Artikel über Kleinanzeigen verkauft und nun ist er defekt bzw. beschädigt angekommen

eingestellt am 8. Feb 2013
Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder einen Rat von den Kleinanzeigen erprobten Mydealzern:
Ich habe einen Artikel via ebayKleinanzeigen verkauft, der Verkäufer hat mit das Geld überwiesen und ich den Artikel gut und sich verpackt versandt.
Interessant wird es leider jetzt dadurch, dass mich der Verkäufer kontaktiert hat und mir vorwirft einen defekten Artikel verkauft zu haben. Er stimmt zwar weiterhin in seinen Mails einen positiven Grundton an, aber im Prinzip sehe ich mich aktuell diesem Vorwurf gegenüber.
Der Artikel war allerdings keinesfalls beschädigt und war NEU- nach Wunsch des Verkäufers habe ich den Artikel auseinandergebaut und jedes Teil einzeln sorgfältig verpackt und auch beim Auseinanderbauen ist weder ein Teil beschädigt noch verkratzt worden.

Folglich würde ich mich über Eure Einschätzungen freuen wie ich mit dem Fall umgehen soll. (Die Bilder des Verkäufers zeigen einen defekten Artikel, aber ich kann natürlich auch nicht ausschließen ob dieser wirklich der von mir verkaufte ist-wobei ich solche Schandtaten dem Käufer mal nicht unterstellen will.)
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20 Kommentare

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  1. b3ll0's Profilbild
    b3ll0

    versicherten versand gewählt? Wenn ja, eben an Post/Hermes/whatever wenden.

    Ansonsten meiner Ansicht nach sein Problem! Versandrisiko liegt beim Käufer, wenn ich mich nicht irre.

  2. Justin's Profilbild
    Justin

    Die Frage ist - ist das defekte Teil, auch DAS, was du verschickt hast?
    Will niemanden was unterstellen, aber bei einem Grill gibt es ja keine Seriennummer oder?

  3. kobra's Profilbild
    kobra

    P.S. Du musst dich nur entscheiden, ob Du nun Verkäufer oder Käufer bist. Ich nehme an ersteres :-)

  4. Major's Profilbild
    Major

    wenn versicherter Versand genutzt wurde, dann würde ich mich mal an den Versanddienstleister wenden...

  5. Phil82er's Profilbild
    Phil82er Autor*in

    Selbstverständlich wurde der Artikel versichert versendet und DHL wünscht eine erneute Verpackung des Artikel mit Abgabe des Pakets in der nächstgelegenen Psotzentrale.
    Interessant könnte die Abwicklung bei der Post über die Versicherung dann dadurch werden, dass es sich um ein etwas teurer verkaufstes Schnäppchen handelt, da es in meiner Familie auf wenig Gegenliebe gestoßen ist und der vorhandene Kassenbeleg somit nicht den Marktpreis wiederspiegelt.

  6. mailbot's Profilbild
    mailbot

    um was für einen artikel handelt es sich? wenn du z.b keramik versendet hast, stellt sich DHL quer ...

  7. Phil82er's Profilbild
    Phil82er Autor*in

    Handelt sich um einen Grill- Schaden ist abgeplatzer Lack an der Unterseite sowie ein etwa 7cm langer Riss im Korpus des Grills.

  8. GelöschterUser45309's Profilbild
    Anonymer Benutzer

    Achtung, DHL hat eine großartige Argumentation bei sowas, ungefähr:
    laut ABB hätte der Inhalt gut/angemessen verpackt sein müssen. Ist aber kaputt gegangen, also war es offensichtlich nicht gut verpackt. ALso übernehmen wir keine Haftung.

  9. deathlord's Profilbild
    deathlord

    Um was für nen Artikel handelt es sich denn? Poste doch mal das Bild, dann kann man dir ne Einschätzung geben ob der das Ding kaputt gemacht oder der Versand

    Grundsätzlich kann der nach meiner Laien-Auffassung gar nix machen ausser auf deinen Goodwill hoffen. Ich schätze es als unmöglich ein dir nachzuweisen das du nen defekten Artikel versendet hast.

    Edit:
    Du wolltest ja noch nen Rat was du machen sollst:
    Weise den Käufer freundlich aber bestimmt darauf hin das du den Artikel sicher verpackt an ihn versendet hast. Du bist gerne bereit den Fall der DHL Versicherung zu melden, frag ihn auch noch ob er bei Annahme des Pakets Schäden an der Verpackung entdeckt hat. Mach dann ne Schadensmeldung und schau was passiert. Wenn da nix rauskommt is es halt Pech.

  10. GelöschterUser163575's Profilbild
    Anonymer Benutzer

    Bevor wieder nur laienhaft Vermutungen aufgestellt werden, sollte man mittlerweile als mündiger Bürger grundsätzlich wissen, dass auch private Verkäufer unbewusst Gewährleistung geben. Der Hinweis "Gewährleistung ausgeschlossen" ist nicht mehr pauschal anwendbar. Entscheidend ist die in der Artikelbeschreibung erwähnte Beschaffenheit. Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH, das in allen Medien veröffentlicht und diskutiert wurde.

    Beispiel:
    Artikelbeschreibung: "Es funktioniert alles einwandfrei bla bla Zustand neu blabla....Aber gebe keine Gewährleistung, da privat bla bla". => Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss betreffend der angegebenen Funktionen und Eigenschaften! Privat hin oder her.

