

Klarna in den Titel!
Offenbar ist das wirklich eines der Geschäftsmodelle von Klarna das Eintreiben unberechtigter Ansprüche. Zum Beispiel bekamen viele Menschen aus heiterem Himmel Zahlungsaufforderungen des Pro7-Sat1-Streaming-Anbieters Joyn GmbH. Den hatten sie aber nie bestellt. Anrufe bei Klarna oder Joyn brachten nichts – von den Callcentern wurden die bass Erstaunten nur abgewimmelt. Ich will nicht wissen, wie viele Menschen genervt irgendwann doch gezahlt haben, nachdem das Inkasso immer drängender und bedrohlicher wurde.
Ein Kunde berichtete, dass ihm, weil er 1,20 Euro Mahngebühren nicht bezahlt hatte, 54 Euro Inkassokosten aufgebrummt wurden. Mittlerweile hat ein Bremer Rechtsanwalt geklagt: Diese Mahngebühren sind unzulässig und dürfen nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Zur Erinnerung: Serienmahnungen zum alleinigen Zweck des Geldverdienens sind – selbst wenn Ansprüche berechtigt sein sollten – unzulässig.