Auf Mängelanzeige (Mietminderung) folgt Mieterhöhung durch den Vermieter
Guten Tag liebe User,
Erstmal zur Problemlage:
meine Mitbewohnerin und ich, sowie auch unsere Nachbarn, haben aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten (Kernsanierung des Hauses) unsere Miete seit dem 01.12.2016 um 50% gemindert.
Formal wurde eine Mängelanzeige verfasst und beim Vermieter eingereicht.
Seit Einwurf unseres Schreibens bzw. der Mängelanzeige, kam vom Vermieter keine Rückmeldung oder Antwort. Natürlich haben wir mit unzähligen Gerichtsurteilen und Paragraphen um uns geworfen, die uns "berechtigen" die Miete aufgrund von enormen Lärm, Schmutz etc. zu mindern.
Heute erhielten wir ein Schreiben, dass die Kaltmiete ab April um 15 % erhöht wird.
Wie gesagt, lediglich ein Schreiben bzgl. einer Mieterhöhung. Anscheinend ist das die Antwort auf unsere Mängelanzeige/ Mietminderung.
Grundsätzlich ist der Vermieter ja dazu berechtigt die Miete zu erhöhen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist und seit der letzten Mieterhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist. (§ 558 BGB)
Nun sollen wir bis zum 20.01 der Erhöhung zustimmen, da er sonst die Zustimmung gerichtlich einklagen will.
Frage(n):
Wenn wir nun der Mieterhöhung zustimmen, wird dann unsere Mängelanzeige nichtig, bzw. müssen wir dann eine neue Mängelanzeige schreiben um wieder die Miete zu mindern?
Falls dem so ist, können wir die Miete dann direkt ab April wieder mindern oder haben wir dann sozusagen eine "Sperre" weil wir der Mieterhöhung zugestimmt haben?
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass der Vermieter es als aussichtslos betrachtet gegen die Mietminderung von uns vorzugehen, weil die Sanierungsarbeiten noch mindestens 6-12 Monate andauern werden, und nun das "fehlende/ verlorene" Geld durch die Mieterhöhung zurück holen möchte.
Hatte jemand schon das Problem hier oder kennt sich etwas mehr mit dem Mietrecht aus?
(Mieterschutzbund, Verbraucherzentrale etc. werden in Kürze kontaktiert.)
Wollte mich nur einmal umhören hier bei euch
Gruß
Erstmal zur Problemlage:
meine Mitbewohnerin und ich, sowie auch unsere Nachbarn, haben aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten (Kernsanierung des Hauses) unsere Miete seit dem 01.12.2016 um 50% gemindert.
Formal wurde eine Mängelanzeige verfasst und beim Vermieter eingereicht.
Seit Einwurf unseres Schreibens bzw. der Mängelanzeige, kam vom Vermieter keine Rückmeldung oder Antwort. Natürlich haben wir mit unzähligen Gerichtsurteilen und Paragraphen um uns geworfen, die uns "berechtigen" die Miete aufgrund von enormen Lärm, Schmutz etc. zu mindern.
Heute erhielten wir ein Schreiben, dass die Kaltmiete ab April um 15 % erhöht wird.
Wie gesagt, lediglich ein Schreiben bzgl. einer Mieterhöhung. Anscheinend ist das die Antwort auf unsere Mängelanzeige/ Mietminderung.
Grundsätzlich ist der Vermieter ja dazu berechtigt die Miete zu erhöhen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist und seit der letzten Mieterhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist. (§ 558 BGB)
Nun sollen wir bis zum 20.01 der Erhöhung zustimmen, da er sonst die Zustimmung gerichtlich einklagen will.
Frage(n):
Wenn wir nun der Mieterhöhung zustimmen, wird dann unsere Mängelanzeige nichtig, bzw. müssen wir dann eine neue Mängelanzeige schreiben um wieder die Miete zu mindern?
Falls dem so ist, können wir die Miete dann direkt ab April wieder mindern oder haben wir dann sozusagen eine "Sperre" weil wir der Mieterhöhung zugestimmt haben?
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass der Vermieter es als aussichtslos betrachtet gegen die Mietminderung von uns vorzugehen, weil die Sanierungsarbeiten noch mindestens 6-12 Monate andauern werden, und nun das "fehlende/ verlorene" Geld durch die Mieterhöhung zurück holen möchte.
Hatte jemand schon das Problem hier oder kennt sich etwas mehr mit dem Mietrecht aus?
(Mieterschutzbund, Verbraucherzentrale etc. werden in Kürze kontaktiert.)
