eingestellt am 20. Jul 2021
Hey hat jemand Erfahrungen damit gemacht sich die Gebühren zurückzuholen?
Es werden bei Finanztip beispielsweise folgende Dienste genannt:
Gansel/Spreefels + Justify
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Gansel/Spreefels + Justify
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32 Kommentare
sortiert nachAlso ich habe meiner Bank geschrieben: Ich hätte bitte gerne Gebühren zurück wegen Urteil Cyber.
Und daraufhin habe ich pauschal 5000€ Kontogebühren für die letzten 30Jahre überwiesen bekommen, war also ganz simpel
Wobei ich die Aussage relativieren muss, wenn sich jemand bei/von Diverses beraten lässt, dann kommt er mit so einem Geier vielleicht doch besser
WORAUF ICH ABER DRINGEND HINWEISEN MÖCHTE:
Es sollen vermehrt Konten von Leuten, die das gemacht haben, seitens der Bank gekündigt worden sein, was völlig legal ist. Nur damit hinterher keiner sagt, er hätte von nix gewusst (bearbeitet)
Die Forderung muss durch den Kunden benannt werden. Briefe, mit Pauschalen nicht benannten Forderungen werden in der Regel abgelehnt.
Unter Umständen gibt es dann die Kündigung der Bank, sofern euer Kundenverhältnis nicht mit anderen Verträgen (z.B. Kredit) gespickt ist. Und abschließend: Das BGH-Urteil wird definitiv eins erreichen - es wird teurer. Für beide Seiten. (bearbeitet)
Die Forderung muss konkret benannt werden. Was die Bank macht, liegt im Ermessen der Bank. Ich bin übrigens kein Papagei sondern ein Kuckuck. Guckguck (bearbeitet)
Eine dritte Bank hat mir unaufgefordert geschrieben, dass sie ihren Kunden die Entgelte erstatten. Entgelte habe ich hier aber nicht gezahlt.
Eine vierte Bank (und jetzt wird es spannend) hat mir eine Mail geschickt und auf eine SMS hingewiesen, in der ich einen Link finde, mit dem ich der Änderung der AGB auch für die Vergangenheit (!!!) zustimmen soll. Ich vermute, dass sich die Bank mit der nachträglichen Zustimmung zu den Änderungen der AGB um die Erstattung der Entgelte drücken möchte. Da ich bei dem Konto weder Entgelte gezahlt habe noch das Konto weiterhin benötige, werde ich hier gar nichts machen und mal schauen, was die Bank dann macht.
Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so ist, dass mit Ablauf des laufenden Jahres die Ansprüche aus 2018 verjähren.
Die Mär mit den Kontokündigungen hält sich auch vehement, nen konkreten Fall konnte aber noch keiner nennen. Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die Grundrechte direkt gebunden sind, dürfen nur basierend auf einem sachgerechten Grund kündigen. Hat auch der BGH entschieden. Und ein sachgerechter Grund zur Kündigung ist die rechtmäßige Entgeltrückforderung mitnichten.
Auch die Hinhaltetaktik ist unzulässig, am besten direkt Frist setzen und bei Versäumnis ab damit zum Ombudsmann.
Betrifft aus unser Familie auch ein paar Leute, werde da mal Rücksprache halten und hier berichten.
Doch auch dann. So zumindest Stiftung Warentest. Wenn die Bank ohne Zustimmung automatisch kostenlose Kontomodelle in andere kostenpflichtige Modelle überführt ist das genauso eine unrechtmäßige Gebührenerhöhung. Der Grund für die Kontomodelländerung spielt dabei keine Rolle.
Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto z.B. mit Erreichen eines bestimmten Alters oder Ende des Studiums etc. kostenpflichtig wird. (bearbeitet)
Das mit den Gebühren ist doch Korinthenkackerei, auch wenn es per se zutrifft. Umgangssprache nennt man sowas.
Die Forderung muss auch nicht konkret benannt werden, es kann -speziell bei der Postbank, um die es in dem Urteil konkret geht- den Zeitpunkt benannt werden ("... fordere ich alle seit dem xx.xx.20xx berechneten Kontoführungsentgelte zurück...) oder man verlangt eine Entgeltaufstellung gem. § 10 ZKG.
Bezüglich der möglichen Kündigung brauche ich keinen Papagei.
Amateur. Da war noch viel mehr drin.
Ab Oktober 2018 sollte EA abrufbar sein. Einfach bei der Bank nachfragen.
