Ich grüße die Community,
vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Angelegenheit behilflich sein oder hat selbst bereits einen solchen Vorfall gehabt:
Am 06.07 bestellte ich bei Amazon eine Blu-ray in der Steelbook Version, welche ich mir für Sammlerzwecke aneignen wollte. Diese kam dann leider doch an zwei Stellen etwas verbeult an, weshalb ich mich für eine Retour mit Ersatzlieferung entschied. Diese wurde am 11.07 angemeldet.
Ein Umdenken in diesem Belangen verleitete mich nun doch dazu, das bereits erhaltene Steelbook in meine abspielbare Kollektion zu verstauen und das andere Steelbook aus der Ersatzlieferung, welches bererits unterwegs ist, eingeschweißt aus oben genannten Gründen zu verwahren. Bei der von mir angemeldeten Rückgabe stand ein Hinweis, wie in etwa, dass die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen eintreffen muss, ansonsten wird der bzw. ein Betrag für den nachgeschickten Artikel berechnet.
Der Preis für den Artikel ist am 08.07 um knapp 20 % angestiegen und bis heute auf diesem neuen Preisstand.
Meine Frage ist nun, welcher Betrag nach ca. 30 Tagen für das zweite Steelbook eingezogen wird, sollte ich das Erste nicht zurücksenden? Die angemeldete Retour fand schließlich nach der Preiserhöhung statt.
Bestelldatum: 06.07
Preiserhöhung: 08.07
angemeldete Retour: 11.07
7 Kommentare
sortiert nachIch frage mich an dieser Stelle, ob man selbiges Vorgehen anwenden kann, wenn man einen Artikel ursprünglich zu sehr günstigen Konditionen ordern konnte (bspw. Preisfehler).
Ich rate und sage "Der Preis, der zum Zeitpunkt des Versandes aufgerufen war".
Mein erster Gedanke war, dass Amazon den angehobenen Preis einziehen würde, wenn ich mich an den Support wende und sie quasi direkt auf die stattgefundene Preiserhöhung hinweise.