Wollte mich nur einmal umhören hier bei euch
Gruß
Ich mache es für euch deutlich:
1. Der Vermieter modernisiert komplett.
2. Ihr beschwert euch nicht im direkten Gespärch, sondern poltert direkt mit Mängelanzeigen, Mietminderungen und sonst was
3. Kein Problem wird sich manch ein Vermieter denken (ich würde dazu gehören).
4. Bei Kleinigkeiten wird gemahnt und dann kommt die Kündigung.
5. Der Mieter denkt sich: Was für ein Kindergarten. Die Bazis sind raus. Die modernisierte Wohnung wird dann teurer an andere vermietet.
--> Anscheinend ist bei euch schon viel passiert, dass diese Wortwahl an den Tag gelegt wird.
Zu dem Brief: Erhöhungen sind normal. Vor allem bei Modernisierungen. Zieht doch um oder kauft euch eine Wohnung, wenn die Mietwohnung und der Vermieter (die Vermieterin) so beschissen ist.
--> Wie kommt ihr auf 50%? Bei Kernsanierungen über 18 Monate habe ich manche Urteile im Kopf, die nur um die 20% gemindert wurden. Bohr- und Hammergeräusche im Haus auf anderen Etagen nur 15%.
Wollt ihr etwa sagen, dass ihr 50% mindern wollt, obwohl bei euch in der Wohnung (noch) nichts gemacht wird? Wie lange wollt ihr mindern? Wie lange dauern die Erneuerungen oder gar Instandsetzungen an?
--> Was wird denn überhaupt genau gemacht? Kernsanierung ist nicht gleich Kernsanierung.
--> Ihr als Mieter müsst viele zumutbare Arbeiten erdulden. Dafür habt ihr es später schöner!
Aber egal. Sägt weiter.
Ich verstehe den Sinn solcher rechtlichen Anfragen wohl nie, vor allem wenn du noch schreibst du kontaktierst in Kürze Experten...
Ich verstehe den Sinn solcher rechtlichen Anfragen wohl nie, vor allem wenn du noch schreibst du kontaktierst in Kürze Experten...
Wie sieht das denn aus wenn der Vermieter sich auf unsere Mängelanzeige seit 3 Monate einfach gar nicht meldet oder uns antwortet und stillschweigend die Mietminderung seit 2 Monaten hinnimmt?
Weil ich noch gerne ne Runde mit euch diskutieren wollte, mach gerade Pause und da meine Nachbarn und Mitbewohnerin noch nicht da sind, wollte ich mit Euch mal sprechen
bereite doch schon mal die SAMMELKLAGE vor
was sinnvolleres rät dir hier eh keiner
Ich mache es für euch deutlich:
1. Der Vermieter modernisiert komplett.
2. Ihr beschwert euch nicht im direkten Gespärch, sondern poltert direkt mit Mängelanzeigen, Mietminderungen und sonst was
3. Kein Problem wird sich manch ein Vermieter denken (ich würde dazu gehören).
4. Bei Kleinigkeiten wird gemahnt und dann kommt die Kündigung.
5. Der Mieter denkt sich: Was für ein Kindergarten. Die Bazis sind raus. Die modernisierte Wohnung wird dann teurer an andere vermietet.
--> Anscheinend ist bei euch schon viel passiert, dass diese Wortwahl an den Tag gelegt wird.
Zu dem Brief: Erhöhungen sind normal. Vor allem bei Modernisierungen. Zieht doch um oder kauft euch eine Wohnung, wenn die Mietwohnung und der Vermieter (die Vermieterin) so beschissen ist.
--> Wie kommt ihr auf 50%? Bei Kernsanierungen über 18 Monate habe ich manche Urteile im Kopf, die nur um die 20% gemindert wurden. Bohr- und Hammergeräusche im Haus auf anderen Etagen nur 15%.
Wollt ihr etwa sagen, dass ihr 50% mindern wollt, obwohl bei euch in der Wohnung (noch) nichts gemacht wird? Wie lange wollt ihr mindern? Wie lange dauern die Erneuerungen oder gar Instandsetzungen an?
--> Was wird denn überhaupt genau gemacht? Kernsanierung ist nicht gleich Kernsanierung.
--> Ihr als Mieter müsst viele zumutbare Arbeiten erdulden. Dafür habt ihr es später schöner!
Aber egal. Sägt weiter.
Ich habe mich geirrt. Es gibt doch vernünftige Kommentare
Also unser Haus (Altbau) besteht aus (aktuell) 3 bzw. 4 Stockwerken.
Erdgeschoss: 2 Büros, beide bisher komplett klein gemetzelt worden. Folglich unten auch alles dreckig. Täglich ab 9 Uhr Bohrgeräusche, Hämmern etc. Folglich unten nicht bewohnt da, umfangreiche Baumaßnahmen.
