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Autokauf 2020 Auslieferung 2021 Mwst. draufzahlen?

eingestellt am 18. Jan 2021
Hallo Leute,

ich habe einen Neuwagen im Oktober 2020 bestellt. Die Auslieferung erfolgte aber nun im Januar 2021 und der Händler fordert nun 3% zusätzlich vom Kaufpreis, muss ich die nun bezahlen?
Der Händler hat mir nun folgenden Link einer Kanzlei zugesendet nachdem ich mich auf ADAC berufen hatte.
Im Internet unterscheiden sich die Aussagen dazu...

Im Kaufvertrag steht es so formuliert: Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten.

Danke für eure Hilfe schon Mal.
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100 Kommentare

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  1. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    Es zählt das Erfüllungs- bzw. Leistungsdatum, hier in 2021, demnach ist der Anspruch vermutlich berechtigt (bearbeitet)
  2. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    TonyBerlinKreuzberg18.01.2021 13:57

    Wenn im Vertrag als Auslieferung 2020 genannt ist, würde ich mich …Wenn im Vertrag als Auslieferung 2020 genannt ist, würde ich mich definitiv darauf berufen und nichts zahlen. Zur Not vom Anwalt prüfen lassen, wenn der Verkäufer sich quer stellt.


    Das Datum ist da leider irrelevant, es zählt die Formulierung des Kaufpreises bzw dessen Zusammensetzung, Zeitpunkt ist immer das Erfüllungs-/Leistungsdatum, also Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in diesem Fall
  3. syder's Profilbild
    syder
    Turaluraluralu20.01.2021 14:15

    Sowohl Lieferung, als auch Bezahlung sind 2021. Damit ist der Käs absolut …Sowohl Lieferung, als auch Bezahlung sind 2021. Damit ist der Käs absolut gegessen. Mit vollständig vorzeitiger Zahlung in 2020 hätte es klappen können.


    Beziehst du dich auf dem Fall vom TE oder sprichst du vor dir hin? Der Sachverhalt wurde doch schon ausführlich erörtert, somit ist deine Ausführung gelinde gesagt Schwachsinn.
  4. firewalker2k's Profilbild
    firewalker2k
    Kein Google benutzt? Der ADAC hat sich dieser Fragestellung auch schon angenommen: klick

    Demnach müsste die Differenz anscheinend vom Händler übernommen werden.
    (bearbeitet)
  5. shany7410's Profilbild
    shany7410
    schocker19.01.2021 13:36

    Mein Mann ist Autoverkäufer.... es ist so, daß jetzt die 19% gezahlt w …Mein Mann ist Autoverkäufer.... es ist so, daß jetzt die 19% gezahlt werden müssen... Konnte das auch nicht verstehen.


    Das ist richtig, fragt sich nur von wem?!
  6. GelöschterUser45309's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    Icecreamman18.01.2021 13:56

    Es zählt das Erfüllungs- bzw. Leistungsdatum, hier in 2021, demnach ist d …Es zählt das Erfüllungs- bzw. Leistungsdatum, hier in 2021, demnach ist der Anspruch vermutlich berechtigt



    Der Vertrag zählt je nachdem wie es dort drin steht bzw formuliert ist
    steht dort z.B. nur der Nettopreis plus "MwSt" ohne explizite Zahl, dann zahlt der Käufer nach... (bearbeitet)
  7. YeOldeChap's Profilbild
    YeOldeChap
    Andreiruss18.01.2021 14:50

    Man kann es ja erstmal nochmal versuchen ihm konkret aufzuschreiben und …Man kann es ja erstmal nochmal versuchen ihm konkret aufzuschreiben und dann abhängig von der Antwort natürlich RSV einschalten.



    RSV fragen, was die empfehlen.
    Alles andere ist doch nur Kaffeesatzleserei.
  8. DealerXXL's Profilbild
    DealerXXL
    Das Autohaus hat Mist gebaut und die wissen das auch
  9. deathlord's Profilbild
    deathlord
    Hast du mit dem Händler eine Bruttopreisvereinbarung oder nicht? Das kann dir hier keiner wissen. Davon hängt nämlich ab wer die Mehrmehrwertsteuer (höhö) trägt.
  10. Andreiruss's Profilbild
    Andreiruss Autor*in
    freewilly18.01.2021 14:15

    Wurden doch nun mehr als genug seriöse Quellen gepostet. Reicht Dir …Wurden doch nun mehr als genug seriöse Quellen gepostet. Reicht Dir nicht?-> Anwalt


    Mir reicht es, dem Händler aber scheinbar nicht.
  11. shany7410's Profilbild
    shany7410
    Turaluraluralu20.01.2021 14:15

    Sowohl Lieferung, als auch Bezahlung sind 2021. Damit ist der Käs absolut …Sowohl Lieferung, als auch Bezahlung sind 2021. Damit ist der Käs absolut gegessen. Mit vollständig vorzeitiger Zahlung in 2020 hätte es klappen können.


