eingestellt am 20. Jul 2021
Hey hat jemand Erfahrungen damit gemacht sich die Gebühren zurückzuholen?

Es werden bei Finanztip beispielsweise folgende Dienste genannt:

Gansel/Spreefels + Justify
Zusätzliche Info
Sonstiges
Sag was dazu

32 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Xy-Ungeloest's Profilbild
    Hauptsache ,,Skandal“ in der Überschrift

    Also ich habe meiner Bank geschrieben: Ich hätte bitte gerne Gebühren zurück wegen Urteil Cyber.
    Und daraufhin habe ich pauschal 5000€ Kontogebühren für die letzten 30Jahre überwiesen bekommen, war also ganz simpel
  2. Sam_Hawkins's Profilbild
    Erstens braucht dafür wirklich keiner einen externen Dienstleister, Musterbrief runterladen, unterschreiben, fertich.

    Wobei ich die Aussage relativieren muss, wenn sich jemand bei/von Diverses beraten lässt, dann kommt er mit so einem Geier vielleicht doch besser


    WORAUF ICH ABER DRINGEND HINWEISEN MÖCHTE:

    Es sollen vermehrt Konten von Leuten, die das gemacht haben, seitens der Bank gekündigt worden sein, was völlig legal ist. Nur damit hinterher keiner sagt, er hätte von nix gewusst (bearbeitet)
  3. quak1's Profilbild
    Welche Gebühren genau willst Du zurück? Warum braucht man dazu irgendwelche Geier?
  4. WatchAddict's Profilbild
    Die Deutsche Bank schreibt alle „betroffenen Kunden“ selbstständig und proaktiv an und kündigt damit eine entsprechende, automatische Erstattung an. Das bewerte ich positiv. Mal dem pauschalen Bankenbashing entgegengesetzt…
  5. cibFel's Profilbild
    Gebühren gibt es nur beim Amt. Man kann von der Bank Entgelte zurück verlangen, aber keine Gebühren.

    Die Forderung muss durch den Kunden benannt werden. Briefe, mit Pauschalen nicht benannten Forderungen werden in der Regel abgelehnt.

    Unter Umständen gibt es dann die Kündigung der Bank, sofern euer Kundenverhältnis nicht mit anderen Verträgen (z.B. Kredit) gespickt ist. Und abschließend: Das BGH-Urteil wird definitiv eins erreichen - es wird teurer. Für beide Seiten. (bearbeitet)
  6. cibFel's Profilbild
    Sam_Hawkins20.07.2021 20:28

    Das mit den Gebühren ist doch Korinthenkackerei, auch wenn es per se …Das mit den Gebühren ist doch Korinthenkackerei, auch wenn es per se zutrifft. Umgangssprache nennt man sowas.Die Forderung muss auch nicht konkret benannt werden, es kann -speziell bei der Postbank, um die es in dem Urteil konkret geht- den Zeitpunkt benannt werden ("... fordere ich alle seit dem xx.xx.20xx berechneten Kontoführungsentgelte zurück...) oder man verlangt eine Entgeltaufstellung gem. § 10 ZKG.Bezüglich der möglichen Kündigung brauche ich keinen Papagei.


    Die Forderung muss konkret benannt werden. Was die Bank macht, liegt im Ermessen der Bank. Ich bin übrigens kein Papagei sondern ein Kuckuck. Guckguck (bearbeitet)
  7. Dendrik's Profilbild
    Eine Bank und ein Broker, die ich um Erstattung der Entgelte aufgefordert habe, prüfen das Ganze seit einiger Zeit.

    Eine dritte Bank hat mir unaufgefordert geschrieben, dass sie ihren Kunden die Entgelte erstatten. Entgelte habe ich hier aber nicht gezahlt.

    Eine vierte Bank (und jetzt wird es spannend) hat mir eine Mail geschickt und auf eine SMS hingewiesen, in der ich einen Link finde, mit dem ich der Änderung der AGB auch für die Vergangenheit (!!!) zustimmen soll. Ich vermute, dass sich die Bank mit der nachträglichen Zustimmung zu den Änderungen der AGB um die Erstattung der Entgelte drücken möchte. Da ich bei dem Konto weder Entgelte gezahlt habe noch das Konto weiterhin benötige, werde ich hier gar nichts machen und mal schauen, was die Bank dann macht.
  8. Tonschi2's Profilbild
    WatchAddict20.07.2021 23:23

    Die Deutsche Bank schreibt alle „betroffenen Kunden“ selbstständig und proa …Die Deutsche Bank schreibt alle „betroffenen Kunden“ selbstständig und proaktiv an und kündigt damit eine entsprechende, automatische Erstattung an. Das bewerte ich positiv. Mal dem pauschalen Bankenbashing entgegengesetzt…



    Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so ist, dass mit Ablauf des laufenden Jahres die Ansprüche aus 2018 verjähren.

