eingestellt am 3. Feb 2015
Hallo liebe Community,
ich wende mich hier an euch um einen rechtliche Einschätzung der Situation zu erhalten.
Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Vor etwa 4 Wochen habe ich bei einer seriösen Online-Plattform 3 Artikel bestellt (alle waren zwischen 35% und 50% reduziert)
Um natürlich jeden Artikel noch günstiger zu erhalten wurde die Bestellung auf 3 Bestellungen aufgeteilt um jeweils noch den Newsletter-Gutschein einzusetzen...
Es sah dann wie folgt aus:
Bestellung 1 mit Artikel A für 200€
Bestellung 2 mit Artikel B für 250€
Bestellung 3 mit Artikel C für 250€
Einen Tag später kam vom Händler sinngemäß folgende Nachrricht:
"Bestellung 2 und Bestellung 3 den den Artikeln B und C müssen leider storniert werden, da der Artikel leider nicht mehr auf Lager ist. Systembedingt wurde dies jedoch erst nach Ihrer Bestellung angepasst.
Bestellung 1 ist auf Lager und wird zeitnah für den Versand vorbereitet
Vielen Dank für Ihr Verständnis"
Schön war es nicht aber ich nam die Stornierung für 2 Bestellungen zur Kenntnis und freute mich wenigstens Artikel A so günstig bekommen zu haben.
2 Tage später kam auch die Lieferung mit entsprechender Rechnung bei mir an und ich habe noch am selben Tag ordnungsgemäß überwiesen.
Etwa 3 Wochen vergingen und plötzlich erhielt ich eine automatisch generierte Versandbestätigung des Händler.
Darin stand weder auf welche Bestellung sich bezogen wird, noch eine Bestell- oder Auftragsnummer. Lediglich meine Kundennummer (im Vergleich zur korrekt ablaufenden Bestellung 1) war dokumentiert.
Daraufhin rief ich im Call-Center an und erkundigte mich über die "vermeintliche" Lieferung.
Dort wurde mir gesagt:
"Also in Ihrem Kundenkonto ist nichts als Bestellung 1 vom xx.xx.2015 hinterlegt. Diese ist bereits mit Zahlungseingang abgeschlossen und aktuell offen sind weder Bestellungen noch Zahlungen. Sie können also die Mail ignorieren - ist vielleicht ein Fehler im System"
Gesagt - getan...jedoch wurde gestern gemäß der Sendungsverfolgung dieses Paket in meiner Abwesenheit beim Nachbarn abgegeben. Wegen Urlaub kann ich es erst Samstag holen...aber ich vermute das es ein Artikel B / C von Bestellung 2 / 3 sein muss.
Nun meine Fragen an euch:
1. Muss ich beim Händler mitteilen, dass ich unbestellte Ware erhalten habe?
2. Kann ich die Ware behalten ohne Sie zu bezahlen?
HINWEIS: Natürlich kommen für mich (aus moralischen Gründen) nur 2 Möglichkeiten in Betracht - nämlich entweder die Ware zu behalten und dann auch zu bezahlen oder den Händler über den Fehler zu informieren und abholen zu lassen.
Aus dem Grund bitte Kommentare hinslichtlich dem richtigen Weg aus motalischer Sicht vermeiden.
Mich intereissert als Grundsatzfrage vielmehr die rechtliche Einschätzung:
Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden, bin mir aber nicht sicher ob in meinem Einzelfall 1zu1 anzuwenden ist.
helduser.de/ser…en/
Ist hier unter euch eventuell ein Jurist, welcher Licht ins Dunkle bringen könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Freiberger1988
ich wende mich hier an euch um einen rechtliche Einschätzung der Situation zu erhalten.
Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Vor etwa 4 Wochen habe ich bei einer seriösen Online-Plattform 3 Artikel bestellt (alle waren zwischen 35% und 50% reduziert)
Um natürlich jeden Artikel noch günstiger zu erhalten wurde die Bestellung auf 3 Bestellungen aufgeteilt um jeweils noch den Newsletter-Gutschein einzusetzen...
Es sah dann wie folgt aus:
Bestellung 1 mit Artikel A für 200€
Bestellung 2 mit Artikel B für 250€
Bestellung 3 mit Artikel C für 250€
Einen Tag später kam vom Händler sinngemäß folgende Nachrricht:
"Bestellung 2 und Bestellung 3 den den Artikeln B und C müssen leider storniert werden, da der Artikel leider nicht mehr auf Lager ist. Systembedingt wurde dies jedoch erst nach Ihrer Bestellung angepasst.
Bestellung 1 ist auf Lager und wird zeitnah für den Versand vorbereitet
Vielen Dank für Ihr Verständnis"
Schön war es nicht aber ich nam die Stornierung für 2 Bestellungen zur Kenntnis und freute mich wenigstens Artikel A so günstig bekommen zu haben.
2 Tage später kam auch die Lieferung mit entsprechender Rechnung bei mir an und ich habe noch am selben Tag ordnungsgemäß überwiesen.
Etwa 3 Wochen vergingen und plötzlich erhielt ich eine automatisch generierte Versandbestätigung des Händler.
Darin stand weder auf welche Bestellung sich bezogen wird, noch eine Bestell- oder Auftragsnummer. Lediglich meine Kundennummer (im Vergleich zur korrekt ablaufenden Bestellung 1) war dokumentiert.
Daraufhin rief ich im Call-Center an und erkundigte mich über die "vermeintliche" Lieferung.
Dort wurde mir gesagt:
"Also in Ihrem Kundenkonto ist nichts als Bestellung 1 vom xx.xx.2015 hinterlegt. Diese ist bereits mit Zahlungseingang abgeschlossen und aktuell offen sind weder Bestellungen noch Zahlungen. Sie können also die Mail ignorieren - ist vielleicht ein Fehler im System"
Gesagt - getan...jedoch wurde gestern gemäß der Sendungsverfolgung dieses Paket in meiner Abwesenheit beim Nachbarn abgegeben. Wegen Urlaub kann ich es erst Samstag holen...aber ich vermute das es ein Artikel B / C von Bestellung 2 / 3 sein muss.
Nun meine Fragen an euch:
1. Muss ich beim Händler mitteilen, dass ich unbestellte Ware erhalten habe?
2. Kann ich die Ware behalten ohne Sie zu bezahlen?
HINWEIS: Natürlich kommen für mich (aus moralischen Gründen) nur 2 Möglichkeiten in Betracht - nämlich entweder die Ware zu behalten und dann auch zu bezahlen oder den Händler über den Fehler zu informieren und abholen zu lassen.
Aus dem Grund bitte Kommentare hinslichtlich dem richtigen Weg aus motalischer Sicht vermeiden.
Mich intereissert als Grundsatzfrage vielmehr die rechtliche Einschätzung:
Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden, bin mir aber nicht sicher ob in meinem Einzelfall 1zu1 anzuwenden ist.
helduser.de/ser…en/
Ist hier unter euch eventuell ein Jurist, welcher Licht ins Dunkle bringen könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Freiberger1988
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