    Aus diesem Grund ist zunächst zu prüfen, in welcher Weise der verkaufte Artikel angeboten worden ist. Da hier angegeben wird, dass der Artikel "NEU" gewesen sei, wird vermutlich die Artikelbeschreibung ebenso positiv ausgefallen sein. Sollte der Artikel tatsächlich defekt und daher mangelhaft sein, kann der Käufer natürlich entsprechend handeln und die üblichen Gewährleistungsansprüche, die man auch bei gewerblichen Verkäufern hat, geltend machen.

    Weiterhin sollte klargestellt werden, ob hier der Mangel durch den Transport entstanden ist. Gibt denn der Käufer entsprechendes an?

  11. GelöschterUser99768's Profilbild
    Anonymer Benutzer

    Bei dem Urteil ging es um ein Boot, welches so verschimmelt war, dass man es nicht nutzen konnte. Es wurde aber als fahrtüchtig "umschrieben" ("man kann damit viel unternehmen" oder so ähnlich) und die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Beantandung hat der Verkäufer auf die Gewährleistungsklausel verwiesen, was vom Gericht einkassiert wurde.

    Artikelbeschreibung: "Es funktioniert alles einwandfrei bla bla Zustand … Artikelbeschreibung: "Es funktioniert alles einwandfrei bla bla Zustand neu blabla....Aber gebe keine Gewährleistung, da privat bla bla". => Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss betreffend der angegebenen Funktionen und Eigenschaften! Privat hin oder her.



    Hier ist die Gewährleistung natürlich ausgeschlossen. Man haftet weiterhin nicht dafür, wenn der Artikel nach 5,9 Monaten kaputt geht. Vorraussetzung ist, dass der Artikel halt auch wirklich neu ist. Im übrigen kann man als m.M. als Privatperson nichts "neues" Verkaufen, da es schon im Besitz eines Endverbrauchers war. Auch wenn es noch OVP ist.
  12. Puenktchen's Profilbild
    Puenktchen

    Ich habe neulich ein neuwertiges, kleines Soundsystem gekauft. Kam auch defekt an und ich hab eine Schadensmeldung ausgefüllt und zu DHL gebracht. Eine Schadensmeldung kann nur der Empfänger aufgeben, da er das Paket wieder verpackt und inkl. der Schadensmeldung zu DHL bringen muss. Die schicken das dann an eine Prüfstelle ein, prüfen die Verpackung und ob es eben an dieser oder DHL lag und nehmen dann erst Kontakt zum Absender auf. Darüber wird der Empfänger dann allerdings nicht mehr informiert.

  13. GelöschterUser163575's Profilbild
    Anonymer Benutzer

    Artikelbeschreibung: "Es funktioniert alles einwandfrei bla bla Zustand … Artikelbeschreibung: "Es funktioniert alles einwandfrei bla bla Zustand neu blabla....Aber gebe keine Gewährleistung, da privat bla bla". => Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss betreffend der angegebenen Funktionen und Eigenschaften! Privat hin oder her.



    X)

    Ohje. oO X)
  14. Calyps0's Profilbild
    Calyps0

    lass dir mal Bilder des Artikels schicken.

    Leider musste ich auch schon schlechte Erfahrungen mit "versichertem Versand machen". Damals bei Hermes und hatte meinen PC Tower verschickt. Klar, manche Käufer hoffen dann auf Teilrückzahlung, aber niemand weiß ob das überhaupt der Wahrheit entspricht (Auch Bilder weisen das nicht immer nach - vll ist ihm der grill auch beim Auspacken runtergefallen?!) Das einzige was bei versichertem Versand versichert ist, ist dass die Ware ankommt... Traurig aber wahr.

  15. GelöschterUser99768's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    momondommori

    Ohje. oO X)


    Unglücklich ausgedrückt: man haftet nicht. der artikel muss trotzdem "neu" sein

    hier übrigens das urteil. grundaussage ist: wenn du etwas vrekaufst, muss es so sein wie beschrieben und du kannst nicht später sagen: ätschibätschi, ich hab die gewährleistung ausgeschlossen, daher muss es nicht funktionieren.
    trotzdem kann man die gewährleistung ausschliessen, und aus ddeinem kommentar schliesse ich, du hast es überhaupt nicht verstanden, oder?
    handelsblatt.com/fin…tml
  16. Phil82er's Profilbild
    Phil82er Autor*in

    Also was sollte ich konkret tun- dem Käufer die Option der Versicherungsabwicklung über die Post vorschlagen oder was?

    Was passiert denn, wenn die Post nicht zahlen will? Kommt dann der Artikel zu mir und ich muss ihn erneut verschicken?

  17. hampelman's Profilbild
    hampelman

    Abwicklung über dhl vorschlagen, das macht er auch nur wenn er wirklich defekt ist...

  18. GelöschterUser132143's Profilbild
    Anonymer Benutzer

    Für´s nächste Mal:
    Mit dem Verkäufer schriftlich vereinbareb das der Versand per DHL in deinem Namen erfolgt!
    Bzw. rechtswirksam die Ansprüche der Versicherung abtreten lassen.
    Warum?
    Der Auftraggeber ist VP von DHL. Diesem steht auch eine evtl. Versicherungsleistung zu!

  19. CrackJohn's Profilbild
    CrackJohn

    Du bist aber nicht einer von denen, die bei der Hornbach Aktion Weber Grills gekauft haben, und jetzt damit Gewinn machen wollen, oder ?

  20. kobra's Profilbild
    kobra

    Der Käufer muss nachweisen, dass die auf Wunsch versandte Sache mangelhaft war. Zeitpunkt ist die Aufgabe bei der Post. §474 BGB gilt bei privaten Verkäufern nicht, der Käufer kann sich daraus nicht auf eine Beweislastumkehr berufen.

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