Auflagen des Vermieters an ein Balkonkraftwerk

40
eingestellt am 4. Mai 2023 (eingestellt vor 4 h, 14 m)
Hallo zusammen,
ich habe heute die angehängte Genehmigung meines Vermieters erhalten. Es sind so viele Auflagen darin, dass sich ein Balkonkraftwerk wahrscheinlich erst nach 10 Jahren rentiert. Was haltet ihr davon, sind seine Forderungen berechtigt und mit welchen Argumenten könnte man da widersprechen?
Die beste Stelle im Schreiben: "Eine Montage an der Fassade oder Balkonbrüstung ist nicht gestattet."


2169737_1.jpg
2169737_1.jpg
VG und danke im Voraus
Zusätzliche Info
Fragen & Gesuche
Sag was dazu

40 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. high-tec's Profilbild
    Ich darf (aktuell) auch kein BKW an's Balkongeländer hängen und habe mir stattdessen eine Aufständerung gebaut (grobe Seitenansicht)
    Darf das PV-Modul über die Balkonfläche hinausragen? Muss die Eigentümergemeinschaft sowas tolerieren (Sonnenschirme, Pflanzen, Markisen sind ja auch erlaubt). Falls nein, sollte es doch keine Probleme machen, wenn alles innerhalb der Balkonfläche bleibt (PV-Modul dann steiler anstellen um weiter nach vorne zu kommen wegen Verschattung vom Balkon drüber) Was meint ihr?41466286-qAciS.jpg
    Ständer wird noch mit Betonplatten beschwert.
    WozuBraucheIchDas's Profilbild
    Da solltest du auch noch Beine nach vorne dran machen und ein Sicherungsseil, denn die Hebelwirkung kann die Kraft von Windböen gemein verstärken.
  2. chriios's Profilbild
    41465527-UIyPe.jpg
  3. polyphamos's Profilbild
    Über App ist das so unscharf, dass man nichts sagen kann.
    Die „beste“ Stelle ist absoluter Standard und kann der Vermieter bestimmen. Auch dass nirgendwo in die Fassade/am Geländer gebohrt werden darf.
    hurrdurr's Profilbild
    Über den webBrowser auch.
  4. hurrdurr's Profilbild
    Auch ne Methode dir das BKW zu verbieten, ohne es explizit zu verbieten. Wird Zeit dass das gesetzlich geregelt (erlaubt) wird. 
  5. Persona_non_grata's Profilbild
    Petition mitgemacht, für die Vereinfachung der Genemigung von BKWs?
    NeXiT's Profilbild
    Autor*in
    klar
  6. baerry's Profilbild
    Je nach wohnsituation kann das dein Vermieter alleine garnicht entscheiden weil das eine Sache der Eigentümergemeinschaft ist und dann kommen da so Sachen raus.
  7. FischNik's Profilbild
    Ich bin selbst Vermieter und würde die Auflagen genauso stellen, die sind sowohl berechtigt als auch technisch korrekt; am Ende geht es ja primär um rechtliche Absicherung sowie potentielle Schäden am Gebäude.

    Wohnst du in einem größeren Haus mit mehr als einem Eigentümer? Dann ist es eine WEG, was die Montage außen ohne Beschluss quasi unmöglich macht. Gibts bereits andere Mieter mit BKWs?

    Edit: Ich würde das BKW genehmigen und auch montieren lassen, aber als Auflage eine fachgerechte Montage voraussetzen; hier siehts tatsächlich so aus als würde das eher implizit verboten werden. (bearbeitet)
    Afterburner55's Profilbild
    Sorry aber das sehe ich komplett anders. Die Anbringung der Anlage ist auch nicht viel mehr und aufwendiger als die Montage von Sonnenschirmen, Sichtschutz oder Blumenkästen, je nach Art der Montage. Und gerade das BKW ist ja genau dafür ausgelegt, dass man keinen Elektriker zum Einstecken usw. Braucht. Dann müsste ich jedes Mal, wenn ich meinen 2000 Watt Staubsauger benutze, ja auch einen Eletriker kontaktieren. Der ist dann Leistungsmäßig deutlich höher, als das 600 Watt BKW.

    Solange nach dem Rückbau der Panele keine Spuren oder Schäden zurückbleiben, die nicht so ohne weiteres beseitigt werden kann, ist das ganze sehr unproblematisch.
  8. ottinho's Profilbild
    Sitz das einfach aus, bis die sich zusammengerauft haben und den ganzen Quatsch gesetzlich vereinfachen. Mit ein bisschen Glück wird das dieses Jahr schon was.

    morgenpost.de/wir…tml (bearbeitet)
  9. besserweisser's Profilbild
    Kannst nix machen.
    NeXiT's Profilbild
    Autor*in
    Werde es wahrscheinlich so unterschreiben müssen (will eine Förderung beantragen), wenn ich keine Stichfesten gesetzlichen Widersprüche gegen die Forderungen finde und einige "fach"-Punkte einfach mal ignorieren. Denn wenn es von außen nicht sichtbar ist, dann habe ich es auch nie aufgestellt
  10. Ray_of_Light's Profilbild
    Die beste Stelle im Schreiben: "Eine Montage an der Fassade oder Balkonbrüstung ist nicht gestattet."