Naja, die Ansprüche verjähren erst, wenn der Anspruch entstanden ist (grds. hier zB 2018) und der Gläubiger (= der Kunde) von dem Anspruch begründenen Umständen (= Erhöhung unrechtmäßig) Kenntnis erlangt hat bzw. grob fahrlässige Kenntnis nicht erlangt hat, § 199 BGB. Ich persönliche glaube kaum, dass man sagen konnte, dass für alle 2018 bereits der Anspruch der Bankkunden auf Rückzahlung erkennbar war... Dass zunächst höchstrichterlich entschieden werden musste, ist oftmals ein Anzeichen, dass es nicht ganz offensichtlich erkennbar war. Aber nur meine persönliche Einschaätzung.
Aktenzeichen: XI ZR 214/14
Mein Hinweis mit der Hinhaltetaktik bezieht sich auf den Kommentar von Guddi1985, der - so wie ich es verstanden habe - seinen konkreten Anspruch gegen die Sparkasse Mainfranken bereits geltend gemacht hat und erst nach 5 Wochen einen Brief erhielt, dass man um Geduld bitte und das BGH-Urteil auswerten wolle.
Darauf kann man sich einlassen, muss es aber nicht. Im letzteren Fall setzt man dann eine Frist und gibt die Sache bei Verstreichen an den Ombudsmann.
Das trifft es ziemlich gut
Die zahlen nur Gebühren
Da ich in den letzten Jahren keine Kontogebühren gezahlt habe ist es für mich nicht so interessant.
Interessant fand ich aber auch den Artikel zu den Prämiensparverträgen bei den Sparkassen. Hier hatten die Sparkassen massiv und eigenmächtig die Zinsen gesenkt. Es soll nun Möglichkeiten geben auch hier seine Rechte durchzusetzen.....
Das ist das was mich abhält und weswegen ich bis zum Ende des Jahres warte und hoffe infos zu bekommen ob wer gekündigt wurde...
1822... (bearbeitet)
Ich vermute, dass hier das BGH-Urteil nicht zur Anwendung kommen könnte?
Ist es damit nicht umso freundlicher?
Hm, genau das meine ich ja. Die Sparkasse hat von sich aus das Kontomodell geändert, das bisherige war aber nur bis zu einem gewissen Alter "nutzbar".
Ich müsste nun mal nach gucken, ob das Maximalalter beim vorherigem Kontomodell schon bei Vertragsschluss so feststand.
Bei den üblichen Jugend/Ausbildungs/Studenten/Jungeleute-Konten ist das ja so, daß maximale Altersgrenzen von vornherein angekündigt sind, Vertragsbestandteil werden und die Gebührenpflicht danach nicht unrechtmäßig ist. Insofern hat die Bank auch noch nicht von sich aus das Kontomodell geändert bei der Umstellung, sondern das beruht auf der gemeinsamen Vereinbarung zu Vertragsschluss.
So weit mir bekannt, hemmt das Anschreiben der Banken nicht die Verjährung der Ansprüche. Erst das Einschalten des Ombudsmannes hemmt die Verjährung. D.h. spätestens im Herbst oder allerspätestens bis Ende des Jahres den Ombudsmann einschalten, damit die Ansprüche für das Jahr 2018 nicht verjähren.
Noch einen Schritt weiter: das Konto, in das man automatisch aufgrund Alter rutscht, war beim Abschluss des Jugendkontos kostenlos. Zwischenzeitlich wurde es aber kostenpflichtig, natürlich ohne aktive Kundenzustimmung. Was dann?
Ps: man kann es auch übertreiben.
Da sollte die die Entgeltaufstellung weiterhelfen. Die kannst du kostenfrei anfordern.
Welches Urteil (AZ) besagt das denn? Und sind andere Unternehmen nicht an die "Grundrechte" gebunden?
Ohne einen konkreten Anspruch gibt es auch keine Fristen und somit auch kein "Hinhalten". Mal kurz ein Schreiben "Rechnet mal aus was ich zu kriegen habe liebe Gegenseite" oder "Ich hab ganz vielleicht irgendwas von euch zu kriegen, schickt mir das mal bis nächsten Monat" genügt wahrlich nicht. (bearbeitet)
ne, die werden anderweitig von der bank aufn arm genommen und merken es nicht mal.
merke: es gibts nichts umsonst im leben
Solange mich das "auf den Arm nehmen" nix kostet ist alles ok