    Naja so „absolut“ scheint es nicht zu sein, wenn man sich zB die Rechtsauskunft des ADAC anguckt...
  12. Moosinninger's Profilbild
    Moosinninger
    Bei uns ist der Fall, Auto sollte im Dezember kommen, ist jetzt verschoben, aber bereits 2020 gezahlt.
    Da kann ich es mir eigentlich nicht vorstellen, das dann noch was kommt, mit "sie müssen nochmal 3% nachzahlen".
    Aber bin jetzt auf jeden Fall gespannt...
  13. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    Andreiruss18.01.2021 14:07

    Im Kaufpreis steht wie oben erwähnt Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann …Im Kaufpreis steht wie oben erwähnt Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten


    dann würde ich auch mal vorsichtig behaupten, Pech für den Händler...das allerdings durchzudrücken dürfte schwierig werden (bearbeitet)
  14. Andreiruss's Profilbild
    Andreiruss Autor*in
    syder18.01.2021 14:16

    Wohl leider ja ... weiß jetzt nicht den streitwert den die 3% ausmachen, …Wohl leider ja ... weiß jetzt nicht den streitwert den die 3% ausmachen, aber das wird bestimmt im Rahmen deiner Selbstbeteiligung sein (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast). Ansonsten musst du für dich entscheiden, wie viel Zeit und Lust du hast, dagegen vorzugehen. Er wird das Auto erstmal auf seinem Hof stehen lassen, bis du die 19% gezahlt hast.


    Es geht um ca. 800€. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
  15. El_Pato's Profilbild
    El_Pato
    Icecreamman18.01.2021 14:26

    ja natürlich, weil er de facto 19% abführen muss und nicht auf den 3%, die …ja natürlich, weil er de facto 19% abführen muss und nicht auf den 3%, die er zu wenig berechnet hat, sitzen bleiben will


    Korrekt. Aber das braucht ihn nicht interessieren, da man davon ausgeht dass der Verbraucher das nicht ausrechnen kann. (bearbeitet)
  16. syder's Profilbild
    syder
    Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg, wie auch immer sich der Händler noch verhalten mag. Kannst uns gerne auf dem laufenden halten, ich hoffe der Händler knickt von sich aus ein, befürchte aber das Gegenteil.
  17. BarTiger's Profilbild
    BarTiger
    Andreiruss18.01.2021 14:28

    Die Karre steht noch beim Händler auf dem Hof.


    Alternative:
    Zahlung unter Vorbehalt. RSV nutzen und ggfs. Schadensersatz durch Nutzungsausfall o.ä. fordern, wenn er die Karre nicht rausrückt.
    Da hilft wohl nur ein Anwaltsschreiben.
  18. donandre's Profilbild
    donandre
    Warum nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages in 2020 bestanden?

    Hätte doch jedem vorher klar sein müssen, dass ab 01.01. wieder 19% gilt....Klassisches Lehrgeld bezahlt, würde ich mal sagen.
  19. Andreiruss's Profilbild
    Andreiruss Autor*in
    donandre18.01.2021 15:22

    Warum nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages in 2020 bestanden?Hätte doch j …Warum nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages in 2020 bestanden?Hätte doch jedem vorher klar sein müssen, dass ab 01.01. wieder 19% gilt....Klassisches Lehrgeld bezahlt, würde ich mal sagen.


    Habe ich Einfluss darauf wann das Auto von Japan nach Deutschland ankommt? Da kann der Händler wohl auch nicht einfach mal das Auto herbeizaubern vor allem in Corona Zeiten wo alles ungewiss ist, also unnötiger Kommentar deinerseits.
  20. TonyBerlinKreuzberg's Profilbild
    TonyBerlinKreuzberg
    Wenn im Vertrag als Auslieferung 2020 genannt ist, würde ich mich definitiv darauf berufen und nichts zahlen. Zur Not vom Anwalt prüfen lassen, wenn der Verkäufer sich quer stellt.
  21. syder's Profilbild
    syder
    firewalker2k18.01.2021 13:58

    Kein Google benutzt? Der ADAC hat sich dieser Fragestellung auch schon …Kein Google benutzt? Der ADAC hat sich dieser Fragestellung auch schon angenommen: klickDemnach müsste die Differenz anscheinend vom Händler übernommen werden.