    Ist ja auch (vermutlich) sein Haus. Wenn du etwas vermietest, möchtest du ja auch nicht, dass der Mieter die Sache beliebig verändert.

    Da hilft nur warten, ob da noch gesetzlich etwas geregelt wird, was ja schon zur Sprache stand.
    NeXiT's Profilbild
    Autor*in
    Es ist ein Mehrfamilienhaus einer großen Wohnungsbaugesellschaft. Ich finde einfach die Forderungen für übertrieben, obwohl ich es nicht einmal fachgerecht montieren darf. Hab auch bis jetzt keinen zertifizierten Bausatz zum Aufstellen auf dem Balkon gesehen.
  11. PeterPan556's Profilbild
    Das Schreiben ist in Ordnung und schützt die Interessen des Vermieters.
    Bleiben letztendlich nur so "Aufsteller" für Dich? Die Frage mit der Beschädigung des Geländers habe ich mich natürlich auch schon gefragt: Da entstehen schon Schäden, oder?
    Nobe86's Profilbild
    Was sollen für Schäden am Geländer entstehen? Man kann überall eine Unterlage aus Gummi, Filz oder ähnlichem dazwischenklemmen. Da passiert überhaupt nichts. Dabei rede ich nur von Metallgeländern. Bei Holz sieht das schon anders aus.
  12. och.jo's Profilbild
    @NeXiT 
    Mach doch endlich ein gescheite Bild (bearbeitet)
  13. BarTiger's Profilbild

    Sowas als Zwischenlösung aufm Balkon stellen.
    dani.chii's Profilbild
    Wie groß soll denn dann der Balkon sein?
  14. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Ich finde das irgendwie schon richtig .
    Der Vermieter möchte keine billige selbst hingepfuschte Solaranlage stehen haben die schlecht oder gar nicht gewartet wird ….

    Im Ernstfall geht es um das Wohneigentum aller im Haus , und kann hohe Folgekosten haben … bei einem Schaden …
    NeXiT's Profilbild
    Autor*in
    Wenn ich aber einen billigen Gasgrill benutze, dann wäre das in Ordnung?
    Am Ende ist jeder Nutzer für seinen Schaden selbst verantwortlich, deswegen habe ich ja auch keine Bauchmerzen mit den Versicherungsforderungen, aber mit dem Rest.
  15. Afterburner55's Profilbild
    Punkt 1 und 4 kann ich verstehen. Allerdings die Anmeldung des BKW geht den Vermieter im Endeffekt gar nichts an. Er ist nicht Eigentümer des Zählers und würde somit auch nicht haften, wenn du das BKW nicht oder nicht ordnungsgemäß anmeldest. Trotzdem würde ich meinen guten Willen zeigen und ihm die Registrierung zukommen lassen.
    Alles andere ist halt kompletter Unsinn. Ein BKW muss nicht zwingend durch eine Firma bzw. Elektriker installiert werden. Dies wird lediglich empfohlen. Das ist ja einer der Vorteile an diese Kleinstanlage. VDE Normen sind lediglich Vorgaben eines Verbandes im Elektrobereich. Das sind keine gesetzlichen Regelungen worauf man sich berufen kann. Und auch dort ist vieles nicht fest geregelt, sondern weich umschrieben bzw. nur empfohlen.
    Sobald andere Nachbarn Blumenkästen, Sonneschirme, Markisen, Sichtschutz an der Brüstung haben, kann dir dein Vermieter etwas vergleichbares wie ein BKW nicht einfach so verbieten, meiner Meinung nach...
  16. docspengler's Profilbild
    Nahezu alle Punkte darin sind völliger Humbug, insbesondere zur "fachgerechten" Montage, Abnahme von Elektrikerfirma etc.. Ich würde das einfach ignorieren, da du ja nicht außen am Balkongeländer montieren darfst und somit keine Änderung der Fassade stattfindet. Somit muss die Aufstellung auf deinem Besitz (der Balkonoberfläche) erfolgen und hier hat der Vermieter keinerlei Handhabe, wie du deinen Besitz nutzt. Dass du auf deinem Balkon zum Selbstschutz natürlich für eine fachgerechte Montage sorgst, versteht sich von selbst.

    Morgen verlangen Vermieter dann eine "fachgerechte" Aufstellung von Sonnenschirmen, Stühlen oder die Abnahme eines Toasters in der Küche.
  17. PonyPisse's Profilbild
    Was das Thema "Eine Montage an der Fassade oder Balkonbrüstung ist nicht gestattet." angeht - eventuell wäre sowas eine Lösung. Es gibt mittlerweile ein paar Anbieter welche leichte Panel zur Montage mit Klettband am Balkongeländer anbieten. Wäre für mich nichts anderes wie z.B. das Anbringen von einem Sichtschutz am Balkon.

    commodore-home.com/pro…600
's Profilbild
Top-Händler