    Die Mär mit den Kontokündigungen hält sich auch vehement, nen konkreten Fall konnte aber noch keiner nennen. Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die Grundrechte direkt gebunden sind, dürfen nur basierend auf einem sachgerechten Grund kündigen. Hat auch der BGH entschieden. Und ein sachgerechter Grund zur Kündigung ist die rechtmäßige Entgeltrückforderung mitnichten.

    Auch die Hinhaltetaktik ist unzulässig, am besten direkt Frist setzen und bei Versäumnis ab damit zum Ombudsmann.

    Betrifft aus unser Familie auch ein paar Leute, werde da mal Rücksprache halten und hier berichten.

    HouseMD20.07.2021 23:38

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn einen die Bank vor 1-2 Jahren nach …Wie sieht es eigentlich aus, wenn einen die Bank vor 1-2 Jahren nach Ankündigung, aber ohne eingeforderte Zustimmung des Kunden, in einen kostenpflichtigen Tarif verschoben hat, mit der Begründung der bisherige sei nur für Personen bis zu einem bestimmten Alter? Ich vermute, dass hier das BGH-Urteil nicht zur Anwendung kommen könnte?



    Doch auch dann. So zumindest Stiftung Warentest. Wenn die Bank ohne Zustimmung automatisch kostenlose Kontomodelle in andere kostenpflichtige Modelle überführt ist das genauso eine unrechtmäßige Gebührenerhöhung. Der Grund für die Kontomodelländerung spielt dabei keine Rolle.
    Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto z.B. mit Erreichen eines bestimmten Alters oder Ende des Studiums etc. kostenpflichtig wird. (bearbeitet)
  9. Sam_Hawkins's Profilbild
    cibFel20.07.2021 19:55

    Gebühren gibt es nur beim Amt. Man kann von der Bank Entgelte zurück v …Gebühren gibt es nur beim Amt. Man kann von der Bank Entgelte zurück verlangen, aber keine Gebühren.Die Forderung muss durch den Kunden benannt werden. Briefe, mit Pauschalen nicht benannten Forderungen werden in der Regel abgelehnt.Unter Umständen gibt es dann die Kündigung der Bank, sofern euer Kundenverhältnis nicht mit anderen Verträgen (z.B. Kredit) gespickt ist. Und abschließen: Das BGH-Urteil wird definitiv eins erreichen - es wird teurer. Für beide Seiten.


    Das mit den Gebühren ist doch Korinthenkackerei, auch wenn es per se zutrifft. Umgangssprache nennt man sowas.

    Die Forderung muss auch nicht konkret benannt werden, es kann -speziell bei der Postbank, um die es in dem Urteil konkret geht- den Zeitpunkt benannt werden ("... fordere ich alle seit dem xx.xx.20xx berechneten Kontoführungsentgelte zurück...) oder man verlangt eine Entgeltaufstellung gem. § 10 ZKG.

    Bezüglich der möglichen Kündigung brauche ich keinen Papagei.
  10. Produkttester's Profilbild
    Xy-Ungeloest20.07.2021 19:17

    Hauptsache ,,Skandal“ in der Überschrift Also ich habe meiner Ba …Hauptsache ,,Skandal“ in der Überschrift Also ich habe meiner Bank geschrieben: Ich hätte bitte gerne Gebühren zurück wegen Urteil Cyber. Und daraufhin habe ich pauschal 5000€ Kontogebühren für die letzten 30Jahre überwiesen bekommen, war also ganz simpel


    Amateur. Da war noch viel mehr drin.
  11. cibFel's Profilbild
    cixer21.07.2021 12:19

    Kommentar gelöscht



    Ab Oktober 2018 sollte EA abrufbar sein. Einfach bei der Bank nachfragen.
  12. _Grav1ty_'s Profilbild
    Tonschi220.07.2021 23:49

    Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so …Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so ist, dass mit Ablauf des laufenden Jahres die Ansprüche aus 2018 verjähren.Die Mär mit den Kontokündigungen hält sich auch vehement, nen konkreten Fall konnte aber noch keiner nennen. Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die Grundrechte direkt gebunden sind, dürfen nur basierend auf einem sachgerechten Grund kündigen. Hat auch der BGH entschieden. Und ein sachgerechter Grund zur Kündigung ist die rechtmäßige Entgeltrückforderung mitnichten.Auch die Hinhaltetaktik ist unzulässig, am besten direkt Frist setzen und bei Versäumnis ab damit zum Ombudsmann.Betrifft aus unser Familie auch ein paar Leute, werde da mal Rücksprache halten und hier berichten.Doch auch dann. So zumindest Stiftung Warentest. Wenn die Bank ohne Zustimmung automatisch kostenlose Kontomodelle in andere kostenpflichtige Modelle überführt ist das genauso eine unrechtmäßige Gebührenerhöhung. Der Grund für die Kontomodelländerung spielt dabei keine Rolle.Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto z.B. mit Erreichen eines bestimmten Alters oder Ende des Studiums etc. kostenpflichtig wird.



    Naja, die Ansprüche verjähren erst, wenn der Anspruch entstanden ist (grds. hier zB 2018) und der Gläubiger (= der Kunde) von dem Anspruch begründenen Umständen (= Erhöhung unrechtmäßig) Kenntnis erlangt hat bzw. grob fahrlässige Kenntnis nicht erlangt hat, § 199 BGB. Ich persönliche glaube kaum, dass man sagen konnte, dass für alle 2018 bereits der Anspruch der Bankkunden auf Rückzahlung erkennbar war... Dass zunächst höchstrichterlich entschieden werden musste, ist oftmals ein Anzeichen, dass es nicht ganz offensichtlich erkennbar war. Aber nur meine persönliche Einschaätzung.
  13. Tonschi2's Profilbild
    gloobzy21.07.2021 12:01

    Welches Urteil (AZ) besagt das denn?


    Aktenzeichen: XI ZR 214/14

    gloobzy21.07.2021 12:01

    Ohne einen konkreten Anspruch gibt es auch keine Fristen und somit auch …Ohne einen konkreten Anspruch gibt es auch keine Fristen und somit auch kein "Hinhalten".


    Mein Hinweis mit der Hinhaltetaktik bezieht sich auf den Kommentar von Guddi1985, der - so wie ich es verstanden habe - seinen konkreten Anspruch gegen die Sparkasse Mainfranken bereits geltend gemacht hat und erst nach 5 Wochen einen Brief erhielt, dass man um Geduld bitte und das BGH-Urteil auswerten wolle.

    Darauf kann man sich einlassen, muss es aber nicht. Im letzteren Fall setzt man dann eine Frist und gibt die Sache bei Verstreichen an den Ombudsmann.
  14. cald's Profilbild
    Ich habe dazu auch noch einen Beitrag erstellt (da ich diesen hier erst später gefunden habe): mydealz.de/dis…106
  15. Guddi1984's Profilbild
    Die Sparkasse Mainfranken sitzt es Moment mit hinhalte Taktik aus auf die schriftliche Aufforderung. Ein Schreiben mit Bestätigung bzw bitte um Zeit um das Urteil des BGHauszuwerten und ein Anruf in Abwesenheit von denen bisher.(nach 5 Wochen) (bearbeitet)
  16. Xy-Ungeloest's Profilbild
    cibFel20.07.2021 19:55

    Gebühren gibt es nur beim Amt. Man kann von der Bank Entgelte zurück v …Gebühren gibt es nur beim Amt. Man kann von der Bank Entgelte zurück verlangen, aber keine Gebühren.Die Forderung muss durch den Kunden benannt werden. Briefe, mit Pauschalen nicht benannten Forderungen werden in der Regel abgelehnt.Unter Umständen gibt es dann die Kündigung der Bank, sofern euer Kundenverhältnis nicht mit anderen Verträgen (z.B. Kredit) gespickt ist. Und abschließend: Das BGH-Urteil wird definitiv eins erreichen - es wird teurer. Für beide Seiten.


    Das trifft es ziemlich gut
  17. Dodgerone's Profilbild
    Echte MyDealzer zahlen doch keine Bankentgelte... tse tse...
  18. cibFel's Profilbild
    Dodgerone20.07.2021 21:20

    Echte MyDealzer zahlen doch keine Bankentgelte... tse tse...



