hab ich mich vllt nicht deutlich ausgedrückt. Meine Frage ging an alle die, die da ein Problem haben.
Unabhängig davon sind auch nicht alle Menschen auf dem Rad harakiri mäßig unterwegs wie du sie beschrieben hast…
Das ist so nicht korrekt. Der nachfolgende Verkehr wird beispielsweise NICHT behindert, wenn genug Platz zum überholen ist, das heißt ein Gegenspur/eine zweite Spur zum überholen da ist. Wenn aber schon das regelkonforme überholen eines/er FahrradfahrerIn nicht möglich ist, dann ist auch zu zweit fahren möglich und vorallem stellt das keine Behinderung des Verkehrs da. Eine Behinderung wäre absichtliches langsam fahren und dabei den Verkehr beabsichtigt daran hindern mit dem möglichen Sicherheitsabstand zu überholen (Schlängellinien fahren oder auf die ggfls. vorhandene zweite Spur fahren). Sprich: nur weil du gerade nicht überholen kannst ist es keine Behinderung, egal ob ein oder zwei FahrradfahrerIn, außer es ist beabsichtigt.
Und noch eine Ausnahme, Fahrradstraßen, dort genießen FahrradfahrerInnen den absoluten Vorrang und überholen ist nur dann erlaubt wenn 1,5m nicht unterschritten werden. Da gibt es gar kein Behindern, da diese Straßen eigentlich nur von KfZ bei explizitem Bedarf (Anwohnern/Lieferanten) befahren werden dürfen und das bloße durchfahren, weil man damit Strecke spart, kein „Anliegen“ im Sinne der StVO ist.
Mein Varia kommt hoffentlich morgen an und dann werde ich die Tipps von euch ausprobieren, danke nochmal dafür!
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ich es ein bisschen traurig finde, dass ein solches Gerät überhaupt notwendig ist. Wenn alle im Straßenverkehr sich mal entspannen und auch mal zurückstecken würden und nicht nur pure Ego-Kultur herrschen würde, egal auf welcher Seite, dann bräuchte man so einen Quatsch gar nicht.
Man kann permanentes Licht nutzen, allerdings blinkt es dann - wenn Autos von hinten kommen. Je schneller/dichter so schneller blinkt es. Eigentlich eine feine Sache und zusätzliche Sicherheit.
Die Idee von dem Teil finde ich nicht schlecht und egal, ob was blinkt oder nicht erhöht es erstmal die Aufmerksamkeit - hoffentlich bei allen involvierten Verkehrsteilnehmern, von denen hoffentlich JEDER die üblichen Verkehrsregeln kennt… und anwendet ;-)
Danke, jemand der es versteht
Als Autofahrer finde ich blinkende Fahrräder gut. Von mir aus sollen Fahrräder bunte Rundumleuchten haben, Unterbodenbeleuchtung und aussehen wie ein Christbaum - Hauptsache MAN SIEHT SIE.
Lieber bin ich mal 2 Sekunden von einem Fahrrad kurz "geblendet", als dass ich es Nachts übersehe.
Richtig so.
Warum verstehen die Leute nicht das ein Blink-Licht bedeutet das man abbiegt!
Das blinken finde ich als Autofahrer einfach nur nervig.
Das macht aber nichts, dass es nervt. Es geht ja um Sicherheit und die darf auf mal nerven.
Und definitiv kann man das Licht mit abbiegen verwechseln.
Nachdem die Polizei Sachsen konfiszierte Fahrräder privat weiterverkauft hat, kann ich sie leider nicht besonders ernst nehmen.
