

So, habe das jetzt mal gelesen. Änderungen (ohne Gewähr):
AKB 2021-07-01 verglichen mit AKB 2021-01-01
Absatz zu autonomem Fahren umformuliert (siehe Seite 6)
Motorrad-Schutzbekleidung (z. B. Motorrad-Stiefel, Motorrad-Jacke) des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern (einschließlich Leicht und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes jetzt mitversichert
Kleidung ist nicht mehr ausgeschlossen
Neu (Vollkasko):
Zusätzlicher Versicherungsschutz
• Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
• Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.
Neupreisentschädigung jetzt 24 Monate lang
Neupreisentschädigung für mitversicherte Teile jetzt auch für Krafträder (nicht bei einem Leicht- und Kleinkraftrad), Quads oder Trikes
Wir leisten nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
ersetzt durch
Kein Versicherungsschutz besteht für:
• Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden
• Vorschäden
• Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall
• Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs.
Neu:
Verpflichtung Dritter
Haben Sie gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen? Dann gehen insoweit diese Ansprüche unseren Leistungspflichten vor. Wenden Sie sich im Schadenfall allerdings an uns, sind wir Ihnen gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. Wer ist Dritter? Dritter ist beispielsweise der Haftpflichtversicherer
des Unfallgegners.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall wird Ihr Fahrzeug beschädigt. Die Schadenregulierung des Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners dauert länger als erwartet. Deshalb wenden Sie sich an uns. Wir informieren Sie, was Sie von uns erwarten können und bezahlen Ihren Fahrzeugschaden aus Ihrer Vollkasko. Nach den mit Ihnen in der Vollkasko vereinbarten Bestimmungen (z. B. Kaskoleistung, Selbstbehalt, Rückstufung im SF-System). Anschließend verlangen wir unser Geld vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer zurück, soweit der Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst ist.
Ihr Vorteil: Sie als Versicherungsnehmer oder als mitversicherte Person haben die Wahl, ob Sie sich im Schadenfall an uns oder an den Dritten wenden wollen. Erhalten wir unsere Leistung voll zurück, wird Ihr Kasko-Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet.
Neu:
Mitwirkungspflichten
Sie müssen Ihre deckungsgleichen Ansprüche gegen Dritte wahren. Insbesondere dürfen Sie auf diese Ansprüche nicht verzichten. Außerdem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns übergegangene oder abgetretene Ansprüche bei Dritten geltend machen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Wer ist Dritter? Dritter ist beispielsweise der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.
Weggefallen:
Zusätzliche Pflichten beim Fahrerschutz
Sie müssen Ihre Ansprüche gegen Dritte wahren und dürfen sie insbesondere nicht aufgeben. Sie müssen Ihre Ansprüche form- und fristgerecht an uns abtreten, soweit wir den Schaden ersetzt haben und falls die Abtretung nach ausländischem Recht erforderlich ist, weil die Ansprüche nicht nach dem Gesetz auf uns übergegangen sind. Außerdem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns übergegangene oder abgetretene Ansprüche bei Dritten geltend machen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Zusätzliche Pflichten beim Ausland-Schadenschutz
Mitwirkungspflicht
Sie müssen Ihre Ansprüche gegen Dritte – insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer – wahren und dürfen sie insbesondere nicht aufgeben. Sie müssen diese Ansprüche form- und fristgerecht an uns abtreten. Außerdem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns übergegangene oder abgetretene Ansprüche bei Dritten geltend machen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Prozessführung
Sie müssen uns die Prozessführung gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, überlassen.
Neu:
Berechnung und Änderung des Beitrags
Für jede abgeschlossene Versicherung nennen wir Ihnen den Versicherungsbeitrag. Je nach Vereinbarung handelt es sich um einen Festbeitrag. Oder um einen Betrag, den wir individuell nach Merkmalen Ihrer Verhältnisse und Ihres Fahrzeugs berechnen. Bei der Beitragskalkulation wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Unser Ziel: faire und risikogerechte Beiträge. Wir stellen sicher, dass wir dauerhaft leistungsfähig sind. Das heißt, dass wir mit den eingenommenen Versicherungsbeiträgen alle künftigen Schadenfälle bezahlen können. Die mit Ihnen vereinbarten Regeln zur Beitragsberechnung sind zu Ihrem Vorteil insgesamt milder als das Gesetz.
Nach welchen Merkmalen wir Ihren Versicherungsbeitrag berechnen, steht im Antrag und im Versicherungsschein. Beitragsberechnungsmerkmale können sein:
• Auskünfte Dritter
Beispiele:
– Auskunft des Vorversicherers im Rahmen des Schadenfreiheitsrabatt-Systems
– Fahrzeugdaten von der Zulassungsbehörde
• Tarifierungsmerkmale. Das sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und die wir im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“ ausweisen.
• Bewertung des (Fahr-)Verhaltens beim Telematik-Tarif
• sonstige Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (z. B. ob Sie einmal im Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum bezahlen)
• gesetzliche Versicherungsteuer.
Tarifbestimmungen, also Vereinbarungen, wie sich der Beitrag berechnet und ändert, finden Sie im nachfolgenden Text (z. B. zum Schadenfreiheitsrabatt-System, zu Tarifierungsmerkmalen, zur Beitragserhöhung aufgrund tariflicher Maßnahmen).
Und in zusätzlichen Bedingungen (z. B. Telematik-Vereinbarung), falls vereinbart.
Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der Tarifbestimmungen, erhalten Sie in Textform rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung. (bearbeitet)
Wie schon von vielen erwähnt, es sind noch nicht die Tarife für das Jahr 2022 hinterlegt!
Ein Vergleich macht so keinen Sinn! Einfach abwarten bis die Jahresrechnung von 2021 kommt, dann sind normalerweise die neuen Tarife hinterlegt und der Vergleich bzw. die Umstellung macht Sinn.
Alles andere ist Quatsch!
EDIT: Jetzt macht es Sinn.