1. Etage:
1 .Wohnung die mittlerweile auch komplett kleingehackt wurde. Dennoch stehen immer die Fenster in der Wohnung sperrweit offen, und werden mit einem alten dicken Monitor zugehalten. Bei Wind knallt das Fenster dann immer auf und zu. Kein Thema. Kälte kommt ja auch nicht rein.
2. Wohnung: Kleine Einzimmerwohnung, die auch schon kaputt gehauen wurde. Türen auf, Löcher im Boden zu einem der Büroräume unten. Kälte? Ne kein Thema.
2. Etage:
Unsere Nachbarn und wir. Sanierung folgt, sofern unten irgendwann in Jahrzehnten alles mal fertig ist.
3. Etage bzw. Dachboden.
Weder isoliert noch gedämmt.Zutritt gesperrt durch ne alte Holztür ausm 1. Weltkrieg.
Momentan sind die Bauarbeiten (Verlegen von Leitungen etc.) noch im Erdgeschoss, da dort noch nen Bäcker reinkommen soll. Da das Haus sau hellhörig ist, hörst hier jedes Hämmern, Bohren etc.
So und neben den ganzen aktuellen Bauarbeiten, soll dann in Kürze das Treppenhaus abgerissen werden und ein Aufzug eingebaut werden. Wie sollen wir dann noch hier runter kommen? Feuerwehrleiter? Seilzug?
Und ja wir poltern direkt, weil wir nicht über die Bauarbeiten informiert wurden.
Auf 50 Prozent kommen wir weil gegenüber von uns zwei Gebäude abgerissen wurden und dort eine Tiefgarage sowie nen Laden oder Büroräume entstehen.
Klingt für mich danach, dass es Zeit ist umzuziehen, weil euch der Vermieter sowieso raushaben möchte. Spart euch die Zeit/Nerven und investiert sie in die Suche nach etwas neuem!
Darauf wird es dann im Endeffekt wohl hinauslaufen, weil ohne Treppenhaus geht eh nichts mehr, ich gehe auch davon aus der der Vermieter deswegen glücklich ist, das wir hier überhaupt noch wohnen aktuell
Ich folge dem Thread jetzt - immer schön auf dem Laufenden halten
um oder auf
in :P
Dir ist schon klar, dass eine Modernisierungsmieterhöhung erfolgt?
Mieterhöhung mit Hilfe der Vergleichsmiete, anschließend Modernisierungsmieterhöhung
Der Vermieter erhöht zuerst die Miete der Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand. Hierbei werden Kappungsgrenze und Wartefrist beachtet. Bei der Einordnung der Wohnung in den Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde geht der Vermieter ausdrücklich vom Zustand der unrenovierten Wohnung aus. Anschließend wird die so ermittelte neue Miete noch um den Modernisierungszuschlag erhöht.
Bezüglich der Mietminderung hat er ja bis heute wohl nicht wiedersprochen, was ja erstmal gut für euch ist und ich glaube auch das ihr dort sehr gute Chancen habt das durchzubekommen bzw das er das akzeptiert. Bei so einer umfangreichen Baumaßnahme werden Mietminderungen von Eigentümerseite aber auch in den ersten Planungen und in den Gesamtkosten bereits schon mit berücksichtigt, weshalb ihn das bestimmt nicht überrascht. Weiterhin sind die paar Euro, auch wenn ihr vielleicht 12 Monate mindert, im Verhältnis zum Investment Peanuts.
Dieser Vorgang ist äußert komplex und im Detail nur von einem Rechtsanwalt zu beantworten, da deine Auskünfte zu Allgemein sind, du musst viel mehr in die Kleinigkeiten einsteigen.
Das bezieht sich aber eben nicht auf die Modernisierungsphase selbst. <-;<
Der Vermieter hätte die Arbeiten, deren Dauer und Intensität ja auch keinesfalls ankündigen können. Da hätten die Mieter beizeiten nach Wohnalternativen gucken und gegebenenfalls rechtzeitig umziehen können. Aber dann hätte der Vermieterwohltäter während der Arbeiten ja leider keine Mieteinnahmen für die Baustelle. Und er hätte ja auch keinesfalls für die Bauzeit eine Mietreduzierung gewähren können. Da sägt doch eher der Vermieter, und zwar nicht nur wörtlich.
Das andere ist eine Binsenweisheit. Zumutbares ist zumutbar. Daß jedwede Baumaßnahmen oder auch nur diese dazu zählen, wird damit ja überhaupt nicht belegt.
