Hallo liebe Mydealzer,
als abhängiger dieser Plattform habe ich hier in 2019 einen tollen Deal zu einem Saeco Kaffeevollautomaten entdeckt und zugeschlagen. Im Jahr 2021 habe ich aufgrund eines Defekts ein Ersatzgerät erhalten.
Nun hat der KVA erneut einen Defekt und
Amazon.fr verweigert mir jegliche Gewährleistungsansprüche mit der Begründung, das Ersatzgerät habe denselben Gewährleistungszeitraum wie die ursprünglich erhaltene Maschine -> demnach wäre der abgelaufen.
Nun meine Frage: Ist das wirklich rechtens? Gemäß meiner Google-Recherche nicht. Aber vielleicht wisst ihr mehr.
Hier die Antwortmail des
Amazon.fr Supports:
Dear Hanswurst ,
Following your e-mail , I am sorry to hear that your item : " SAECO Xelsis SM7580/00 machine espresso super automatique noir laqué " with the order 405-........ is not working properly.
I can see that you already received a replacement order for the same item on September 2021.
The item was under guarantee until 25Th November 2021 ( 24 months ) as you purchased the item on 25Th November 2019.
The item keeps the warranty date of the original order and that is why we do not have other option on our side.
However, I advise you to contact the manufacturer, " SAECO ", in order to agree with this one any steps or repair of your item.
Here are the contact information for the manufacturer:
saeco.com/fr-…ct/Or by phone (+33) 1 57 32 40 51
Depending on the technical or other problems found, the manufacturer will tell you an appropriate solution.
I hope this information will be helpful.
Thank you for choosing
Amazon.frBest regards.
28 Kommentare
sortiert nachTheoretische "Ausnahme": würden sich beide Parteien im Rahmen der Nachbesserung auf eine Auflösung des Kaufvertrages einigen und ein neuer Kaufvertrag für die "Ersatzlieferung" kommt zustande, beginnt die Gewährleistung für diese neuen Kaufvertrag erneut zu laufen.
Alles anderes ist einfach Mumpitz!
Somit antwortete Amazon korrekt und Ende. Sollte Dir die Aussage von Amazon, den Schreibern hier oder mir nicht gefallen, bleibt Dir ja noch die Möglichkeit einer Rechtsberatung durch eine Anwalt Deiner Wahl. (bearbeitet)
legal guarantee = Gewährleistung
commercial guarantee = Herstellergarantie
klingt für mich danach, als hättest du Pech gehabt.
2021 ist dein Gewährleistungsanspruch abgelaufen, da hat Amazon vollkommen recht
Deswegen lasse ich mir nach Möglichkeit immer das Geld auszahlen.
@Haudegen hat da den richtigen Tipp für Dich
In Deutschland gibt es den 212 BGB, wonach die Verjährung mit dem Anerkenntnis der Leistungspflicht neu beginnt. Das ist aber keine zwingende Vorschrift und ich habe keine Ahnung ob es diese Regelung im Luxemburgischen Recht auch gibt
Er hat es 2019 gekauft und 2021 ging es kaputt. D.h Gewährleistung hätte eh nicht gegriffen. Daher wurde es im Rahmen der 24 monatigen Garantie getauscht. Sagt auch der Text von Amazon.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese ausgestalten, wie er will. D.h hier war es das gewesen.
Klar wenn es 01.2019 gekauft wurde und in 02.2021 kaputt ging sind es mehr als 2 Jahre aber warum sollte man das annehmen wenn der TE extra von Gewährleistung spricht
Nach über 3 Jahren sind die Gewährleistungsansprüche längst abgelaufen, da spielt das Ersatzgerät keinerlei Rolle.