eingestellt am 16. Jul 2015
Hallo,
ich habe heute folgende Frage an den Amazon Support gestellt:
Wenn ich z.B. einen Elektronik Artikel über Amazon gekauft habe und diesen nun nach 1,5 Jahre privat weiterverkaufe, hat dann der Erwerber des Artikels noch 0,5 Jahre Gewährleistung über Amazon? Der Käufer des Artikels kann sich also mit der Rechnung bei einem Defekt innerhalb dieser 0,5 Jahre wegen Gewährleistung noch an Amazon wenden, richtig?
Antwort:
Ja, der Erwerber des Artikels hat dann noch 0,5 Jahre Gewährleistung über Amazon. Aber grundsätzlich hat jeder Kunde von Amazon.de die Möglichkeit, defekte Artikel innerhalb von 2 Jahren ab Erhalt der Ware bei uns zu reklamieren. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Artikel direkt bei Amazon.de erworben wurde. Die Abwicklung einer Reklamation erfolgt grundsätzlich nur über das Amazon.de-Kundenkonto des Bestellers. In diesem müss der Erwerber des Artikels sich direkt den Verkäufer wenden, um 0,5 Jahre Gewährleistung zu bekommen.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Das würde ja heißen, dass ein Defekt dann immer nur über den ursprünglichen Käufer abgewickelt werden kann?
ich habe heute folgende Frage an den Amazon Support gestellt:
Wenn ich z.B. einen Elektronik Artikel über Amazon gekauft habe und diesen nun nach 1,5 Jahre privat weiterverkaufe, hat dann der Erwerber des Artikels noch 0,5 Jahre Gewährleistung über Amazon? Der Käufer des Artikels kann sich also mit der Rechnung bei einem Defekt innerhalb dieser 0,5 Jahre wegen Gewährleistung noch an Amazon wenden, richtig?
Antwort:
Ja, der Erwerber des Artikels hat dann noch 0,5 Jahre Gewährleistung über Amazon. Aber grundsätzlich hat jeder Kunde von Amazon.de die Möglichkeit, defekte Artikel innerhalb von 2 Jahren ab Erhalt der Ware bei uns zu reklamieren. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Artikel direkt bei Amazon.de erworben wurde. Die Abwicklung einer Reklamation erfolgt grundsätzlich nur über das Amazon.de-Kundenkonto des Bestellers. In diesem müss der Erwerber des Artikels sich direkt den Verkäufer wenden, um 0,5 Jahre Gewährleistung zu bekommen.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Das würde ja heißen, dass ein Defekt dann immer nur über den ursprünglichen Käufer abgewickelt werden kann?
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