    Die zahlen nur Gebühren
  19. su.anne's Profilbild
    Ja, ich habe auch die Finanztest gelesen. Für den, der übermäßige Konto Gebühren gezahlt hat für den könnte ein Anruf bei den genannten Diensten durch aus sinnvoll sein.
    Da ich in den letzten Jahren keine Kontogebühren gezahlt habe ist es für mich nicht so interessant.

    Interessant fand ich aber auch den Artikel zu den Prämiensparverträgen bei den Sparkassen. Hier hatten die Sparkassen massiv und eigenmächtig die Zinsen gesenkt. Es soll nun Möglichkeiten geben auch hier seine Rechte durchzusetzen.....
  20. jokergermany's Profilbild
    Sam_Hawkins20.07.2021 19:30

    WORAUF ICH ABER DRINGEND HINWEISEN MÖCHTE:Es sollen vermehrt Konten von …WORAUF ICH ABER DRINGEND HINWEISEN MÖCHTE:Es sollen vermehrt Konten von Leuten, die das gemacht haben, seitens der Bank gekündigt worden sein, was völlig legal ist. Nur damit hinterher keiner sagt, er hätte von nix gewusst


    Das ist das was mich abhält und weswegen ich bis zum Ende des Jahres warte und hoffe infos zu bekommen ob wer gekündigt wurde...

    1822... (bearbeitet)
  21. HouseMD's Profilbild
    Wie sieht es eigentlich aus, wenn einen die Bank vor 1-2 Jahren nach Ankündigung, aber ohne eingeforderte Zustimmung des Kunden, in einen kostenpflichtigen Tarif verschoben hat, mit der Begründung der bisherige sei nur für Personen bis zu einem bestimmten Alter?

    Ich vermute, dass hier das BGH-Urteil nicht zur Anwendung kommen könnte?
  22. WatchAddict's Profilbild
    Tonschi220.07.2021 23:49

    Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so …Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so ist, dass mit Ablauf des laufenden Jahres die Ansprüche aus 2018 verjähren.


    Ist es damit nicht umso freundlicher?
  23. HouseMD's Profilbild
    Tonschi220.07.2021 23:49

    Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto …Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto z.B. mit Erreichen eines bestimmten Alters oder Ende des Studiums etc. kostenpflichtig wird.


    Hm, genau das meine ich ja. Die Sparkasse hat von sich aus das Kontomodell geändert, das bisherige war aber nur bis zu einem gewissen Alter "nutzbar".

    Ich müsste nun mal nach gucken, ob das Maximalalter beim vorherigem Kontomodell schon bei Vertragsschluss so feststand.
  24. Turaluraluralu's Profilbild
    HouseMD21.07.2021 00:02

    Hm, genau das meine ich ja. Die Sparkasse hat von sich aus das Kontomodell …Hm, genau das meine ich ja. Die Sparkasse hat von sich aus das Kontomodell geändert, das bisherige war aber nur bis zu einem gewissen Alter "nutzbar". Ich müsste nun mal nach gucken, ob das Maximalalter beim vorherigem Kontomodell schon bei Vertragsschluss so feststand.


    Bei den üblichen Jugend/Ausbildungs/Studenten/Jungeleute-Konten ist das ja so, daß maximale Altersgrenzen von vornherein angekündigt sind, Vertragsbestandteil werden und die Gebührenpflicht danach nicht unrechtmäßig ist. Insofern hat die Bank auch noch nicht von sich aus das Kontomodell geändert bei der Umstellung, sondern das beruht auf der gemeinsamen Vereinbarung zu Vertragsschluss.
  25. Dendrik's Profilbild
    Tonschi220.07.2021 23:49

    Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so …Sollte man aber im Auge haben, damit das Timing der DB nicht "zufällig" so ist, dass mit Ablauf des laufenden Jahres die Ansprüche aus 2018 verjähren.Die Mär mit den Kontokündigungen hält sich auch vehement, nen konkreten Fall konnte aber noch keiner nennen. Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die Grundrechte direkt gebunden sind, dürfen nur basierend auf einem sachgerechten Grund kündigen. Hat auch der BGH entschieden. Und ein sachgerechter Grund zur Kündigung ist die rechtmäßige Entgeltrückforderung mitnichten.Auch die Hinhaltetaktik ist unzulässig, am besten direkt Frist setzen und bei Versäumnis ab damit zum Ombudsmann.Betrifft aus unser Familie auch ein paar Leute, werde da mal Rücksprache halten und hier berichten.Doch auch dann. So zumindest Stiftung Warentest. Wenn die Bank ohne Zustimmung automatisch kostenlose Kontomodelle in andere kostenpflichtige Modelle überführt ist das genauso eine unrechtmäßige Gebührenerhöhung. Der Grund für die Kontomodelländerung spielt dabei keine Rolle.Anders ist es nur wenn bei Abschluss bereits feststand, dass das Konto z.B. mit Erreichen eines bestimmten Alters oder Ende des Studiums etc. kostenpflichtig wird.



    So weit mir bekannt, hemmt das Anschreiben der Banken nicht die Verjährung der Ansprüche. Erst das Einschalten des Ombudsmannes hemmt die Verjährung. D.h. spätestens im Herbst oder allerspätestens bis Ende des Jahres den Ombudsmann einschalten, damit die Ansprüche für das Jahr 2018 nicht verjähren.
  26. ChrisXSB's Profilbild
    Meine Sparkasse hat zu z.b. seit 5 Jahren die Entgelte nicht erhöht, dann bekomme ich natürlich auch nichts zurück
  27. tib's Profilbild
    Turaluraluralu21.07.2021 03:41

    Bei den üblichen Jugend/Ausbildungs/Studenten/Jungeleute-Konten ist das ja …Bei den üblichen Jugend/Ausbildungs/Studenten/Jungeleute-Konten ist das ja so, daß maximale Altersgrenzen von vornherein angekündigt sind, Vertragsbestandteil werden und die Gebührenpflicht danach nicht unrechtmäßig ist. Insofern hat die Bank auch noch nicht von sich aus das Kontomodell geändert bei der Umstellung, sondern das beruht auf der gemeinsamen Vereinbarung zu Vertragsschluss.


    Noch einen Schritt weiter: das Konto, in das man automatisch aufgrund Alter rutscht, war beim Abschluss des Jugendkontos kostenlos. Zwischenzeitlich wurde es aber kostenpflichtig, natürlich ohne aktive Kundenzustimmung. Was dann?

    Ps: man kann es auch übertreiben.
  28. cibFel's Profilbild
    cixer21.07.2021 11:41

    Kommentar gelöscht


    Da sollte die die Entgeltaufstellung weiterhelfen. Die kannst du kostenfrei anfordern.
  29. J0rd4N's Profilbild
    ich hab schon in diesem thread berichtet wie es bei meiner volksbank laeuft: mydealz.de/com…077
  30. gloobzy's Profilbild
    Welcher Skandal? Skandalös ist nur selbst zu dumm, zu faul oder beides zu sein um dafür sogar einen Dienstleister anzuheuern.

    Tonschi220.07.2021 23:49

    Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die …Gerade Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts an die Grundrechte direkt gebunden sind, dürfen nur basierend auf einem sachgerechten Grund kündigen. Hat auch der BGH entschieden.



    Welches Urteil (AZ) besagt das denn? Und sind andere Unternehmen nicht an die "Grundrechte" gebunden?

    Tonschi220.07.2021 23:49

    Auch die Hinhaltetaktik ist unzulässig



    Ohne einen konkreten Anspruch gibt es auch keine Fristen und somit auch kein "Hinhalten". Mal kurz ein Schreiben "Rechnet mal aus was ich zu kriegen habe liebe Gegenseite" oder "Ich hab ganz vielleicht irgendwas von euch zu kriegen, schickt mir das mal bis nächsten Monat" genügt wahrlich nicht. (bearbeitet)
  31. anonymous2k1's Profilbild
    Dodgerone20.07.2021 21:20

    Echte MyDealzer zahlen doch keine Bankentgelte... tse tse...


    ne, die werden anderweitig von der bank aufn arm genommen und merken es nicht mal.

    merke: es gibts nichts umsonst im leben
  32. Dodgerone's Profilbild
    anonymous2k121.07.2021 12:42

    ne, die werden anderweitig von der bank aufn arm genommen und merken es …ne, die werden anderweitig von der bank aufn arm genommen und merken es nicht mal.merke: es gibts nichts umsonst im leben



    Solange mich das "auf den Arm nehmen" nix kostet ist alles ok
's Profilbild