Vorab:
-Installiert wurde ein 680W Balkonkraftwerk mit 600W Wechselrichter (aus einem Deal hier).
-Montage auf Gartenhütte, Einspeisung mit Schuko (nicht mit normkonformen Wieland-Stecker)
-Balkonkraftwerk ist im MaStR eingetragen und bei der Stadtwerke (Betreiber) gemeldet.
-Einen Zweirichtungszähler hat die Stadtwerke vor 3 Jahren schon gesetzt.
Problem?:
-Eine erforderliche spezielle Energiesteckdose ist nicht gesetzt. Diese SOLL von einem Fachbetrieb installiert werden. (Elektriker im Ruhestand darf das wohl nicht selbst machen!?)
-Bei der Anmeldung habe ich (selbstverständlich) angegeben das der Betrieb über eine spezielle Energiesteckdose gegeben ist...
-> Nun verlangt der Netzbetreiber eine zwingende Abnahme durch zertifizierte Techniker.
Ist das rechtens, muss ich die ins Haus (oder in den Garten lassen)?
-> Kann der Netzbetreiber das Betreiben des Balkonkraftwerkes unterlassen?
Danke
und ja... bitte keine Grundsatzdiskussion
30 Kommentare
sortiert nachMit sowas sollte Ruhe sein wenn der Zähler noch gegen ein Zweirichtungszähler getauscht werden soll kannst du es auch noch dazuschreiben das dies auf Kosten des Netzbetreibers erfolgen kann.
Die einfachste Lösung, melde die Anlage als stillgelegt und lasse die Anlage laufen
Es gibt keine Hausdurchsuchungen um die Stillegung zu kontrollieren bzw. einfach Stecker ziehen und sie ist stillgelegt Einfach die Anlage laufen lassen....und nix anmelden
Du könntest natürlich auch mit dem Sachbearbeiter diskutieren und Gesetze usw. nennen, ist langwierig und den Sachbearbeiter interessieren leider die Gesetzte nicht. Von daher, melde Stilllegung... (bearbeitet)
Ist nicht erforderlich
-Bei der Anmeldung habe ich (selbstverständlich) angegeben das der Betrieb über eine spezielle Energiesteckdose gegeben ist...
War nicht nötig, und dadurch sind die erst auf dich aufmerksam geworden.
Ich würde ab jetzt einfach nichts tun und Strom ernten.
-> Nun verlangt der Netzbetreiber eine zwingende Abnahme durch zertifizierte Techniker.
Ist das rechtens, muss ich die ins Haus (oder in den Garten lassen)?
-> Kann der Netzbetreiber das Betreiben des Balkonkraftwerkes unterlassen?
Das musst du nicht!
Der Rest geht die nichts an.
Bist ja unter der Obergrenze der Leistung die Abnahmepflichtig ist.
Ja, habe ICH.
u.a Richtlinien - Mini-PV, Photovoltaik, Balkonkraftwerk - mydealz.de
Plug&Play Solar/Balkonkraftwerk - mydealz.de
Nur wird man da nicht viel schlauer draus...
Anstelle mich zu belehren, wäre eine Antwort hilfreicher gewesen. Nun ist die Diskussion hier um zwei sinnfreie Antworten länger. (bearbeitet)
Der Netzbetreiber ist keine Behörde!
Klar müssen tut ers nicht, aber die Behörden interessiert das leider nunmal nicht
Zweirichtungszähler ist ja schon beim Hauskauf gesetzt worden.
Danke für die hilfreichen Kommentare.
Bei dem von mir verbauten WR war eine Bescheinigung dabei, die entsprechende Normen nachweist. Daher Bestätigung ohne Einspeisesteckdose erhalten.
Beste Idee!
Habe bis jetzt keinen aufs Grundstück gelassen. Mittlerweile ist aber auch ruhig geworden.
Unsere Gemeinde hat anscheinend etwas gegen die PV Anlagen.
Einsparung von März bis heute knappe 150€ ️ (bearbeitet)