Ich hoffe mal irgendein Mieter kommt da mal vor einem höheren Gericht durch und schiebt dem scheiß ein Riegel vor, weil so kann man keine Mieter behandeln.
hier mal eine kurze Reportage:
spiegel.de/vid…tml
Dann würd ich jetzt damit aufhören. Soweit ich weiß kann man nur sehr begrenzt die Miete mindern bevor man wegen Mietrückständen gekündigt werden kann.
Kannst ja mal hier nachlesen.
anwaltsregister.de/Rec…tml
mietminderung.org/mie…en/
mietrecht-hilfe.de/mie…tml
Unangemessene Mietminderung
Nimmt der Mieter eine unangemessen hohe Mietminderung vor und erreicht diese dann einen Betrag, der einer zweifachen Monatsmiete entsprechen würde, steht dem Vermieter das Recht zur fristlosen weegen Mietrückstands zu.
Um eine unangemessene Mietminderung nicht zu riskieren, sollte der Mieter entweder den vollen Mietzins weiterzahlen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalt der Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen, deren Höhe sich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt konkretisieren lassen.
Vieleicht möchte der Vm lieber warten bis ihr den Betrag von 2 Monatsmieten (z.B. durch überzogene Minderung) Zahlungsrückstand habt , um euch dann fristlos zu kündigen. Für 50% Minderung braucht es DEUTLICH mehr als Baulärm nur an Werktagen nach 9:00 und etwas Schmutz.
Wenn im Verlauf der Bauarbeiten tatsächlich Fluchtwege bewohnter Wohnungen in den oberen Stockwerken unzugänglich werden verstößt das gegen Brandschutzbestimmungen und ist ein Fall für das Bauamt. Die könnten die Wohnung nach Besichtigung für unbewohnbar erklären , was euch für diesen Zeitraum rechtlich sicher zu 100% Minderung berechtigen würde.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich , das die euch tatsächlich die Treppe ohne vorherigen angemessenen Esatzzugang abreissen.
wer so über kreuz mit seinem vermieter ist wie du/ihr und so eine enorme mietkürzung vornimmt - ohne sich mit einem fachanwalt abzustimmen, wird (leider) bald unter der brücke nächtigen müssen.
hier zu "sparen" und sich sein pseudo-wissen lieber zu ergoogeln, wird (tut mir leid) eher keinerlei erfolg haben.
Im übrigen kann ich dem Tenor hier zustimmen: wenn einer meiner Mieter mir so kommen würde, hätte der keine Freude mehr. Ja, man hat als Vermieter in D im allgemeinen nicht die besten Karten. Aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, Mieter zu ärgern. Und wenn es nur unverhältnismäßig lange Sanierungsarbeiten mitten im Winter sind. Wenn die zu einer energetischen Sanierung gehören, kann sich der VM quasi alles erlauben.
Btw, du hast schon mitbekommen, dass es aktuell nicht so einfach sein soll, eine Wohnung zu finden? Aber Hauptsache, man mindert sofort mal die Miete um 50%.
Bei nem schönen Joint lässt sich bestimmt was machen.
Alleine deine Frage nach der Reaktion des Vermieters auf eure Mietminderung zeigt, dass du nicht fachlich drin bist im Mietrecht. Die Minderung tritt Kraft Gesetz ein, erforderlich ist nur die Mängelanzeige. Die müsst ihr aber im Zweifel beweisen können - einfacher Brief sieht schlecht aus, Einschreiben nicht gut, aber besser, Einschreiben mit Rückschein wäre in Ordnung. Im Idealfall: zwei Ausfertigungen, auf einer den Empfang quittieren lassen. Geht natürlich nur, wenn dein Vermieter irgendwo in der Nähe ist.
Was die Mietminderungshöhe angeht, frage ich mich, woher du die Prozente pauschal hernimmst. Wenn ihr Baulärm von eurem eigenen Gebäude hat, spielt der von gegenüber etc. keine Rolle mehr - oder ist eurer eben doch nicht so extrem gravierend? Dann jedenfalls bist du definitiv nicht bei 50%. Im Übrigen sind solche Mietmängel, die bei Vertragsschluss vorlagen, kein Minderungsgrund. Das bezieht sich jetzt auf den Dachboden, über den du dich ja auch beschwerst.
Da sich hier keiner als Rechtsexperte ausgibt und bloß seine Meinung, in einem Spaß Forum, preis gibt. Halte ich dass für rechtlich eher unbedenklich.
Aber kannst mich gerne aufklären
mich würde ja mal ein Präzedenzfall interessieren wo jemand aufgrund eines Forum posts o. Facebookt etc. und jetzt nich 123Rechtshilfe.de ärger deswegen bekommen hat.
Wird ja doch auch immer wieder von hobby Juristen breit getreten.
Da würde mich ja mal die Erklärung interessieren.