    Da steht alles drin, einfach in den Vertrag gucken und prüfen, welche Formulierung unterschrieben wurde.
  22. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    lad mal die geschwärzte Rechnung hoch oder poste die Formulierung hier
  23. syder's Profilbild
    syder
    Andreiruss18.01.2021 14:03

    Ob adac die Wahrheit letzter Instanz ist? Der Händler hat mir folgenden …Ob adac die Wahrheit letzter Instanz ist? Der Händler hat mir folgenden Link von einer Kanzlei zugeschickt, da steht es anders drinnen: link von Kanzlei


    Lustig, dass der Anwalt dort ein ADAC Vertragspartner ist aber seine Ausführungen widersprechen dem link von ADAC auch nicht, steht da nur anders formuliert mit der exakt gleichen Aussage drin.
  24. GelöschterUser45309's Profilbild
    Anonymer Benutzer
    Andreiruss18.01.2021 14:03

    Ob adac die Wahrheit letzter Instanz ist? Der Händler hat mir folgenden …Ob adac die Wahrheit letzter Instanz ist? Der Händler hat mir folgenden Link von einer Kanzlei zugeschickt, da steht es anders drinnen: link von Kanzlei



    erzähl doch einfach, welche Formulierung in deinem Kaufvertrag genutzt wird... wortwörtlich exakt.
  25. syder's Profilbild
    syder
    Andreiruss18.01.2021 14:07

    Im Kaufpreis steht wie oben erwähnt Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann …Im Kaufpreis steht wie oben erwähnt Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten


    Dann wäre es Punkt 2 beim adac link und der Händler ist ein Trottel und hat sich nicht ordentlich beraten lassen. Aber das wäre dann Glück für dich aber viel Spaß beim diskutieren ...
  26. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    Andreiruss18.01.2021 14:09

    Verstehe ich das richtig, das wenn der Bruttokaufpreis angegeben war noch …Verstehe ich das richtig, das wenn der Bruttokaufpreis angegeben war noch mit den 16% MwSt., muss ich die 3% nicht zahlen?


    da der Händler die 16% explizit in den Vertrag schreibt bzw. ausweist sind die in meinen Augen auch fix, aber wie schon erwähnt wurde - Recht haben, Recht bekommen ohne viel Diskussion und ggf. Anwalt wird das wohl nichts (bearbeitet)
  27. syder's Profilbild
    syder
    Andreiruss18.01.2021 14:14

    Den ADAC Artikel habe ich schon vor Wochen gelesen, und es ist mir bewusst …Den ADAC Artikel habe ich schon vor Wochen gelesen, und es ist mir bewusst das es so drin steht. Was bringt es aber wenn der Händler sich scheinbar quer stellt? Ich habe ihm den Link sogar bereits gesendet gehabt. Bleibt da nur der Weg zum Anwalt?


    Wohl leider ja ... weiß jetzt nicht den streitwert den die 3% ausmachen, aber das wird bestimmt im Rahmen deiner Selbstbeteiligung sein (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast). Ansonsten musst du für dich entscheiden, wie viel Zeit und Lust du hast, dagegen vorzugehen. Er wird das Auto erstmal auf seinem Hof stehen lassen, bis du die 19% gezahlt hast.
  28. El_Pato's Profilbild
    El_Pato
    Deutschland Verbraucherendpreise brutto. Der Händler versucht zu verarschen. Der Hersteller wird es richtig anziehen.
  29. Andreiruss's Profilbild
    Andreiruss Autor*in
    El_Pato18.01.2021 14:17

    Deutschland Verbraucherendpreise brutto. Der Händler versucht zu …Deutschland Verbraucherendpreise brutto. Der Händler versucht zu verarschen. Der Hersteller wird es richtig anziehen.


    Die berufen sich auf das Datum der Auslieferung und da gilt ja 19% wieder. Ohne Anwalt wird es wohl nichts
  30. BarTiger's Profilbild
    BarTiger
    Hast du die Karre schon?

    Halt auch abwägen, ob wegen 800€, der Händler mit Mahnung, Inkasso und co. kommen wird.
    Sonst halt einfach Anwaltschreiben kosten bei dir.

    dann lohnt sich das ganze für ihn wegen den streitwert wohl kaum noch, außer ist sowas wie ne BMW Niederlassung von BMW selbst, dann läuft höchstwahrscheinlich die ganze Maschinerie durch.
  31. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    Andreiruss18.01.2021 14:20

    Die berufen sich auf das Datum der Auslieferung und da gilt ja 19% wieder. …Die berufen sich auf das Datum der Auslieferung und da gilt ja 19% wieder. Ohne Anwalt wird es wohl nichts


    ja natürlich, weil er de facto 19% abführen muss und nicht auf den 3%, die er zu wenig berechnet hat, sitzen bleiben will (bearbeitet)
  32. Icecreamman's Profilbild
    Icecreamman
    El_Pato18.01.2021 14:27

    Korrekt. Aber das braucht ihn nicht interessieren.


    korrekt - deswegen ab zur RSV
  33. syder's Profilbild
    syder
    Andreiruss18.01.2021 14:30

    Die Vertragliche Regelung habe ich ja mehrmals schon hier reingeschrieben. …Die Vertragliche Regelung habe ich ja mehrmals schon hier reingeschrieben. Das ist die Frage wer nun Recht hat. Ich oder der Händler..