Im übrigen, und das weiß jeder, der sich mal damit beschäftigt hat: großangelegte Fahrrad-Kontrollaktionen von Polizeien sind meist nur symbolpolitischer Unsinn, insbesondere weil dort mit "Verhaltensverstößen" (was ist das überhaupt?) alles in einen Topf geworfen wird, um Fahrradfahrer*innen pauschal als Regelbrecher zu bezeichnen. Wer aber selbst viel Fahrrad fährt und das vor allem in Städten, weiß, dass man auf einer Kurzstrecke von 6-10 Kilometer mindestens 3 mal fast von unaufmerksamen SUV-Fahrer*innen gekillt wird. Dass sich dann ein zweifelhaftes Verhältnis zu Verkehrsregeln einstellt, ist zwar nicht wünschenswert, aber vielfach durchaus nachvollziehbar. Insofern sei fein still mit deinen Polizei-Pressemeldungen und konzentrier dich mal drauf, woran Fahrradfahrer*innen im Verkehr vor allem sterben oder schwer verletzt werden: durch unaufmerksame Autofahrer*innen. (bearbeitet)
Ich glaube nicht, das du beurteilen kannst, ob der vorhandene oder ausgewiesene Radweg, zumutbar ist. Das steht in der STVO.
Ich glaube auch nicht, das du beurteilen kannst, ob vor dir ein s-pedelec mit leeren Akku oder ein normales pedelec fährt. Eins von beiden darf den Radweg nicht benutzen.
Ich glaube desweiteren, das der Begriff strassenbegleitend unbekannt ist für dich. Schilder die weiter weg sind als 5m sind nicht bindend. Genauso wenig, wie illegal aufgestellte Radwegebenutzungsschilder, obwohl der Radweg nicht die rechtlich vorgeschriebene Weite hat, mit Begegnungsverkehr und gemischten Flächen. Hast du gewusst, das innerorts, in 30er Zonen, keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden darf? Oder das linksseitig angelegte Radwege, nur nach besonderer Prüfung der Gefahrenlage angeordnet werden dürfen?
Ich glaube allerdings, das dir das eh total egal ist, Hauptsache du hast ein Feindbild das bedient werden kann. Und wegen solchen Leuten, kaufte ich mir das Rücklicht. Ich mach vor jeder Kuppe oder uneinsehbarer Kurve, die Spur dicht, wenn hinter mir wer kommt. Und iwann wird auf deiner Strasse auch jemand mit dem Licht sein und das gleich tun, für seine eigene Sicherheit. (bearbeitet)
Was ist kaputt bei dir? Wieso bist du so rücksichtslos? Ab 25 wäre es wieder erlaubt?
Es zeigt dir auf fast 150m, bis zu 8 sich nähernde Objekte an mit Balken wonach du abschätzen kannst, wann es dich überholt.
Einzige Kritik ist die Aero-Halterung, nicht optimal für manche Sattelstützen.
Ja.
Nicht alle Autofahrer sind schlecht und haben ein Problem damit… „aufhalten“ klingt für mich jedoch konträr zu dem Ding mit gegenseitiger Rücksichtnahme in der Straßenverkehrsordnung… es wird leider zu oft vergessen, dass das im übertragenen Sinne keine Einbahnstraße ist, in der die eine, vermeintlich schwächere Seite immer nur fordert und ohne Rücksicht auf Verluste durchrauscht… entgegengesetzt… ohne zusätzliche Beschilderung…
Fahrradfahrer und die Polizei Sachsen, a match made in heaven
Hamburg hat das selbe gemacht, nur das sie zeitgleich auch Autofahrer kontrolliert haben. Googeln kannst selber.
Wenn ich mir die deutschen Dashcamkanäle auf YT anschaue, dann sind dort deutlich mehr Vergehen von Autos als von Radfahrern dokumentiert. Klar, gibt ja auch mehr davon, die Relation ist dennoch deutlich negativer für motorisierten Verkehr.
Sachtmal, in Deals wo es um Autoleasing etc geht, kommen da auch immer Radfahrer an und behaupten das alle Autofahrer schlecht sind und sich Blödsinn aus den Fingern saugen?
Autofahrer und Radfahrer sind doch grundsätzlich im Straßenverkehr gleichberechtigt, deine Antwort ist daher nicht nachvollziehbar (und realitätsfern). Warum beanspruchen Autofahrer trotzdem mehr Rechte? (bearbeitet)