eingestellt am 4. Mai 2023 (eingestellt vor 4 h, 14 m)
Hallo zusammen,
ich habe heute die angehängte Genehmigung meines Vermieters erhalten. Es sind so viele Auflagen darin, dass sich ein Balkonkraftwerk wahrscheinlich erst nach 10 Jahren rentiert. Was haltet ihr davon, sind seine Forderungen berechtigt und mit welchen Argumenten könnte man da widersprechen?
Die beste Stelle im Schreiben: "Eine Montage an der Fassade oder Balkonbrüstung ist nicht gestattet."


VG und danke im Voraus
ich habe heute die angehängte Genehmigung meines Vermieters erhalten. Es sind so viele Auflagen darin, dass sich ein Balkonkraftwerk wahrscheinlich erst nach 10 Jahren rentiert. Was haltet ihr davon, sind seine Forderungen berechtigt und mit welchen Argumenten könnte man da widersprechen?
Die beste Stelle im Schreiben: "Eine Montage an der Fassade oder Balkonbrüstung ist nicht gestattet."


VG und danke im Voraus
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40 Kommentare
sortiert nachDarf das PV-Modul über die Balkonfläche hinausragen? Muss die Eigentümergemeinschaft sowas tolerieren (Sonnenschirme, Pflanzen, Markisen sind ja auch erlaubt). Falls nein, sollte es doch keine Probleme machen, wenn alles innerhalb der Balkonfläche bleibt (PV-Modul dann steiler anstellen um weiter nach vorne zu kommen wegen Verschattung vom Balkon drüber) Was meint ihr?
Ständer wird noch mit Betonplatten beschwert.
Die „beste“ Stelle ist absoluter Standard und kann der Vermieter bestimmen. Auch dass nirgendwo in die Fassade/am Geländer gebohrt werden darf.
Wohnst du in einem größeren Haus mit mehr als einem Eigentümer? Dann ist es eine WEG, was die Montage außen ohne Beschluss quasi unmöglich macht. Gibts bereits andere Mieter mit BKWs?
Edit: Ich würde das BKW genehmigen und auch montieren lassen, aber als Auflage eine fachgerechte Montage voraussetzen; hier siehts tatsächlich so aus als würde das eher implizit verboten werden. (bearbeitet)
Solange nach dem Rückbau der Panele keine Spuren oder Schäden zurückbleiben, die nicht so ohne weiteres beseitigt werden kann, ist das ganze sehr unproblematisch.
morgenpost.de/wir…tml (bearbeitet)
Ist ja auch (vermutlich) sein Haus. Wenn du etwas vermietest, möchtest du ja auch nicht, dass der Mieter die Sache beliebig verändert.
Da hilft nur warten, ob da noch gesetzlich etwas geregelt wird, was ja schon zur Sprache stand.
Bleiben letztendlich nur so "Aufsteller" für Dich? Die Frage mit der Beschädigung des Geländers habe ich mich natürlich auch schon gefragt: Da entstehen schon Schäden, oder?
Mach doch endlich ein gescheite Bild (bearbeitet)
Sowas als Zwischenlösung aufm Balkon stellen.
Der Vermieter möchte keine billige selbst hingepfuschte Solaranlage stehen haben die schlecht oder gar nicht gewartet wird ….
Im Ernstfall geht es um das Wohneigentum aller im Haus , und kann hohe Folgekosten haben … bei einem Schaden …
Am Ende ist jeder Nutzer für seinen Schaden selbst verantwortlich, deswegen habe ich ja auch keine Bauchmerzen mit den Versicherungsforderungen, aber mit dem Rest.
Alles andere ist halt kompletter Unsinn. Ein BKW muss nicht zwingend durch eine Firma bzw. Elektriker installiert werden. Dies wird lediglich empfohlen. Das ist ja einer der Vorteile an diese Kleinstanlage. VDE Normen sind lediglich Vorgaben eines Verbandes im Elektrobereich. Das sind keine gesetzlichen Regelungen worauf man sich berufen kann. Und auch dort ist vieles nicht fest geregelt, sondern weich umschrieben bzw. nur empfohlen.
Sobald andere Nachbarn Blumenkästen, Sonneschirme, Markisen, Sichtschutz an der Brüstung haben, kann dir dein Vermieter etwas vergleichbares wie ein BKW nicht einfach so verbieten, meiner Meinung nach...
Morgen verlangen Vermieter dann eine "fachgerechte" Aufstellung von Sonnenschirmen, Stühlen oder die Abnahme eines Toasters in der Küche.
commodore-home.com/pro…600