    Du hast Recht, zweifelsfrei. Du musst es nur noch durchgesetzt bekommen eventuell kommt eine Zahlung unter Vorbehalt in Frage, aber das sollte dann lieber ein Rechtsanwalt besprechen mit dir, da habe ich zu wenig Kompetenzen.
  34. syder's Profilbild
    syder
    YeOldeChap18.01.2021 14:53

    RSV fragen, was die empfehlen. Alles andere ist doch nur Kaffeesatzleserei.


    Sehe ich auch so. Der Händler hatte seine Chance, jetzt musst du dir eine Rechtsberatung holen.
  35. syder's Profilbild
    syder
    Lordarsch18.01.2021 15:12

    Es wurde doch schon zuhauf gesagt, maßgeblich ist der Mwst-Satz bei …Es wurde doch schon zuhauf gesagt, maßgeblich ist der Mwst-Satz bei Leistungserfüllung.Und klar ist auch, dass Endkunden beim Kauf der Bruttopreis benannt wird. Bei Bestellung galten 16%, entsprechend fand das Berücksichtigung im Angebot. Bei Leistungserbringung gelten 19% -> folglich zahlt der Kunde die Mehrkosten....Ist doch ganz einfach.Stellten wir bei mir im Büro eine Rechnung für erbrachte Leistungen aus Januar 2020 im Oktober 2020, waren es auch 19% Mwst. Stelle ich heute eine Rechnung für eine erbrachte Leistung aus Oktober 2020, rechne ich 16% Mwst ab.


    Und genau das ist Blödsinn bzw. widerspricht der geltenden Rechtslage. Ein Link von ADAC wurde ja schon gepostet, einfach mal durchlesen.
    Außerdem geht es um den Kaufvertrag, das ist etwas anderes als dein fiktives Beispiel. (bearbeitet)
  36. Lordarsch's Profilbild
    Lordarsch
    Andreiruss18.01.2021 15:33

    Ich habe es doch schon geschrieben: Im Kaufvertrag steht es so formuliert: …Ich habe es doch schon geschrieben: Im Kaufvertrag steht es so formuliert: Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten.Folglich also Bruttopreis



    Ja doch. Habe ich gelesen.
    Ich führte in diesem zusammenhang aber eben auch aus, dass meiner Meinung nach selbstverständlich die 19% zu entrichten sind, weil Du das Auto in 2021 übernimmst.
    Und, weil Du als Endkunde im Vorfeld wissen musst, was Dich diese Leistung am Ende kostet. Bekommst Du ein Angbot im 3./4. Quartal 2020, dann Nettopreis X + 16% Mwst. = Bruttopreis. Das ist Deine Endsumme.
    Bekommst Du Deine bestellte Leitung ab 01/2021 zahlst Du eben Nettopreis X + 19% Mwst. Für die Festlegung der Mwst. kann auch Dein Vertragspartner nichts, der reicht die nur weiter.

    Gibt Die Dein Vertragspartner als Angebot über Nettopreis X + ?? Mwst., zuckst Du auch mit den Achseln und fragst was Du jetzt zahlen sollst....
  37. anditheke47's Profilbild
    anditheke47
    Ich verstehe die weitere Diskussion hier auch nicht. Die Regelungen im Internet widersprechen sich und überraschenderweise sind sie hier auch nicht eindeutig. Aber es gab schon gute Hinweise und Ratschläge. Was erwartest du denn jetzt noch hier?

    Und vor allem: Wie verbessert es deine Situation? Willst du dem Händler einen Link zu der Diskussion hier schicken, damit er einsichtig wird?
  38. DealerXXL's Profilbild
    DealerXXL
    Vertrag mit Bruttokaufpreis. Genau den Betrag zahlst Du. Hat der Händler Pech gehabt.
  39. Lordarsch's Profilbild
    Lordarsch
    Offensichtlich nicht.
    Dein Angebot heißt Netto+MwSt, nicht Festpreis X. Siehe auch die Ausführungen des ADAC.
  40. firewalker2k's Profilbild
    firewalker2k
    Lordarsch18.01.2021 16:18

    Offensichtlich nicht.Dein Angebot heißt Netto+MwSt, nicht Festpreis X. …Offensichtlich nicht.Dein Angebot heißt Netto+MwSt, nicht Festpreis X. Siehe auch die Ausführungen des ADAC.



    Und der ADAC sagt doch genau:

    "Steht im Vertrag der Nettokaufpreis zuzüglich 16 Prozent, dann müssen die 3 Prozent Differenz vom Händler übernommen werden."

    Irgendwie berufst du dich darauf, sagst aber dennoch das Gegenteil (bearbeitet)
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